Asylgutachten: Gefährdung von verurteilten PKK-Sympathisanten bei Rückkehr

AMNESTY INTERNATIONAL

ASYLGUTACHTEN

GEFÄHRDUNG VON PKK-SYMPATHISANTEN BEI TÜRKEI-RÜCKKEHR NACH VERURTEILUNG IN DT.

Asyl-Gutachten EUR-44-10.021 zur Anfrage des Vewaltungsgerichts Hannover

Frage 1: “Kann ausgeschlossen werden, dass ein zurückkehrender türkischer Staatsangehöriger, kurdischer Volkszugehörigkeit, der in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (§§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG i.V.m. § 52 Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe […] verurteilt wurde, weil er die verbotene PKK und deren Nachfolgeorganisationen als sogenannter Frontarbeiter aktiv unterstützt hat, […] im Zusammenhang mit diesen Umständen, a) bei seiner Einreise in die Türkei und/oder zu einem späteren Zeitpunkt festgenommen, verhört und körperlich misshandelt wird, b) einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sein wird, in dessen Rahmen er mit körperlicher Misshandlung zu rechnen hat, c) dass körperliche Misshandlungen gerade auch an seine politische Gesinnung insbesondere die Betätigung für die verbotene PKK und ihre Nachfolgeorganisationen anknüpfen und er deshalb gegenüber anderen Straftätern, deren Straftaten keinen politischen Hintergrund haben, mit einer besonderen Behandlung/Misshandlung zu rechnen hat.”

Antwort: Nein. Keines der unter a), b) und c) beschriebenen Ereignisse kann ausgeschlossen werden. […]

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