Amnesty Report 2018

Amnesty Report Türkei 22. Februar 2018

Inhaltsverzeichnis

Türkei 2018

Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
STAATSOBERHAUPT: Recep Tayyip Erdoğan
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Binali Yıldırım
Stand: 12/2017

Vor dem Hintergrund des andauernden Ausnahmezustands kam es zu Menschenrechtsverletzungen. Abweichende Meinungen wurden rigoros unterdrückt, davon waren u. a. Journalisten, politische Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger betroffen. Es wurden weiterhin Fälle von Folter bekannt, doch in geringerer Zahl als in den Wochen nach dem Putschversuch vom Juli 2016. Die weitverbreitete Straflosigkeit verhinderte die wirksame Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, die von Angehörigen der Behörden verübt wurden. Es kam auch 2017 zu Menschenrechtsverstößen durch bewaffnete Gruppen; im Januar wurden zwei Anschläge verübt. Doch Bombenanschläge gegen die Bevölkerung, die in den Vorjahren regelmäßig stattfanden, gab es im Jahr 2017 nicht. Für die Lage der im Südosten des Landes vertriebenen Menschen wurde keine Lösung gefunden. Im Jahr 2017 blieb die Türkei weiterhin eines der weltweit größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge, u.a. für mehr als 3 Mio. registrierte syrische Staatsangehörige. Das Risiko, abgeschoben zu werden, bestand jedoch nach wie vor.

HINTERGRUND

Der nach dem Putschversuch im Juli 2016 verhängte Ausnahmezustand blieb das ganze Jahr in Kraft. Dies ebnete rechtswidrigen Einschränkungen der Menschenrechte den Weg und gestattete es der Regierung, ohne wirksame Überprüfung durch Parlament und Gerichte Gesetze zu verabschieden.

Neun 2016 in Haft genommene Abgeordnete der linksgerichteten pro-kurdischen Partei HDP (Demokratische Partei der Völker), unter ihnen die beiden Parteiführer, blieben das gesamte Jahr in Haft. 60 gewählte Bürgermeister aus vorrangig kurdischen Wahlkreisen im Osten und Südosten der Türkei, die der DBP (Partei der Demokratischen Regionen, eine Schwesterpartei der HDP) angehörten, blieben ebenfalls in Haft. Die vom Staat bestimmten Verwalter, die sie ersetzten, blieben während des ganzen Jahres im Amt. Sechs gewählten Bürgermeistern, darunter die von Ankara und Istanbul, blieb keine andere Wahl als zurückzutreten, nachdem sie vom Präsidenten dazu aufgefordert worden waren. In der Folge wurde ein Drittel der türkischen Bevölkerung nicht von denjenigen politischen Repräsentanten vertreten, für die sie 2016 bei den Lokalwahlen ihre Stimme abgegeben hatten.

Mehr als 50000 Menschen befanden sich in Verbindung mit dem Vorwurf, der Gülen-Bewegung anzugehören, in Untersuchungshaft. Diese Bewegung wird von den türkischen Behörden als terroristische Organisation (Fethullahçı Terör Örgütü – FETÖ) eingestuft und für den Putschversuch von 2016 verantwortlich gemacht. Eine ähnlich hohe Anzahl von Inhaftierten kam gegen Kaution frei und musste im Anschluss bestimmte Meldeauflagen erfüllen. Nur einer sehr geringen Zahl dieser Beschuldigten warf man eine unmittelbare Beteiligung an den Ereignissen rund um den Putschversuch vor. Die Justizbehörden, die durch die Entlassung oder Inhaftierung von mehr als einem Drittel der türkischen Richter und Staatsanwälte stark unterbesetzt waren, standen auch 2017 unter extrem hohem politischen Druck. Willkürliche, verlängerte und zu Bestrafungszwecken verhängte Untersuchungshaft sowie unfaire Gerichtsverfahren waren weiter an der Tagesordnung.

Im Laufe des Jahres kam es weiterhin zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den Sicherheitskräften. Die türkischen Streitkräfte führten zudem Militäreinsätze gegen bewaffnete Gruppen in Syrien und dem Irak durch; im September 2017 verlängerte das Parlament dieses Mandat um ein weiteres Jahr.

