Kinder haben Rechte

Leicht gekürzte Übersetzung des englischen Originals “All Children Have Rights”, AI-Index EUR 44/011/2010 vom 17. Juni 2010 durch die Türkei-Koordinationsgruppe der deutschen Sektion von Amnesty International. Verbindlich ist das englische Original.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Ende März 2008 wurden an vielen Orten im Südosten der Türkei die traditionellen Feiern zum kurdischen Neujahr – „Newroz“ oder türkisch „Nevruz“ – von den türkischen Behörden verboten. Als die Menschen versuchten, die Feiern trotzdem abzuhalten und gegen das Verbot demonstrierten, kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Bei ihren Versuchen, die Demonstrationen aufzulösen, wandte die Polizei exzessive Gewalt an. Es wurde mit scharfer Munition geschossen, was zum Tod von drei Demonstranten führte.

Dies ist kein Einzelfall, sondern nur ein Beispiel für Zusammenstöße zwischen der Polizei und Demonstranten in den überwiegend von Kurden bewohnten Gebieten im Südosten der Türkei. Im März 2006 gab es Demonstrationen in verschiedenen Städten, bei denen es auch zu Gewalt kam. Das Zentrum der Proteste war Diyarbakır, wo zehn Demonstranten und Passanten getötet wurden, vier von ihnen Kinder. Seit dieser Zeit wurden verstärkt Verfahren nach dem Antiterrorgesetz gegen Demonstranten eingeleitet. Zum größten Teil waren die Angeklagten minderjährig, oft Kinder aus Familien, die aus den Dörfern in den südöstlichen Provinzen vertrieben worden waren.

Neben Zusammenstößen anlässlich des Newroz-Festes gab es auch Demonstrationen aufgrund von Berichten über angebliche Misshandlungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan in der Haft und Proteste während eines Besuches des türkischen Ministerpräsidenten in der Region. Es gibt typische Muster für diese Demonstrationen: viele waren nicht genehmigt, in vielen Fällen kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei, Demonstranten riefen politische Parolen, in einigen Fällen warfen Demonstranten auch Steine oder Molotow-Cocktails, während die Polizei übermäßige Gewalt einsetzte, um die Demonstrationen aufzulösen.

Von staatlicher Seite wird behauptet, die Demonstrationen seien von der verbotenen PKK organisiert und es würden Parolen zur Unterstützung der PKK gerufen. Dies wird als Rechtfertigung dafür herangezogen, Demonstranten nicht nur wegen Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz, sondern auch wegen Mitgliedschaft in oder Propaganda für eine terroristische Organisation anzuklagen. Betroffen davon sind vor allem Minderjährige. Kinder, mit denen Amnesty International gesprochen hat, berichteten durchgängig über Misshandlungen während ihrer Festnahme bei einer Demonstration oder nach einer Demonstration, wenn die Polizei sie im Verdacht hatte, daran teilgenommen zu haben. Einige Kinder berichteten auch von Misshandlungen während ihres Transport zur Polizeistation und in der Polizeihaft.

Alle Kinder berichten, sie seien zunächst in Hafträumen für Erwachsene in der Antiterrorabteilung der Polizei festgehalten worden, anstatt in Abteilungen für Minderjährige. Einige Kinder wurden sogar in verlängerter Polizeihaft gehalten, was nach türkischem Recht möglich ist, wenn es um von mehreren Personen gemeinsam begangene Vergehen geht. Anwälte berichteten, dass auch die Bestimmung des Antiterrorgesetzes, wonach der Zugang zu einem Rechtsbeistand in den ersten 24 Stunden der Polizeihaft verweigert werden kann, auf Kinder angewandt wurde. Auch während der Untersuchungshaft wurden spezielle Vorschriften zum Schutz von Kindern nicht beachtet.

Das Antiterrorgesetz, nach dem diese Kinder angeklagt werden, ist bezüglich der Definition von Terrorismus extrem weit und unbestimmt formuliert und wird darüber hinaus von Richtern und Staatsanwälten willkürlich angewandt. Gegen Kinder, die nach diesem Gesetz angeklagt werden, wird in der Regel Untersuchungshaft verhängt, in der sie mehrere Monate, teilweise sogar über ein Jahr verbringen. In einigen Fällen wurden Kinder gemeinsam mit Erwachsenen in Haft gehalten. Aber auch in Jugendgefängnissen herrschen keine zufriedenstellenden Bedingungen, insbesondere erhalten die Kinder keine Möglichkeit, ihre Schulausbildung fortzusetzen.

Die Anklagen beruhen oft auf ungenügendem Beweismaterial und Schutzmaßnahmen für Kinder in Strafverfahren werden nicht angewandt, wie z.B. die Erstellung psychologischer Berichte über die Schuldfähigkeit eines Kindes durch Experten. Nach dem Gesetz wird gegen Kinder ab dem Alter von 15 Jahren vor Gerichten für Erwachsene verhandelt, wenn ihnen ein Verstoß gegen das Antiterrorgesetz vorgeworfen wird. Amnesty International sind jedoch auch Fälle bekannt, wo Prozesse gegen 12jährige Kinder vor Gerichten für Erwachsene geführt wurden. Die meisten Verfahren endeten mit Verurteilungen zu Haftstrafen zwischen mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren.

Es gibt keine umfassenden Statistiken über die Zahl der Kinder, die im Anschluss an Demonstrationen wegen Verstoßes gegen das Antiterrorgesetz angeklagt wurden. Vorliegende offizielle Statistiken zeigen jedoch, dass in den Jahren 2006/7 gegen 737 Minderjährige Verfahren wegen Verstoßes gegen das Antiterrorgesetz eingeleitet wurden und gegen 513 Minderjährige nach Artikel 314 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation unter Strafe stellt.

Im Mai 2009 stellte die Abgeordnete Sevahir Bayındır eine Anfrage zu Strafverfahren gegen Kinder. In der Antwort des Justizministeriums vom Dezember 2009 wird aufgelistet, dass im Zeitraum von 2006 bis 2008 gegen 1308 Minderjährige Verfahren nach dem Antiterrorgesetz und gegen 719 nach Artikel 314 türk. StGB eingeleitet wurden. Die Zahlen belegen auch, dass die Verfahren gegen Minderjährige von Jahr zu Jahr zugenommen haben und insbesondere einen dramatischen Anstieg der Verfahren gegen Kinder unter 15 Jahren im Jahr 2008. Der türkische Menschenrechtsverein zählte im Jahr 2008 allein in Diyarbakır 279 Kinder, gegen die Gerichtsverfahren liefen, darunter 63 Verfahren gegen Kinder zwischen 12 und 15 Jahren vor dem Jugendgericht für schwere Straftaten. Die Initiative „Gerechtigkeit für Kinder“ berichtet, dass in Adana im Jahr 2008 Verfahren gegen mindestens 193 Kinder wegen Verstoßes gegen das Antiterrorgesetz vor dem Gericht für schwere Straftaten für Erwachsene geführt wurden.

Auch junge Erwachsene wurden Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihrer Festnahme wegen Teilnahme an Demonstrationen. In der Mehrheit handelt es sich jedoch um Minderjährige und dieser Bericht konzentriert sich auf die Verletzungen der Menschenrechte von Kindern während ihrer Festnahme, der Haft und der Gerichtsverfahren. Betont werden besonders die Verstöße der Türkei gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Reaktionen des türkischen Staates auf die Demonstrationen verletzen nicht nur die Schutzbestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch andere Menschenrechtsabkommen, wie z.B. das Abkommen über Bürgerliche und Politische Rechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Konvention gegen Folter und die UN-Richtlinien über den Gebrauch von Gewalt und den Einsatz von Feuerwaffen durch Sicherheitskräfte. Diese grundsätzlichen Kritikpunkte beziehen sich auch in diesem Bericht auf alle betroffenen Personen und nicht nur auf Kinder.

Für die Erstellung dieses Berichts hat Amnesty International im April und Mai 2009 sowie im März 2010 Recherchen in Adana, Diyarbakır und Istanbul durchgeführt. Dabei wurden Gespräche geführt mit Kindern, die unter der Antiterrorgesetzgebung angeklagt sind oder waren, deren Familien, ihren Anwälten sowie mit Menschenrechtsorganisationen und Vertretern der Sicherheitskräfte. Amnesty International hat die Besorgnisse wegen der Verfahren gegen Minderjährige im Juli 2009 der türkischen Regierung übermittelt, hat jedoch darauf keine Antwort bekommen.

Bei der Darstellung individueller Fälle werden in diesem Bericht nur Initialen verwandt, da die Familien der Kinder um Wahrung der Anonymität gebeten haben. Die vollständigen Namen sind Amnesty International jedoch bekannt.

