Anliegen im 1. Halbjahr 2005

amnesty international
Anliegen in Europa und Zentralasien
Januar – Juni 2005
Türkei
Dieser Länderbeitrag wurde dem im September 2005 herausgegebenen Bericht von amnesty international – CONCERNS IN EUROPE AND CENTRAL ASIA: January – June 2005 (ai Index: EUR 01/002/2005) – entnommen. Für weitere Informationen über Anliegen von amnesty international in Europa und Zentralasien sollte die ausführliche Fassung zur Hand genommen werden. Übersetzung durch die Türkei-Koordinationsgruppe. Verbindlich ist das englische Original.

Inhaltsverzeichnis

Neue Gesetzgebung

(Aktualisierung zu ai Index: EUR 01/01/2005)
Das Tempo der Gesetzesreformen schien sich in der ersten Hälfte des Jahres 2005 zu verlangsamen. Einige Gesetze, die im Vorjahr entworfen worden waren und welche die Europäische Union (EU) gefordert hatte, traten in Kraft, wenngleich unter erheblichen Schwierigkeiten. Jedoch wurden nur wenige andere wichtige Reformen eingeführt.
Unter den von der EU geforderten und eingeführten Gesetzen befand sich das neue türkische Strafrecht, die neue Strafprozessordnung und das Gesetz zum Strafvollzug. Diese Gesetze waren 2004 vom Parlament verabschiedet worden und sollten am 1. April in Kraft treten. Da jedoch lautstarke Proteste sowohl von Journalistengruppen (die sich besorgt darüber zeigten, dass Bestimmungen des neuen Strafrechts die Freiheit der Meinungsäußerung einschränken könnten und höhere Urteile für Vergehen der Presse möglich sein würden) als auch von Vertretern der Polizei erfolgten (die behaupteten, ihre Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung würden durch Teile des Strafrechts und der Strafprozessordnung eingeschränkt werden) traten diese Gesetze erst am 1. Juni in Kraft, so dass die Entwürfe noch überarbeitet werden konnten. (Siehe ai Index: EUR 44/011/2005 und ai Index: EUR 44/016/2005).
Obwohl einige der Bestimmungen überarbeitet wurden, die höhere Urteile für Vergehen der Presse ermöglicht hätten, blieben die Besorgnisse in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung enttäuschenderweise weitgehend unberücksichtigt. Darüber hinaus wurden offensichtlich aufgrund von Einwendungen der Polizei im Entwurf der Strafprozessordnung mehreren Passagen gestrichen, die Sicherheiten für Festgenommene vorgesehen hatten. Diese Gesetze enthalten alle auch positive Aspekte. Insbesondere das türkische Strafrecht enthält zahlreiche Bestimmungen, die, wenn sie durchgesetzt werden, Frauen in der Türkei stärker vor Gewalt schützen sollten. Jedoch enthalten alle Gesetze auch Bestimmungen, die zu Befürchtungen Anlass gaben, sie könnten entgegen internationaler Menschenrechtsstandards benutzt werden. Vor allem das türkische Strafrecht scheint zahlreiche unnötige Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit zu enthalten während Menschenrechtsverteidiger in der Türkei insbesondere gegen die Strafmaßnahmen, die für Gefängnisinsassen vorgesehen sind, protestierten.

