Anliegen im 2. Halbjahr 2006

amnesty international

Anliegen in Europa und Zentralasien

Juli – Dezember 2006

TÜRKEI

Dieser Länderbericht ist Teil des AI-Berichtes Europe and Central Asia: Summary of Amnesty International’s Concerns in the Region: July – December 2006 (AI Index: EUR 01/001/2007), der später im Jahr 2007 veröffentlicht werden wird. Für Informationen über weitere Anliegen von ai in Europa siehe das vollständige Dokument. Übersetzung der Türkei-Koordinationsgruppe. Verbindlich ist das englische Original.

Inhaltsverzeichnis

Politische Entwicklungen

Am 11. Dezember beschlossen die Außenminister der EU-Staaten, acht von 35 Kapiteln der Verhandlungen über den Beitritt der Türkei auszusetzen. Diese Entscheidung wurde auf dem EU-Gipfeltreffen vom 14.-15. Dezember bestätigt. Grund dafür war, dass die Türkei sich aus Protest gegen das andauernde Wirtschaftsembargo gegen die selbst erklärte Türkische Republik Zypern weiterhin weigerte, der Republik Zypern ihre Häfen und Flughäfen zu öffnen. Für diese Suspendierung wurde kein Zeitlimit gesetzt, und der Vorschlag einiger Mitgliedstaaten, den gesamten Beitrittsprozess der Türkei zur EU in einem Jahr einer vollständigen Revision zu unterziehen, wurde abgelehnt. Der türkische Ministerpräsident verurteilte die Suspendierung der Verhandlungskapitel scharf. Während die Europäische Kommission sich in ihrem jährlichen Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Wege zum Beitritt kritisch über die Entwicklung der Reformen im Bereich der Menschenrechte geäußert hatte, spielte das Thema Menschenrechte keine Rolle bei der Entscheidung über die Suspendierung der acht Kapitel. Kommentatoren in der Türkei warnten vor einem möglichen negativen Effekt der teilweisen Suspendierung auf den Reformprozess.

Andauernde Einschränkungen der Meinungsfreiheit

(Aktualisierung von AI-Index EUR 01/017/2006)

Gesetze, die die Meinungsfreiheit fundamental einschränken, blieben weiterhin in Kraft und führten zu Anklagen und teilweise zu Verurteilungen aufgrund friedlicher Meinungsäußerungen. Besonders betroffen waren Journalisten, Schriftsteller, Verleger, Wissenschaftler, Menschenrechtsverteidiger und Studierende.

Es wurden viele neue Verfahren wegen Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches (Verunglimpfung des Türkentums oder staatlicher Institutionen) eingeleitet. Überwiegend war die Tendenz zu beobachten, dass die meisten Gerichtsverfahren nach einigen Verhandlungsterminen mit Freisprüchen endeten. Im Juli bestätigte jedoch die Große Strafkammer des Kassationsgerichtshofes mit 18 zu 6 Stimmen eine Verurteilung des Journalisten Hrant Dink zu sechs Monaten Haft auf Bewährung auf der Grundlage dieses Artikels. Hrant Dink war im Oktober 2005 wegen eines Artikels über das Schicksal der Armenier im späten Osmanischen Reich wegen „Verunglimpfung des Türkentums“ verurteilt worden. Unter Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte argumentierte die Große Strafkammer des Kassationsgerichts, Voraussetzung für eine Verurteilung sei es nicht, „dass bei der Kritik staatlicher Institutionen … verächtliche und herabsetzende Formulierungen benutzt wurden“. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer, Osman Şirin, hatte mit fünf weiteren Richtern für eine Aufhebung des Urteils votiert und seine Position damit begründet, der Artikel von Hrant Dink sei „ein typisches Beispiel für ein Gebrauchmachen von dem Recht auf Ausübung von Kritik“.

In der Türkei wie auch weltweit kämpften Menschenrechtsverteidiger für die Aufhebung des Artikels 301, da der Straftatbestand nicht hinreichend definiert ist. Sie widersprachen der Argumentation des türkischen Justizministers, die Entwicklung eines Fallrechts der Rechtsprechung würde bald dazu führen, dass es keine willkürlichen Verurteilungen mehr gebe. Die Europäische Kommission hob in ihrem Fortschrittsbericht über die Türkei vom 8. November 2006, ebenso wie Erweiterungskommissar Olli Rehn in zahlreichen Ansprachen, die Notwendigkeit der Abschaffung dieses Artikels deutlich hervor.