Trotz starker öffentlicher Reaktionen auf die Verletzungen der Kinderrechte, breite Berichterstattung in der Medien und Kampagnen zivilgesellschaftlicher Organisationen in der Türkei, werden die in diesem Bericht aufgeführten Menschenrechtsverletzungen auch im Jahr 2010 weiter fortgesetzt. Das UN-Kinderrechtskomitee hat auf Grundlage der Bestimmungen des freiwilligen Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention bezüglich der Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten im September 2009 einen Bericht über die Türkei vorgelegt.Im Oktober 2009 hat die türkische Regierung einen Änderungsvorschlag zum Antiterrorgesetz in das Parlament eingebracht, der jedoch nur zum Teil die vom UN-Kinderrechtskomitee, von Amnesty International und von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebrachten Kritikpunkte berücksichtigt. Jedoch auch diese Änderungen wurden bis April 2010 nicht verabschiedet und es wurden keine weiteren Änderungsvorschläge eingebracht.

Unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei Demonstrationen und Misshandlungen in Polizeihaft

Kein Kind darf der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden(…)
Konvention über die Rechte des Kindes, Artikel 37a

„Ein Polizist packte mich am Arm und schlug mich mit einem Schlagstock. Ich versuchte zu fliehen, aber ein anderer Polizist hielt mich fest und schlug mich auch. Dann schlugen mich vier oder fünf Polizisten mit ihren Schlagstöcken, boxten und traten mich.“ H.A., Diyarbakır Amnesty International ist besorgt über Berichte, wonach die türkische Polizei bei Festnahmen im Zusammenhang mit Demonstrationen routinemäßig und systematisch exzessive Gewalt anwendet. Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind nach internationalem Recht absolut verboten – zu jeder Zeit und unter allen Umständen. (…) Die internationalen Menschenrechtsstandards enthalten auch Regelungen über die Anwendung von Gewalt und den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei. In Artikel 3 der UN- Verhaltensrichtlinien für Vollzugsbeamte heißt es: „Vollzugsbeamte dürfen nur Gewalt anwenden, wenn es absolut notwendig ist und nur in dem Maße, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben unvermeidlich ist“. (…)

Polizeieinsätze gegen Demonstrationen in der oben beschriebenen Weise stehen im Widerspruch zu internationalen Abkommen, die exzessive oder andere Formen von Misshandlungen verbieten. Bei vielen größeren Demonstrationen wurden Polizisten dabei gefilmt wie sie unverhältnismäßige Gewalt anwandten um eine Demonstration aufzulösen und Demonstranten mit Schlagstöcken prügelten. In einigen Fällen kam es sogar zu Todesfällen, weil Polizisten mit scharfer Munition auf Demonstranten schossen. Bei Protesten gegen Verbote der Behörden, das kurdische Neujahrsfest Newroz (oder türkisch: Nevruz) zu feiern, wurden Ende März 2008 drei Menschen getötet, als die Polizei mit Plastikgeschossen und scharfer Munition in die Menge schoss. Im Oktober 2008 wurde in der osttürkischen Stadt Doğubeyazit während einer Demonstration aufgrund von Berichten über Misshandlungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan im Gefängnis ein Mensch erschossen. Zahlreiche Menschen wurden bei Polizeieinsätzen gegen Demonstrationen verletzt, viele von ihnen Kinder.

Von Amnesty International befragte Kinder berichteten konsistent und glaubhaft über Misshandlungen durch die Polizei – entweder bei Polizeieinsätzen gegen Demonstrationen oder bei ihrer Festnahme unter dem Vorwurf der Teilnahme an einer Demonstration. Es gibt Berichte, wonach Polizisten Kinder bei der Festnahme und beim Transport zur Polizeiwache geboxt und getreten haben.

Ein typisches Beispiel ist der Bericht von O.S. aus Adana (s. S. 6). Er berichtete Amnesty International, er sei an einem Tag im Oktober 2008 auf dem Weg von der Schule nach Hause von der Polizei angehalten worden, weil es in der Nähe eine Demonstration gab. Ein Polizist habe ihn am Bauch angefasst und behauptet, er käme von der Demonstration, nur weil er verschwitzt war. Als er dem Polizisten seinen Schülerausweis zeigte, habe dieser ihn zerrisssen, ebenso das Heft, das er bei sich hatte. Ferner berichtete O.S. er sei wiederholt von den Polizisten geschlagen worden, bevor er zur Polizeiwache gebracht worden sei.

İ.Ü., bei seiner Festnahme 18 Jahre alt, wurde bei Newroz-Demonstrationen in Cizre im März 2008 festgenommen. Er berichtete dem Staatsanwalt, ein Polizist habe ihn am Arm festgehalten und ihm den Arm auf den Rücken gedreht, um ihm Handschellen anzulegen. Dabei wurde seine Schulter ausgekugelt. Er sei von den Polizisten ins Krankenhaus von Cizre gebracht worden, bevor er in Polizeihaft genommen wurde. Dies wurde durch die offiziellen ärztlichen Berichte bestätigt, ebenso seine ausgekugelte Schulter. Nach viertägiger Polizeihaft wurde er in Untersuchungshaft genommen unter dem Vorwurf der Propaganda für eine terroristische Organisation und des Begehens einer Straftat im Namen einer terroristischen Organisation. Im Februar 2010 wurde er zu neun Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Grundlage des Urteils war seine Teilnahme an der Demonstration. Bis zu seiner Verurteilung war er in Untersuchungshaft.

O. S., Adana

O.S. berichtete Amnesty International, er sei im Oktober 2008 auf seinem Rückweg von der Schule in der Nähe seines Elternhauses von der Polizei festgenommen worden, da es dort eine Demonstration gab. Über seine Festnahme berichtete er: „Ich war mit einem Schulkameraden auf dem Weg von der Schule nach Hause. Als wir in unsere Wohngegend kamen, waren wir verschwitzt. Ein Polizist kam auf mich zu. Er fasste mich am Bauch an und meinte, ich käme von der Demonstration, da ich verschwitzt sei. Sie zerrissen mein Schulheft, ebenso meinen Schülerausweis, den ich ihnen zeigte. Ich wusste nicht mehr, was ich sagen sollte. Ich hatte gesagt, ich hätte nichts gemacht, aber sie schlugen mich gnadenlos.“

Anschließend sei er zur Antiterroreinheit der Polizei gebracht worden. Dort hätten er und zwei andere Kinder sich setzen müssen und er sei von hinten getreten worden. Nach einem Tag in der Antiterroreinheit wurde er zur Abteilung für Minderjährige des Polizeipräsidiums gebracht, wo er erneut geschlagen wurde. Die Polizisten hätten erst die Überwachungskamera abgeschaltet. Dann habe er sich ausziehen müssen und sei geschlagen worden. Während der gesamten Zeit in der Antiterrorabteilung und in der Abteilung für Minderjährige hatte O.S. keinen Kontakt zu einem Anwalt oder einem Sozialarbeiter. Vor seiner Vernehmung durch den Staatsanwalt wurde er zur Untersuchung gebracht. Er zeigte dem Arzt sein verletztes Bein, das durch die Schläge geschwollen war. Anschließend wurde er zum Staatsanwalt und zum Haftrichter gebracht. Der Richter ordnete seine Inhaftierung bis zur Eröffnung eines Verfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation an.

Über seinen Empfang im Gefängnis berichtete O.S.: „Vom Gericht wurden wir direkt zum Gefängnis „Kürkçüler“ für Erwachsene gebracht. Nach unserer Ankunft bereiteten die Beamten unsere Papiere vor, während wir draußen warteten. Dann brachten sie uns in eine Zelle, entblößten unsere Oberkörper und begannen uns zu schlagen. Ich bat sie, mich nicht so stark zu schlagen, weil mein Bein verletzt war, darauf schlugen sie mich noch stärker. Mein Bein war gebrochen. Sie schlugen mich in den Magen und überall hin. Ich konnte nicht mehr stehen und fiel zu Boden. Sie schlugen mich mit einem Stock in den Magen. Ich konnte die Schmerzen nicht mehr aushalten und fiel in Ohnmacht. Als ich aufwachte, befand ich mich im Krankenhaus“.