Freiheit der Meinungsäußerung

Angesichts der zahlreichen Fälle von Personen, die in der Vergangenheit wegen friedlicher, gewaltloser Meinungsäußerung angeklagt oder zu Geldbußen oder Haftstrafen verurteilt worden waren, gab es Besorgnis über die unnötigen Einschränkungen der Meinungsfreiheit im neuen türkischen Strafrecht. Obwohl Gerichte einige wichtige Entscheidungen getroffen und sich dabei auf internationale Standards berufen haben, gab es Beispiele von bedeutenden Fällen, in denen die Entscheidungen des Appellationsgerichts internationalen Standards zu widersprechen schienen.
Ein Beispiel war die Strafverfolgung der Lehrergewerkschaft Eğitim-Sen, die in ihren Statuten festgelegt hatte, dass sie sich für „muttersprachliche Erziehung“ einsetzen würde. Das Verfahren begann im Juni 2004, wobei der Anklagevertreter erklärte, ein derartiges Ziel widerspräche den Artikeln 3 und 42 der Türkischen Verfassung. Diese besagen, dass „die Türkei als Land und Nation ein unteilbares Ganzes ist. Ihre Sprache ist Türkisch.“ und „keine andere Sprache als Türkisch darf in Erziehungs- und schulischen Einrichtungen als Muttersprache türkischer Staatsbürger unterrichtet werden.“ Das Gericht lehnte die Schließung von Eğitim-Sen im September 2004 ab.
Der Appellationsgerichtshof widerrief diese Entscheidung im November und erklärte, dies sei notwendig, “um Aktivitäten zu verhindern, welche die einheitliche Struktur des Landes gefährden, als notwendige Vorsichtsmaßnahme, mit dem Ziel, die nationale und öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu schützen.“ Der Fall wurde an die niedrigere Instanz zurück verwiesen, welche am 21. Februar 2005 die verlangte Schließung der Gewerkschaft erneut ablehnte und erklärte, dass „natürlicherweise Sprache eines der Elemente ist, welche die Unterschiede in einem Staat ausmachen, nicht ein Element der Spaltung. Muttersprachlicher Unterricht ist nicht gegen das Gesetz. Es ist vielmehr ein Indiz, dass sich der Staat um seine Bürger kümmert. Diese Situation wird eine Brücke sein, welche unsere Bürger vereint und die Einheit der Nation stärkt.“ Der Generalstaatsanwalt in Ankara legte erneut Berufung ein und am 25. Mai fiel die höchstrichterliche Entscheidung des Appellationsgerichts, dass die Gewerkschaft verboten werden solle (Siehe ai Index: EUR 44/002/2005).
Die Anklageerhebung gegen Personen, die friedliche, wenn auch kontroverse Meinungen geäußert hatten, schien auf einer Ablehnung der Reformen durch Staatsanwälte und Richter zu beruhen. Im Januar machte die UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechtsverteidiger in dem Bericht über ihren Besuch in der Türkei darauf aufmerksam, dass „Staatsanwälte sich nicht aktiv für die Umsetzung der Reform eingesetzt“ und dass „einige Richter sich unwillig gezeigt haben, die Reformen umzusetzen.“ Sie kam zu dem Schluss, dass die Haltung „einiger Justizvertreter eine konkrete Veränderung auf lokaler Ebene behindert“.
Daher lässt das neue Strafrecht mit der Beibehaltung – und sogar Einführung – von unnötigen restriktiven Vorschriften befürchten, dass die Freiheit der Meinungsäußerung in der Türkei nach wie vor stark gefährdet ist.
