Menschenrechtssituation in der
Türkei
Übernommen
aus dem ai Jahresbericht 2007
für das Jahr 2006
Nachdem
in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzesänderungen
vorgenommen worden
waren, zeichneten sich im Berichtszeitraum bei der Umsetzung der darin
vorgesehenen Reformen nur mäßige Fortschritte ab.
Nach wie vor wurde mit
strafrechtlichen Schritten gegen Menschen vorgegangen, die in
friedlicher Weise
von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch
gemacht hatten. Im Kontext
eskalierender Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften
und bewaffneten
Einheiten der Kurdischen Arbeiterpartei PKK war in den
östlichen und
südöstlichen Provinzen der Türkei eine
Verschlechterung der
Menschenrechtssituation zu beobachten. In anderen Teilen des Landes
verübten
bewaffnete Gruppen vermehrt Anschläge gegen Zivilisten. Im
Zuge gewalttätiger
Proteste in Diyarbakir sollen die Ordnungskräfte mit
exzessiver Gewalt gegen
Demonstranten vorgegangen sein. Während die Zahl der
Vorwürfe über Folterungen
und Misshandlungen im Großen und Ganzen
rückläufig war, trafen Berichte ein,
denen zufolge die Polizei inhaftierte Protestteilnehmer verbreitet
derartigen
Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt hat. Anlass zu Kritik gaben
ferner
unfaire Gerichtsverfahren und die Haftbedingungen in den
Gefängnissen des
sogenannten F-Typs. Die Schaffung von Frauenhäusern kam nur
schleppend voran.
Hintergrundinformationen
Wegen der Weigerung der Regierung,
türkische Häfen
und Flughäfen für den Handel mit der Republik Zypern
zu öffnen, setzte die
Europäische Union im Dezember ihre Beitrittsverhandlungen mit
der Türkei
teilweise aus. Die Regierung in Ankara hatte die Öffnung ihrer
Häfen an die
Bedingung geknüpft, dass die EU ihr Embargo gegen die
international nicht
anerkannte Türkische Republik Nordzypern aufhebt.
Im Juni nahm das Parlament
Änderungen am Gesetz zur
Bekämpfung des Terrorismus vor. Durch die Novellierung wurden
der
Anwendungsbereich des Gesetzes und die Zahl der als terroristisch
eingestuften
Straftaten erheblich erweitert. Die Neufassung enthielt
außerdem Bestimmungen,
die das Recht auf freie Meinungsäußerung
auszuhöhlen drohten. Regelungen, um
der Anwendung tödlicher Gewalt durch die
Strafverfolgungsbehörden Grenzen zu
setzen, sah der Gesetzestext hingegen nicht vor. Im Juli unterzeichnete
Staatspräsident Sezer das Gesetz, beantragte aber zugleich
beim
Verfassungsgerichtshof, zwei der darin enthaltenen Artikel aufzuheben,
die
Sanktionen gegen die Medien zum Gegenstand hatten. Im September
verabschiedete
das Parlament mit einigen Änderungen ein Gesetz über
die Schaffung einer
Ombudsstelle. Im Berichtszeitraum ratifizierte die Türkei das
erste und zweite
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische
Rechte. Das zweite Zusatzprotokoll hat die Abschaffung der Todesstrafe
zum
Ziel. Staatliche Menschenrechtsgremien wie die auf Provinzebene
geschaffenen
Ausschüsse der Menschenrechtspräsidentschaft im Amt
des türkischen
Ministerpräsidenten verfolgten keine einheitliche Politik und
gingen schwere
Menschenrechtsverletzungen nur zögerlich an.
Recht
auf freie Meinungsäußerung
Nach wie vor waren in der
Türkei Gesetze in Kraft,
die das Recht auf freie Meinungsäußerung in
gravierender Weise einschränkten
und auf deren Grundlage strafrechtliche Ermittlungen gegen
Journalisten,
Schriftsteller, Verleger, Intellektuelle, Menschenrechtsverteidiger und
Studenten eingeleitet wurden, die lediglich in friedlicher Weise ihren
Überzeugungen Ausdruck verliehen hatten. Einige dieser
Ermittlungen endeten mit
der Verurteilung der Betroffenen.
