Gesetzesentwurf droht die Rechte Gefangener zu verletzen

AMNESTY INTERNATIONAL

Presseerklärung, AI Index: EUR 44/002/2012, 20. Februar 2012

Türkei: Gesetzesentwurf droht die Rechte Gefangener zu verletzen

Amnesty International hat in einem Schreiben an den türkischen Justizminister Besorgnis über einen Gesetzesentwurf geäußert. Der Entwurf kann die Rechte Gefangener auf Zugang zu ihren Rechtsanwälten und Kontakt zu ihren Familien verletzen.

Neben anderen Vorschriften sieht die Ergänzung des Gesetzes über den Strafvollzug und Sicherheitsmaßnahmen Umstände vor, unter denen einem Gefangenen der Zugang zu seinem Anwalt und anderen Personen verweigert werden kann. Dies soll dann der Fall sein, wenn es konkrete Beweise dafür gibt, dass ein verurteilter Gefangener einer kriminellen Organisation Weisungen erteilt. Wenn dies durch Personen geschieht, die den Gefangenen treffen, einschließlich seiner Anwälte, kann auf Antrag des Staatsanwalts der Kontakt durch einen Richter verboten werden.

Die Vorschläge sehen die Aufrechterhaltung einer solchen Kontaktsperre für bis zu sechs Monate vor. Es soll eine Berufungsmöglichkeit geben. Während der Kontaktsperre können die Gefangenen rechtlichen Beistand von einem durch die Anwaltskammer gestellten Anwalt im Beisein eines Beamten erhalten.

Amnesty International befürchtet, dass bei Inkrafttreten die Änderungen willkürlich angewendet werden könnten und es keine in der Praxis wirksame Berufungsmöglichkeit geben könnte. Die Rechte von Gefangenen auf Zugang zu Anwälten und Kontakt mit Familienangehörigen würden dadurch verletzt. Die Möglichkeit eines Gefangenen, Berufung einzulegen, kann ohne Hilfe eines Anwalts stark eingeschränkt sein. Andere Personen als Verteidiger sind möglicherweise nicht unparteiisch. Das Recht auf vertrauliche Beratung durch selbst gewählte Rechtsbeistände darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Amnesty International hegt seit langem Besorgnisse, dass unter der gegenwärtigen Gesetzgebung die Rechte von Gefangenen verletzt werden, Strafen willkürlich verhängt und eine wirksame Anfechtung auferlegter Strafen nicht möglich ist. Die vorgelegten Gesetzesänderungen enthalten keinen ausreichenden Schutz gegen die willkürliche Anwendung des Verbots des Zugangs zu Anwälten und anderen.

Vorschriften, nach denen Gefangene bis zu 10 Stunden pro Woche miteinander Kontakt haben können, werden in Hochsicherheitsgefängnissen regelmäßig nicht umgesetzt, was zu Einzelhaft und Kleingruppenisolation führt. Dieses Problem ist verbunden mit dem Verhängen von “Zellenstrafen”, zeitweiliger Einzelhaft. Gefangene haben zwar das Recht, gegen solche Strafen vorzugehen, aber kaum Aussicht auf Erfolg.

Die Vorschriften, die Gefangenen erlauben medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses zu erhalten, wenn die Behandlung im Gefängnis nicht in ausreichendem Maß möglich ist, werden regelmäßig nicht angewendet, wodurch das Recht der Gefangenen auf angemessene medizinische Versorgung verletzt wird.

Äußerungen der Regierung deuten darauf hin, dass der Gesetzesentwurf zum Ziel hat, Treffen des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan mit Anwälten und anderen zu verhindern. Amnesty International hob ihre Bedenken hervor, dass Abdullah Öcalan schon wiederholt Treffen mit Verteidigern und Familienmitgliedern verwehrt worden waren. Die dafür angegebenen Rechtfertigungen waren, dass die Wetterbedingungen die Besuche verhindert hätten oder das Boot für die Fahrt auf die Gefängnisinsel Imralı defekt war. In diesem Zusammenhang befürchtet Amnesty International, dass die Neuregelungen als weitere Begründungen dienen könnten, um Begegnungen von Abdullah Öcalan mit Rechtsanwälten und Familienmitgliedern zu unterbinden. Weiterhin wurden in der Vergangenheit von Abdullah Öcalan erhobene Vorwürfe über Misshandlung von seinen Anwälten bekannt gemacht. Eine Sperre des Zugangs zu seinen Rechtsbeiständen würde die Möglichkeit von Beschwerden über solche Vorfälle in der Zukunft bedenklich einschränken.

In ihrem Brief führte Amnesty International die Verpflichtungen der türkischen Behörden in Bezug auf die Rechte Gefangener aus, wie sie im “Grundsatzkatalog der Vereinten Nationen für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen” (deutsche Übersetzung unter http://www.unric.org/html/german/resolutions/A_RES_43_173.pdf) enthalten sind. Grundsatz 18(3) besagt: “Das Recht des Inhaftierten oder Strafgefangenen, Besuche seines Verteidigers zu empfangen, sich mit ihm zu beraten und mit ihm ohne Verzögerung oder Zensur und in voller Vertraulichkeit zu verkehren, darf nur bei Vorliegen von durch Gesetz oder rechtmäßige Vorschriften bestimmten außergewöhnlichen Umständen aufgehoben oder eingeschränkt werden, wenn dies nach Dafürhalten eines Richters oder einer Behörde zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung unerlässlich ist”.

Grundsatz 19 besagt: “Der Inhaftierte oder Gefangene hat das Recht, Besuche zu empfangen, insbesondere von seinen Familienangehörigen, und insbesondere mit diesen schriftlich zu verkehren, und es ist ihm ausreichend Gelegenheit zu bieten, Verbindung mit der Außenwelt zu haben, vorbehaltlich angemessener Bedingungen und Einschränkungen, wie sie durch Gesetz oder rechtmäßige Vorschriften bestimmt sind”.

Die Organisation erklärte, dass die vorgelegten Änderungen und ihre mögliche willkürliche Anwendung nicht im Einklang mit den aufgeführten Grundsätzen stehen und rief den Justizminister auf sicherzustellen, dass jede neue Gesetzgebung die Umstände klar festlegt, unter denen der Zugang zu einem selbst gewählten Rechtsbeistand beschränkt werden kann, exakt beschriebene und wirksame Beschwerdemöglichkeiten enthält, und den Kern des Rechts auf wirksamen und unabhängigen juristischen Beistand aufrecht erhält.

Übersetzung ins Deutsche durch die Türkei-Koordinationsgruppe. Verbindlich ist das englische Original

http://amnesty-tuerkei.de/wiki/Draft_bill_risks_violating_rights_of_prisoners