Besonders bedenklich erschien der Artikel 305 des neuen Strafrechts, der „Handlungen gegen fundamentale nationale Interessen“ unter Strafe stellt, vor allem im Licht der schriftlichen Erläuterung, die dem Entwurf beigefügt war, als das Gesetz dem Parlament vorgelegt wurde. Die Erläuterung führte als Beispiele für Verbrechen Handlungen an wie „Propaganda für den Rückzug türkischer Soldaten aus Zypern oder für die Annahme einer Regelung dieser Angelegenheit, die schädlich für die Türkei wäre … oder, entgegen der historischen Wahrheit, dass die Armenier nach dem Ersten Weltkrieg einen Genozid erlitten.“
Obwohl es massive Forderungen gab, diesen Artikel zu überarbeiten, nachdem das Inkrafttreten des Strafrechts verzögert wurde, bestand beunruhigenderweise die einzige Veränderung darin, dass ein Satz hinzugefügt wurde, der ausdrücklich gestattet, dass „Ausländer“ genau wie türkische Staatsbürger für derlei Handlungen angeklagt werden können. Genauso beunruhigend war Artikel 301 des neuen Strafrechts, der jeden kriminalisiert, der „das Türkentum, die Republik, das Parlament, die Regierung, die Justiz, das Militär und die Sicherheitskräfte herabsetzt“. Dieses Gesetz übernahm Teile des Artikels 159 des alten Strafgesetzbuchs, welche Beleidigung oder Herabsetzung verschiedener staatlicher Institutionen unter Strafe stellte. Angesichts der Tatsache, dass diese Bestimmungen dazu verwendet wurden, das Recht auf Meinungsfreiheit unnötig einzuschränken, forderte ai, sie zurückzunehmen.
Es gab viele Beispiele dafür, wie diese Bestimmungen benutzt wurden, um Verfahren gegen Personen zu eröffnen, welche die Politik und Handlungen des Staates kritisierten. Im Mai begann z.B. vor einem Gericht in Istanbul der Prozess gegen den Verleger Ragip Zarakolu wegen seiner Veröffentlichung eines Buches von Dora Sakayan mit dem Titel „Erlebnisse eines armenischen Doktors“. Ragip Zarakolu war nach Artikel 159 des Strafrechts wegen „Beleidigung des Türkentums und der Sicherheitskräfte“ angeklagt worden, und anschließend nach Artikel 301, nachdem das neue Strafrecht in Kraft getreten war. Ein weiteres Verfahren wurde im März gegen ihn eröffnet, in dem Ragip Zarakolu wegen „Beleidigung des Staates und der Republik“ unter Artikel 159 angeklagt wurde (auch diese Anklage wurde auf Artikel 301 geändert) und wegen „Beleidigung des Andenkens an Atatürk“ nach Gesetz Nr. 5816, weil er ein Buch von George Jerjian mit dem Titel „Die Wahrheit wird uns befreien“ veröffentlicht hatte.
Am 28. April wurde in Urfa ein Verfahren nach Artikel 159 des Strafrechts gegen Şeyhmus Ülek, den stellvertretenden Vorsitzenden der Menschenrechtsorganisation Mazlum-Der, und Hrant Dink, den Herausgeber der Tageszeitung Agos eröffnet. Das Verfahren stand in Zusammenhang mit Reden, die sie bei einer von Mazlum-Der am 14. Dezember 2002 organisierten Konferenz über „Globale Sicherheit, Terror und Menschenrechte, multikulturelle Gesellschaft, Minderheiten und Menschenrechte“ gehalten hatten.