Im April 2017 wurden nach einem Referendum Änderungen an der türkischen Verfassung vorgenommen, die dem Präsidenten weitreichende Machtbefugnisse einräumten. Gegner der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen hatten darauf hingewiesen, dass ihr Zugang zu staatlichen Medien stark eingeschränkt gewesen sei und man sie daran gehindert habe, ihre Opposition öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Die Behörden wiesen Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung zurück.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Vertreter der Zivilgesellschaft ebenso wie die allgemeine Bevölkerung griffen häufig zur Selbstzensur. Sie löschten Beiträge in den sozialen Medien und äußerten sich nicht in der Öffentlichkeit aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, der Schließung ihrer Organisation oder der Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen sie. Tausende Strafverfahren wurden nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung angestrengt; hierzu wurden Anti-Diffamierungsgesetze und konstruierte Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus herangezogen. Willkürliche und zu Bestrafungszwecken verlängerte Untersuchungshaft war an der Tagesordnung. Vertrauliche Ermittlungsdetails wurden häufig an regierungsnahe Medien weitergegeben und erschienen großformatig auf den Titelseiten der Tageszeitungen; gleichzeitig gaben Regierungssprecher vorverurteilende Aussagen zu Fällen ab, bei denen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Die Strafverfolgung von Journalisten und politischen Aktivisten hielt an, und die Strafverfolgung von Menschenrechtsverteidigern nahm drastisch zu. Auch ausländische Journalisten und Medien wurden zur Zielscheibe. Kritik an der Regierung verschwand 2017 fast völlig aus Radio, Fernsehen und den Printmedien und beschränkte sich hauptsächlich auf internetbasierte Medien. Um Inhalte im Internet zu zensieren, setzte die Regierung weiterhin Verwaltungsanordnungen ein, gegen die es keine wirksamen Rechtsmittel gab. Im April 2017 blockierten die türkischen Behörden den Zugang zur Online-Enzyklopädie Wikipedia, weil dort auf einer Seite Nachrichtenmeldungen zitiert wurden, die Verbindungen zwischen der türkischen Regierung und verschiedenen bewaffneten Gruppen in Syrien unterstellten. Wikipedia lehnte es ab, den Inhalt der Seite zu ändern. Die Webseite war Ende des Jahres noch immer blockiert.

Journalisten

Unter den mehr als 100 Journalisten und Medienschaffenden in Untersuchungshaft befanden sich Ende des Jahres noch drei Mitarbeiter der säkularen oppositionellen Tageszeitung Cumhuriyet. Im Laufe des Jahres waren acht ihrer Kollegen bis zum Ausgang ihres Gerichtsverfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Journalisten, deren Medienbetriebe durch Notstandsdekrete geschlossen worden waren, wurden weiterhin strafverfolgt, schuldig gesprochen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der ehemalige Herausgeber der Tageszeitung Taraf, Ahmet Altan, und sein Bruder Mehmet Altan blieben nach ihrer Inhaftierung im Juli 2016 auch 2017 mit der Begründung in Untersuchungshaft, der von der türkischen Regierung als terroristisch eingestuften Gülen-Bewegung anzugehören, ebenso wie 34 Medienschaffende, die für Tageszeitungen der Mediengruppe Zaman gearbeitet hatten. Zehra Doğan, Journalistin bei der Nachrichtenagentur kurdischer Frauen, Jinha, kam im Juni 2017 in Haft – im Anschluss an ihre Verurteilung zu zwei Jahren, neun Monaten und 22 Tagen Gefängnis wegen terroristischer Propaganda. İnan Kızılkaya, Chefredakteur der kurdischen Tageszeitung Özgür Gündem, wurde im Oktober 2017 nach 440 Tagen bis zum Ende des Verfahrens wegen Mitgliedschaft in der PKK aus der Untersuchungshaft entlassen.

Deniz Yücel, Korrespondent der Tageszeitung Die Welt, wurde im Februar 2017 festgenommen und befand sich Ende des Jahres immer noch ohne Anklage in Haft – die überwiegende Zeit davon in Einzelhaft. Die Journalistin des Wall Street Journal Ayla Albayrak wurde der terroristischen Propaganda schuldig gesprochen und im Oktober 2017 zu zwei Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Der Schuldspruch bezog sich auf einen Artikel aus dem Jahr 2015 über die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und jugendlichen PKK-Angehörigen.

