Amnesty Report 2013

Inhaltsverzeichnis

Türkei

Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdogan

Trotz einiger zögerlicher Reformen blieb die Meinungsfreiheit weiterhin eingeschränkt. Die Polizei ging bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung vor. Die Untersuchungen und strafrechtlichen Verfahren zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Staatsbedienstete waren mit Mängeln behaftet. Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt. Bei Bombenanschlägen kamen auch Zivilpersonen zu Tode. Die Bemühungen um Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und um ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität blieben erfolglos. Der rechtliche Schutz für Frauen und Mädchen vor Gewalt wurde zwar gestärkt, doch die Umsetzung der Mechanismen in die Praxis war unzulänglich. Bis zum Jahresende suchten fast 150000 syrische Flüchtlinge Zuflucht in der Türkei.

Hintergrund

Die Debatte über die Annahme einer neuen Verfassung währte 2012 das gesamte Jahr, doch gab es kaum Anzeichen für einen Konsens unter den politischen Parteien und für eine wirksame Beteiligung der Zivilgesellschaft. Im Oktober genehmigte das Parlament die Möglichkeit einer militärischen Intervention in Syrien für zwölf Monate und verlängerte außerdem das Mandat der Regierung zur Bekämpfung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) im Nordirak um ein weiteres Jahr. Der Beschluss des Parlaments erfolgte, nachdem in der türkischen Grenzstadt Akçakale in der Provinz Sanliurfa eine syrische Granate eingeschlagen war und fünf Menschen getötet hatte.

Die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Streitkräften und der PKK nahmen im Berichtsjahr zu. Allein im September hat die Armee nach eigenen Angaben 500 PKK-Mitglieder “kampfunfähig” gemacht. Im Dezember gab die Regierung die Aufnahme von Verhandlungen mit der PKK bekannt.

Von Februar bis April und erneut von September bis November 2012 protestierten Hunderte Gefängnisinsassen im ganzen Land mit einem Hungerstreik u.a. gegen die Weigerung der Behörden, dem inhaftierten PKK-Anführer Abdullah Öcalan Besuch von seinen Anwälten zu gestatten. Nach entsprechenden Aufrufen von Öcalan wurden die Hungerstreiks eingestellt. Im Mai 2012 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Stadtentwicklung, das die Verfahrensgarantien betroffener Einwohner einschränkte und die Sorge noch verstärkte, dass entsprechende Projekte zu Zwangsräumungen führen würden. Im Oktober verabschiedete das Parlament ein neues Gewerkschaftsgesetz, das ILO-Standards wie dem Recht auf Streik und auf Tarifverhandlungen nicht genügte.

Im September wurden mehr als 300 aktive und pensionierte Militärangehörige wegen Planung eines gewaltsamen Putsches verurteilt. Dieser Balyoz-Prozess, benannt nach dem mutmaßlichen Putschplan (“Vorschlaghammer”) der türkischen Militärs, spaltete die öffentliche Meinung in zwei Lager; einerseits werteten einige das Urteil als Sieg über die Straflosigkeit bei Machtmissbrauch des Militärs, andererseits glaubten viele, dass die Beweise, die zur Verurteilung geführt hatten, fingiert worden waren.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Bei den Bemühungen, den Einschränkungen der freien Meinungsäußerung in den Medien und generell in der Zivilgesellschaft entgegenzutreten, wurden kaum Fortschritte erzielt. Wer gewaltfrei abweichende Meinungen kundtat, gerade auch zu kontroversen politischen Fragen, oder wer öffentliche Amtsträger und Institutionen kritisierte, wurde häufig zur Zielschreibe strafrechtlicher Verfolgung, besonders wenn es um Fragen der Rechte von Kurden ging.

Im Juli 2012 verabschiedete das Parlament im Rahmen des “dritten Gesetzespakets” eine Reihe von Reformen zur Abschaffung bzw. Änderung einiger Gesetze, die bislang zur Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung genutzt worden waren. Die relevanten Straftatbestände, insbesondere die in den Antiterrorgesetzen vorgesehenen, wurden jedoch nicht geändert.