Ein Großteil der
Strafverfahren wurde unter
Rückgriff auf Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs eingeleitet,
der die
Herabwürdigung des Türkentums, der
türkischen Republik und der Institutionen
des Staates unter Strafe stellt. Für die meisten der
Angeklagten endete ihr
Prozess mit einem Freispruch, so auch für Orhan Pamuk,
Träger des
Literaturnobelpreises des Jahres 2006.
Im Juli hielt die Strafkammer des
Kassationsgerichtshofs die gegen den Journalisten Hrant Dink
verhängte
sechsmonatige Bewährungsstrafe aufrecht. Auslöser
für seine strafrechtliche
Verfolgung waren Artikel in der Zeitung Agos, in
denen er über Fragen
der armenischen Identität geschrieben hatte.
Türkische und
internationale
Menschenrechtsverteidiger setzten sich nachdrücklich
für die Abschaffung von
Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs ein und begründeten ihre
Forderung mit der
»Rechtsunsicherheit«, die dieser Paragraph
geschaffen habe. Die Argumentation
des Justizministers, durch die Herausbildung einer ständigen
Rechtsprechung
würde willkürlichen
Strafverfolgungsmaßnahmen ein Riegel vorgeschoben, wiesen
sie zurück.
Auch andere Paragraphen des
Strafgesetzbuchs in der
seit 2005 gültigen Fassung enthielten Einschränkungen
des Rechts auf freie
Meinungsäußerung.
Im Oktober wurde der für
die Zeitung Vakit
tätige Journalist Abdurrahman Dilipak wegen Beleidigung des
Staatspräsidenten
zu einer Haftstrafe von knapp einem Jahr verurteilt, die
später in eine
Geldstrafe von umgerechnet 7250 US-Dollar umgewandelt wurde. Die
Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch für Abdurrahman
Dilipak plädiert.
Gegen Birgül
Özbaris, eine Journalistin der Zeitung Özgür
Gündem, waren sieben Strafverfahren
anhängig. Ihr wurde zur Last gelegt,
durch diverse Artikel zum Thema Militärdienst und
Kriegsdienstverweigerung in
der Bevölkerung Vorbehalte gegenüber dem
Militärdienst genährt zu haben. Sollte
Birgül Özbaris in allen sieben Verfahren schuldig
gesprochen werden, droht ihr
eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Jahren.
Paragraph 288 des Strafgesetzbuchs,
der für die
öffentliche Berichterstattung über anhängige
Ermittlungs- und Strafverfahren
Einschränkungen vorsah, wurde in willkürlicher und
überzogen restriktiver Weise
angewandt, um unabhängige Untersuchungen und
öffentliche Stellungnahmen zu
Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
Funktionäre der
prokurdischen Partei für eine demokratische
Gesellschaft (DTP) sahen sich ebenso wie andere Vertreter kurdischer
Interessen
in einem Ausmaß strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, das
Rückschlüsse auf
ein systematisches Vorgehen der Justizbehörden nahe legte.
Im Oktober begann ein Prozess gegen
56
DTP-Bürgermeister, die sich im Dezember 2005 in einem
Schreiben an den
dänischen Ministerpräsidenten gegen die drohende
Schließung des Fernsehsenders Roj TV
gewandt hatten, eines kurdischen Senders mit Sitz in Dänemark.
Die
türkischen Strafverfolgungsbehörden warfen den
Bürgermeistern vor, mit dem
Schreiben »wissentlich und willentlich« die PKK
unterstützt zu haben.
Personen, die Unterschriften
für eine Petition
gesammelt hatten, die die Forderung enthielt, den zu Freiheitsentzug
verurteilten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan als
»politischen Repräsentanten«
anzuerkennen, wurden ihrerseits zu Haftstrafen verurteilt. Die
härtesten
Strafen ergingen gegen Studenten.