Bei Gerichtsverhandlungen wegen Artikel 301 kam es in und außerhalb der Gerichtssäle zu aggressivem Verhalten und Drohungen gegen die Angeklagten seitens der Anhänger einer nationalistischen Anwaltsvereinigung, der Juristenvereinigung, deren Vorsitzender der Rechtsanwalt Kemal Kerinçsiz ist. Viele Verfahren nach Artikel 301 hat die Staatsanwaltschaft innerhalb der letzten 18 Monate aufgrund von Strafanzeigen, die Kemal Kerinçsiz wegen Publikationen selbst erstattet hat, eingeleitet.

Folter und Misshandlungen

Während die Zahl der Berichte über Folter und Misshandlungen im Laufe der letzten zwei Jahre generell abgenommen hat, gibt es dennoch beunruhigende Tendenzen, die diesen Fortschritt in Frage stellen. Dazu gehört das Problem von Entführungen, während der die betroffenen Personen außerhalb einer offiziellen Haftsituation verbalen Drohungen und Einschüchterungen sowie Schlägen und sonstiger physischer Gewalt ausgesetzt sind. Daneben gibt es auch weiterhin Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeihaft, vor allem von Festgenommenen, die krimineller Straftaten verdächtigt werden.

Erdal Bozkurt berichtete, er sei am 25. September in dem Istanbuler Stadtteil Alibeyköy zusammen mit anderen Personen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in Nachbarschaftsinitiativen gegen Drogenhändler und soziale Probleme festgenommen worden. Später sei er auf der Straße von Polizisten bedroht und dann am 12. Oktober gegen 18.00 Uhr von zwei Männern, die sich als Polizisten ausgaben, in ein Auto gezerrt worden, wo ihm die Augen verbunden und Handschellen angelegt wurden. Erdal Bozkurts Bericht zufolge wurde er an einen ihm unbekannten Ort gebracht und unter Drohungen, Schlägen und anderen Formen von Gewaltanwendung einen ganzen Tag über seine eigenen Tätigkeiten in der Nachbarschaftsinitiative wie auch die von anderen verhört. Nach seiner Freilassung am folgenden Tag legte er offiziell Beschwerde ein und reichte Atteste zu seinen Verletzungen ein. Die Anfangsermittlungen der Staatanwaltschaft zu diesen Beschuldigungen waren bis Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Am 20. November wurden vier junge Männer gemeinsam mit 18 anderen in Zusammenhang mit Protesten gegen die F-Typ-Gefängnisse (s. unten), die von dem TAYAD, einer Solidaritätsgruppe mit Gefangenen, organisiert worden waren, in Ankara festgenommen. Anschließend wurden sie in dem geschlossenen Kinder- und Jugendgefängnis von Ankara inhaftiert. Am 20. Dezember berichteten Ilker Şahin, Özgür Karakaya, Nadir Çınar und Cenan Altunç ihren Anwälten, sie seien in dem Gefängnis gefoltert worden. Ein Vertreter der Anwaltskammer Ankara besuchte die vier im Gefängnis und veranlasste, dass das gerichtsmedizinische Institut ärztliche Atteste über die erlittenen Verletzungen ausstellte, die aus den Folterungen resultieren sollen. Die Atteste belegten schwere Blutergüsse an den Armen, Beinen und Fußsohlen, was mit den Berichten der vier Jugendlichen übereinstimmt, sie seien mit Eisenrohren und Knüppeln geschlagen und der Falaka (Schlägen auf die Fußsohlen) unterzogen worden. Der Staatsanwalt nahm Ende des Jahres Ermittlungen auf.