Bewaffneter Konflikt

Im April verkündete die bewaffnete Gruppe Kongra Gel, dass sie zu ihrem ursprünglichen Namen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zurückkehren werde. Es gab zahlreiche bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und Mitgliedern der PKK in den südöstlichen und östlichen Provinzen des Landes und Angriffe der PKK und einer angeblich von ihr unabhängigen Gruppe, den Freiheitsfalken von Kurdistan, auf militärische und zivile Ziele. Angeblich begingen sowohl die PKK als auch die türkischen Sicherheitskräfte Taten, die internationalem Recht und den Menschenrechten widersprachen.
Das Hauptquartier der Gendarmerie (Angehörige der Armee, die in ländlichen Gegenden Polizeiaufgaben übernehmen) in Şırnak teilte mit, ein Mitglied der PKK, das als „Dijyar“ bekannt sei (vermutlich Abdulkadir Bartan), sei nach einer bewaffneten Auseinandersetzung festgenommen worden. Anstatt ihn unmittelbar, wie es das türkische Recht verlangt, vor einen Staatsanwalt zu bringen, sei er erst dazu eingesetzt worden, Stellen zu zeigen, wo sich andere PKK-Mitglieder verbargen. Die Gendarmerie erklärte, in dieser Zeit sei sie unter Beschuss von der PKK gekommen und „Dijyar“ sei getötet worden. Sie erklärte auch, es sei nicht möglich gewesen, seine Leiche bzw. die Leichen von 20 weiteren PKK-Mitgliedern zu bergen, die während der ersten Operation getötet worden waren, bei der „Dijyar“ festgenommen worden war. Das Nichteinhalten von Sicherheitsstandards, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verhindern sollen, und dass es versäumt wurde, eine Autopsie der Getöteten durchzuführen gab Anlass zu ernster Sorge. (Siehe ai Index: EUR 44/017/2005 und ai Index: EUR 44/020/2005).
Es gab weiterhin Hinweise darauf, dass die PKK Repressalien gegen ehemalige Mitglieder der Organisation ausübte, die sich der Patriotischen Demokratischen Partei Kurdistans (PWD) im Nordirak angeschlossen hatten. Am 17. Februar wurde Kemal Şahin (auch bekannt als Saleh Nuri oder Kemale Sor) bei einem Angriff getötet, der angeblich von Mitgliedern der PKK in der Nähe von Süleymaniya im Nordirak durchgeführt wurde. Kemal Şahin war ein ehemaliges Mitglied der PKK, das sich von ihr getrennt hatte und Rekeftin gegründet hatte, eine mit der PWD verbündete Organisation. Acht angebliche PKK-Mitglieder wurden später von der irakischen Behörden im Zusammenhang mit dem Angriff festgenommen. Fahnenproteste Der erneute Ausbruch von Gewalt zwischen der PKK und den türkischen Sicherheitskräften schien auch zu einem Ausbruch von nationalistischen Aktivitäten zu führen, bei denen diejenigen, die abweichende Meinungen äußerten, als „Landesverräter“ ins Visier genommen wurden.
Am 21. März wurden zwei 14 und 12-jährige Kinder und ein 18jähriger von Polizisten in Mersin in der Südosttürkei festgenommen und angeklagt, während der Newroz-Feier versucht zu haben, eine türkische Fahne zu verbrennen. (Newroz (kurdisch) / Nevruz (türkisch) ist das traditionelle Neujahrsfest im persischen Kalender, das die Ankunft des Frühlings am 21. März, der Tag-und-Nacht-Gleiche, feiert und besonders von den Kurden in der Türkei begangen wird.) Während die Kinder und mehrere andere Personen wegen „Beleidigung der türkischen Fahne“, „Organisieren einer illegalen Demonstration“ und „Widerstand gegen die Polizeikräfte“ angeklagt wurden, führte dieser Vorfall zu einer Welle von Denunziationen extrem nationalistischer Art (insbesondere in einer Erklärung des Chefs des Generalstabs).
Nach Erklärungen von offizieller Seite, darunter auch des Präsidenten, in denen die Öffentlichkeit aufgerufen wurde, „Solidarität mit der Fahne“ zu zeigen, gab es landesweit Demonstrationen „zur Verteidigung der Fahne“ und alle Fernsehkanäle zeigten die Fahne während ihrer Sendungen.
In dieser gespannten Atmosphäre wurden Oppositionelle als “Fahnenverbrenner” beschimpft und einige ultranationalistische Gruppen fühlten sich ermutigt, Repressalien gegen Personen auszuüben, die sie als „Staatsfeinde“ ansahen. Am 7. April griff eine Menschenmenge Mitglieder der Gefangenenhilfsorganisation TAYAD an, die Flugblätter verteilten, um gegen die Haftbedingungen in Trabzon in der Nordtürkei zu protestieren, nachdem sich Gerüchte verbreitet hatten, dass sie versuchten, eine Fahne zu verbrennen und in Verbindung mit der PKK stünden (tatsächlich gab es keinerlei Verbindung). Polizisten nahmen die Demonstranten fest während die Menschenmenge, die auf etwa 2000 Personen angewachsen sein soll, zur Polizeistation marschierte und türkische Fahnen schwenkte. Gegen fünf TAYADMitglieder wurde ein Verfahren wegen „Angriff“, „Widerstand gegen Polizisten im Dienst“ und „Durchführen einer verbotenen Demonstration“ eröffnet; ein weiteres Verfahren wurde gegen 15 Personen eröffnet, die wegen „schweren Angriffs“ und „Anwendung von Gewalt bei Widerstand gegen Polizisten im Dienst“ angeklagt wurden.