Am nächsten Tag wurde er in ein anderes Krankenhaus verlegt, wo sein Bein gegipst wurde. Anschließend wurde er wieder in das „Kürkçüler“- Gefängnis gebracht. Nach einem Monat wurde er in das Kindergefängnis von Pozantı verlegt und nach zwei weiteren Monaten für die Dauer des Verfahrens entlassen. Der Anwalt von O.S. sagte, die Familie hätte keine Strafanzeige wegen der Misshandlungen des Jungen erstattet, da sie Racheakte der Staatsmacht befürchtete. Die Anklageschrift enthielt die Aussagen der Polizisten über die Ereignisse während der Demonstration. Nach dieser Darstellung hatten etwa 40 Personen an der Demonstration teilgenommen, es seien Barrikaden errichtet worden, Teilnehmer der Demonstration hätten Parolen zur Unterstützung der PKK gerufen und Steine auf die Polizisten geworfen.

Anschließend seien sie durch Nebengassen weggelaufen. Laut Anklageschrift hatte die Polizei O.S. in einer Nebengasse festgenommen. Im März 2009 verurteilte das Sondergericht für schwere Straftaten, ein Gericht für Erwachsene, das für Vergehen gegen das Antiterrorgesetz zuständig ist, O.S. zu 4 Jahren und 2 Monaten Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation. Das Berufungsverfahren war im April 2010 noch anhängig.

Straflosigkeit bei Misshandlungsvorwürfen

“Die Glaubwürdikeit des Verbots der Folter und anderer Formen von Misshandlung wird jedes Mal unterminiert, wenn Staatsbedienstete, denen derartige Verbrechen vorgeworfen werden, nicht für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.”
Komitee für die Verhütung der Folter, Allgemeiner Bericht Nr.14, Absatz 25

Rechtsanwälte berichteten Amnesty International, Verletzungen, die Kindern während ihrer Festnahmen beigebracht wurden, würden von der Polizei damit erklärt, die Kinder hätten gegen ihre Festnahme Widerstand geleistet. Während der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung vor der Überstellung in Polizeihaft sind die Polizisten in der Regel anwesend. Amnesty International wurde berichtet, dass Kinder es daher nicht wagten, über Misshandlungen durch die Polizei zu berichten und das Ausmaß ihrer Verletzungen verschwiegen. In den Fällen der Kinder, die Amnesty International interviewt hat, waren keine Anzeigen gegen Polizisten erstattet worden. Grund dafür ist die – durch zahlreiche Erfahrungen bestätigte – Annahme, dass es keine ernsthaften Untersuchungen geben und die Sicherheitskräfte nicht vor Gericht gestellt werden würden. Erklärungen von Kindern gegenüber Staatsanwälten, sie seien von Polizisten misshandelt worden, haben nicht zu Untersuchungen geführt. Familien in Diyarbakır, mit denen Amnesty International gesprochen hat, sagten, sie hätten Angst, dass es Gegenklagen gegen die Kinder oder die Familien geben würde, wenn sie Strafanzeige gegen Polizisten wegen Misshandlungen erstatten würden. Tatsächlich ist trotz zahlreicher Berichte über exzessive Gewalt und Misshandlungen bei Demonstrationen bisher kein einziges Verfahren gegen einen Polizisten eingeleitet worden. Das gilt auch für gut dokumentierte Fälle.

Im Fall der Berichte über die Misshandlung des 15jährigen C.E. während einer Newroz-Demonstration in Hakkari im März 2008 hat Amnesty International einen dringenden Appell an die türkischen Behörden gerichtet. Trotz Fernsehaufnahmen, die zeigten, wie Beamte in zivil offensichtlich den Arm des Jungen verletzten, obwohl er unter ihrer Kontrolle war und keinen Widerstand gegen seine Festnahme leistete, wurde gegen keinen der Beamten Anzeige erstattet. Zunächst hatte die zuständige Verwaltungsbehörde die Einleitung von Ermittlungen gegen die Beamten untersagt. Diese Entscheidung wurde vom Gericht aufgehoben, nachdem der Anwalt von C.E. dagegen Beschwerde eingelegt hatte. Im September 2009 lehnte der zuständige Staatsanwalt jedoch die Einleitung eines Verfahrens ab, da aus seiner Sicht keine Straftat vorlag. Darüber hinaus wurde eine Gegenanzeige gegen die Familie von C.E. wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Geldspenden erstattet – unter dem Vorwurf, sie hätten auf illegale Weise Spenden für die Behandlung des Jungen entgegen genommen. Wegen des Vorwurfs, an der Demonstration teilgenommen zu haben, wurde C.E. wegen Mitgliedschaft in und Propaganda für eine terroristische Organisation angeklagt. Im April 2010 war dieses Verfahren noch anhängig – vor einem Sondergericht für schwere Straftaten für Erwachsene.

In einem anderen Fall wurde ein Sicherheitsbeamter gefilmt, wie er ein Kind, S.T., mit dem Gewehrkolben auf den Kopf schlug. Das Kind musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Über diesen Vorfall, der sich am 23. April 2009, dem nationalen Tag des Kindes, in Hakkari ereignete, wurde breit in der türkischen Presse berichtet. Der Gouverneur von Hakkari war daraufhin gezwungen, sein Bedauern über die Verletzung des Kindes zu erklären. Wegen des öffentlichen Aufsehens wurde ein Verfahren gegen den beschuldigten Polizisten eingeleitet. Es wurde jedoch beschlossen, das Verfahren aus Sicherheitsgründen an einen anderen Ort zu verlegen. Wegen der dadurch entstandenen Verzögerungen war der Prozess gegen den Polizisten bis April 2010 noch nicht eröffnet worden. Ein Anwalt der Familie drückte die Befürchtung aus, dass es für Anwälte aus Kostengründen sehr schwierig wäre, an einem Prozess an einem anderen Ort teilzunehmen. Das würde die Rechte der Familie auf Prozessbeteiligung als geschädigte Partei verletzten. Sie wäre möglicherweise nicht in der Lage, über ihre Anwälte ihre Beweismittel einzubringen und den Angeklagten und die Zeugen der Gegenseite zu befragen. Im März 2006 kam es zu gewalttätigen Protestaktionen in Diyarbakır. In diesem Zusammenhang wurden 10 Menschen getötet und in Hunderten von Fällen wurden Misshandlungsvorwürfe erhoben. Auch in diesem Fall wurde kein Verfahren gegen Polizisten wegen Misshandlung eingeleitet. Lediglich wegen der Tötung eines Kindes wurde im Januar 2010 – fast vier Jahre nach dem Vorfall – ein Verfahren gegen drei Polizisten eingeleitet.

H.A., Diyarbakir
H.A. wurde im Juli 2008 in Diyarbakır festgenommen, in der Nähe eines Platzes, an dem eine Presseerklärung der Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) verlesen wurde. Er war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt. Er berichtete Amnesty International, an diesem Ort habe auch eine Protestaktion stattgefunden. Das Ganze habe sich in unmittelbarer Nähe des Platzes abgespielt, an dem er in den Sommerferien arbeite. Gegenüber AI erklärte er, er sei in einem Park festgenommen worden, weil die Polizei den Verdacht gehabt hätte, er habe an den Protesten teilgenommen. H.A. habe beobachtet, wie Polizisten den Ausgang des Parks sperrten und habe versucht, den Park an einer anderen Stelle zu verlassen. Er sei jedoch von einem Polizisten am Arm festgehalten und mit dem Schlagstock geschlagen worden. Als er versucht habe zu fliehen, sei er von einem weiteren Polizisten und schließlich von vier oder fünf Polizisten mit Schlagstöcken geschlagen worden. Während er mit drei weiteren Kindern, die zur gleichen Zeit festgenommen wurden, in einem Polizeiauto abtransportiert wurde, sei er weiter geschlagen worden. Beim Krankenhaus wurde er aus dem Fahrzeug herausgeholt und von Ärzten untersucht. H.A. sagte, sein Körper habe sichtbare Verletzungen aufgewiesen, die jedoch von den Ärzten nicht protokolliert wurden. Anschließend wurde H.A. zur Antiterroreinheit der Polizei gefahren. Dort sei er von Polizeibeamten, die ihn wegen der Demonstration verhörten, bedroht und beschimpft worden. Während der 1 ½ Stunden, die er bei der Antiterroreinheit verbracht habe, sei kein Anwalt anwesend gewesen. Nach dieser Zeit sei er zu der Abteilung für Minderjährige des Polizeipräsidiums gebracht worden, wo er drei oder vier Tage und drei Nächte verbracht habe. Anschließend sei seine Aussage vom Staatsanwalt aufgenommen worden. Während der Anhörung sei ein Rechtsanwalt anwesend gewesen, aber kein Sozialarbeiter.