Situation in den F-Typ-Gefängnissen

Das System der F-Typ-Gefängnisse blieb in der Türkei ein weiterhin vieldiskutiertes Thema (zum Hintergrund siehe ‘Türkei – ‘“F-Typ” Gefängnisse: Isolation und Vorwürfe von Folter und Misshandlung’, AI Index: EUR 44/025/2001). Sechs Jahre nach der Eröffnung der F-Typ-Gefängnisse dauern schwerwiegende Klagen wegen des Systems in diesen Gefängnissen an. Besonderer Anlass zur Besorgnis besteht in vier Bereichen:

1) Weiterhin klagen Gefangene, deren Anwälte sowie Menschenrechtsgruppen über harte und willkürliche Disziplinarstrafen, die gegen Gefangene in den F-Typ-Gefängnissen verhängt werden. Es gab Berichte über Maßnahmen gegen Gefangene, die für amnesty international in einigen Fällen als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung zu bezeichnen sind. Diese Beschwerden wurden hauptsächlich von Gefangenen erhoben, die sich aufgrund von Tatvorwürfen nach dem Anti-Terror-Gesetz in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug befinden, aber in manchen Fällen auch von Gefangenen, die wegen Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verurteilt wurden.

In dem untersuchten Zeitraum gab es weiterhin Berichte über harte und willkürliche Disziplinarstrafen. Typischerweise wurden diese für „Vergehen“ verhängt wie das Schreiben von Petitionen, die wegen ihres oppositionellen politischen Inhalts für verdächtig gehalten wurden, das Verschicken von Briefen oder Faxen mit einem unerwünschten Inhalt, für die Beteiligung an Hungerstreiks, das Rufen von Parolen, für Telefongespräche mit Familienangehörigen auf Kurdisch oder für gezieltes Schweigen gegenüber Gefängniswärtern. Einige dieser Vergehen einschließlich der dafür vorgesehenen Strafen sind in dem Gesetz über den Strafvollzug und Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt. Die Strafen beinhalten Besuchsverbote für die Dauer von ein bis drei Monaten, das Verbot für den Empfang und die Versendung von Post, der Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten und Workshops im Gefängnis sowie zeitlich begrenzte Einzelhaft. Anwälte, die regelmäßig ihre Mandanten im Gefängnis besuchten und die Praxis der Disziplinarstrafen im Tekirdağ F-Typ-Gefängnis beobachtet hatten, berichteten ai, die Gefangenen hätten zwar das Recht, gegen derartige Strafen Beschwerde einzulegen, die Zahl der Aufhebungen von Strafen aufgrund solcher Beschwerden sei aber verschwindend gering.

Gefangene im F-Typ-Gefängnis in Van berichteten den örtlichen Zweigstellen der Nichtregierungsorganisationen Verein für Menschenrechte und Solidarität mit den Unterdrückten (Mazlum Der) und dem Menschenrechtsverein (Insan Hakları Derneği), dass eine große Zahl von Gefangenen Disziplinarstrafen erhielten, weil sie ihre Solidarität mit anderen Gefangenen ausgedrückt hatten, die sich über die Praxis beklagt hatten, diejenigen, die wegen Mitgliedschaft in der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verurteilt waren, zu zwingen, die Gefängniszelle mit ehemaligen PKK-Mitgliedern zu teilen, die Informanten geworden waren.

Es gab Beschwerden über exzessive und willkürliche Körperdurchsuchungen auf dem Weg zu Zusammenkünften mit Besuchern (Familienmitgliedern oder Anwälten), sowohl bei offenen als auch bei Besuchen hinter Trennscheiben. Gefangene berichteten, sie seien zweimal, sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg, durchsucht worden. Die körperlichen Durchsuchungen wurden als demütigend und zudringlich beschrieben. Im Juli gab es Beschwerden weiblicher Gefangener im Sincan Frauengefängnis – Nilüfer Şahin, Figen Cağrı and Necla Çomak – sie seien am 29. Juni während des Transportes vom Zentralgefängnis Ankara zum Sincan L-Typ Frauengefängnis geschlagen und bei der Ankunft zwangsweise einer Leibesvisitation sowie Versuchen analer und vaginaler Untersuchung ausgesetzt worden. Die Misshandlungen, auf die sich die Beschwerden bezogen, geschahen überwiegend bei Gefangenentransporten; manche Gefangene klagten darüber, sie seien mit so straff angelegten Handschellen zu Gerichtsverhandlungen gebracht worden, dass dies Schmerzen verursacht habe. Besonders erniedrigend empfanden sie es, wenn die Handschellen selbst zum Toilettengang nicht geöffnet wurden. Es gab auch Berichte, dass Gefangene bei routinemäßigen Zählappellen geschlagen wurden.

