Hauptseite

Aus Koordinationsgruppe Türkei

Wechseln zu: Navigation, Suche

Überblick

Neueste Information

Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert. Bei Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Bedienstete wurde häufig nicht gründlich ermittelt. Die Chancen, Polizeikräfte für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen, blieben verschwindend gering. Es gab nach wie vor unfaire Gerichtsverfahren, vor allem auf Grundlage des Antiterrorgesetzes, das auch dazu benutzt wurde, Kinder und Jugendliche auf dieselbe Weise strafrechtlich zu verfolgen wie Erwachsene. Bei den Haftbedingungen wurden kaum Verbesserungen erzielt, und häufig hatten Gefangene keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen galt nach wie vor als Straftat. Die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden noch immer verletzt. Angehörige sexueller Minderheiten wurden per Gesetz und im Alltag diskriminiert. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt war weiterhin unzureichend.

zum kompletten Bericht =>
Demo für Inan S.; Text: "Nicht Desertation - Verweigerung"
Demo für Inan S.; Text: "Nicht Desertation - Verweigerung"

Der gewaltlose politische Gefangene İnan S. ist in eine Haftanstalt in die Küstenstadt Izmir verlegt worden und wartet dort auf sein Gerichtsverfahren, das unter der Anklage der "Fahnenflucht" gegen ihn angestrengt worden ist. Er hat in demselben Gefängnis eine bereits früher gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe verbüßt und war seinerzeit nach eigenen Angaben von Strafvollzugsbediensteten geschlagen worden. Auch in seiner jetzigen Situation besteht die Gefahr, dass er gefoltert oder misshandelt wird. Nach seiner Festnahme am 5. August 2010 war İnan S. zunächst in Istanbul in Haft gehalten worden und wurde am 23. August nach Izmir verlegt. Am 24. August fand in seinem Beisein eine Anhörung vor dem für die türkischen Streitkräfte in der Ägäis zuständigen Militärgericht statt. Das Gericht hielt die Anklage der "Fahnenflucht" aufrecht und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen İnan S an. Während der gerichtlichen Anhörung erklärte İnan S erneut, er könne den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht antreten. Ein Prozesstermin ist bislang nicht anberaumt worden.

zum kompletten Artikel =>

Weitere aktuelle Information

Weitere aktuelle Information

Amnesty International hat den Schritt des türkischen Parlamentes begrüßt, die Strafverfolgung von Kindern nach dem Anti-Terror-Gesetz allein wegen der Teilnahme an Demonstrationen zu beenden.
Die Gesetzesänderungen, die das Parlament am Donnerstag beschlossen hat, besagen, dass die Urteile aller Kinder, die zuvor nach dem Anti-Terror-Gesetz verurteilt worden waren, aufgehoben werden.
Das neue Gesetz beendet auch die Strafverfolgung von Kindern im Alter von 15 Jahren und darüber an Sondergerichten für schwere Straftaten für Erwachsene (Gerichte, die zuständig sind für Verfahren wegen organisierter Kriminalität, Terrorismus und Staatssicherheit).
"Das türkische Parlament hat einen wichtigen Schritt unternommen, um die unfairen Gerichtsverfahren gegen Kinder zu beenden und ihre Menschenrechte zu schützen," sagte Andrew Gardner, der Türkei-Researcher von Amnesty International.
"Die türkischen Behörden müssen nun Schritte unternehmen, um die übermäßig weitgefassten und ungenauen Anti-Terror-Gesetze zu ändern, die zu zahllosen unfairen Gerichtsverfahren und Anklagen gegen diejenigen geführt haben, die ihre abweichende Meinung mit friedlichen Mitteln ausgedrückt haben."
Das neue Gesetz verhindert nicht die Strafverfolgung erwachsener Demonstranten nach dem Anti-Terror-Gesetz, es lässt weiterhin unfaire Gerichtsverfahren gegen Personen im Alter von 18 Jahren und darüber zu.
Amnesty International verspricht, die Umsetzung der Änderungen zu beobachten, und drängt die Behörden dazu sicherzustellen, dass Verfahren gegen Kinder nur an ausgewiesenen Gerichten für Kinder durchgeführt werden.

zum kompletten Artikel =>

Ende März 2008 wurden an vielen Orten im Südosten der Türkei die traditionellen Feiern zum kurdischen Neujahr – „Newroz“ oder türkisch „Nevruz“ – von den türkischen Behörden verboten. Als die Menschen versuchten, die Feiern trotzdem abzuhalten und gegen das Verbot demonstrierten, kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Bei ihren Versuchen, die Demonstrationen aufzulösen, wandte die Polizei exzessive Gewalt an. Es wurde mit scharfer Munition geschossen, was zum Tod von drei Demonstranten führte. Dies ist kein Einzelfall, sondern nur ein Beispiel für Zusammenstöße zwischen der Polizei und Demonstranten in den überwiegend von Kurden bewohnten Gebieten im Südosten der Türkei.

Im März 2006 gab es Demonstrationen in verschiedenen Städten, bei denen es auch zu Gewalt kam. Das Zentrum der Proteste war Diyarbakır, wo zehn Demonstranten und Passanten getötet wurden, vier von ihnen Kinder. Seit dieser Zeit wurden verstärkt Verfahren nach dem Antiterrorgesetz gegen Demonstranten eingeleitet. Zum größten Teil waren die Angeklagten minderjährig, oft Kinder aus Familien, die aus den Dörfern in den südöstlichen Provinzen vertrieben worden waren.

Neben Zusammenstößen anlässlich des Newroz-Festes gab es auch Demonstrationen aufgrund von Berichten über angebliche Misshandlungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan in der Haft und Proteste während eines Besuches des türkischen Ministerpräsidenten in der Region.

zum kompletten Artikel =>