Bereits im vergangenen Jahr mussten Menschen in Nordsyrien vor einer türkischen Militäroffensive flüchten, so wie hier im März 2018 in der Stadt Afrin.
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Am 9. Oktober hat die türkische Armee begonnen, Städte in Nordsyrien zu bombardieren und eine Bodenoffensive gestartet, um kurdische Einheiten aus dem Grenzgebiet zu vertreiben. Eine weitere humanitäre Katastrophe in Syrien muss verhindert werden. Alle am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien müssen internationales Recht und die Menschenrechte achten, fordert Amnesty International.
Wie in anderen Teilen Syriens haben auch die Menschen im Nordosten des Landes bereits stark unter dem bewaffneten Konflikt gelitten. Viele sind mehrfach vertrieben worden und leben zum Teil seit Jahren in prekären Verhältnissen. In dem Gebiet leben 1,7 Millionen Menschen, 700.000 sind auf Hilfslieferungen der Vereinten Nationen angewiesen.
“Die Zivilbevölkerung in Syrien hat unter Übergriffen aller am bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien schwer gelitten. Hundertausende von Zivilpersonen haben in diesem Konflikt ihr Leben verloren. Das darf jetzt im Nordosten Syriens nicht noch einmal passieren. Die internationale Gemeinschaft muss dafür sorgen, dass sich alle Konfliktparteien an das humanitäre Völkerrecht und an die Menschenrechte halten. Eine weitere humanitäre Katastrophe muss verhindert werden”, sagte Ruth Jüttner, Leiterin des Teams Regionen und Themen bei Amnesty International in Deutschland.
Alle an diesem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien müssen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte respektieren. Sie sind für den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten verantwortlich. Zivile Objekte dürfen auf keinen Fall angegriffen werden. Kampfhandlungen müssen sich an die Prinzipien des humanitären Völkerrechts halten und dürfen insbesondere nicht wahllos und unverhältnismäßig sein.
Beim Einmarsch des türkischen Militärs in Afrin und Azaz 2018 hatte Amnesty International gravierende Menschenrechtsverletzungen insbesondere durch die türkischen Truppen und von der Türkei unterstützte Milizen und in geringerem Maß durch kurdische Einheiten dokumentiert.
Die Konfliktparteien sind unter humanitärem Völkerrecht verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Zivilpersonen geschützt sind und Zugang zu humanitärer Hilfe haben. Fluchtwege für die Zivilbevölkerung müssen offen gehalten werden.