Die unabhängige Gefängnis-Beobachtungsgruppe Izmir, die aus Mitgliedern verschiedener Menschenrechtsorganisationen, der Zeitgenössischen Anwaltsvereinigung und der Ärztekammer Izmir besteht, berichtete über alarmierende Zustände in den Izmir Kırklar F-Typ-Gefängnissen Nr. 1 und 2. Vertreter der Gruppe interviewten zehn Gefangene, die sich wegen gewöhnlicher Straftaten (im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität) in Untersuchungs- oder Strafhaft befanden und von einer Form von Disziplinarstrafe berichteten, welche als “Schweinefessel” (domuz bağı, englisch: hogtie) bezeichnet wird: Gefangene werden in einer Zwangshaltung in eine kleine Zelle mit gepolsterten Wänden gesteckt. Die Gefangenen berichteten, sie seien für längere Zeit auf dem Boden liegen gelassen worden, während ihre gefesselten Hand- und Fußgelenke hinter dem Rücken zusammengebundenen waren. Derartige Zwangshaltungen sind als gefährlich bekannt, ai hat zahlreiche Todesfälle in US-amerikanischer Polizeihaft dokumentiert, die infolge derartiger Maßnahmen, darunter auch die „Schweinefessel“, eingetreten sind. Solche Praktiken können die Atmung massiv beeinträchtigen und durch “positionsbedingtes Ersticken” zum Tode führen, insbesondere dann, wenn sich die Person in einem Erregungszustand befindet oder unter Drogeneinfluss steht. ai hat Kampagnen für das Verbot solcher Formen von Zwangshaltung durchgeführt (zum Beispiel in Bezug auf die USA und Kanada; siehe AI Index: AMR 51/35/98) und ist der Auffassung, dass Zwangshaltungen solcher Art eine Form von Folter darstellen können. In dem Izmirer Fall wurden den Berichten der Gefangenen zufolge zur Fesselung Handschellen, Lumpen, Betttücher und Schnüre verwendet. Einige Gefangene berichteten über die besondere Erniedrigung, in der Position der „Schweinefessel“ gefüttert zu werden wie auch für den Gang zur Toilette die Fesseln nicht zu lösen. Anwälte berichteten ai, die Beschwerden über diese Strafpraxis würden zwar von der Staatsanwaltschaft in Izmir untersucht; der Staatsanwalt, der die Untersuchungen durchführt, sei aber derselbe, der für die tägliche Kontrolle des Gefängnisses verantwortlich sei. Sie befürchteten, dass dies ein Hindernis für eine unabhängige und wirksame Untersuchung darstellen könne.

2) Manche Gruppen von Gefangenen, die links gerichteten politischen Gruppen nahe stehen, richteten ihre Beschwerde vorwiegend gegen die Isolation in den F-Typ Gefängnissen: Sie opponierten weiterhin gegen ein Gefängnis-System, in dem einzelne Gefangene daran gehindert werden, Umgang mit Gefangenen aus der selben oder einer ähnlichen politischen Richtung wie ihrer eigenen zu haben, und in welchem für sie auch nur sehr begrenzte Möglichkeiten zu sozialen Kontakte zu Gefangenen bestehen, die von der Gefängnisleitung ausgewählt werden. Diese Gefangenen demonstrierten weiterhin ihre grundsätzliche Opposition gegenüber den F-Typ-Gefängnissen als solche, indem sie die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beteiligung an Aktivitäten außerhalb der Zellen wie z.B. Workshops boykottierten. Der Rechtsanwalt Behiç Aşçı von der Anwaltskanzlei „Anwaltsbüro des Volkes“ (Halkın Hukuk Bürosu) setzte ein im April 2006 begonnenes “Todesfasten” aus Protest gegen die Isolationshaft in den F-Typ-Gefängnissen fort. Am 28. Dezember besuchte die Vereinigung der Türkischen Ärztekammer (Türk Tabipleri Birliği) zwecks Untersuchung der F-Typ-Gefängnissen Tekirdağ Nr. 1 und Nr. 22 und kam zu dem Ergebnis, dass die Behandlung dort auf Isolation oder Kleingruppen-Isolation hinauslief, was schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Gefangenen habe.