H.A. wurden Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz, Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und Propaganda für eine terroristische Organisation vorgeworfen. Unter den Beweismitteln, die der Anklageschrift beigefügt waren, befand sich ein Foto, das H.A. am Ort der Demonstration zeigte. Er wurde im E-Typ Gefängnis von Diyarbakır inhaftiert. Er berichtete Amnesty International, er habe während der fast 10-monatigen Untersuchungshaft seine Wäsche selbst waschen, seine Zelle putzen und sein Geschirr abwaschen müssen. Die Zustände in dem Gefängnis seien unhygienisch gewesen, es habe Ratten und Kakerlaken gegeben und die Zelle sei so überfüllt gewesen, dass es nicht für jedes inhaftierte Kind ein eigenes Bett gegeben habe. Er habe nicht an sozialen Aktivitäten teilnehmen dürfen, die für die anderen Kinder angeboten wurden, denen keine „politischen“ Vergehen vorgeworfen wurden.

H.A. beklagte sich, er habe Briefe von seiner Familie nicht erhalten. An Prozesstagen habe er mit Handschellen gefesselt zusammen mit erwachsenen Gefangenen im Arrestbereich des Gerichts stehen müssen und habe den ganzen Tag nichts zu essen bekommen. Das Verfahren gegen H.A. wurde vor einem Sondergericht für schwere Straftaten geführt, das für terroristische Vergehen zuständig ist. Es handelt sich dabei um ein Gericht für Erwachsene. Im April 2009 wurde H.A. zu 6 Jahren und 11 Monaten Haft wegen Verstoßes gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt. Seine Anwälte legten gegen das Urteil Berufung ein. Das Verfahren war im April 2010 noch vor dem Kassationshof anhängig.

Vernehmungen und Misshandlungen in Polizeihaft

Nach Artikel 91 der türkischen Strafprozessordnung ist die Dauer der Polizeihaft normalerweise auf 24 Stunden begrenzt. Wenn das den Festgenommenen zur Last gelegte Vergehen von mehreren Personen gemeinsam begangen wurde oder mehr Zeit für die Beweisermittlung notwendig ist, kann diese Zeit auf Beschluss des Staatsanwalts um jeweils 24 Stunden bis zu insgesamt vier Tagen verlängert werden. In Artikel 95 der Strafprozessordnung ist vorgeschrieben, dass die nächsten Angehörigen des Festgenommenen informiert werden müssen. Im Falle von Kindern schreibt das Gesetz vor, dass sowohl die Anwaltskammer, als auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert werden müssen um sicherzustellen, dass das Kind während der gesamten Dauer des Arrests von einem nahen Angehörigen begleitet wird.

Artikel 37 b der UN-Kinderrechtskonvention, die von der Türkei ratifiziert wurde, fordert: „Polizeigewahrsam oder Inhaftierung eines Kindes ist nur in Übereinstimmung mit den Gesetzen und nur als letztmögliche Maßnahme und für die kürzest mögliche Zeit zulässig“.

Ferner wird vorgeschrieben, dass „ (…) alle Kinder, denen die Freiheit entzogen wurde, getrennt von Erwachsenen unterbracht werden müssen, außer es entspricht dem Wohl des Kindes, von diesem Prinzip abzuweichen (…)“. Das türkische Gesetz zum Schutz des Kindes (Nr. 5395), das verabschiedet wurde, um die Kinderkonvention in nationales Recht umzusetzen, legt ebenfalls fest, dass Kindern nur als letzte Maßnahme die Freiheit entzogen werden darf und dass sie nur in speziellen Einrichtungen für Kinder oder, wenn solche nicht vorhanden sind, in von Erwachsenen getrennten Bereichen untergebracht werden dürfen.

Nach diesem Gesetz darf ein Kind, dem eine Straftat vorgeworfen wird, nur von einem Staatsanwalt vernommen werden und es ist neben einem Anwalt die Anwesenheit eines Sozialarbeiters während der Vernehmung vorgesehen. Der Staatsanwalt kann dem Richter weitere Maßnahmen, zum Schutz des Kindes vorschlagen. Artikel 18 des Gesetzes zum Schutz des Kindes verbietet bei Kindern die Anwendung von Ketten, Handschellen oder ähnlichen Instrumenten.

Amnesty International ist besorgt darüber, dass diese oben erwähnten grundlegenden Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern im Falle der Kinder, denen die Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen wird, nicht umgesetzt werden.

Amnesty International wurde von Kindern, die sich in Haft befanden, ihren Familien und Anwälten durchgängig berichtet und in einigen Fällen auch durch Berichte offizieller Institutionen bestätigt, das Kinder in Hafteinrichtungen für Erwachsene, insbesondere in den Antiterrorabteilungen der Polizei, auf irreguläre Weise festgehalten wurden, teilweise sogar obwohl getrennte Hafteinrichtungen für Kinder vorhanden waren.

Zeiten in Polizeihaft vor der Überstellung in eine Abteilung für Minderjährige wurden nicht registriert, so dass die Gesamtzeit der Polizeihaft über die im Gesetz vorgesehene Grenze hinaus verlängert werden konnte. Nach Informationen von Amnesty International wurden Kinder routinemäßig über mehrere Stunden in der Antiterrorabteilung der Polizei festgehalten. Auf diese Weise kam es vor allem in Diyarbakır und in Adana zu Zeiten unregistrierter Polizeihaft von bis zu einem Tag. Beamte des Polizeipräsidiums in Adana bestätigten Amnesty International, dass festgenommene Kinder zunächst zur Antiterrorabteilung gebracht wurden, behaupteten aber, sie seien unmittelbar nach Überprüfung ihres Alters zur Abteilung für Minderjährige gebracht worden. Jedoch wurden auch Kinder, die in den Tagen nach Demonstrationen zu Hause festgenommen wurden, zunächst in die Antiterrorabteilung gebracht, obwohl in diesen Fällen ihr Alter bereits bekannt war.

Rechtsanwälte berichteten Amnesty International, dass in Diyarbakır Verlängerungen der Polizeihaft über die 24-Stunden-Frist hinaus routinemäßig und ohne nachvollziehbaren Grund bewilligt würden. Auch in offiziellen Dokumenten waren Gewahrsamszeiten von vier Tagen protokolliert. Die Anwälte berichteten ebenfalls, dass in einigen Fällen auch Kindern in den ersten 24 Stunden nach der Festnahme der Kontakt zu einem Anwalt verweigert wurde, was nach dem Antiterrorgesetz möglich ist. Verlängerungen der Polizeihaft selbst über die Obergrenze von vier Tagen hinaus kamen dadurch zustande, dass Kinder bis zu einem Tag im Gericht warten mussten, bis ein Staatsanwalt ihre Aussagen aufnahm. In vielen Fällen wurde berichtet, dass weder ein Rechtsanwalt noch ein Sozialarbeiter bei der Vernehmung eines Kindes anwesend war.

Familien in Adana berichteten Amnesty International, sie seien über die Festnahme ihrer Kinder nicht informiert worden. Festgenommene Kinder in Adana erklärten, sie hätten während der Dauer ihrer Polizeihaft keinen Kontakt zu einem Anwalt oder Sozialarbeiter gehabt. Amnesty International erhielt übereinstimmende und schlüssige Berichte über weitverbreitete Misshandlungen von Kindern in Polizeihaft, insbesondere in Adana (s. Fallbeispiel O.S.). Aus Diyarbakır wurde nicht durchgängig über die Anwendung physischer Gewalt berichtet, Kinder wurden aber in vielen Fällen von Polizeibeamten eingeschüchtert und bedroht.

Berichten zufolge wurden Kinder, die unter dem Vorwurf der Teilnahme an einer Demonstration festgenommen wurden, regelmäßig während ihrer inoffiziellen Haft in der Antiterrorabteilung von Polizeibeamten verhört. Mehrere Kinder berichteten, sie seien dabei durch Drohung oder andere Formen der Einschüchterung dazu gebracht worden, von der Polizei vorbereitete Aussagen über ihre angebliche Teilnahme an Demonstrationen und dabei begangene Taten zu unterschreiben. Eine solche Ausübung von Druck verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Dokumente, die auf diese Weise zustande gekommen sind, wurden später bei Gerichtsverhandlungen gegen Kinder als Beweismittel verwendet. Wenn vorgebracht wurde, dass die Geständnisse der Kinder durch Einschüchterung, Gewalt oder Misshandlungen erpresst wurden, wurden darüber keine Untersuchungen angestellt.

