Jahresbericht 2009

Karte der Türkei

Einleitung

Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die angespannte und instabile politische Lage verschärfte sich weiter. Ursache hierfür waren zum einen juristische Auseinandersetzungen, die u.a. vor dem Verfassungsgericht ausgetragen wurden, und zum anderen bewaffnete Zusammenstöße zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften.

Zwei im Jahr 2008 geführte Prozesse stellten eine Gefahr für das Recht auf Vereinigungsfreiheit dar: Das Verbotsverfahren gegen die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) wurde damit begründet, die AKP sei ein “Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat”. Auch gegen die pro-kurdische Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) wurde ein Verbotsverfahren eingeleitet mit der Begründung, sie verstoße durch ihre Aktivitäten gegen die Unabhängigkeit des Staates sowie gegen die unteilbare Einheit von Staatsgebiet und Staatsvolk. Den Antrag auf ein Verbot der AKP lehnte der Verfassungsgerichtshof im Juli ab, im Verbotsverfahren gegen die DTP war Ende 2008 noch keine Entscheidung ergangen.

Im Februar beschloss das Parlament eine Verfassungsänderung, um das Kopftuchverbot an den türkischen Universitäten abzuschaffen. Im Juni hob das Verfassungsgericht die Änderung jedoch mit der Begründung wieder auf, sie würde einen Verstoß gegen den Grundsatz des Laizismus darstellen. In dem Urteil wurde allerdings nicht hinreichend ausgeführt, dass diese Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit notwendig sei, um die Menschenrechte anderer Personen zu wahren.

Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die ultranationalistische Untergrundorganisation Ergenekon, der Verbindungen zu staatlichen Institutionen nachgesagt werden, wurde im Juli die Anklageschrift eingereicht. 86 Personen, darunter auch zwei pensionierte Generäle, wurden im Zusammenhang mit einem Putschversuch verschiedener Straftaten angeklagt, darunter politische Morde und Anstiftung zu Gewalt. Der Prozess war Ende 2008 noch nicht abgeschlossen.

Es gab weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Armee und der PKK. Das Militär richtete im Süden und Südosten des Landes weitere vorübergehende Sicherheitszonen ein. Durch Bombenanschläge, die oft von unbekannten Einzeltätern oder Gruppen verübt wurden, kamen Zivilisten ums Leben oder wurden verletzt. Die Armee drang bei ihren Offensiven gegen Stützpunkte der PKK auch auf irakisches Hoheitsgebiet vor. Im Oktober genehmigte das Parlament weitere militärische Interventionen im Nordirak.

Im Zuge dieses Konflikts waren türkische Staatsbürger kurdischer Herkunft zunehmend von Feindseligkeiten betroffen. Dazu gehörten Belästigungen, Überfälle und Angriffe auf ihr Eigentum durch unbekannte Einzeltäter oder Gruppen. Im September fanden in Altınova im Westen des Landes mehrere Tage lang derartige Übergriffe statt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Menschenrechtsverteidiger, Schriftsteller, Journalisten und andere engagierte Bürger wurden unter fragwürdigen Vorwürfen vor Gericht gestellt und in unfairen Verfahren zu willkürlich verhängten Strafen verurteilt. Artikel 301 des Strafgesetzbuchs, der die “Herabwürdigung des Türkentums” unter Strafe stellt, wurde zwar im April vom Parlament abgeändert, er stellte aber weiterhin eine unfaire Beschneidung der Meinungsfreiheit dar. Die Ermittlungen zu Verstößen gegen diesen Artikel wurden fortgesetzt, nach den neuen Bestimmungen ist dafür jetzt eine Genehmigung des Justizministers erforderlich. Nach wie vor wurden auch andere Gesetze und Bestimmungen dafür benutzt, um die freie Meinungsäußerung zu beschränken.

Gerichte verfügten die Sperrung von Websites aufgrund eingestellter Beiträge und missachteten dabei häufig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Menschen, die abweichende Meinungen äußerten, mussten 2008 mit Gewaltdrohungen rechnen. Diese Drohungen gingen von Einzelpersonen oder Gruppen aus, deren Identität nie ermittelt wurde. In einigen Fällen erhielten die Betroffenen Polizeischutz.