Die gegenwärtige Umsetzung der Vorschriften in den F-Typ-Gefängnissen weicht so grundsätzlich von den Richtlinien hinsichtlich Aktivitäten außerhalb der Zelle und der Zeitdauer sozialer Kontakte ab, die von der Europäischen Kommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelt worden sind, dass ai zu dem Ergebnis kommt, dass das Prinzip der Isolation oder Kleingruppenisolation weiterhin aufrechterhalten wird. Am 6. September wurde der Bericht über den Besuch der CPT in der Türkei vom 7. – 14. Dezember 2005 veröffentlicht. Der Bericht wies eine ganze Reihe von Kritikpunkten in Bezug zwei F-Typ-Gefängnisse, das Adana F-Typ-Gefängnis und die Tekirdağ F-Typ-Gefängnisse Nr. 1 und 2, auf. Einige der Kritikpunkte der CPT können wie folgt zusammengefasst werden: Die Situation hinsichtlich der Aktivitäten für Gefangene außerhalb ihrer Zelleinheiten blieb „in hohem Maße unbefriedigend“, es gab „sehr begrenzte Möglichkeiten für Zusammenkünfte und Sport“, und Workshops wurden von den Gefangenen nicht genutzt. Trotz der gesetzlichen Vorschrift, dass Gefangenen die Möglichkeit zu Gesprächen von fünf Stunden wöchentlich in Gruppen bis zu zehn Personen zu gewähren sei, bestand in den besuchten Haftanstalten diese Möglichkeit nicht. Zum Beispiel gab es im F-Typ Gefängnis von Adana fünf bis sechs Mal im Monat Gesprächsgruppen für Gefangene, die daran teilnehmen wollten, von einer Stunde Dauer. Daraus schloss die CPT, dass „ein typischer Gefangener im Adana-F-Typ-Gefängnis bestenfalls kaum fünf Stunden in der Woche außerhalb seiner Zelleinheit verbringt“, wenn man die Teilnahme an Gesprächsgruppen, Sport und Besuche zusammenzählt und berücksichtigt, dass sehr wenige Gefangene an Workshops teilnehmen. Die CPT schlussfolgerte weiterhin, dass im Tekirdağ F-Typ-Gefängnis Nr. 2 diese Zeit einschließlich Besuche und Telefongespräche nur sechs Stunden im Monat betrage. Nur sehr wenige Gefangene nahmen dort an den bis zu 27 Stunden in der Woche angebotenen Workshops teil. Die Untersuchungsgruppe sprach deshalb die Empfehlung aus, dass die Behörden „den Anschuldigungen über das andauernde System von Kleingruppen-Isolation“ begegnen sollten, indem sie die Entwicklung eines Programms für gemeinschaftliche Aktivitäten einleiten und „unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um eine signifikante Steigerung der wöchentlich möglichen Gemeinschaftszeiten zu erreichen mit dem Ziel, das Höchstmaß der in den Vorschriften vorgesehenen Zeiten zu erreichen“. Es sei darauf hingewiesen, dass wie bereits erwähnt die Vorschriften nur fünf Stunden gemeinschaftliche Zeit in Gesprächsgruppen von bis zu zehn Personen zulassen, während die CPT in ihren eigenen Richtlinien (2nd General Report) Folgendes empfohlen hat:

„Man kann Gefangene nicht einfach für Wochen, eventuell Monate in ihre Zellen eingeschlossen dahinvegetieren lassen kann, unabhängig davon, wie gut die materiellen Bedingungen in den Zellen sein mögen. Die CPT ist der Auffassung, es sei anzustreben, dass Gefangene in Untersuchungshaft einen wesentlichen Teil des Tages (acht Stunden oder mehr) außerhalb ihrer Zelle mit sinnvollen Aktivitäten unterschiedlicher Art zubringen können. Natürlich sollten die Haftregularien in Anstalten für verurteilte Gefangene noch günstiger sein.“ (Hervorhebungen von ai hinzugefügt)