Druck auf Menschenrechtsverteidiger im Rahmen der “Kampfes gegen den Terror” in der Türkei

In dieser Atmosphäre wurden Personen, die gegen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit der PKK – und sogar, wie obiger Fall zeigt, in völlig anderen Zusammenhängen – von Beamten und politischen Gruppen beschuldigt, die PKK zu unterstützen und waren Ziele von Repressalien.
So erhielten beispielsweise vier Mitglieder des türkischen Menschenrechtsvereins (İnsan Haklari Derneği – İHD) in Istanbul Drohbriefe von einer Gruppe, die sich selbst Türkische Rachebrigade nannte, an ihre Privat- und Geschäftsadressen. Eine verbotene ultranationalistische Gruppe dieses Namens hatte 1998 die Verantwortung für den Anschlag auf den damaligen IHD-Präsidenten Akin Birdal übernommen, bei dem dieser lebensgefährlich verletzt wurde. Die Briefe, die mit den Worten „Letzte Warnung an die Separatisten und Feinde des Vaterlands“ begannen, bezogen sich auf die Vorfälle in Mersin und verwendeten eine ähnliche Sprache wie die des Chefs des Generalstabs und enthielten Todesdrohungen (Siehe EUR 44/014/2005 und EUR 44/028/2005).
Am 18. Mai soll General Hurşit Tolon bei dem Begräbnis eines von einer Mine getöteten Soldaten folgenden Kommentar von sich gegeben haben, der ein großes Presseecho auslöste: “Wenn es keinen Terrorismus in diesem Land gibt, weshalb stehen wir dann am Grab dieses unseres Märtyrers? Aber sehen Sie sich um – sehen Sie irgendwelche Menschenrechtsverteidiger hier?“
Ein derartiger Kommentar, der die Unparteilichkeit der Menschenrechtsverteidiger in Frage zu stellen schien und ihre Unterstützung für die PKK suggerierte, scheint auf einer Linie mit den Äußerungen von Mitgliedern der Sicherheitskräfte zu liegen, die sich am 24. Juni in Tunceli in der Südosttürkei befanden, wo ein Taxi auf eine Mine gefahren war. Die Sicherheitskräfte, die den Vorfall untersuchten, fanden Notizen auf dem Taxiwrack, von denen einige lauteten: „Menschenrechtsverteidiger, habt ihr dieses Auto gesehen? Anwaltsvereinigung von Tunceli, warum schweigst du? Diejenigen, die Presseerklärungen sogar über die Vögel in den Bergen abgeben, werden sie eine Presseerklärung hierüber abgeben? Wir warten voller Interesse.“ Die Anwaltsvereinigung von Tunceli legte wegen dieser Notizen Beschwerde beim Staatsanwalt ein, der anordnete, sie abzunehmen.
Dieser Vorfall schien Teil eines systematischen Drucks auf Menschenrechtsverteidiger in Tunceli zu sein. Im Februar soll der Menschenrechtsanwalt Hüseyin Aygün eine Reihe von mündlichen Drohungen durch den Kommandanten der Gendarmerie in der Provinz Tunceli erhalten haben. Im selben Monat legte Hüseyin Aygün wegen der Drohungen Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft ein, die Ermittlungen einleitete. Jedoch wurden kurz darauf, während die Ermittlungen liefen, rechtliche Schritte gegen Hüseyin Aygün im Zusammenhang mit der Beschwerde eingeleitet. Als Folge davon wurden drei Verfahren gegen ihn eröffnet wegen Diffamierung und Beschädigen des Rufes des Gendarmeriekommandanten (Siehe ai Index: EUR 44/006/2005 und ai Index: EUR 44/025/2005).
In weiteren Fällen wurde Druck auf Menschenrechtsverteidiger ausgeübt, die Menschenrechtsverletzungen untersuchten, welche Mitglieder der Sicherheitskräfte im Laufe ihrer Maßnahmen gegen die PKK verübt hatten. Am 21. November 2004 erschossen Polizisten Mehmet Kaymaz und seinen 12jährigen Sohn Uğur Kaymaz vor ihrem Haus in Kızıltepe im Südosten der Türkei. Die Behörden behaupteten, sie seien bewaffnete Mitglieder von Kongra Gel und hätten das Feuer auf die Polizisten eröffnet, die zurück geschossen hätten. Zeugen sagten, es sei eine extralegale Hinrichtung gewesen und die Waffen wären zu den zwei Opfern gelegt worden, nachdem sie getötet worden waren. Zwei Tage nach dem Vorfall, versuchten IHD-Mitglieder, darunter Selahattin Demirtaş, Mihdi Perinçek und drei weitere Mitglieder, die Fakten in Kızıltepe zu ermitteln. Am 25. November gaben sie einen Bericht mit ihren Ermittlungen und ihren Anliegen zu diesem Fall heraus. Am 31. März eröffnete jedoch der Staatsanwalt ein Verfahren gegen Selahattin Demirtaş und Mihdi Perinçek wegen dieses Berichts und beschuldigte sie, „Nachrichten verbreitet zu haben, welche falsche oder irreführende Informationen an die Öffentlichkeit brachten, wodurch die Ermittlungen beeinflusst wurden“ und somit das türkische Pressegesetz verletzt zu haben. Ihnen drohte ein Bußgeld von bis zu 50.000 Millionen alte türkischen Lira (ca. 37.000 $).