  • Im August genehmigte Justizminister Mehmet Ali Sahin die strafrechtliche Verfolgung des Schriftstellers Temel Demirer gemäß Artikel 301. Dieser hatte die staatlichen Behörden für die Ermordung des Journalisten und Menschenrechtsverteidigers Hrant Dink im Jahr 2007 verantwortlich gemacht.
  • Gegen neun Mitglieder des Kinderchors der Gemeinde Diyarbakır Yenişehir wurde nach Artikel 7 Absatz 2 des Antiterrorgesetzes ein Strafverfahren eröffnet, weil der Chor beim Festival der Weltmusik in San Francisco u.a. eine kurdische Hymne gesungen hatte. Die Kinder wurden in der ersten Verhandlung freigesprochen, doch der Haftbefehl gegen die Chorleiterin Duygu Özge Bayar blieb bestehen.

Menschenrechtsverteidiger

Türkische Menschenrechtsverteidiger wurden durch ungerechtfertigte Anklagen an ihrer Arbeit gehindert. Gegen einige exponierte Persönlichkeiten wurde wiederholt strafrechtlich ermittelt. Menschenrechtsorganisationen mussten mit der minuziösen Überprüfung ihrer Tätigkeit durch die Behörden rechnen, und einige Menschenrechtsaktivisten wurden wegen ihrer Tätigkeit von unbekannten Einzelpersonen oder Gruppen bedroht.

  • Der Menschenrechtsverteidiger Orhan Kemal Cengiz erhielt Drohungen, weil er als Anwalt die Familien dreier Männer vertrat, die 2007 bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in Malatya ermordet worden waren. Die Behörden gewährten ihm Personenschutz und nahmen Ermittlungen auf.
  • Im Januar 2008 wurde Ethem Açıkalın, der Vorsitzende des Menschenrechtsvereins Insan Hakları Derneği (IHD) in Adana, nach dem Antiterrorgesetz strafrechtlich verfolgt. Er hatte an einer Pressekonferenz über den Fall einer mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtung teilgenommen. Im August berichteten er und ein weiteres IHD-Mitglied, Hüseyin Beyaz, dass die Polizei sie misshandelt habe, als sie Recherchen zur Festnahme von DTP-Mitgliedern durchführten. Hüseyin Beyaz wurde der Arm gebrochen, und gegen beide Männer wurden Ermittlungen wegen “Widerstands gegen Polizeibeamte” eingeleitet.

Versammlungsfreiheit

In einigen Fällen wurden Demonstrationen ohne berechtigten Grund verboten. Ungenehmigte Kundgebungen, besonders im kurdisch besiedelten Südosten des Landes, wurden unter Einsatz exzessiver Gewalt aufgelöst, häufig ohne dass zuvor gewaltfreie Maßnahmen zum Einsatz gekommen wären. Die Polizei setzte bei den Zusammenstößen Plastikgeschosse und scharfe Munition ein, die zu Toten und Verletzten führten. Einige Demonstranten wurden festgenommen und misshandelt. In einigen Fällen saßen Kinder in Hafteinrichtungen für Erwachsene ein. Den Misshandlungsvorwürfen gegen die Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit früheren Demonstrationen wurde nicht angemessen nachgegangen.