Es kann davon ausgegangen werden, dass unter „sinnvollen Aktivitäten unterschiedlicher Art“ außerhalb der Zellen auch soziale Kontakte und gemeinsam mit anderen Gefangenen verbrachte Zeit zu verstehen sind. ai vertritt die Auffassung, dass, wie auch in den Richtlinien der CPT festgestellt, zur Vermeidung psychischer und physischer Schäden für die Gefangenen erheblich mehr an gemeinsam zu verbringender Zeit notwendig ist, als die wöchentlichen fünf Stunden Gesprächszeit, die in der Anordnung des türkischen Justizministeriums vorgesehen sind. (Justizministerium, Anordnung des Direktoriums für Gefängnisse Nr. 45, 1.1.2006). In seinem 11. Allgemeinen Bericht [CPT/Inf (2001) 16] führte das CPT näher aus, dass Gefangene in Hochsicherheitstrakten (im Falle der Türkei die F-Typ-Gefängnisse) „zum Ausgleich für die harte Haftsituation von einem relativ lockeren Haftsystem profitieren sollten. Insbesondere sollten sie mit den anderen Gefangenen ihres Trakts zusammenkommen können und ein gutes Angebot an verschiedenen Aktivitäten erhalten“. Vor diesem Hintergrund ist ai der Auffassung, dass die Beschränkung auf wöchentlich fünf Stunden Zeit für Gesprächsgruppen, welche Berichten des CPT wie auch vieler Rechtsanwälte zufolge in der Praxis noch nicht einmal eingehalten werden, eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen kann.

In seinem Bericht vom September äußerte das CPT auch ernsthafte Besorgnis über das System der Einzelhaft für Gefangene, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden. Ihnen wird damit jeglicher Kontakt zu anderen Gefangenen wie auch die Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten verweigert. In diesem Zusammenhang möchte ai auch seiner andauernden Besorgnis über die Isolationshaft des inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan Ausdruck verleihen, der noch immer auf der Insel Imrali in Einzelhaft gehalten wird. Seine Anwälte und Verwandten werden oft an Besuchen gehindert mit der Begründung, das Wetter würde die Überfahrt auf die Insel unmöglich machen.

3) Die Bandbreite und der Inhalt der verfügbaren Aktivitäten außerhalb der Zelle (Workshops für Keramik usw., Kurse für religiöse Unterweisung) verblieben begrenzt, und Berichte von Gefangenen über ihre Anwälte weisen darauf hin, dass für diejenigen Gefangenen, die daran teilnehmen, die Teilnahmebedingungen in Bezug auf die soziale Interaktion zwischen den Gefangenen sehr restriktiv sind. Es wurde berichtet, dass Gefangene, die an Workshops in den Tekirdağ F-Typ-Gefängnissen Nr. 1 und Nr. 2 teilnahmen, ziemlich strikt an einer Kommunikation mit anderen Gefangenen gehindert wurden und von den Workshops mit der Begründung ausgeschlossen wurden, „von deren Zweck abzuweichen“, wenn sie sich unterhielten.

4) Auf den Gebieten der Gesundheits- und psychiatrischen Versorgung in F-Typ-Gefängnissen waren die Ressourcen weiterhin extrem unzulänglich, und die Entscheidungen über die Behandlung von Gefangenen mit gesundheitlichen Problemen schien willkürlich und hart zu sein. Dies sprach die CPT in ihrem Bericht vom September zum wiederholten Male an. Der Gefangene Savaş Kör hatte seine Haftstrafe im November verbüßt und wurde in physischer und psychischer Hinsicht schwer krank aus dem Kandira F-Typ-Gefängnis entlassen. Sein extrem schlechter Gesundheitszustand beruht Berichten zufolge auf einem lang andauernden Hungerstreik, der zu einem Wernike-Korsakoff-Syndrom führte, weswegen er im Juli 2001 aus dem Gefängnis entlassen worden war. Sein Gesundheitszustand hatte sich Berichten zufolge verschlimmert, als er im Januar 2004 zurück ins Gefängnis verbracht wurde, nachdem er rechtskräftig verurteilt worden war und ihm eine seinem extrem schlechten Zustand angemessene Versorgung und Behandlung verweigert wurde. Als er das Gefängnis verließ, war er blind und wurde in ein Krankenhaus zur Intensiv- und Langzeitbehandlung eingewiesen.