Verfahren gegen Kinder nach dem Antiterrorgesetz

Die Anwendung einer unfairen Antiterror-Gesetzgebung

Amnesty International ist besorgt, dass Gerichtsverfahren gegen Kinder nach der Antiterror-Gesetzgebung durchgeführt werden, nur weil ihnen vorgeworfen wird, an Demonstrationen teilgenommen zu haben. Dies ist das Resultat einer unbestimmten und extrem breiten Definition von Terrorismus im türkischen Recht. Artikel im türkischen Strafgesetzbuch erlauben es ußerdem, Menschen als Mitglieder von Organisationen zu verurteilen, die “im Namen einer Organisation gehandelt haben”, ohne tatsächlich Mitglied einer solchen Organisation zu sein. Diese Bestimmung wird darüber hinaus von Richtern und Staatsanwälten willkürlich angewandt. Amnesty International bedauert es, dass Vorschläge der Regierung zur Änderung des Antiterrorgesetzes, die im Oktober 2009 in das Parlament eingebracht wurden und über die bis April 2010 noch nicht entschieden wurde, nichts an der Definition “terroristischer Straftaten” ändern würden.

Schon seit langem hat Amnesty International die breite und unbestimmte Definition von Terrorismus im türkischen Recht krititsiert, die gegen das Gebot der Bestimmtheit im Strafrecht verstößt. Auch der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beim Kampf gegen den Terrorismus hat ähnliche Bedenken geäußert.

In Artikel 1 des türkischen Antiterrorgesetzes wird Terrorismus in erster Linie anhand der angestrebten Ziele und nicht der angewandten Mittel definiert. Unter den Begriff des Terrorismus fallen “alle Arten von Handlungen”, die darauf gerichtet sind, “durch Macht oder Gewalt, Terror, Einschüchterung, Unterdrückung oder Drohung die in der Verfassung festgelegten Grundprinzipien der Republik und ihr politisches, rechtliches, soziales und säkulares System zu verändern, die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Gebiet und seiner Nation zu beschädigen, die Existenz des türkischen Staates und der Republik zu gefährden, die Staatsmacht zu schwächen, zu zerstören oder an sich zu reißen, die fundamentalen Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder die innere oder äußere Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung oder die allgemeine Gesundheit zu schädigen“. Wie der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beim Kampf gegen den Terrorismus festgestellt hat, beschränkt sich dieses Gesetz nicht darauf, Handlungen unter Strafe zu stellen, die zur Erreichung der genannten Ziele zum Tod oder zur Gewalt gegen Menschen führen, sondern die Bestimmungen sind anwendbar auf jegliche Handlungen, die als „Druck, Machtausübung, Gewalt, Terror, Einschüchterung, Unterdrückung oder Drohung“ bezeichnet werden können.

Nach Artikel 2 des Antiterrorgesetzes können Personen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt werden ohne dass sie eine Gewalttat begangen haben, wenn die Organisation, in der ihnen die Mitgliedschaft vorgeworfen wird, die in Artikel 1 des Gesetzes genannten Ziele unterstützt. Nach türkischem Recht können selbst Menschen, die Mitglied in keiner Organisation sind, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt werden, wenn sie beschuldigt werden, eine Straftat im Namen einer solchen Organisation begangen zu haben.

Kinder, denen vorgeworfen wird, an Demonstrationen teilgenommen zu haben, werden in der Regel nach dem Antiterrorgesetz, vor allem nach Artikel 7/2 dieses Gesetzes, der Propaganda für eine terroristische Organisation unter Strafe stellt, und nach Artikel 314 des türkischen Strafgesetzbuches wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt. Grundlage für diese Anklage ist der Artikel 220/6 des türkischen Strafgesetzbuches, der vorsieht, dass Personen, die eine Straftat im Namen einer Organisation begangen haben, wie Mitglieder dieser Organisation bestraft werden. In einigen Fällen wurde auch Artikel 220/7 des Strafgesetzbuches angewandt, wonach “Personen, die wissentlich und willentlich eine Organisation unterstützen ohne in die hierarchischen Strukturen dieser Organisation eingebunden zu sein“, wie Mitglieder der Organisation bestraft werden. Diese Anwendung des Gesetzes folgt einer Auslegung des türkischen Kassationshofes (Urteil Nr. 2007/9282). Darin ging das Gericht davon aus, dass es die Taktik der PKK sei, sich zivilen Ungehorsam zu Nutze zu machen. In diesem Kontext wurde unterstellt, dass Personen, die an Demonstrationen teilnehmen, zu denen in Medien aufgerufen wurde, die vom türkischen Staat als PKK-nahe eingestuft werden, wie z.B. Roj TV und die Nachrichtenagentur Fırat, im Namen einer terroristischen Organisation handeln.

Kindern, denen die Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen wird, werden oft für diese eine Tat einer Vielzahl von Vergehen angeklagt, wie z.B. Propaganda für eine terroristische Organisation, Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und zusätzlich Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsrecht.

Ein System unfairer Gerichtverfahren

Verfahren gegen Kinder vor Gerichten für Erwachsene

Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die auf alle Personen unter 18 Jahren anzuwenden ist, wird von Staaten gefordert, spezielle Gesetze zu verabschieden und Verfahren und Institutionen einzurichten, die für Kinder zuständig sind, die gegen das Gesetz verstoßen haben. Die UN-Mindeststandards für die Jugendgerichtsbarkeit („Peking-Standards“), die im November 1985 von der UN-Vollversammlung verabschiedet wurden, betonen insbesondere, dass Verfahren gegen Kinder vor allem das Wohl des Kindes im Auge haben sollen. Sie sollen in einer verständnisvollen Atmosphäre geführt werden, die es dem Kind erlaubt, an dem Verfahren teilzunehmen und sich frei zu äußern. Das Wohl des Kindes soll das leitende Prinzip bei der Betrachtung des Falles sein.

Amnesty International ist besorgt darüber, dass Verfahren gegen Kinder im Alter von 15 – 17 Jahren, wenn ihnen Verstöße gegen das Antiterrorgesetz vorgeworfen werden, nach türkischem Recht vor Sondergerichten für schwere Straftaten nach den gleichen Verfahrensregeln wie für Erwachsene geführt werden. In der Praxis werden jedoch selbst Verfahren gegen Kinder von 12 Jahren – unter Verstoß gegen das Gesetz – vor den Sondergerichten für schwere Straftaten geführt, weil es teilweise in den Provinzen, in denen viele Kinder angeklagt sind, keine speziellen Jugendgerichte gibt, wie z.B. in Adana und in Van. Die Verfahren werden nach den gleichen Regeln wie für Erwachsene geführt, nur die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.

An den Strafgerichten für Jugendliche gibt es Spruchkörper mit drei Richtern. Nach Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz des Kindes müssen an diesen Gerichten tätige Richter und Staatsanwälte Spezialisten für Kinderrechte sein und eine Fortbildung in Kinderpsychologie absolviert haben. Nach Auskunft von Rechtsanwälten werden die Prinzipien des Kinderrechts an diesen Gerichten besser umgesetzt.

Durch die Tatsache, dass nicht ausreichend Jugendgerichte eingerichtet wurden und dass im türkischen Recht vorgesehen ist, dass gegen Kinder stattdessen vor Gerichten für Erwachsene verhandelt wird, verstößt die Türkei seit langem gegen die Kinderrechtskonvention. Bereits 2001 hat das UN-Kinderrechtskomitee diese Punkte kritisiert und die Türkei aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen damit alle Minderjährigen Verfahren vor Jugendgerichten bekommen. Ein Beispiel ist der Fall von Ö.U., gegen den – wie gegen viele andere Kinder auch – ein Prozess vor dem Sondergericht für schwere Straftaten in Adana geführt wurde. Grundlage der Anklage war seine angebliche Teilnahme an einer Demonstration im März 2008. Zu diesem Zeitpunkt war Ö.U. 13 Jahre alt. Im Februar 2009 wurde er wegen Propaganda für eine terroristische Organisation und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Auch in Fällen, wo Kinder unter 15 Jahren die ihnen vorgeworfenen Vergehen gemeinsam mit Erwachsenen (oder Kindern über 15 Jahren) begangen haben sollen, wurden die Verfahren gegen sie vor Gerichten für Erwachsene geführt. Dies verstößt gegen die ausdrückliche Bestimmung in Artikel 17 des türkischen Kinderschutzgesetzes, wonach gegen Kinder, denen mit Erwachsenen gemeinsam begangene Straftaten vorgeworfen werden, ein gesonderter Prozess geführt werden muss. Ein Beispiel für diese Praxis ist das Verfahren gegen E.A., der 14 Jahre alt war, als er an Newroz-Demonstrationen teilgenommen haben soll. Er wurde vor das Sondergericht für schwere Straftaten in Diyarbakır gestellt, obwohl dort ein Jugendgericht existiert, weil er die ihm zur Last gelegten Vergehen gemeinsam mit Kindern über 15 Jahren begangen haben soll. Wie aus den offiziellen Gerichtsdokumenten hervorgeht, wurde ein Antrag seines Anwalts, das Verfahren gegen E.A. an das Jugendgericht zu überweisen, vom Gericht abgelehnt. E.A. wird Propaganda für eine terroristische Organisation vorgeworfen. Im April 2010 dauerte das Verfahren noch an.