Menschenrechtsverteidiger

Im Juli 2017 stürmte die Polizei einen Menschenrechts-Workshop auf der Insel Büyükada in der Nähe von Istanbul und nahm die zehn anwesenden Menschenrechtsverteidiger fest, darunter auch zwei ausländische Staatsangehörige. Acht von ihnen, darunter auch die Direktorin von Amnesty International in der Türkei, İdil Eser, wurden bis zum Prozessbeginn in Untersuchungshaft genommen. Der Prozess begann im Oktober 2017 unter dem konstruierten Vorwurf der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” aufgrund ihrer Menschenrechtstätigkeit. Das Gericht beschloss zudem, das Verfahren von Taner Kılıç, dem Vorsitzenden von Amnesty International in der Türkei, mit dem der anderen zehn Beschuldigten zusammenzulegen. Taner Kılıç war im Juni 2017 inhaftiert und der “Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung” beschuldigt worden. Ihm wurde zur Last gelegt, den Smartphone-Messenger-Dienst ByLock auf sein Mobiltelefon heruntergeladen zu haben. Laut den türkischen Behörden nutzt die von ihnen als terroristisch eingestufte Gülen-Bewegung Bylock für die Kommunikation untereinander. Obwohl zwei unabhängige kriminaltechnische Berichte zeigten, dass er den Messenger-Dienst ByLock nicht heruntergeladen hatte und ohne dass die Staatsanwaltschaft belastbares Beweismaterial vorgelegt hatte, befand er sich Ende des Jahres weiterhin in Untersuchungshaft.

Im August 2017 wurde der langjährige Menschenrechtsverteidiger Murat Çelikkan wegen terroristischer Propaganda schuldig gesprochen und inhaftiert. Zu dieser Verurteilung kam es, weil er 2016 bei einer Veranstaltung seine Solidarität mit den Journalisten von Özgür Gündem zum Ausdruck gebracht hatte. Nach Verbüßung von zwei Monaten der anderthalbjährigen Gefängnisstrafe wurde er im Oktober 2017 auf Bewährung aus der Haft entlassen. 16 Aktivisten wurden zudem wegen der Teilnahme an dieser Aktion zu Bewährungsstrafen verurteilt, gegen 18 weitere Personen waren Ende 2017 Strafverfahren anhängig.

Im Oktober 2017 wurde der führende zivilgesellschaftliche Aktivist Osman Kavala inhaftiert und im Zusammenhang mit dem Putschversuch von 2016 des “Umstoßversuchs der verfassungsmäßigen Ordnung” beschuldigt. Er befand sich Ende des Jahres nach wie vor ohne Anklage in Haft.

Im November 2017 wurde Raci Bilici, der stellvertretende Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins İHD und Vorsitzender der İHD-Vertretung in Diyarbakır, unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt. Mehr als 20 weitere İHD-Mitglieder wurden 2017 wegen angeblicher Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus strafverfolgt.

Fünf Vertreter des Fortschrittlichen Anwaltsverein (Çağdaş Hukukçular Derneği – ÇHD) kamen infolge einer landesweiten Polizeioperation in Untersuchungshaft. Der ÇHD war 2016 per Notstandsdekret geschlossen worden. Den fünf wurden Straftaten im Zusammenhang mit der PKK oder der bewaffneten Gruppe Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi – DHKP-C) zur Last gelegt. Im November 2017 inhaftierten die türkischen Behörden den Vorstandsvorsitzenden des ÇHD, Selçuk Kozağaçlı. Er befand sich Ende des Jahres weiter in Untersuchungshaft.