  • Die Feiern zum traditionellen Newroz-Fest, das vor allem in den kurdisch bevölkerten Gebieten nach der Tag-Nacht-Gleiche am 21. März begangen wird, wurden 2008 im Südosten des Landes verboten. Fernsehaufnahmen dokumentierten das gewaltsame Vorgehen der Polizei gegen Menschen, die trotz des Verbots an Demonstrationen teilnahmen.
  • Angehörige der Sicherheitskräfte wurden dabei gefilmt, wie sie in der Stadt Hakkari den 15-jährigen C. E. während einer Demonstration festnahmen und dabei misshandelten. Die Staatsanwaltschaft wies die Beschwerde von C. E. ab. Hingegen wurden gegen ihn wegen seiner Teilnahme an der Demonstration Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet.
  • Auch 2008 wurden Demonstrationen zum Tag der Arbeit auf dem Taksim-Platz in Istanbul mit dem unbegründeten Hinweis verboten, dadurch würde die Sicherheit gefährdet. Am 1. Mai wurden in Istanbul ca. 530 Personen wegen Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen festgenommen.
  • Im Oktober fanden in zahlreichen Provinzen im Süden und Osten der Türkei Demonstrationen gegen die angebliche Misshandlung des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan statt. Berichten zufolge wurde in diesem Zusammenhang gegen mehr als hundert Kinder Anklage erhoben, denen im Falle der Verurteilung mehr als 20 Jahre Haft drohten. Darüber hinaus drohte der Gouverneur der Provinz Adana damit, den Familien, deren Kinder an den Demonstrationen teilgenommen hatten, Sozialleistungen zu streichen, die ihnen Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung ermöglichen. Eine solche Form von kollektiver Bestrafung würde einer Verletzung des Rechts aller Menschen auf Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard ohne Ansehen der Person gleichkommen.

Erwachsene und Kinder, die in die z.T. gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei verwickelt waren, wurden nach den Bestimmungen des Antiterrorgesetzes strafrechtlich verfolgt.

Exzessive Gewaltanwendung

Es gab eine zunehmende Anzahl von Berichten darüber, dass die Polizei auf Menschen schoss, weil sie angeblich einer Aufforderung zum Stehenbleiben nicht nachgekommen waren. In vielen Fällen konnte nicht festgestellt werden, dass unmittelbare Todesgefahr oder eine schwere Verletzung drohten, die den Einsatz tödlicher Gewalt erforderlich machten.

  • Im November wurde der 14-jährige Ahmet Yıldırım von Polizeibeamten aus nächster Nähe angeschossen. Er ist seitdem von der Hüfte abwärts gelähmt. Die Polizisten gaben an, sie hätten Ahmet Yıldırım verdächtigt, auf einem gestohlenen Motorrad unterwegs zu sein, und gezielt auf die Reifen geschossen, als er nicht angehalten habe. Nach Berichten von Augenzeugen wurde kein Warnruf abgegeben.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab eine steigende Anzahl von Berichten über Folterungen und andere Misshandlungen in Polizeistationen und Gefängnissen, aber insbesondere auch außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen. Personen, denen kriminelle Straftaten oder politisch motivierte Delikte vorgeworfen wurden, mussten Misshandlungen befürchten. Wer gegen die Misshandlung durch Staatsbedienstete vorging, wurde häufig mit Gegenklagen konfrontiert.

  • Im Oktober 2008 starb der 29-jährige Engin Çeber im Krankenhaus, nachdem er auf die Polizeistation Istinye gebracht und von dort nach Istanbul ins Metris-Gefängnis verlegt worden war. Der Autopsie zufolge wurde sein Tod durch schwere Hirnblutungen nach heftigen Schlägen auf den Kopf verursacht. 19 Beamte wurden offiziell vom Dienst suspendiert, gegen 60 Staatsbeamte wurde Anklage erhoben, in einigen Fällen wegen Folter. In einer für die Türkei sehr ungewöhnlichen Geste entschuldigte sich der Justizminister bei der Familie von Engin Çeber und räumte ein, dass sein Tod möglicherweise durch Folter herbeigeführt worden sei.

Haftbedingungen

Bei der Umsetzung eines Runderlasses der Regierung aus dem Jahr 2007, der den Inhaftierten in Hochsicherheitsgefängnissen des F-Typs mehr Zeit für gemeinsame Aktivitäten zugestand, gab es keine Fortschritte. Wiederholt wurde von Misshandlungen in den Gefängnissen und während Transporten berichtet.

Gefangene sahen sich willkürlichen Strafmaßnahmen ausgesetzt, darunter Einzelhaft. Personen, die wegen politisch motivierter Straftaten angeklagt bzw. verurteilt waren, wurden nach wie vor in Kleingruppen isoliert.