Berichte über die soziale Entwicklung

Kinder, die wegen angeblicher Teilnahme an Demonstrationen verfolgt wurden, berichteten Amnesty International, sie hätten nicht verstanden, welche Vergehen ihnen vorgeworfen wurden und hätten auch den Verlauf des Gerichtsverfahrens nicht verstanden (siehe z.B. den Fall von B.S., S. 15).

Nach dem türkischen Gesetz über den Schutz von Kindern besteht die Möglichkeit, von einem Sozialarbeiter einen Bericht über die soziale Entwicklung des Kindes erstellen zu lassen, in dem geprüft wird, wie weit das Kind in der Lage ist, die Bedeutung der ihm zur Last gelegten Handlungen zu verstehen. Anträge auf Anforderung eines Berichts über die soziale Entwicklung des Kindes wurden nach Informationen von Amnesty International von Gerichten regelmäßig abgelehnt. Anwälte berichteten Amnesty International, in Verfahren gegen Kinder über 15 Jahren wären derartige Berichte immer abgelehnt worden, während sie bei Kindern unter 15 Jahren nicht ordnungsgemäß erstellt und von den Gerichten nicht berücksichtigt worden seien. Amnesty International befürchtet, dass das Recht auf ein faires Verfahren auch dadurch verletzt wird, dass keine ordnungsgemäßen Berichte über die soziale Entwicklung erstellt werden und dass keine Sozialarbeiter an den Verfahren beteiligt werden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Fall entschieden, dass einem Kind das Recht auf effektive Teilnahme an seinem Prozess verweigert wurde, da kein Sozialarbeiter beteiligt war. Der Gerichtshof erklärte, das Recht auf Teilnahme am Prozess beschränke sich nicht nur auf die Anwesenheit, sondern umfasse auch das Recht darauf, dem Verfahren folgen zu können und ein umfassendes Verständnis für die Vorgänge und das mögliche Urteil erlangen zu können.

B.S., Batman

Die 15 jährige B.S. wurde am 9. Oktober 2009 in Batman im Umfeld einer Demonstration festgenommen, die von der „Partei für eine Demokratische Gesellschaft“ organisiert worden war. Anlass der Demonstration war der Jahrestag der Verhaftung von PKK-Führer Abdullah Öcalan. Ihre Rechtsanwälte haben Amnesty International berichtet, dass B.S. von Sicherheitskräften bedroht und beschimpft wurde.

Offizielle Dokumente belegen, dass Polizisten der Antiterroreinheit eine Aussage von B.S. über ihre Teilnahme an der Demonstration aufgenommen haben. B.S. sagte aus, sie habe zugegeben an der Demo teilgenommen zu haben, weil sie von den Beamten unter Druck gesetzt wurde. B.S. hat zwei Tage in Polizeihaft verbracht und während dieser Zeit wurde ihr kein Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter gewährt.

Nachdem sie wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen, Propaganda für eine terroristische Organisation und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt worden war, wurde gegen B.S. Untersuchungshaft verhängt. Während ihrer 7-monatigen Untersuchungshaft war sie zusammen mit einem Mädchen in einer Zelle und hatte keinen Kontakt zu weiteren Gefangenen. Sie durfte an keinen sozialen- oder Freizeitaktivitäten teilnehmen. Ein Rechtsanwalt, der sich für B.S. eingesetzt hat, erklärte gegenüber Amnesty International, B.S. sei während ihrer Haft psychisch erkrankt und habe keine entsprechende Behandlung erhalten.

In ihrer letzten Gerichtsverhandlung am 29. Dezember 2009 bestritt B.S. die gegen sie erhobenen Vorwürfe und erklärte, sie wisse nicht, was mit dem Vorwurf der Propaganda gemeint sei. Auf die Frage, warum ihre Stellungnahme vor Gericht im Gegensatz zu ihren anfänglichen Aussagen stünde, gab B.S. folgende Antwort: „Am Tag des Vorfalls war ich unterwegs zu meiner Tante und sah eine Menschenmenge aus der Entfernung. Ich wurde neugierig und begab mich dorthin. Bevor ich die Menschenmenge erreicht hatte, wurde diese von der Polizei angegriffen. Die Polizei dachte, ich sei auch in der Menge gewesen und nahm mich fest. Ich war überhaupt nicht innerhalb der Gruppe gewesen, aber nach meiner Festnahme wurde ich von den Polizisten beleidigt, geschlagen und unter Druck gesetzt. Dies ist der Grund, weshalb ich alles akzeptierte, was die Polizei sagte. Sie zwangen mich, auszusagen, ich hätte zu der Gruppe gehört, hätte Steine auf ein gepanzertes Polizeifahrzeug geworfen bin, hätte gerufen „Lang lebe Apo“ (gemeint ist der PKK-Führer Abdullah Öcalan) und hätte mein Gesicht mit einem „puşi“ (ein sogenanntes Palästinensertuch) verhüllt. Ich habe nichts mit all diesen Vorwürfen zu tun, ich bin unschuldig. Ich hatte Angst vor der Polizei, deshalb habe ich alle Vorwürfe auch vor dem Staatsanwalt und dem Haftrichter akzeptiert, aber ich bin unschuldig“. Auch ihre Bestätigung, sie sei auf einem der Fotos von den Überwachungskameras zu sehen, sei unter Druck erpresst worden und sie sei nicht die dort abgebildete Person.

Am 29. Dezember 2009 wurde sie zu sieben Jahren und sechs Monate Haft verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, Propaganda für eine terroristische Organisation und der Weigerung, sich von einer bewaffneten Versammlung zu entfernen. Ihre Berufung gegen dieses Urteil war im April 2010 noch anhängig und sie ist während des Berufungsverfahrens weiter in Haft.

Die Änderungsvorschläge der Regierung werden das Problem nicht lösen

Die türkische Regierung hat einen Änderungsvorschlag zu Artikel 9 des Antiterrorgesetzes eingebracht, über den noch nicht entschieden wurde. Die Änderung zielt darauf ab, dass auch Verfahren gegen Kinder zwischen 15 und 17 Jahren vor Jugendgerichten geführt werden müssen. Amnesty International befürchtet jedoch, dass diese Änderung für sich genommen das Problem nicht lösen wird, da teilweise in den Provinzen, in denen viele Kinder wegen Teilnahme an Demonstrationen vor Gericht gestellt wurden, keine Jugendgerichte existieren, vor allem in Adana und Van, wo – nach Diyarbakır – die meisten Verfahren gegen Kinder stattfinden. Die Einrichtung weiterer Jugendgerichte hat die Regierung nicht angekündigt.

Ein weiterer Änderungsvorschlag zum Antiterrorgesetz könnte die Härte der Urteile gegen Kinder abmildern. Nach der jetzigen Rechtslage (Artikel 13 des Antiterrorgesetzes) können Urteile nach diesem Gesetz nur für Kinder unter 15 Jahren in Geldstrafen umgewandelt oder zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach den Erfahrungen mit früheren Gesetzesänderungen ist jedoch davon auszugehen, dass eine mögliche Änderung dieser Bestimmung nur auf Verfahren angewendet würde, die noch vor dem Kassationshof anhängig sind oder in denen noch kein Urteil gesprochen wurde. Da Richter auch jetzt schon existierende Möglichkeiten zum Schutz von Kindern in Strafprozessen nicht anwenden, befürchtet Amnesty International darüber hinaus, dass auch eine solche Erleichterung – sollte sie denn beschlossen werden – nicht unbedingt in der Praxis angewandt würde.

Die Terrorismusvorwürfe sind nicht substantiiert

Die zentrale Begründung für den Vorwurf, die Kinder hätten bei ihrer Teilnahme an Demonstrationen im Namen einer terroristischen Organisation gehandelt, ist regelmäßig, dass zu den Demonstrationen in Medien aufgerufen wurde, denen eine Verbindung zur PKK nachgesagt wird, wie z.B. Roj TV, das in der Türkei über Satellit oder über das Internet empfangen werden kann.