Aktivisten

Aktivisten wurden wegen ihrer Kritik an den Behörden ins Visier genommen. Nuriye Gülmen und Semih Özakça wurden im Mai 2017 inhaftiert und unter Bezug auf einen friedlichen Protest per Gerichtsbeschluss in Untersuchungshaft genommen. Sie befanden sich bereits seit März 2017 aus Protest gegen ihre willkürliche Entlassung aus dem öffentlichen Dienst mittels eines Notstandsdekrets im Hungerstreik. Semih Özakça wurde im Oktober 2017 freigelassen, doch Nuriye Gülmen blieb in Haft. Sie wurde im Dezember 2017 wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C schuldig gesprochen und muss bis zur Entscheidung über ein Rechtsmittel in Haft bleiben. Semih Özakça sprach das Gericht von demselben Vorwurf frei. Die Polizei inhaftierte 2017 regelmäßig Protestierende, die die Freilassung von Nuriye Gülmen und Semih Özakça forderten.

Mehr als 70 Akademiker der Organisation Academics for Peace (Barış İçin Akademisyenler) wurden wegen ihrer Petition vom Januar 2016, mit der sie ein Ende der Militäreinsätze im Südosten der Türkei gefordert hatten, wegen Propaganda für die PKK angeklagt. Die ersten Gerichtsverhandlungen begannen im Dezember 2017. Der Aktivist Barbaros Şansal kam im Januar 2017 in Untersuchungshaft, nachdem er in den sozialen Medien Kritik an der Regierung geübt hatte. Im Juni wurde er nach Paragraph 301 des Strafgesetzbuchs wegen “Abwertung der türkischen Nation” zu sechs Monaten und 20 Tagen auf Bewährung verurteilt.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Demonstrationen gingen erheblich zurück, als Provinzgouverneure unter Berufung auf die Notstandsgesetze willkürliche und generelle Verbote verhängten und die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die wenigen Menschen vorging, die trotz der Risiken an Demonstrationen teilnahmen. Der friedlich verlaufene “Marsch für Gerechtigkeit”, den die große oppositionelle Republikanische Volkspartei CHP angeführt hatte, stellte eine bemerkenswerte Ausnahme dieses Trends dar. Die traditionellen Demonstrationen am 1. Mai in Istanbul fanden 2017 mit Einverständnis der großen Gewerkschaften außerhalb der Innenstadt statt. Die jährliche Gay-Pride-Parade in Istanbul wurde zum dritten Mal in Folge wegen zweifelhafter Sicherheitsbedenken nicht genehmigt. Als kleine Gruppen von Menschen trotzdem versuchten, Gay Pride zu feiern, setzte die Polizei unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. Sie feuerte Gummigeschosse ab und führte willkürliche Festnahmen durch. Im November 2017 verboten die Behörden in Ankara im Vorfeld eines geplanten LGBTI-Filmfestivals auf unbestimmte Zeit alle Veranstaltungen von Organisationen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI). Auch hier begründeten die Behörden dies mit zweifelhaften Sicherheitsbedenken. Im Juni und Juli 2017 nahmen über 200000 Menschen an einem 400 km langen “Marsch für Gerechtigkeit” zwischen Ankara und Istanbul teil. Zu dem Marsch wurde nach dem Schuldspruch und der Verurteilung des Abgeordneten Enis Berberoğlu zu 25 Jahren Gefängnis aufgerufen. Er war der Spionage angeklagt worden, nachdem er Journalisten ein Video weitergeleitet hatte, das vermeintlich einen Waffentransport nach Syrien in Lkws des türkischen Geheimdienstes zeigte. Im Oktober wurde der Schuldspruch gegen ihn im Rechtsmittelverfahren aufgehoben und ein Neuverfahren angeordnet.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Es wurden weiterhin Fälle von Folter und anderen Misshandlungen, insbesondere im Polizeigewahrsam, gemeldet, wenn auch in deutlich geringerem Maße als in den Wochen nach dem Putschversuch im Juli 2016. Die türkischen Behörden verweigerten dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe weiterhin die Erlaubnis, seinen Bericht über Foltervorwürfe nach dem Putschversuch zu veröffentlichen. Es gab keine funktionierende nationale Stelle zur Verhütung von Folter und Misshandlungen, die ein Mandat zur Überprüfung von Hafteinrichtungen hatte. Ebensowenig waren Statistiken zu Untersuchungen über Foltervorwürfe verfügbar. Es gab auch keine Belege dafür, dass Foltervorwürfe wirksam untersucht wurden. Im August 2017 berichteten NGOs, dass Soldaten und Polizisten in dem Dorf Altinsu/Sapatan in der südöstlichen Provinz Şırnak mindestens 30 Menschen geschlagen hätten. Zuvor war es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit der PKK gekommen, bei der zwei Angehörige der Sicherheitskräfte starben. Zeugen berichteten, dass Dorfbewohner aus ihren Häusern geholt, willkürlich festgenommen und auf dem Dorfplatz geschlagen worden seien und man zehn von ihnen in Polizeigewahrsam gebracht habe. Aufnahmen der dabei von den Dorfbewohnern erlittenen Verletzungen wurden in den sozialen Medien geteilt. In einer Stellungnahme des Gouverneurs wurden die Foltervorwürfe zurückgewiesen und behauptet, dass Nachrichtenmeldungen, die diese Vorwürfe untermauerten, “terroristische Propaganda” seien.