  • Im März veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter seinen Bericht über die Haftbedingungen des PKK-Führers Abdullah Öcalan. Der Bericht empfahl den türkischen Behörden, ihm bestimmte medizinische Untersuchungen zu gewähren, seine Haftbedingungen zu verbessern und Schritte einzuleiten, um seinen Kontakt mit der Außenwelt zu verstärken.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch 2008 gab es weiterhin verschleppte und unfaire Gerichtsverfahren. Dies galt insbesondere für Fälle, die nach der Antiterrorgesetzgebung verhandelt wurden. Häufig beruhten die Schuldsprüche in diesen Fällen auf dünnem oder unglaubwürdigem Beweismaterial.

  • Im Juni wurde Murat Işıkırık wegen “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Als Beweis wurde angeführt, er habe an der Beerdigung eines PKK-Mitglieds teilgenommen und sei fotografiert worden, als er das “Victory”-Zeichen machte.
  • Im September wurde Selahattin Ökten wegen Teilnahme an militärischen Operationen der PKK zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht gründete seine Entscheidung auf eine zweifelhafte Zeugenaussage, die unter Folter erzwungen worden sein soll.

Straflosigkeit

Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte zogen sich hin, und nur selten kam es zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Die staatlichen Menschenrechtsorgane erwiesen sich als ineffektiv.

  • Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Beteiligten an der Ermordung von Hrant Dink im Januar 2007 wurde fortgesetzt. In einem separaten strafrechtlichen Verfahren wurden acht Angehörige der Gendarmerie der Fahrlässigkeit angeklagt, da sie nach dem Erhalt von Informationen mutmaßlich Handlungen unterlassen hatten, durch die sie die Ermordung Dinks hätten verhindern können. In einem Bericht der Parlamentarischen Menschenrechtskommission vom Juli hieß es, dass auch andere staatliche Bedienstete bei der Verhinderung des Mordes versagt hätten.
  • Im November 2008 hob das oberste Berufungsgericht die Verurteilung von acht Polizeibeamten auf. Sie waren wegen des Todes von Alpaslan Yelden schuldig gesprochen worden, der 1999 in Izmir im Polizeigewahrsam gestorben war. Das Gericht befand, die Beweise reichten nicht aus, um eine Beteiligung der Polizeibeamten an den Folterungen nachzuweisen.
  • Im Dezember 2008 wies die Staatsanwaltschaft eine Klage ab, die die Familie von Mustafa Kükçe nach seinem Tod in Gewahrsam im Juni 2007 gegen Polizeibeamte angestrengt hatte. Trotz eines letzten ärztlichen Berichts in Haft, der Verletzungen dokumentierte, die mit denen einer Misshandlung übereinstimmten, kam der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass der Tod aufgrund einer Hirnblutung durch einen Sturz vor der Festnahme verursacht worden sein könnte. In der Untersuchung wurde zudem festgestellt, dass kein Bericht zur Inhaftierung von Mustafa Kükçe verfasst wurde und dass kein Filmmaterial aus der Polizeistation zur Verfügung stand, da die Kameras nicht funktioniert hatten.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Auch 2008 verübten unbekannte Einzeltäter oder Gruppen Bombenanschläge auf Zivilisten. So kamen im Juli in Istanbul-Güngören 17 Menschen bei einem Anschlag ums Leben.

  • Im Januar wurden in Diyarbakır im Südosten der Türkei neun Zivilisten durch die Explosion einer Autobombe getötet. Ziel des offenbar von der PKK verübten Angriffs waren Militärangehörige.

Gewaltlose politische Gefangene – Wehrdienstverweigerer

Es existierte nach wie vor keine zivile Alternative zum allgemeinen Wehrdienst. Eine versprochene Gesetzesreform, die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor mehrmaliger strafrechtlicher Verfolgung schützen sollte, wurde nicht eingeführt. Kriegsdienstverweigerer und ihre Unterstützer wurden weiterhin gemäß Artikel 318 des Strafgesetzbuchs (“Entfremdung der Bevölkerung vom Militär”) strafrechtlich verfolgt.