• Im Februar 2012 musste der Menschenrechtsverteidiger und Kriegsdienstverweigerer Halil Savda seine Gefängnisstrafe antreten, zu der er nach Artikel 318 des Strafgesetzbuchs wegen “Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst” verurteilt worden war. Im April wurde ihm der Rest der 100-tägigen Strafe auf Bewährung erlassen. Im September erhielt er eine Geldbuße und durfte seinen “Friedensmarsch” in der südlichen Provinz Osmaniye zunächst nicht fortsetzen. Im Dezember wurde er in zwei anderen Verfahren, die nach Artikel 318 gegen ihn angestrengt worden waren, freigesprochen. Eine weitere Verurteilung nach Artikel 318 war Ende 2012 noch vor dem Obersten Berufungsgericht anhängig.

• Im Oktober 2012 begann das Verfahren gegen den Pianisten Fazil Say, der nach Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuchs wegen “öffentlicher Verunglimpfung religiöser Werte” angeklagt worden war, weil er sich bei Twitter über religiöse Persönlichkeiten und die islamische Vorstellung vom Himmel lustig gemacht hatte.

• Im März 2012 wurden die beiden Journalisten Ahmet Sik und Nedim Sener nach 375 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Die strafrechtliche Verfolgung der beiden sowie anderer Journalisten wegen “Begehen einer Straftat im Namen einer terroristischen Organisation” nach Artikel 220/6 des Strafgesetzbuchs war Ende 2012 noch nicht abgeschlossen. Den Journalisten wird Unterstützung der Medienstrategie von Ergenekon vorgeworfen, einem mutmaßlich kriminellen Netzwerk mit Verbindungen zum Militär und zu anderen staatlichen Einrichtungen, das den Sturz der Regierung geplant haben soll.

• Die Massenprozesse wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK), die Verbindungen zur PKK haben soll, wurden im gesamten Jahr fortgesetzt. Im September begann das Verfahren gegen 44 Journalisten, denen die Mitgliedschaft in der KCK zur Last gelegt wird.

• Ein separates Verfahren gegen 193 Personen wegen KCK-Mitgliedschaft, darunter der Verleger Ragip Zarakolu und die Politikwissenschaftlerin Büsra Ersanli, war Ende 2012 noch nicht beendet. Die Beweise gegen Ragip Zarakolu und Büsra Ersanli gründeten auf ihrer Tätigkeit für die Politik-Akademie der pro-kurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP), einer anerkannten politischen Partei. Beide wurden im April bzw. Juli aus der Untersuchungshaft entlassen.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2012 wurden Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in offiziellen Hafteinrichtungen laut. Im Juni verabschiedete das Parlament neue gesetzliche Bestimmungen zur Einrichtung des Amts einer Ombudsperson und einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Diese Institution erhielt jedoch keine angemessenen Garantien, um ihre unabhängige Arbeit zu ermöglichen. Ende des Jahres war noch unklar, ob bzw. inwieweit sie die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter einhalten und eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann. Weitere unabhängige Mechanismen, die die Regierung zugesagt hatte, wie ein Verfahren für Beschwerden gegen Polizeibeamte, wurden 2012 nicht eingerichtet.

• Nach Vorwürfen des (u.a. auch sexuellen) Missbrauchs wurde im März 2012 eine Reihe von Jungen aus dem Gefängnis in Pozanti in der südlichen Provinz Adana verlegt. Eine offizielle Untersuchung des Geschehens war Ende 2012 noch nicht abgeschlossen. Der Europäische Ausschuss für die Verhütung von Folter (CPT) besuchte das Gefängnis Pozanti im Juni; sein Bericht war Ende des Jahres noch nicht veröffentlicht.

Unverhältnismäßige Gewaltanwendung

Im Berichtsjahr wurden wiederholt Vorwürfe laut, wonach die Polizei bei Demonstrationen exzessive Gewalt angewandt hatte, darunter auch Schläge. Drei Protestierende sollen an den Folgen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung gestorben sein.

• Im Dezember 2012 wurden bis zu 50 Studierende bei Auseinandersetzungen mit der Polizei auf dem Campus der Technischen Universität in der Hauptstadt Ankara verletzt. Zuvor hatte die Polizei eine friedliche Protestkundgebung gegen den Besuch des Ministerpräsidenten aufzulösen versucht. Ein Student wurde von einer Reizgasgranate am Kopf getroffen und mit Verdacht auf Gehirnblutung ins Krankenhaus eingeliefert.