STRAFLOSIGKEIT

Angesichts des extremen politischen Drucks waren Staatsanwälte und Richter noch weniger als in den Vorjahren willens, Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden zu untersuchen oder die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Die Einschüchterung von Rechtsbeiständen, darunter Inhaftierungen und Strafverfolgung, hielten Rechtsanwälte zunehmend davon ab, Strafanzeigen zu stellen. Die Untersuchung anhaltender Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen während der 24-stündigen Ausgangssperren im Südosten der Türkei in den Jahren 2015 und 2016 kam nicht voran. Mehr als fünf Jahre nach der türkischen Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) war die Umsetzung weiterhin mangelhaft, und die Berichte über Gewalt gegen Frauen nahmen 2017 weiter zu.

Im April 2017 begann in Istanbul das Gerichtsverfahren gegen einen Polizisten, dem die Tötung des 14-jährigen Berkin Elvan zur Last gelegt wurde. Berkin Elvan erlag den Verletzungen, die er durch ein Tränengasgeschoss der Polizei bei den Gezi-Park-Protesten im Juni 2013 erlitten hatte. Die Untersuchung begann mit erheblicher Verzögerung, da es versäumt worden war, Aufzeichnungen des Vorfalls von Überwachungsvideos heranzuziehen.

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf den Menschenrechtsanwalt und Vorsitzenden der Anwaltskammer von Diyarbakır, Tahir Elçi, am 28. November 2015 waren noch keine Tatverdächtigen ermittelt worden. Verzögerungen beim Einsehen der Überwachungsaufnahmen oder das Unterlassen der Sichtung behinderten auch 2017 die Untersuchung.

Im Juli 2017 legte die Regierung dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Informationen zu 34 Fällen vor, die vor den Gerichtshof gebracht worden waren. Sie umfassten mutmaßliche Verletzungen des Rechts auf Leben, des Folterverbots und des Rechts auf Freiheit und Sicherheit während der Ausgangssperren im Südosten der Türkei in den Jahren 2015 und 2016.

Die Organisation gegen Femizid, Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu, berichtete von einer Zunahme der Frauenmorde bei gleichzeitigem Rückgang der Medienberichterstattung darüber. Bis zum 25. November 2017 wurden laut Angaben der Organisation 392 Frauen ermordet.

MENSCHENRECHTSVERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Auch 2017 begingen bewaffnete Gruppen Menschenrechtsverstöße, wenngleich die Anzahl wahlloser Angriffe und Angriffe gegen die allgemeine Bevölkerung niedriger war als in den Vorjahren.

Im Januar 2017 starben 39 Menschen und über 70 wurden verletzt, als ein Mann in einem beliebten Istanbuler Nachtclub um sich schoss. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) bekannte sich zu dem Anschlag.

Ebenfalls im Januar 2017 führte der Angriff auf das Gerichtsgebäude in İzmir zu zwei Toten und zehn Verletzten. Die „Freiheitsfalken Kurdistans“, ein Ableger der PKK, beanspruchte diesen Angriff für sich.

Im Juni 2017 erklärte sich die PKK verantwortlich für die Tötung von Necmettin Yılmaz, einem aus der südöstlichen Provinz Tunceli/Dersim entführten Lehrer.

