Amnesty International, 27.Juni 2018
Türkei: Auf die Freilassung von Akademiker muss die Freiheit für andere zu Unrecht Inhaftierte folgen
Als Reaktion auf die Neuigkeit, dass das Landgericht Istanbul die Freilassung des Akademikers und Schriftstellers Mehmet Altan verfügt hat, sagte Gauri van Gulik, der Europa-Direktor von Amnesty International:
„Die Freilassung von Mehmet Altan war längst fällig. Seine Inhaftierung war ein Zerrbild der Justiz und sinnbildlich für die tief reichenden Fehler innerhalb des türkischen Justizsystems.
„Das Verfassungsgericht des Landes hat zweimal bestimmt, dass seine Inhaftierung eine Verletzung seines Rechtes auf Freiheit und Sicherheit ist, dennoch setzte sich der Gerichtshof, an dem das Verfahren stattfand, in unglaublicher Weise über die gerichtliche Verfügung des höchsten türkischen Gerichtes hinweg und verurteilte Mehmet Altan zu weiteren 6 Monaten Haft.
Die heutige willkommene gerichtliche Regelung des Landgerichtes bestätigt die Verfügung als ‚endgültig und bindend‘. Die Gerichte müssen jetzt ihre Aufmerksamkeit den tausenden von anderen Inhaftierten zuwenden, die zu Unrecht in der Türkei inhaftiert sind, einschließlich des Amnesty International Mitglieds Taner Kiliç.“
Hintergrund
Mehmet Altan wurde seit dem 22.September 2016 im Gefängnis Silivri in Istanbul festgehalten.
Am 16.Februar 2018 wurden er und 5 weitere Personen einschließlich seines Bruders, des früheren Zeitungsherausgebers Ahmet Altan und der Journalistin Nazli Ilicak, für den „Versuch, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen“ zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit eines bedingten Straferlasses verurteilt.
Am 11.Januar 2018 hatte das Verfassungsgericht der Türkei verfügt, dass Mehmet Altan‘s Untersuchungshaft beendet werden sollte, aber das Verfahren-führende Gericht weigerte sich, die Verfügung auszuführen. Ein weiterer Einspruch gegen die Nicht-Ausführung der ersten Verfügung war erfolgreich, aber der Gerichtshof, der das Verfahren führte, weigerte sich, ihn freizulassen.
Die Entscheidung, Mehmet Altan freizulassen, bedeutet nicht, dass seine Verurteilung gekippt ist. Die Verurteilung ist immer noch Gegenstand einer Berufung, die er eingelegt hat.