Tötungen
unter umstrittenen Umständen
Nach vorliegenden Meldungen starben
im Berichtszeitraum
erneut Zivilisten an den Folgen tödlichen
Schusswaffengebrauchs durch die
Sicherheitskräfte. Die offizielle Darstellung lautete in der
Regel, die Opfer
seien erschossen worden, weil sie sich dem Zugriff der
Sicherheitskräfte zu
entziehen versucht hätten. Die Umstände der
Tötungen deuteten jedoch in vielen
Fällen darauf hin, dass unter Missachtung des Gebots der
Verhältnismäßigkeit
tödliche Gewalt angewandt worden ist. Bei einigen der
Tötungen könnte es sich
um extralegale Hinrichtungen gehandelt haben. Als problematisch wurde
weithin
Paragraph 16 des revidierten Gesetzes zur Bekämpfung des
Terrorismus
kommentiert, der die Anwendung tödlicher Gewalt nicht
ausdrücklich nur auf
Situationen beschränkte, in denen Menschenleben unmittelbar in
Gefahr sind. Der
fragliche Paragraph ließ den direkten und ohne Vorwarnung
möglichen Gebrauch
von Schusswaffen zu, um eine »Gefahrensituation«
abzuwenden, und könnte somit
ein Hindernis für umfassende und unparteiische Ermittlungen in
Fällen tödlichen
Schusswaffengebrauchs der Sicherheitskräfte darstellen.
Bei Demonstrationen gingen die
Sicherheitskräfte
weiterhin mit unverhältnismäßiger Gewalt
gegen die Teilnehmer vor. Im Anschluss
an die Beisetzung von vier PKK-Mitgliedern in Diyarbakir kam es im
März zu
Demonstrationen, die zu gewalttätigen Ausschreitungen
eskalierten. Dabei wurden
zehn Menschen getötet, unter ihnen vier
Minderjährige. Acht der Opfer starben
an Schussverletzungen. Bei dem Vorfall wurden zudem zahlreiche
Demonstranten
und Polizeibeamte verletzt. Die Todesfälle zogen Ermittlungen
nach sich, welche
Ende des Berichtszeitraums noch andauerten. Die Proteste in Diyarbakir
griffen
auf andere Städte über und forderten auch dort
Menschenleben. So wurden in
Kiziltepe zwei Demonstranten erschossen, in Batman tötete ein
Irrläufer einen
dreijährigen Jungen. In Istanbul starben drei Frauen, als ein
Bus verunglückte,
den Demonstranten in Brand gesetzt hatten.
Bei einem Sprengstoffanschlag in
einem Park in
Diyarbakir kamen im September zehn Menschen zu Tode. Die Täter
konnten nicht
ermittelt werden.
Anschläge
durch bewaffnete Gruppen
Zunehmend gerieten Zivilisten zur
Zielscheibe von
Bombenanschlägen bewaffneter Gruppen. Eine dieser Gruppen, die
Freiheitsfalken
Kurdistans, übernahmen die Verantwortung für
Sprengstoffattentate unter anderem
in Istanbul, Manavgat, Marmaris und Antalya, bei denen neun Menschen
getötet
und zahlreiche weitere verletzt wurden. Im März explodierte in
der Stadt Van in
unmittelbarer Nähe eines Kleinbusses ein Sprengsatz, der zwei
Zivilisten
tötete. Auch der Bombenleger, ein PKK-Mitglied, kam zu Tode.
Die PKK erklärte mit
Wirkung vom 1. Oktober eine
einseitige Waffenruhe. In der Folge war ein Rückgang der Zahl
bewaffneter
Zusammenstöße zu verzeichnen.
Im Mai wurde auf Richter des
Staatsrats, eines
Verwaltungsgerichts höherer Instanz, ein bewaffneter Anschlag
verübt. Dabei kam
Richter Mustafa Yücel Özbilgin zu Tode, vier seiner
Kollegen trugen
Verletzungen davon. Im August begann in Ankara der Prozess gegen den
mutmaßlichen Todesschützen und acht weitere
Angeklagte, denen darüber hinaus
drei Sprengstoffanschläge auf Büros der Tageszeitung Cumhuriyet
zur Last
gelegt wurden.
Im nordirakischen Sulaimaniya
forderte im Februar
ein Autobombenattentat das Leben des ehemaligen
PKK-Funktionärs Kani Yilmaz,
Mitbegründer der Patriotischen Demokratischen Partei von
Kurdistan (PWD). Mit
ihm starb auch Sabri Tori, ebenfalls Mitglied der Partei. Der Anschlag
setzte
eine Serie von Attentaten gegen PWD-Politiker fort, hinter denen die
PKK
vermutet wurde.