Alternative Anklagen

“Alternative Anklagen” wurden anscheinend von der Staatsanwaltschaft benutzt, um Verfahren gegen Personen zu eröffnen, die zuvor wegen Taten angeklagt waren, die auf Gesetzen beruhten, welche seither abgeschafft oder verändert wurden. Die oben geschilderte Strafverfolgung von Selahattin Demirtaş und Mihdi Perinçek wegen der Veröffentlichung eines Berichts über Menschenrechte aufgrund des Pressegesetzes ist ein Beispiel, wie die Staatsanwälte neue Wege gefunden haben, um weiterhin Druck auf Menschenrechtsverteidiger auszuüben.
Ein weiteres Beispiel für die Entschlossenheit der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Menschenrechtsverteidiger zu erheben, war das Verfahren, das gegen Rechtsanwalt Mustafa Çinkiliç und Dr. Mehmet Antmen eröffnet wurde, die in Adana bei der Türkischen Menschenrechtsstiftung (Türkiye İnsan Hakları Vakfı – TİHV) arbeiten, einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation, die medizinische und psychiatrische Behandlung von Folterund Misshandlungsopfern anbietet. Sie wurden angeklagt, nachdem ein ehemaliger Gefangener klagte, er sei im Gefängnis gefoltert und misshandelt worden, und als Beweis dafür seinen Untersuchungsbericht von der TİHV vorlegte. Der Staatsanwalt in Andana ließ daraufhin Mustafa Çinkiliç und Dr. Mehmet Antmen am 16. September 2004 von der Polizei festnehmen und verlangte eine Kopie des Originalberichts.
Nachdem die beiden Menschenrechtsverteidiger erklärten, derartige Dokumente könnten nur vom Vorstand der TİHV freigegeben werden, versuchte der Staatsanwalt, ein Verfahren wegen „Behinderung der Untersuchungen“ gegen sie zu eröffnen und forderte ihre Inhaftierung.
Ein Gericht in Adana wies dieses Verlangen jedoch zurück, da eine Kopie des Berichts bereits bei den Akten liege. Dennoch eröffnete der Staatsanwalt von Adana im April ein Verfahren gegen Mustafa Çinkiliç und Dr. Mehmet Antmen wegen „Unterschlagung von Beweismitteln für eine Straftat“ und wegen „betrügerischem Abändern eines privaten Dokuments“. Die erste Anhörung sollte am 11. Juli 2005 stattfinden. Es wurde berichtet, dass, anders als bei den wiederholten Versuchen, die beiden Menschenrechtsverteidiger zu bestrafen, die Untersuchung des ursprünglichen Foltervorwurfs eingestellt wurde. Bericht der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger Am 18. Januar gab die UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechtsverteidiger einen Bericht über ihren Besuch in der Türkei vom Oktober 2004 heraus. Sie begrüßte die Rechts- und Verfassungsreformen, welche die Regierung eingeführt hatte, stellte aber in weiten Bereichen nach wie vor Probleme fest. Darunter befanden sich die zahlreichen Hindernisse, die Menschenrechtsverteidiger weiterhin bei ihrer Arbeit zu überwinden hatten, insbesondere die große Zahl von Anklagen und hohen Geldbußen.
Am 7. Februar trat der Vorsitzende Professor İbrahim Kaboğlu und drei weitere führende Mitglieder des Menschenrechtsbeirats zurück, einer Organisation, die dem Premierminister untersteht und eingeführt wurde, um regelmäßige unabhängige Berichte herauszugeben und Vorschläge für die Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei zu machen. Er besteht aus Vertretern der Ministerien und unabhängiger Organisationen. In seinem Rücktrittsschreiben beklagte sich İbrahim Kaboğlu über die massive Behinderung der Arbeit des Beirats. Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass die Regierung auf keinen Bericht des Rats reagiert und der Minister für Menschenrechte an keinem der Treffen teilgenommen habe. Auch habe die Regierung, nachdem der Beirat einen Bericht über Minderheitenrechte in der Türkei herausgegeben habe, diesem Bericht sofort widersprochen und seine Autoren sowie Professor İbrahim Kaboğlu großem Druck ausgesetzt, darunter Drohungen und Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Die Regierung habe später versucht, den Beirat ineffektiv zu machen, indem Vertreter von Organisationen für ihn benannt wurden, deren Einsatz für die Menschenrechte zweifelhaft ist (Siehe ai Index: EUR 01/002/2005). Der Beirat war dann tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig.
Trotz dieser wiederholt geschilderten Probleme zitierte die türkische Regierung den Menschenrechtsbeirat in ihrer Antwort auf Kritik der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger und behauptete dass
„…die Sonderbeauftragte unglücklicherweise die bereits existierende Zusammenarbeit zwischen der Regierung und Menschenrechtsverteidigern übersieht. Wir glauben, dass die Funktionen des Menschenrechtsbeirats wie auch seine Zusammensetzung ein Beweis dafür sind.“

Wirksame Kontrollmechanismen sind nötig

Das Versagen des Nationalen Menschenrechtsbeirats trug zu der allgemeinen Abwesenheit von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen bei, die Menschenrechtsverletzungen hätten beobachten können. Die fehlende Einrichtung von Gremien, wie sie die Pariser Prinzipien vorsehen, die UN-Richtlinien zur Entwicklung von nationalen Menschenrechtsinstitutionen, war ein wesentliches Hindernis für die erfolgreiche Umsetzung von Reformen. Ein anderes Gremium, die Menschenrechtskommissionen der Provinzen und Regionen, die dem Premierminister unterstellt sind, wurden von der Regierung als Beispiele für derartige nationale Menschenrechtsinstitutionen genannt. amnesty international und türkische und internationale unabhängige Menschenrechtsorganisationen teilten jedoch ernsthafte Bedenken über die Arbeit dieser Kommissionen. Während sie sich an positiven Initiativen beteiligten, um das Menschenrechtsbewusstsein auf lokaler Ebene zu stärken, waren ihre Unzulänglichkeiten unvermeidlich, da sie nicht wirklich unabhängig sind und aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer eingeschränkten Befugnisse, dem offensichtlichen Widerwillen, schwerwiegende Berichte über Menschenrechtsverletzungen angemessen zu untersuchen und weiterem Nichteinhalten der Pariser Prinzipien.
In ihrem Bericht befasste sich die UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechtsverteidiger ausführlich mit den Mängeln dieser Kommissionen und empfahl, dass
„…die Regierung die Wirksamkeit und die Funktionalität der Menschenrechtskommissionen überprüfen und konstruktiv unabhängige Menschenrechtsorganisationen in die Beurteilung der effektivsten Mechanismen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen auf lokaler Ebene einbeziehen sollte.“
ai erhielt Berichte, dass die Regierung plane, dieses System zu überprüfen und eine Gesetzgebung zu nationalen Menschenrechtsgremien, wie etwa eine Ombudsperson für Menschenrechte und Menschenrechtskommissionen, zu entwickeln. Bis Ende Juni waren jedoch noch keine konkreten Schritte erfolgt.

