Ausgelieferte Männer in Haft

Urgent Action

Türkei: UA-102/2017-1, Index: EUR 44/6256/2017, 15. Mai 2017

Inhaltsverzeichnis

Ausgelieferte Männer in Haft

Herr TURGAY KARAMAN
Herr IHSAN ASLAN
Herr ISMET OZCELIK

Drei türkische Männer, die zwischen dem 2. und 4. Mai in Malaysia unter der Antiterrorgesetzgebung willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, sind am 11. Mai an die Türkei ausgeliefert worden. Sie sind derzeit inhaftiert und ihnen drohen in der Türkei weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen.

Drei türkische Männer, die zwischen dem 2. und 4. Mai in Malaysia unter dem malaysischen Antiterrorgesetz SOSMA (Security Offences Special Measures Act) willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, sind am 11. Mai an die Türkei ausgeliefert worden. Sie sollen sich derzeit in Ankara in Haft befinden.

Der Schulleiter Turgay Karaman und der Geschäftsmann İhsan Aslan wurden am 2. Mai in Malaysia inhaftiert. Der Akademiker İsmet Özçelik kam am 4. Mai in Haft. Die Männer wurden im Polizeipräsidium Bukit Aman in malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur festgehalten. Die malaysischen Behörden ermittelten gegen sie nach Abschnitt 130J des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit dem SOSMA wegen angeblicher Bewerbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder wegen der Beauftragung von Terrorakten. Der Innenminister gab eingangs an, dass in Verbindung mit dem sogenannten Islamischen Staat gegen sie ermittelt werde. Doch bei der Ankündigung ihrer Auslieferung bestätigte der malaysische Polizeipräsident, dass die türkische Regierung wegen der angeblichen Beteiligung an der Gülen-Bewegung nach ihnen fahndete.

Seit dem Putschversuch von 2016 soll die türkische Regierung ihre Verbündeten in der ganzen Welt unter Druck gesetzt haben, strafrechtliche Maßnahmen gegen vermeintliche Unterstützer_innen des muslimischen Geistlichen Fethullah Gülen zu ergreifen. Er wird von den türkischen Behörden beschuldigt, der Drahtzieher des Putschversuchs in der Türkei gewesen zu sein. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben Fälle willkürlicher Inhaftierungen durch die türkischen Behörden, unfairer Gerichtsverfahren sowie Folter von Gefangenen, die im Verdacht stehen, der Gülen-Bewegung anzugehören, dokumentiert. Turgay Karaman, İhsan Aslan und İsmet Özçelik drohen in der Türkei weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie die Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

Durch die Auslieferung der drei Männer könnte die malaysische Regierung gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip (Nicht-Zurückweisung), verstoßen haben. Das Prinzip besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben oder zurückgeschickt werden darf, in dem ihm oder ihr schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die malaysischen Behörden waren verpflichtet, den drei Männern die Möglichkeit einzuräumen zu zeigen, dass ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es hat jedoch den Anschein, dass sie ohne rechtstaatliches Vorgehen ausgeliefert wurden.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

– Bitte stellen Sie sicher, dass die drei Männer vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden. – Ich fordere Sie höflich auf, die Männer umgehend freizulassen, es sei denn es gibt Beweise für das Verüben einer international als Straftat anerkannten Handlung und sie werden in Verfahren unter Wahrung der internationalen Standards für faire Verfahren vor Gericht gestellt.

APPELLE AN

INNENMINISTER
Mr Süleyman Soylu
İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar
Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 1795

JUSTIZMINISTER
Mr Bekir Bozdağ
Ministry of Justice
Adalet Bakanlığı
6659 Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 419 3370
E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030 275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

2016 führte der Putschversuch in der Türkei zu einem massiven Vorgehen der Regierung gegen Angestellte im öffentlichen Dienst und die türkische Zivilgesellschaft. Dabei werden diejenigen zur Hauptzielscheibe, denen Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen werden. Die türkischen Behörden machen den Exilgeistlichen Fethullah Gülen für den Putschversuch verantwortlich.

Nach dem Putschversuch rief die türkische Regierung einen dreimonatigen Ausnahmezustand aus, der seither zweimal verlängert wurde und gegen eine Anzahl von Artikeln des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Regierung hat eine Reihe von Präsidialerlassen verabschiedet, die nicht einmal diese bereits eingeschränkten Standards einhalten. Mehr als 100.000 Mitarbeiter_innen des öffentlichen Dienstes, darunter Lehrer_innen, Polizist_innen und Militärangehörige, Ärzt_innen, Richter_innen und Staatsanwält_innen wurden mit der Begründung aus ihren Ämtern entlassen, sie hätten Verbindungen zu Terrororganisationen oder seien eine Bedrohung für die nationale Sicherheit. Mindestens 47.000 Menschen wurden in Untersuchungshaft genommen und beschuldigt, Verbindungen zu dem Putschversuch oder der Gülen-Bewegung zu haben, die von den türkischen Behörden als “Fethullahistische Terrororganisation” (FETÖ) bezeichnet wird. Es liegen glaubhafte Beweise für die Folter von Gefangenen vor, die von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wurden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY – Urging the Turkish authorities to ensure that the three men are protected from torture and other ill-treatment. – Urging them to release them, unless there is evidence of internationally recognisable criminal acts and that any proceedings brought against them comply with international fair trial standards.