Abgesehen von der sehr weiten Interpretation, eine solche Verbindung als Beleg für die Begehung einer terroristischen Straftat zu werten, ist in den Prozessen gegen Kinder niemals geprüft worden, ob sie vorab Informationen über die Demonstration erhalten hatten oder ob sie überhaupt Zugang zum Internet oder Satellitenfernsehen hatten. Kinder, gegen die Verfahren liefen, erklärten gegenüber Amnesty International schlüssig und glaubhaft, dass sie keine vorherige Information über die Demonstration hatten, an der sie teilgenommen haben sollen. Viele der Demonstrationen, die für die Teilnehmer zur Strafverfolgung führten, bildeten sich im Anschluss an öffentliche Verlesungen von Presseerklärungen der “Partei für eine Demokratische Gesellschaft” (DTP), die zu der Zeit legal war. Das Verfahren gegen H.A. in Diyarbakır (s. Seite 9) ist ein Beispiel dafür.

Vorwürfe, dass Kinder an Gewalt im Zusammenhang mit Demonstrationen teilgenommen haben, werden in vielen Fällen durch Filmaufnahmen oder Fotos untermauert. Diese Aufnahmen zeigen jedoch nur in seltenen Fällen Gewalttaten individueller Kinder, sondern werden als Beleg dafür herangezogen, dass ein bestimmtes Kind sich innerhalb einer Gruppe aufgehalten hat, aus der heraus Steine geworfen oder Parolen zur Unterstützung der PKK gerufen wurden. Der Fall B.S. aus Batman (s. Seite 15) ist ein Beispiel für eine solche Beweiswürdigung.

In vielen Fällen wird auch kein Fotomaterial vorgelegt, sondern Zeugenaussagen von Polizisten und (umstrittene) Protokolle über die Ereignisse dienen als einziger Beweis, dass ein Kind an einer Demonstration teilgenommen hat, wie z.B. im Fall von O.S. in Adana (s. Seite 6). Im Fall von U.E. in Adana, 13 Jahre alt, stellte der Staatsanwalt in der Anklageschrift klar fest, dass die Aufzeichnung von der Demonstration nicht eindeutig und daher nicht als Beweismittel geeignet sei. Dennoch war U.E. für mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft. Dem Gericht reichten umstrittene Zeugenaussagen von Polizisten um U.E. zu fünf Monaten Haft wegen Propaganda für eine terroristische Organisation und drei Jahren, einem Monat und 15 Tagen Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu verurteilen. Obwohl das Kinderschutzgesetz vorschreibt, dass Kinder nur von einem Staatsanwalt und nicht von der Polizei vernommen werden dürfen, belegen offizielle Dokumente, die Amnesty International eingesehen hat, dass Polizisten in den Antiterrorabteilungen regelmäßig Kinder verhören, die sich in inoffizieller Polizeihaft in Hafteinrichtungen für Erwachsene befinden und während des Verhörs keinen Beistand durch einen Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter haben. Dies verletzt internationale Standards über faire Verfahren. Obwohl auf diese Weise gewonnene Beweismittel auf ungesetzliche Weise zustande gekommen sind, werden sie regelmäßig in die Anklageschriften übernommen und in den Urteilsbegründungen zitiert. Im Fall von V.A. in Diyarbakır belegen offizielle Dokumente, dass V.A. gegenüber dem Staatsanwalt erklärt hatte, die von ihm unterzeichneten Vernehmungsprotokolle aus den Polizeiverhören seien durch Drohungen und Einschüchterungen in der Antiterrorabteilung zustande gekommen. Dennoch wurde der Inhalt dieser Protokolle in die Anklageschrift aufgenommen und es wurden keine Untersuchungen über das Verhalten der Polizei eingeleitet.

In einigen Fällen wurden Anklagen auch auf der Grundlage geheimer Zeugenaussagen erhoben. Diese Zeugen können vor Gericht nicht von den Verteidigern befragt werden. In dem Verfahren gegen M.Ü., der zur Zeit seines behaupteten Vergehens 23 Jahre alt war, und gegen andere Angeklagte in Diyarbakır ist eine geheime Zeugenaussage der einzige Beweis für die Beteiligung der Angeklagten an einer Demonstration. M.Ü. wurde zwar von dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation freigesprochen, jedoch wegen Propaganda für eine terroristische Organisation zu 10 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde anschließend zur Bewährung ausgesetzt.

Amnesty International ist besorgt darüber, dass Kinder in Verfahren, die nicht internationalen Standards über faire Gerichtsverfahren entsprechen, angeklagt und verurteilt wurden. Folgende Rechtsverstöße konnten festgestellt werden: Vernehmungen in inoffizieller Polizeihaft, Verweigerung von rechtlichem Beistand von Anfang an, Vorwürfe, dass Kinder unter Druck gesetzt wurden ohne Beistand eines Anwalts oder Sozialarbeiters Aussagen zu machen, wurden nicht untersucht. Darüber hinaus ist die gesetzliche Grundlage, auf der die Verfahren beruhen, höchst bedenklich: Die Gesetze entsprechen nicht den Anforderungen über rechtliche Bestimmtheit und werden von den Gerichten auf willkürliche Weise angewandt. Aufgrund von Mängeln in der Beweisermittlung besteht die Wahrscheinlichkeit, dass selbst Kinder, die nicht an Demonstrationen teilgenommen haben, nach dem Antiterrorgesetz verurteilt wurden. Ein weiterer gravierender Kritikpunkt ist die Tatsache, dass gegen Kinder an Sondergerichten für schwere Straftaten und nicht an Jugendgerichten verhandelt wurde.

Untersuchungshaft

Nach der UN-Kinderrechtskonvention darf Haft gegen Kinder nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Zeit verhängt werden. Das bedeutet, dass Untersuchungshaft für Kinder nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Das UN-Kinderrechtskomitee hat Untersuchungshaft für Kinder für Monate oder gar Jahre als „schwere Verletzung“ der Kinderrechtskonvention bezeichnet. (…) Wenn Untersuchungshaft unvermeidbar ist, soll sie auf die kürzest mögliche Zeit begrenzt werden und eine maximale Dauer muss im Gesetz festgelegt sein. Kinder in Untersuchungshaft müssen die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft durch ein Gericht oder eine andere befugte Stelle überprüfen zu lassen. Ferner müssen sie Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Bildungs- und Freizeitangeboten haben, sowie das Recht auf Kontakt zu ihrer Familie. Kinder müssen in der Haft getrennt von Erwachsenen untergebracht werden, außer wenn ein anderes Vorgehen dem Wohl des Kindes dient.

Trotz dieser klaren internationalen Rechtsstandards und obwohl auch das türkische Gesetz über den Schutz von Kindern die Inhaftierung von Kindern nur als letzte Möglichkeit zulässt, werden Kinder, denen Verstöße gegen das Antiterrorgesetz vorgeworfen werden, routinemäßig in Untersuchungshaft genommen. Während der Untersuchungshaft kommt es darüber hinaus regelmäßig zu weiteren Verletzungen von Bestimmungen des nationalen und internationalen Kinderrechts. Kinder, denen die Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen wird, werden regelmäßig über lange Zeit in Untersuchungshaft gehalten. Alternativen zur Untersuchungshaft werden von den Gerichten nicht in Erwägung gezogen. Die Haftdauer variierte von mehreren Monaten bis zu über einem Jahr. Es gibt keine gesetzlich festgelegte maximale Dauer der Untersuchungshaft und die Richter führen kaum ernsthafte rechtliche Gründe für die Verhängung von Untersuchungshaft an. Auch die Verlängerung der Untersuchungshaft wird regelmäßig ohne Prüfung der Umstände bewilligt.

In Verfahren nach dem Antiterrorgesetz wird oft der Beschluss gefasst, die Ermittlungen „geheim“ zu führen. In diesen Fällen haben die Anwälte kaum Möglichkeiten, Argumente gegen die Verhängung von Untersuchungshaft vorzubringen, da sie bis zur Veröffentlichung der Anklageschrift keine Akteneinsicht erhalten und nicht wissen, welche Beweismittel vorliegen. Kinder, die sich in Diyarbakır in Untersuchungshaft befanden, berichteten, sie seien nicht zu ihren Verfahren zum Gericht gebracht worden. Als Begründung sei ihnen gesagt worden, es gäbe nicht genug Diesel für die Transportfahrzeuge. Die Behauptung mancher Gerichte, die Untersuchungshaft sei notwendig, damit die Kinder zu den Gerichtsverhandlungen erscheinen, wird damit ad absurdum geführt und der Verdacht bestärkt, dass die Untersuchungshaft im Grunde eine vorweg genommene Bestrafung ist.