Menschenrechtsverletzungen durch Polizisten

Veränderte Haftbestimmungen, die von der Regierung, bzw. der Vorgängerregierung eingeführt worden waren und die mehr Sicherheitsvorschriften gegen Folter und Misshandlung enthielten, führten zu einem Rückgang der Berichte über bestimmte Techniken (insbesondere von solchen, die sichtbare Spuren hinterlassen).
Jedoch gab es nach wie vor häufige Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch Polizeibeamte. Am 18. März veröffentlichte der IHD seine Zahlen für 2004, die besagten, dass er in diesem Jahr Berichte über 843 Fälle von Folter und Misshandlungen erhalten hatte.
Obwohl die Veränderungen der Haftbestimmungen – wie z.B. der Kontakt von Inhaftierten zu Anwälten – nicht immer eingehalten wurden, führten die strengeren Sicherheitsbestimmungen zu einem höheren Prozentsatz von Beschwerden über Misshandlungen außerhalb von Haftzentren und während der Festnahmen von Verdächtigen durch Polizeibeamte. Oftmals wurden Personen, die behaupteten, sie seien misshandelt worden, angeklagt, sie hätten sich ihrer Festnahme widersetzt und es wurden Verfahren gegen sie eröffnet, wobei ihre Verletzungen damit erklärt wurden, sie hätten sie sich zugezogen, als die Polizei versuchte, sie festzuhalten.
Szenen von exzessiver Polizeigewalt wurden weltweit im Fernsehen gezeigt, als die Polizei versuchte, eine Menschenmenge aufzulösen, die sich am 6. März friedlich in Istanbul versammelt hatte, um den Internationalen Frauentag zu feiern. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein, um etwa 500 Leute auseinander zu treiben, die sich in den Istanbuler Stadtvierteln Sarachane und Beyazit versammelt hatten, was dazu führte, dass 63 Personen festgenommen wurden und mindestens 3 Menschen in Krankenhäuser kamen (Siehe ai Index: EUR 44/008/2005).
Angeblich griff die Polizei ein, da die Demonstration nicht genehmigt war. ai begrüßte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das Innenministerium, da Polizisten unangemessene Gewalt gegen die Demonstranten angewandt hatten, und die folgenden Disziplinarmaßnahmen gegen sechs Polizisten und zwei leitende Beamte. Jedoch wurden gegen diejenigen, die festgenommen worden waren, Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Demonstrations- und Versammlungsrecht eröffnet. Während Bilder der Misshandlungen weltweit gesendet wurden, da in dieser Woche die EU-Troika in Ankara tagte, gehörten solche Szenen zu einem System, in dem die Polizei anscheinend besonders Demonstranten von Oppositionsgruppen brutal behandelten.