Folterungen
Nach wie vor trafen Berichte
über Folterungen und
Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein, allerdings
nicht mehr
in der Häufigkeit wie noch in den Vorjahren. Zu den
geschilderten Methoden
zählten die Verabreichung von Schlägen,
Todesdrohungen, Schlafentzug und die
Verweigerung von Wasser und Nahrung. Zum Teil fanden derartige
Übergriffe in
inoffiziellen Hafteinrichtungen statt.
Im Oktober erhob Erdal Bozkurt den
Vorwurf, er sei
in Alibeyköy in Istanbul von Männern
entführt worden, die sich ihm gegenüber
als Polizeibeamte ausgewiesen hätten. Erdal Bozkurt gab an,
man habe ihn in ein
Fahrzeug gezerrt, ihm die Augen verbunden und Handschellen angelegt,
auf ihn
eingeprügelt und ihm den Tod angedroht. Anschließend
hätten die Männer ihn an
einen unbekannten Ort gefahren und dort unter Folterungen einen ganzen
Tag lang
über seine und die Aktivitäten anderer Mitglieder
einer örtlichen
Bürgerinitiative verhört, die sich gegen den
Drogenhandel in ihrem Viertel und
andere soziale Probleme engagierten. Tags darauf wurde Erdal Bozkurt
wieder
freigelassen.
Im Zusammenhang mit den
Ausschreitungen in
Diyarbakir vom März festgenommene Personen erhoben vielfach
den Vorwurf, in der
Haft gefoltert oder misshandelt worden zu sein.
Zwei Jungen im Alter von 14 Jahren
gaben an, für
rund neun Stunden auf der Polizeiwache von Çarsi
festgehalten worden zu sein.
Sie seien gezwungen worden, sich nackt auszuziehen, und hätten
sich gegenseitig
mit kaltem Wasser abspritzen müssen. Nach Aussage der
Jugendlichen wurden sie
mit Vergewaltigung bedroht und gezwungen, sich mit hinter dem
Rücken
gefesselten Händen auf den Boden zu knien. In dieser Position
seien sie
wiederholt mit Faustschlägen und Fußtritten
traktiert und mit Knüppeln
geschlagen worden. Medizinische Gutachten erhärteten die
Vorwürfe der
Jugendlichen. Die beiden wurden später in eine Einrichtung
für Jugendliche in
einem anderen Polizeirevier überstellt. .
Straflosigkeit
Ermittlungen zur Aufklärung
von Menschenrechtsverletzungen
der Sicherheitskräfte waren nach wie vor mit schweren
Mängeln behaftet. In
Teilen der Justiz ließ sich keinerlei Bereitschaft ausmachen,
die für
Übergriffe Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Im Februar wurde ein
Ermittlungsverfahren
eingestellt, dessen Gegenstand Vorwürfe über
Folterungen an fünf männlichen
Jugendlichen im Oktober 2005 in Ordu gewesen waren.
Dagegen sprach ein Gericht zwei
Mitarbeiter des
Geheimdienstes der Gendarmerie und einen Informanten schuldig, im
November 2005
einen Sprengstoffanschlag auf eine Buchhandlung in der Stadt Semdinli
verübt zu
haben, bei dem ein Mensch zu Tode gekommen war. Das Gericht verurteilte
die
Angeklagten zu jeweils mehr als 39 Jahren Haft, merkte jedoch in der
Urteilsschrift zugleich an, dass die Tat wohl kaum ohne aktives
Einverständnis
vorgesetzter Stellen hatte begangen werden können. Der Fall,
der Ende 2006 noch
in der Berufung anhängig war, machte einmal mehr die
Schwierigkeiten deutlich,
ranghohe Vertreter der Sicherheitskräfte für
Menschenrechtsverletzungen in die
Verantwortung zu nehmen.
Politische
Einmischung in die Arbeit der Justiz
Der Prozess um den Bombenanschlag in
Semdinli war
das Ergebnis von Ermittlungen, in die Regierungsmitglieder und ranghohe
Militärs anscheinend eingegriffen hatten. So waren in der von
der
Staatsanwaltschaft im März veröffentlichten
Anklageschrift der für die Provinz
Hakkari zuständige Armeebefehlshaber und andere
Militärs als mutmaßliche
Tatbeteiligte benannt worden. Der zuständige Staatsanwalt
hatte die
Militärjustiz ersucht, eigene Ermittlungen aufzunehmen, um den
Verdacht der
Verwicklung örtlicher Militärs in den Anschlag zu
klären. Das türkische
Justizministerium leitete daraufhin ein Disziplinarverfahren wegen
Verletzung
von Dienstpflichten gegen ihn ein. Im April wurde der Staatsanwalt vom
Hohen
Rat der Richter und Staatsanwälte seines Amtes enthoben. Er
legte gegen seine
Entlassung Widerspruch ein, blieb damit aber erfolglos.
