Türkei: Anwälte wieder inhaftiert

AMNESTY INTERNATIONAL
PRESSEMITTEILUNG, 28.September 2018-10-15, Index: EUR.44/9149/2018

TÜRKEI: GERICHTSENTSCHEIDUNG, ANWÄLTE WIEDER ZU INHAFTIEREN, ERHÖHT DIE GLAUBWÜRDIGKEIT VON BEHAUPTUNGEN, DASS IHRE GERICHTLICHE VERFOLGUNG POLITISCH MOTIVIERT IST

Aufgrund von Einsprüchen der Staatsanwaltschaft, die keine neuen Begründungen enthielten, ordnete ein Gericht in Istanbul die erneute Inhaftierung von 12 Anwälten an, nachdem es sie im Verlauf einer Anhörung am Tag zuvor freigelassen hatte.

Die 12 Anwälte gehören zu einer Gruppe von 17 Anwälten, die sich seit ihrer zwischen September und Dezember 2017 erfolgten Inhaftierung in Erwartung der Ergebnisse ihrer Verfolgung im Gefängnis befanden. Gegen weitere 3 Anwälte wird in der gleichen Strafsache ermittelt; einer von ihnen wurde nicht in Untersuchungshaft genommen, während es für die beiden anderen einen anhängigen Haftbefehl gibt. Alle 20 angeklagten Anwälte in diesem Verfahren sind Mitglieder des Zeitgenössischen Anwaltsvereins, einige Mitglieder des Rechtsbüros des Volkes; ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder oder Leitungspersönlichkeiten der bewaffneten Gruppe Revolutionäre Volksbefreiungs-Partei Front (DHKP-C) zu sein.

Die erste Anhörung der 17 Anwälte während der Untersuchungshaft fand vom 10. – 14.September 2018 statt. Am 24.September, dem letzten Tag der Anhörung, verfügte das Gericht für schwere Straftaten Nr.37 in Istanbul die Freilassung aller 17 Anwälte auf Kaution in Übereinstimmung mit dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) unter anderen Gründen wegen der langen Untersuchungshaft.

Der Staatsanwalt erhob in der Folge Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts, die Anwälte freizulassen. Diese Vollmacht wurde ihm im Rahmen eines Verfassungszusatzes gegeben, der im Dezember 2017 im Rahmen eines Notstandsdekretes erlassen wurde.

Nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft vollzog das Gericht für schwere Straftaten Nr.37 eine außergewöhnliche 180°-Wende. Es stieß seine eigene Entscheidung um, die es weniger als 24 Stunden vorher getroffen hatte, und ordnete die erneute Festnahme von 12 der 17 freigelassenen Anwälte an. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft im Fall der anderen 5 Anwälte zurück.

In der die Freilassung betreffenden Entscheidung hatte das Gericht verfügt, dass eine Kaution ausreichend wäre, „angesichts der Beweislage in der Akte jedes Angeklagten, der Möglichkeit, dass die Klassifizierung der Vergehen sich ändern könne, dass die Verteidigungsreden der Angeklagten aufgenommen wurden, dass sie Anwälte sind sowie, dass diese Inhaftierung eine Vorsichtsmaßnahme ist. Auch spielten die Zeitdauer der Untersuchungshaft sowie die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Verfassungsgerichtes zum Thema Untersuchungshaft eine Rolle.“ Die 2. Entscheidung des Gerichtes, mit der die Freilassung aufgehoben wurde, lieferte jedoch keine weiteren Informationen zu dem Punkt, was sich denn an den Gründen, die am Vortag zur Freilassung der Anwälte geführt hatten, verändert hätte. Das Gericht brachte auch keine neuen Informationen ein, die eventuell die Rücknahme des 1. Beschlusses untermauern könnten. Darin hieß es schlicht, dass eine Kaution bei 12 Anwälten nicht ausreichend sein könne „in Anbetracht der Beweislage, die einen starken Schuldverdacht nahelegt unter Berücksichtigung der Beweislage in den Akten, Aussagen von Zeugen und geheimen Zeugen, bezogen auf die Angeklagten, auf digitales Material (…) und öffentlich zugängliche Informationen“.