Straflosigkeit

Das Einleiten von “Gegenklagen” war ein Weg, den Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einschlugen, um Bestrafung zu vermeiden. Untersuchungen und daraus folgende Verfahren bei Klagen über Folter und Misshandlungen waren normalerweise erfolglos, da viele Staatsanwälte unwillig zu sein schienen, ihrer Pflicht nachzukommen und die Täter zu verurteilen. Das Ergebnis war ein offensichtlich vorherrschendes Klima der Straflosigkeit. Laut Statistik der türkischen Polizeidirektion für das Jahr 2004, die in der Zeitung Radikal vom 1. Februar veröffentlicht wurde, wurden 234 Verfahren gegen Polizisten wegen Misshandlung und 13 wegen Folter eröffnet.
In den Verfahren wegen Misshandlung, die 2004 abgeschlossen wurden, endeten sechs mit einem Freispruch, 72 mit einer Abweisung der Klage und eines mit einer Haftstrafe. Bei Verfahren wegen Folter, die 2004 abgeschlossen wurden, endeten drei mit einem Freispruch und vier mit einer Klageabweisung. 155 Verfahren wegen Misshandlung und sechs Verfahren wegen Folter wurden fortgesetzt. Interne disziplinarische Untersuchungen wurden 2004 von der Polizeidirektion bei 141 Polizisten im Zusammenhang mit Beschwerden wegen Misshandlungen und fünf wegen Folter durchgeführt. Bei ersteren kamen die Untersuchungen in 129 Fällen zu dem Ergebnis, dass „eine Strafe nicht angemessen sei“, dass 10 Beamte vorübergehend und zwei Beamte länger vom Dienst zu suspendieren seien. Alle Untersuchungen wegen Foltervorwürfen kamen zu dem Ergebnis, dass „eine Strafe nicht angemessen sei“.
Ein besonders schockierendes Beispiel dieser Straflosigkeit war der Freispruch von vier Polizisten, die wegen Folterungen und Vergewaltigung der beiden Teenager Nazime Ceren Salmanoğlu und Fatma Deniz Polattaş im Jahr 1999 angeklagt waren (Siehe ai Index: EUR 44/015/2005 und ai Index: EUR 44/018/2005). Mehr als sechs Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens und nachdem es mehr als 30 Mal vertagt worden war, sprach ein Gericht in Iskenderun am 22. April die Angeklagten aus „Mangel an Beweisen“ frei.
Anfang März 1999 wurden Nazime Ceren Salmanoğlu, damals 16, und Fatma Deniz Polattaş, damals 19 Jahre alt, von Polizisten festgenommen und zur Anti-Terroreinheit der Polizeidirektion in Iskenderun gebracht. Sie sagten, sie seien schwer gefoltert, vergewaltigt, geschlagen, an den Armen aufgehängt und von Ärzten zwangsweise „Jungfräulichkeitstests“ unterzogen worden. Die „Geständnisse“, die unter diesen Folterungen zustande kamen, waren Grundlage der Verurteilungen der beiden Mädchen zu langen Gefängnisstrafen.
Die Anwälte von Nazime Ceren Salmanoğlu und Fatma Deniz Polattaş kündigten an, sie würden Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Es schien jedoch fast sicher, dass die Verjährungsfrist eintreten würde, in diesem Fall siebeneinhalb Jahre. ai rief die türkische Regierung auf, die Verjährungsfrist bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie etwa Folterungen und Ermordungen durch die Sicherheitskräfte aufzuheben, sie wurde jedoch im neuen Strafrecht beibehalten.
Wehrdienstverweigerer angeblich geschlagen
Der Wehrdienstverweigerer Mehmet Tarhan, der am 8. April in Izmir festgenommen wurde, erhielt angeblich Todesdrohungen und wurde von anderen Gefangenen geschlagen, nachdem er am 11. April in ein Militärgefängnis in Sivas kam. Als Mehmet Tarhan die Gefängnisleitung über die Misshandlungen informierte, wurde nicht unmittelbar etwas unternommen, um seine Sicherheit zu gewährleisten und die Schläge sollen weiter gegangen sein. Als seine Anwältin von den Übergriffen erfuhr, legte sie Beschwerde bei der Gefängnisleitung ein. Eine Untersuchung der Misshandlungsvorwürfe wurde eingeleitet und es wurden einige Maßnahmen von der Gefängnisleitung getroffen, um ihn zu schützen. Mehmet Tarhan wurde nach Artikel 88 des türkischen Militärstrafrechts wegen “Befehlsverweigerung” angeklagt, da er sich geweigert hatte, den obligatorischen Militärdienst zu leisten. ai hält Mehmet Tarhan für einen Gewissensgefangenen, der wegen seiner Überzeugung inhaftiert ist, und bat um seine unmittelbare Freilassung. Die Organisation forderte die türkischen Behörden auch auf, einen Zivildienst für Wehrdienstverweigerer einzuführen, der weder diskriminierend ist noch Strafcharakter hat (Siehe ai Index: EUR 44/022/2005).

Flüchtlinge

Die türkischen Behörden kamen ihren Verpflichtungen aus dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht nach und schickten einige Asylbewerber und Flüchtlinge in Länder zurück, in denen ihnen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohten. Ahmet Muhammed Ibrahim, ein 21jähriger syrischer Kurde, war angeblich Anfang 2004 vor der syrischen Armee geflüchtet, nachdem Kurden in Qamishli im Nordosten Syriens im März 2004 schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlitten (Siehe Kurds in the Syrian Arab Republic one year after the March 2004 events, ai Index: MDE 24/002/2005). Er ging in die Türkei, wo er am 22. August in der Nähe der syrischen Grenze von Sicherheitskräften festgenommen wurde und ins Gefängnis von Diyarbakır kam, weil er beschuldigt wurde, Mitglied von Kongra Gel zu sein. Der Anwalt Ahmet Muhammed Ibrahims gab an, die Rechte seines Mandanten seien während der Haft systematisch verletzt worden – er sei auch gefoltert, misshandelt und gezwungen worden, eine Erklärung zu unterschreiben. Ein Gericht sprach ihn am 24. März von allen Anklagepunkten frei.
Ahmet Muhammed Ibrahim wurde dann jedoch in die Ausländerabteilung der Polizeidirektion von Diyarbakır verlegt. Am 25. März wurde er zum Grenzübergang bei Nusaybin gebracht, wo er den syrischen Behörden übergeben wurde. ai erfuhr später, dass er in verschiedenen Haftzentren in Syrien war, wo er gefoltert worden sein soll, u.a. mit Elektrokabeln, mit Schlägen und mit dem „Reifen“ (dullab), wobei der Gefangene an einen herabhängenden Reifen gebunden und mit Stöcken oder Kabeln geschlagen wird (Siehe ai Index: EUR 44/012/2005).