Zweifel
an der Fairness von Gerichtsverfahren
Auf der Grundlage der
Antiterrorismusgesetze
angeklagte Personen mussten mit langwierigen und unfairen Prozessen vor
Sonderstrafgerichten rechnen, die im Juli 2004 an die Stelle der
Staatssicherheitsgerichte getreten waren. Die Staatsanwaltschaften an
diesen
Gerichten stützten ihre Beweisführung häufig
auf Aussagen, die unter
Folterungen zustande gekommen sein sollen. Prozesse, die vom
Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte als unfair beanstandet worden
waren und deshalb
neu aufgerollt werden mussten, hielten dem Kriterium der
Unparteilichkeit nach
wie vor nicht stand und beinhalteten auch keine
Überprüfung und Neubewertung
der Beweislage. Die Verfahren zogen sich zudem extrem in die
Länge.
Vorschriften zur zeitlichen Begrenzung der Untersuchungshaft waren bis
Ende
2006 noch nicht rechtswirksam geworden und trugen überdies der
Erfordernis,
Gerichtsverfahren innerhalb angemessener Fristen
abzuschließen, nicht
ausreichend Rechnung.
Haftbedingungen
Insassen in Gefängnissen
des sogenannten F-Typs
berichteten von Misshandlungen, überaus harten
Disziplinarsanktionen und
Einzelhaft oder Kleingruppenisolation. Im September
veröffentlichte der
Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter einen
Bericht, der auf
Erkenntnissen beruhte, die er während eines Inspektionsbesuchs
in türkischen
Hafteinrichtungen im Dezember 2005 gewonnen hatte. Der Ausschuss sprach
sich
nachdrücklich dafür aus, Gefangenen deutlich mehr
Zeit für gemeinschaftliche
Aktivitäten zuzugestehen. Er warnte vor den
»äußerst schädlichen
Auswirkungen«
der Isolationshaft, die unter Umständen als eine Form
»unmenschlicher und
erniedrigender Behandlung« anzusehen sei. Der Ausschuss
bekräftigte seine
Empfehlung aus dem Jahr 2004, die Gesundheitsversorgung in den
Strafvollzugsanstalten einer umfassenden Überprüfung
zu unterziehen.
Kriegsdienstverweigerung
aus Gewissensgründen
Der türkische Gesetzgeber
erkannte das Recht auf
Kriegsdienstverweigerung nach wie vor nicht an und stellte keine
Alternative
zum Militärdienst zur Verfügung.
Im Oktober wurde der
Kriegsdienstverweigerer Mehmet
Tarhan in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Militärgericht der
Stadt Sivas zu
zwei Jahren und einem Monat Freiheitsentzug verurteilt. Die Richter
sprachen
ihn der Befehlsverweigerung in zwei Fällen schuldig, weil er
zwei Einberufungsbefehlen
nicht Folge geleistet hatte.
Gewalt
gegen Frauen
Bei der Umsetzung eines Gesetzes
über
Gemeindeverwaltungen aus dem Jahr 2004 zeichneten sich nur
mäßige Fortschritte
ab. In dem Gesetz war vorgesehen, dass alle Gemeinden mit mehr als
50000
Einwohnern Frauenhäuser einrichten müssen.
Frauenorganisationen verlangten von
der Regierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um das
Gesetz in der Praxis
wirksam werden zu lassen. Von einem Runderlass des
Ministerpräsidenten vom
Juli, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und Kinder sowie
zur Verhinderung von »Ehrenmorden«
erläutert wurden, ging das wichtige Signal
aus, dass derartige Verbrechen als ernstes und verbreitetes Problem
erkannt
worden sind, dem dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Im Dezember
verabschiedete das Parlament eine Novelle zum Gesetz über den
Schutz der
Familie, durch die der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert wurde.
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