Straflosigkeit

Es wurden nach wie vor keine wirkungsvollen Untersuchungen und strafrechtlichen Ermittlungen in Fällen von mutmaßlichen Menschenrechtsverstößen durch Staatsbedienstete durchgeführt. In Fällen, in denen Strafverfahren eröffnet wurden, bestanden nur geringe Chancen, dass die Verantwortlichen auch tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden würden. Sofern Schuldsprüche erfolgten, erhielten die Täter häufig Bewährungsstrafen und blieben im Amt.

• Im Januar 2012 endete das Strafverfahren gegen vier Männer wegen Beihilfe zum Mord an dem Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Hrant Dink im Jahr 2007. Die verhängten Strafen reichten von zehn Wochen Freiheitsentzug wegen Besitzes von Munition bis zu lebenslanger Haft wegen Anstiftung zum Mord. Das Gericht erklärte, die Verurteilten seien Einzeltäter gewesen und würden deshalb vom Tatvorwurf der “Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation” freigesprochen. Eine umfassende Untersuchung zur Beteiligung von Staatsbediensteten an Hrant Dinks Ermordung war noch immer nicht erfolgt.

• Im Juli 2012 wurde Polizeikommissar Sedat Selim Ay, der im Jahr 2004 wegen Misshandlung von Gefangenen für schuldig befunden worden war, zum stellvertretenden Leiter der Abteilung für Terrorismusbekämpfung im Polizeipräsidium Istanbul ernannt.

• Die Untersuchung eines Angriffs der türkischen Luftwaffe auf eine Gruppe von Zivilpersonen im Dezember 2011 im Bezirk Uludere in der Provinz Sirnak nahe der irakischen Grenze, bei dem 34 Menschen ums Leben gekommen waren, verlief unbefriedigend. Die Militärangehörigen erklärten, sie hätten bewaffnete PKK-Mitglieder ins Visier genommen und dabei versehentlich 34 Dorfbewohner getötet. Die Vertreter der Anklage nahmen weder unverzüglich Ermittlungen am Tatort auf noch wurden Augenzeugen befragt.

• Im Oktober 2012 verhängte ein Istanbuler Gericht im Wiederaufnahmeverfahren zum Fall von Engin Çeber, der 2008 in Untersuchungshaft gestorben war, gegen drei Gefängnisbedienstete Schuldsprüche wegen der “Herbeiführung des Todes durch Folter”. Das Wiederaufnahmeverfahren war eingeleitet worden, weil das Oberste Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil wegen Verfahrensfehlern kassiert hatte. Ende 2012 war der Fall noch vor dem Obersten Berufungsgericht anhängig.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch 2012 gab es unfaire Gerichtsverfahren, insbesondere in Fällen, die nach den Antiterrorgesetzen vor den Gerichten für schwere Strafsachen verhandelt wurden. Auch die übermäßig lange Untersuchungshaft bei lange währenden Verfahren stellte nach wie vor ein Problem dar, obwohl im Juli die gesetzlichen Bestimmungen geändert wurden, um diesen Mangel zu beheben. In vielen Gerichtsverfahren wurden geheime Zeugenaussagen verwendet, die von der Verteidigung nicht angefochten werden konnten, und nach wie vor wurden Urteile gefällt, ohne dass verlässliche und substanzielle Beweismittel vorlagen. Tausende solcher Verfahren, bei denen die Anklage auf Verstoß gegen die Antiterrorgesetze lautete, betrafen die mutmaßliche Teilnahme an Demonstrationen, und viele Angeklagte waren Studierende. Die im Juli vom Parlament verabschiedeten Reformen der Gerichte für schwere Strafsachen waren Ende 2012 noch nicht umgesetzt worden.

• Der Student Cihan Kirmizigül wurde im März 2012 aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er 25 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Im Mai wurde er wegen “krimineller Sachbeschädigung” und “Begehen einer Straftat im Namen einer terroristischen Organisation” zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, er habe ein traditionelles Tuch getragen, das den Tüchern ähnelte, die auf einer anderen Demonstration von Personen getragen worden seien, die Molotow-Cocktails geworfen hätten. Die Behauptung eines Polizeibeamten, er habe Cihan Kirmizigül am Ort des Geschehens gesehen, widersprach den Aussagen anderer Polizisten. Ende 2012 war das Berufungsverfahren noch anhängig.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Auch im Jahr 2012 kamen Zivilpersonen bei Bombenangriffen nicht identifizierter Einzelpersonen oder Gruppen ums Leben. Unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht entführte die PKK Zivilisten.