Folter und Misshandlungen

Besonders besorgniserregend sind die Berichte über wiederholte und routinemäßige Anwendung von Folter und Misshandlungen von Kindern bei ihrer Einlieferung in das Gefängnis Kürkçüler, ein Gefängnis für Erwachsene in Adana. Kinder, die dort inhaftiert waren, ihre Anwälte und Menschenrechtsverteidiger berichteten über regelmäßige Misshandlungen, vor allem, wenn die Kinder sich weigerten, sich auszuziehen, was bei der Einlieferungsprozedur gefordert wird.

Berichten zufolge wurden vor allem Jungen regelmäßig in das Gefängnis Kürkçüler gebracht, mit der Begründung, dass dies näher zum Stadtzentrum von Adana liege als das Jugendgefängnis Pozantı, in das sie anschließend in der Regel überstellt werden. Die Kinder sagten Amnesty International, sie seien für 10 – 15 Tage in Kürkçüler inhaftiert gewesen, bevor sie in das Jugendgefängnis gebracht worden seien. Während dieser Zeit seien sie zusammen mit anderen Kindern untergebracht worden. Menschenrechtsverteidiger aus Adana berichteten jedoch, einige Kinder seien im Gefängnis Kürkçüler auch in Einzelhaft gehalten worden, wenn es zu dieser Zeit keine anderen inhaftierten Kinder gab.

Nach übereinstimmenden Berichten bestanden die Misshandlungen in Kürkçüler aus lange andauernden Schlägen, wobei die Kinder auch geboxt und getreten wurden. Dabei sollen teilweise Stöcke und andere Gegenstände zum Einsatz gekommen sein. In einigen Fällen, wie z. B. bei O.S. (s. S. 6), haben die Misshandlungen zu ernsthaften Verletzungen geführt. Weder in diesem, noch in anderen Fällen wurde jedoch Anzeige erstattet und es hat keine Ermittlungen wegen der Misshandlungen von offizieller Seite gegeben.

Berichte über Misshandlungen gab es auch aus dem M –Typ Gefängnis in Ceyhan in der Provinz Adana, in dem auch Kinder inhaftiert sind. Die Anwälte von sieben Kindern erklärten, diese Kinder seien im Januar 2010 mit Stöcken geschlagen, dann aus ihrer Gefängniszelle herausgeholt und auf dem Korridor weiter von Gefängniswärtern geschlagen worden. Ein Wärter habe ein Kind über den Boden geschleift. Die Wärter sollen die Kinder während der Prügelaktion auch beschimpft und bedroht haben. Ein Kind wurde mit einem hölzernen Besenstiel so schwer geschlagen, dass es eine blutende Wunde am Kopf davontrug und ohnmächtig wurde. Die Anwälte berichteten, Hautverletzungen und Schlagspurenpuren seien bei allen Kindern noch drei Tage nach dem Vorfall zu sehen gewesen. Nachdem die Anwälte Anzeige erstattet hatten, leitete der Staatsanwalt Ermittlungen ein, die bis April 2010 noch nicht abgeschlossen waren.

Viele der Kinder, denen die Teilnahme an Demonstrationen vorgeworfen wird, sind im E-Typ Gefängnis von Diyarbakır inhaftiert, ein Gefängnis für Erwachsene mit einer getrennten Abteilung für Minderjährige. Aus diesem Gefängnis gab es vor allem Beschwerden darüber, dass Kinder von Gefängniswärtern bedroht, beschimpft und beleidigt, teilweise auch misshandelt wurden. Sowohl aus Adana als auch aus Diyarbakır wurde mehrfach berichtet, dass Kindern während des Transports vom Gefängnis zum Gericht oder zu einem anderen Gefängnis Handschellen angelegt wurden. Dieses ist ein offener Verstoß gegen das türkische Gesetz zum Schutz von Kindern, das den Gebrauch von Handschellen bei Kindern verbietet. Einige Kinder berichteten, die Handschellen seien so fest zugezogen worden, dass sie Schmerzen verursachten und die Spuren noch tagelang zu sehen waren.

Inhaftierung von Kindern gemeinsam mit Erwachsenen

In einigen Fällen wurden Kinder gemeinsam mit Erwachsenen in Untersuchungshaft gehalten. Meist wurde dies damit begründet, dass keine geeignete Einrichtung für die Inhaftierung von Kindern vorhanden sei; teilweise wurden sie nach einiger Zeit in Jugendgefängnisse überstellt. Insbesondere liegen Amnesty International Berichte vor von Jungen in Batman und von Mädchen in Adana und Diyarbakır, die zusammen mit Erwachsenen in Untersuchungshaft waren. Außerdem gibt es zahlreiche Berichte, wonach Kinder während der oft langen Wartezeiten bei Gericht gemeinsam mit Erwachsenen in einem Haftraum waren.

Haftbedingungen

Da es in der Türkei keinen Mechanismus für eine unabhängige Überwachung von Haftorten gibt, können Haftbedingungen nicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachtet werden. Das Menschenrechtspräsidium beim Gouverneursamt von Diyarbakır (eine Institution des Innenministeriums, die aber in Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen steht) konnte das E-Typ Gefängnis von Diyarbakır besuchen. Der Besuch konnte jedoch nicht unangemeldet und erst nach monatelangen Verhandlungen mit der Gefängnisleitung erfolgen. Es gab daher Behauptungen, die Haftbedingungen seien unmittelbar vor dem Besuch verbessert worden. Dennoch wird in dem Bericht scharfe Kritik an den Zuständen in dem Gefängnis geäußert. Auch die Ärztevereinigung der Türkei konnte dieses Gefängnis besuchen. Daneben gingen Anwälte, die inhaftierte Kinder vertreten, zu Besuchen in das Gefängnis und konnten ebenfalls Informationen über die Haftbedingungen geben. Amnesty International hat mit Kindern gesprochen, die in Untersuchungshaft waren. In all diesen Berichten werden die Haftbedingungen als ungesund und unhygienisch beschrieben. Für Kinder gibt es keine Bildungsangebote, keine medizinische Versorgung und keine Freizeitaktivitäten.

Gesundheitliche Versorgung

Sowohl inhaftierte Kinder als auch das Menschenrechtspräsidium von Diyarbakır berichteten über sehr eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung in dem E-Typ Gefängnis von Diyarbakır. Kinder, die von Vertretern des Menschenrechtspräsidiums interviewt wurden, sagten, es gäbe keinen Gefängnisarzt und ein Arztbesuch sei nur ein Mal in der Woche möglich. Krankheiten und Verletzungen würden auch nach einer ärztlichen Untersuchung nicht behandelt werden. Besorgniserregend sind auch Berichte, wonach Kinder aufgrund ihrer Inhaftierung oft psychisch erkranken und in diesen Fällen keine angemessenen Behandlung erhalten (siehe Fallbeispiel B.S., S. 15)

Kinder, die von Amnesty International in Diyarbakır interviewt wurden, berichteten ebenfalls über unhygienische und ungesunde Haftbedingen in dem E-Typ Gefängnis. Sie beklagten, sie seien selbst für die Reinigung der Hafträume zuständig gewesen, die Bettwäsche sei nicht gewechselt worden und zeitweise habe es nicht einmal für jedes Kind ein Bett gegeben. Ihr Geschirr und ihre Kleidung hätten sie unter unzureichenden Bedingungen selbst waschen müssen und es habe Ratten und Kakerlaken gegeben. Sowohl in Adana als auch in Diyarbakır, berichteten ehemals inhaftierte Kinder, es habe nicht regelmäßig warmes Wasser gegeben. In Diyarbakır sei Kindern, denen “politische” Vergehen vorgeworfen wurden, weniger warmes Wasser zur Verfügung gestellt worden als anderen inhaftierten Kindern. Sowohl in Adana als auch in Diyarbakır hätten Familienangehörige den Kindern keine saubere Kleidung bringen dürfen.

Bildung und Freizeitangebote

Kinder, die in Adana und in Diyarbakır in Untersuchungshaft waren, berichteten Amnesty International, sie hätten während der gesamten Haftzeit keinen Unterricht erhalten. Einige, die über mehrere Monate in Untersuchungshaft waren, sagten, sie hätten ein ganzes Schuljahr verloren, da sie aufgrund des verpassten Unterrichts nicht in ihre alte Klasse zurückkehren durften. Freizeitangebote im Gefängnis sollen unzureichend gewesen sein. Nach Aussage eines Kindes seien im E-Typ Gefängnis von Diyarbakır sportliche Aktivitäten auf zweiStunden in der Woche begrenzt gewesen. Die Kinder, die aus politischen Gründen in Haft waren, hätten nicht mit anderen Kindern gemeinsam Sport treiben dürfen.