  • Halil Savda wurde im März 2008 erneut wegen Verweigerung des Wehrdienstes in Haft genommen. Im Juni wurde er nach Artikel 318 des Strafgesetzbuchs zusätzlich zu fünf Monaten Haft verurteilt, weil er 2006 an einer Pressekonferenz zur Unterstützung israelischer Kriegsdienstverweigerer teilgenommen hatte.
  • Im Juni 2008 wurde der Kriegsdienstverweigerer Mehmet Bal wegen Fahnenflucht verhaftet. Er gab an, dass man ihn im Militärgewahrsam wiederholt geschlagen habe.

Diskriminierung sexueller Minderheiten

Gesetze wurden weiterhin so interpretiert, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminiert wurden. Nach wie vor trafen Berichte über gewalttätige Übergriffe von Polizeibeamten gegen Transgender-Personen ein.

  • Im Mai 2008 wurde Lambda Istanbul, eine Organisation, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzt, per Gerichtsbeschluss verboten. Zuvor hatte der Gouverneur von Istanbul erklärt, die Zielsetzungen der Organisation richteten sich gegen “die moralischen Werte und die Familienstruktur”.
  • Eine Transgender-Frau berichtete Amnesty International, dass sie im Februar 2008 auf der Straße angehalten und in die Polizeizentrale von Ankara gebracht worden sei, wo man sie beschimpft und geschlagen habe. Sechs Stunden später wurde sie nach Bezahlung einer Geldbuße wieder auf freien Fuß gesetzt.
  • Im Juli 2008 wurde der 26-jährige Homosexuelle Ahmet Yıldız in Istanbul auf offener Straße erschossen. Es wurde vermutet, dass es sich um eine Straftat gegen einen Homosexuellen im Namen der “Ehre” handelte. Zuvor hatte er sich wegen Drohungen aus seiner Familie an die Staatsanwaltschaft gewandt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Zahl der Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Länder, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten, nahm 2008 zu. Es gab auch Berichte über widerrechtliche Abschiebungen, bei denen Asylsuchende zu Tode kamen bzw. verletzt wurden.

  • Eine Gruppe usbekischer Flüchtlinge wurde 2008 zweimal in den Iran abgeschoben, zunächst im September sowie erneut im Oktober. Bei der ersten Zwangsrückführung sollen Mitglieder der Gruppe geschlagen und mit Vergewaltigung bedroht worden sein, sollten sie nicht in den Iran zurückkehren.
  • Nach Informationen des UNHCR ertranken im April 2008 vier Menschen, als die türkische Polizei eine Gruppe von 18 Flüchtlingen und Asylsuchenden dazu zwang, einen reißenden Fluss an der türkisch-irakischen Grenze zu durchqueren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Frauen und Mädchen wurden nur unzureichend umgesetzt. Fehlende Mittel und Untätigkeit seitens der Behörden waren dafür verantwortlich, dass ein Rundschreiben des Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2006 zur Bekämpfung familiärer Gewalt und zur Verhinderung von “Ehrenmorden” nicht in die Praxis umgesetzt wurde. Auch bei der Bereitstellung von Unterkünften für die Opfer familiärer Gewalt wurden kaum Fortschritte erzielt. Nach den Bestimmungen des Gesetzes für städtische Kommunen aus dem Jahr 2004 müsste in Orten mit mehr als 50000 Einwohnern mindestens ein Frauenhaus zur Verfügung stehen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Im Februar, März, April und Mai besuchten Delegierte von Amnesty International die Türkei.

Turkey: Memorandum to the Turkish Government (EUR 44/001/2008)

Turkey: Bomb attacks condemned (EUR 44/014/2008)

Turkey: Respect the rights and safety of demonstrators, 30 April 2008

Turkey: Governor threatens to deprive demonstrators and their families of health care, 29 October 2008

Datum

20090528