Bombenanschläge

Am 12. September wurden zehn Menschen durch eine Bombenexplosion in einem öffentlichen Park im Stadtteil Bağlar von Diyarbakır getötet, darunter vier Kinder und drei Babys zweier Familien. Kurz nach dem Vorfall erklärte sich die „Türkische Rachebrigade“ (Türk Intikam Tugayı) auf ihrer Website für den Anschlag verantwortlich. Diese mysteriöse ultranationalistische Gruppe hatte sich in der Vergangenheit mehrfach zu Bombenanschlägen und bewaffneten Angriffen bekannt. Dennoch dauerte die Untersuchung des Vorfalls Ende des Jahres noch an, Verurteilungen gab es nicht.

Besorgnis bezüglich fairer Gerichtsverfahren

Nach einem Besuch der Türkei vom 9. bis 20. Oktober benannte die UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Festnahmen eine Reihe von Kritikpunkten hinsichtlich überlanger Gerichtsverfahren und unbegrenzter Untersuchungshaft für Personen, die aufgrund von Verstößen gegen das Anti-Terror-Gesetz festgenommen wurden: „Ihre Prozessakten weisen alle ein bis zwei Monate oberflächliche Vernehmungen auf. Der Staatsanwalt sagte uns, es müssten noch Beweismittel gesammelt und analysiert werden, aber uns wurde nicht deutlich, welche Beweismittel 13 Jahre nach Begehung der terroristischen Straftat noch zu analysieren sein sollten unabhängig davon, wie komplex der Fall sein mag.” Die Arbeitsgruppe äußerte auch Besorgnis darüber, dass ein Gesetz, mit dem die Dauer von Untersuchungshaft begrenzt wird, erst verspätet in Kraft treten wird. In der Strafprozessordnung 2005 wurde eine derartige Begrenzung eingeführt, die aber erst zum April 2008 in Kraft treten. Die Arbeitsgruppe kommentierte auch die fortgesetzte Verwendung von Beweismitteln im Prozess, die auf Aussagen vor der Polizei in Abwesenheit eines Rechtsanwaltes beruhten und mutmaßlich unter Folter gemacht wurden, trotz der Änderung der Strafprozessordnung vom 1. Juni, wonach Verhöre in Gegenwart eines Rechtsanwaltes stattzufinden haben. Die Gruppe forderte die Regierung dazu auf, die Anwendung der Vorschrift auch auf Fälle, in denen solche Aussagen vor dem 1. Juni 2005 gemacht wurden, auszuweiten und erinnerte daran, dass „die Türkei nach der Anti-Folter-Konvention dazu verpflichtet ist und grundlegende Gerechtigkeits-überlegungen dies erfordern”.

Diese und andere Besorgnisse bezüglich unfairer Gerichtsverfahren wurden ausführlich in dem ai-Bericht Turkey: Justice Delayed and Denied: The persistence of protracted and unfair trials for those charged under anti-terrorism legislation (AI Index: EUR 44/013/2006) dargestellt.

Kriegsdienstverweigerer

Im Oktober verurteilte das Militärgericht von Sivas den Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen Mehmet Tarhan in einem erneuten Verfahren zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Angeklagt war er wegen Befehlsverweigerung in zwei Fällen, nachdem er sich zwei Mal geweigert hatte, den Militärdienst anzutreten (siehe AI Index: EUR 44/019/2006). Ende des Jahres befand sich Mehmet Tarhan noch auf freiem Fuß. Im Falle einer Inhaftierung würde ai ihn erneut als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.

Der Kriegsdienstverweigerer Halil Savda wurde am 7. Dezember beim ersten Verhandlungstermin seines erneuten Prozesses vor dem Militärgericht Çorlu aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst anzutreten, wegen Befehlsverweigerung inhaftiert. Im Januar 2005 war er wegen Befehlsverweigerung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war jedoch im August 2006 vom Militärischen Appellationsgericht aufgehoben worden.

Gewalt gegen Frauen

Ein Rundschreiben des Ministerpräsidenten vom Juli, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder und zur Verhinderung sogenannter „Ehrenmorde“ dargelegt wurden, bedeutete einen Schritt vorwärts in der offiziellen Anerkennung eines weit verbreiteten und tief verwurzelten Problems. Im Dezember verabschiedete das Parlament Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Familien, mit denen sein Regelungsbereich erweitert wurde.