MASSENENTLASSUNGEN

Unter den Notstandsgesetzen waren Angestellte im öffentlichen Dienst wegen vermeintlicher und nicht näher definierter Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen weiterhin von Massenentlassungen betroffen. Mit fast 20000 Angestellten, die im Laufe des Jahres 2017 entlassen wurden, belief sich die Gesamtzahl der seit Juli 2016 Entlassenen auf rund 107000. Viele Angestellte wurden wirksam an der Ausübung ihres Berufs gehindert und hatten Schwierigkeiten, eine neue Arbeit zu finden, nachdem sie durch die Entlassung als Terroristen galten. Im Januar 2017 kündigten die Behörden die Bildung eines siebenköpfigen Rechtsmittelausschusses an, um die Entlassungen zu prüfen. Der Ausschuss wurde erst im Juli gebildet und war Ende des Jahres in nicht einmal 100 der 100000 eingelegten Rechtsmittel zu einem Urteil gelangt. Vielerorts wurde die Kritik erhoben, dass der Ausschuss weder die erforderliche Unabhängigkeit noch die Kapazität habe, um die Aufgabe zu erfüllen. Im Juni 2017 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Antrag Köksal gegen die Türkei als nicht zulässig zurück und begründete dies damit, es läge kein Grund für die Annahme vor, dass der Ausschuss keinen wirksamen Rechtsbehelf darstelle. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch die Möglichkeit einer erneuten Einschätzung der Wirksamkeit des Ausschusses offen.

BINNENVERTRIEBENE

Ein Großteil der schätzungsweise 500000 Binnenvertriebenen aus den Gebieten im Südosten der Türkei, die in den Jahren 2015 und 2016 von Ausgangssperren betroffen waren, hatten keinen Zugang zu einer angemessenen Unterkunft und Lebensgrundlage. Viele konnten nicht in ihre Häuser zurückkehren, die während oder nach den Militäreinsätzen der Sicherheitskräfte gegen einzelne bewaffnete Angehörige der PKK zerstört worden waren. Die Behörden hatten keinen umfassenden Plan für die Rückkehr der Binnenvertriebenen ausgearbeitet. In Sur, einem Stadtteil von Diyarbakır, verloren die bereits während der Ausgangssperren vertriebenen Bewohner ein zweites Mal ihr Zuhause, als sie im Zuge des Sanierungsvorhabens des gesamten Stadtteils zwangsgeräumt wurden. Im Mai wurden Hunderte Bewohner von der Wasser- und Stromversorgung abgeschnitten, offenbar in dem Versuch, sie zum Auszug zu bewegen.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Im Jahr 2017 blieb die Türkei weiterhin eines der weltweit größten Aufnahmeländer für Flüchtlinge; allein aus Syrien stammten mehr als 3 Mio. der registrierte Flüchtlinge. Trotz neuer Initiativen zur Verbesserung der Lage von geflüchteten Menschen hatten viele nur unzureichenden Zugang zu einer Lebensgrundlage, zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und Schulbildung für ihre Kinder. Mit Ausnahme der Menschen aus Syrien hatten die Flüchtlinge keinen Zugang zu fairen und wirksamen Verfahren zur Feststellung ihres Status. Berichte über Abschiebungen von geflüchteten Menschen und Asylsuchenden, auch nach Syrien, hielten an. In der Flüchtlingsarbeit tätige internationale humanitäre NGOs stellten fest, dass ihre Arbeit in der Türkei zunehmend behindert wurde. Die türkischen Behörden schränkten ihre Erlaubnis ein, im Land tätig zu sein, oder entzogen sie ihnen ganz.

Aus dem Abschiebezentrum in Van im Osten der Türkei fanden Berichten zufolge Ende Mai und Anfang Juni 2017 Sammelabschiebungen syrischer und irakischer Flüchtlinge und Asylsuchender in ihre jeweiligen Herkunftsländer statt. Es seien rund 200 irakische und rund 300 syrische Staatsangehörige abgeschoben worden, nachdem Angehörige der Behörden einzelne Menschen dazu gezwungen hatten, ein Formular zu unterschreiben, mit dem sie einer “freiwilligen Rückkehr” zustimmten.