Zu den 12 Anwälten, die freigelassen und in Folge wieder inhaftiert wurden, gehört Selçuk Kozaǧaçli, ein prominenter Menschenrechtsanwalt und Präsident des Zeitgenössischen Anwaltsvereins. Der Zeitgenössische Anwaltsverein, der sich seit 1974 bei Menschenrechtsfällen in der Türkei eingesetzt hatte, wurde am 11. November 2016 vom Innenministerium im Rahmen von Artikel 11 der Notstandsgesetze, der die Schließung von Organisationen wegen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung erlaubt, vorübergehend geschlossen. Die Behörden lieferten keine individuelle Begründung für die Schließung des Vereins. Der Verein wurde später im Rahmen eines weiteren Notstandsdekretes Nr. 677, erlassen am 22.November 2016, geschlossen und ihr Vermögen konfisziert. Die Anweisung zur Schließung, die sich auch gegen zwei weitere Anwalts-Organisationen richtete, wurde erlassen mit der Begründung, dass die Vereinigung „Verbindungen zu Terror-Organisationen“ habe, wiederum ohne individuelle Begründung dieser Entscheidungen. Alle 3 Anwaltsorganisationen warten immer noch auf das Ergebnis ihrer Berufungsverfahren bei der Notstands- Überprüfungs-Kommission, die eingerichtet wurde, um Entscheidungen, die im Rahmen der Notstandsgesetze erlassen wurden, zu überprüfen; das betrifft auch die Fälle geschlossener Organisationen.

Die Entscheidung, Anwälte am Tag nach ihrer Freilassung durch das gleiche Gericht ohne neue Beweise erneut zu inhaftieren, erhöht die Glaubwürdigkeit von Behauptungen, dass das Verfahren politisch motiviert ist und dass die Inhaftierung der Anwälte das Ziel hat, sie für ihre Aktivitäten zu bestrafen. Die Entscheidung könnte weiterhin das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem des Landes schwächen.

Die Gesetzesänderung, die Staatsanwälte bevollmächtigt, gegen Freilassungsanweisungen vorzugehen, wurde festgeschrieben im Artikel 93 des Dekretes Nr. 696, erlassen am 24.Dezember 2017. Es ergänzte Artikel 104 Paragraph 2 des türkischen Strafgesetzbuches (Gesetz Nr. 5271). Amnesty International hat wiederholt Besorgnis darüber geäußert, dass Vollmachten, die der Exekutive per Dekret im Rahmen des 2 Jahre währenden Notstands in der Türkei gewährt wurden, dazu benutzt wurden, um Personen zu unterdrücken, denen man abweichende Meinungen unterstellte.

Der Ehrenvorsitzende von Amnesty International Türkei, Taner Kiliç, wurde am 1.Februar 2018 in gleicher Weise von einem Gericht erneut inhaftiert, das ihn am Tag zuvor freigelassen hatte. Diese Maßnahme wurde auch vor den Gesetzesänderungen praktiziert, z.B. im Fall der 21 Journalisten, zu denen auch Atilla Taş gehörte, verurteilt wegen Anschuldigungen der Zugehörigkeit zur ,Fethullaistischen Terror-Organisation (FETÖ)‘. Nach ihrer Freilassung am 11.März 2017 wurden 8 der Journalisten erneut inhaftiert entsprechend der Einwände der Staatsanwaltschaft, während 12 von ihnen wegen neuer Anklagepunkte erneut inhaftiert wurden. Bei ihrer zweiten Anhörung am 2.Mai 2017 verfügte der Gerichtshof für schwere Straftaten Nr.14 in Ankara die Freilassung der Zaman-Reporterin Ayşenur Parildak. Die Staatsanwaltschaft focht in ihrem Fall die gerichtlich angeordnete Freilassung an. Ayşenur Parildak wurde aufgrund der Verfügung des gleichen Gerichtes erneut inhaftiert, bevor sie noch das Gefängnis nach der etwa 8 Stunden zuvor beschlossenen Freilassung durch das gleiche Gericht verlassen hatte. Im November 2017 wurde Ayşenur Parildak wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu einer Gefängnisstrafe von 7 ½ Jahren verurteilt. Sie wartet in Haft das Ergebnis ihres Berufungsverfahrens ab.

Anwälte, deren erneute Inhaftierung angeordnet wurde: Ahmat Mandaci, Aycan Ḉiçek, Aytaç Ünsal, Bargin Timtek, Behiç Aşça, Ebru Timtik, Egin Gökoǧlu, Naciye Demir, Üzgür Yilmaz, Selçuk Kozaǧaçh, Suleyman Gökten und Şükriye Erden. Das Gericht wies den Widerspruch des Staatsanwalts gegen den Beschluss des Gerichts, die Anwälte Ayşegül Ḉaǧatay, Didem Ünsal Baydar, Yaprak Türkmen, Yaǧmur Ereren Evin und Zehra Özdemir gegen eine angemessene Kaution freizulassen, zurück, was dann am 17.September vom Gericht für schwere Straftaten Nr.1 in Istanbul bestätigt wurde. Am 24.September wurden 6 der 12 Anwälte, einschließlich des Vorsitzenden des Zeitgenössischen Anwaltsvereins Selçuk Kozaǧaç ins Gefängnis verbracht.

Übersetzung der Presseerklärung “Turkey: Court’s decision to re-detain lawyers adds credence to allegations that their prosecution is politically motivated” ins Deutsche durch die Türkei-Koordinationsgruppe