• Im August wurden in der südöstlichen Provinz Gaziantep durch eine Bombenexplosion in der Nähe einer Bushaltestelle neun Zivilpersonen getötet und mehr als 60 weitere verletzt. Die türkischen Behörden machten die PKK für den Anschlag verantwortlich, diese wies den Vorwurf jedoch zurück.

• Im Oktober starben zwei Zivilisten, als ihr Auto in der Nähe der Gendarmerie-Station Asagi Torunoba in der Provinz Tunceli/Dersim über eine Landmine fuhr.

• Im August entführte die PKK den Abgeordneten für Tunceli/Dersim, Hüseyin Aygün. Nach 48 Stunden wurde er unverletzt wieder freigelassen.

Kriegsdienstverweigerer

Es wurden 2012 keine Reformen auf den Weg gebracht, um die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten oder um zu verhindern, dass Kriegsdienstverweigerer mehrmals strafrechtlich verfolgt werden. Wer sich in der Öffentlichkeit für dieses Recht aussprach, musste mit Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen.

• Im Oktober wurde Inan Süver mit der Begründung aus dem Gefängnis entlassen, seine in Untersuchungshaft verbrachte Zeit müsse von seiner Freiheitsstrafe abgezogen werden. Die Vollstreckung einer weiteren Strafe wegen Verweigerung des Militärdienstes war Ende 2012 noch nicht erfolgt.

• Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erließ mehrere Urteile gegen die Türkei, weil diese das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt habe. Regierungsvertreter gaben widersprüchliche Erklärungen dazu ab, ob sie dieses Recht künftig anerkennen werden oder nicht.

• Im März 2012 stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass die Türkei mit ihrer Weigerung der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in den beiden Fällen von Cenk Atasoy und Arda Sarkut gegen Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Zehntausende Flüchtlinge aus Syrien suchten 2012 Schutz in der Türkei. Nach den vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) zitierten offiziellen Angaben der türkischen Behörden waren am Ende des Jahres mehr als 148000 syrische Flüchtlinge in 14 Lagern untergebracht. Zwar waren diese meist in den Grenzregionen gelegenen Camps gut organisiert und ausgestattet, doch viele von ihnen befanden sich in der Nähe der Konfliktzone, und keines durfte von unabhängigen Beobachtern besucht werden. Ab Mitte August schloss die Türkei unter Verstoß gegen das Völkerrecht ihre Grenze zu Syrien. Ende des Jahres lebten Tausende Vertriebene unter unerträglichen Bedingungen in Camps direkt an der türkischen Grenze. Die Regierung erließ nicht wie versprochen Rechtsvorschriften, um die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Türkei zu schützen. Mit der Umsetzung der bestehenden Bestimmungen gab es nach wie vor Probleme. Das galt insbesondere für die Möglichkeit, aus der Haft einen Asylantrag zu stellen, und hatte zur Folge, dass Personen in Länder zurückgeführt wurden, in denen ihnen Verfolgung drohte.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI)

Die Regierung wies Forderungen aus der Zivilgesellschaft zurück, wonach sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität im Rahmen des Diskriminierungsverbots in die neue Verfassung aufgenommen werden sollten. Im Hinblick auf die Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierungs-Gesetzes gab es 2012 keine Fortschritte. LGBTI-Aktivisten berichteten erneut von mutmaßlichen Hassmorden aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität von Personen, darunter auch fünf Morden an Transgender-Frauen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im März 2012 ratifizierte die Türkei das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gleichzeitig wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Schutzmaßnahmen verstärken und die direkte Anwendung des Übereinkommens ermöglichen soll. Ende des Jahres gab es jedoch nur 103 Notunterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt, also bedeutend weniger als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Im Mai kündigte der Ministerpräsident neue Gesetzesvorlagen zur Abtreibung an. Im Fall ihrer Verabschiedung würde Frauen und Mädchen der Zugang zur benötigten Gesundheitsversorgung noch weiter erschwert und damit gegen ihre Menschenrechte verstoßen. 2012 wurden keine Vorschläge zur Neufassung des Gesetzes zur Abtreibung vorgelegt. Abtreibung ist in der Türkei seit 1983 erlaubt.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten die Türkei
im Januar, Februar, März, April, Juni, August, September, Oktober und Dezember, u.a. zur Beobachtung von Gerichtsverfahren.