Türkei: Neue Verhaftungswelle gegen Politiker, Rechtsanwälte und Aktivisten

Amnesty International, Erklärung vom 26.Oktober 2020

(Übersetzung der Türkei-Koordinationsgruppe von Amnesty Deutschland e.V. – Verbindlich ist das englische Original mit der Index-Nummer EUR 44/3221/2020; Turkey: Politicians, lawyers, activists targeted in new wave of mass arrests)

Seit Mitte September 2020 hat die türkische Polizei in großem Umfang frühmorgendliche Razzien in der ganzen Türkei durchgeführt, bei denen Dutzende Politiker, politische Aktivisten, Rechtsanwälte und andere Akteure der Zivilgesellschaft wegen Terrorismus-bezogener Vorwürfe festgenommen wurden. Die Razzien sind die jüngste Welle einer inzwischen zur Gewohnheit gewordenen Vorgehensweise der Sicherheitskräfte, die eine sehr negative Auswirkung auf die menschenrechtliche Situation hat und ein Klima der Angst und Unterdrückung im gesamten Land schafft.

Amnesty International ist zutiefst besorgt, dass andauernde missbräuchliche Ermittlungen, willkürliche Verhaftungen und unbegründete Anklagen auf Grundlage der weit gefassten Anti-Terror-Gesetze das Recht auf einen fairen Prozess weiter untergraben und zur willkürlichen Freiheitsberaubung von Menschen führen, die ihre Menschenrechte auf friedliche Weise wahrgenommen haben.

Festnahmen von Politikern und politischen Aktivisten

Am 25.September 2020 nahm die Polizei in frühmorgendlichen Razzien 20 Politiker und politische Aktivisten fest,1 die meisten von ihnen Vertreter der “Demokratie Partei des Volkes” (HDP). Als Grund wurde ihre angebliche Rolle bei gewaltsamen Protesten im Oktober 2014 angegeben, bei denen wenigstens 37 Menschen zu Tode kamen und hunderte, darunter auch Polizeibeamte, verletzt wurden. Anfang Oktober 2014 kam es ‒ als Reaktion auf die Belagerung von Kobani, einer überwiegend kurdischen Stadt an der Grenze Syriens zur Türkei, durch den IS ‒zu weitverbreiteten Protesten vor allem in Gebieten in der Südost-Türkei mit kurdischer Bevölkerungsmehrheit. Die HDP hatte die Menschen aufgefordert, auf die Straßen zu gehen, um gegen die Belagerung von Kobani durch den IS und gegen die Untätigkeit der türkischen Regierung zu protestieren.2

Die meisten der 20 festgenommenen Personen hatten zur Zeit der Proteste von 2014 dem Vorstand (MYK) der HDP angehört. Gemäß der offiziellen Erklärung des Obersten Staatsanwalts in Ankara wird den damaligen MYK Mitgliedern und Vorsitzenden der HDP vorgeworfen, bei den Vorfällen zwischen dem 6. und 9. Oktober 2014 Gewalt initiiert zu haben, indem sie die Menschen über die sozialen Medien aufgerufen haben, auf die Straßen zu gehen und die Proteste zu unterstützen. Die Strafverfolgungsbehörden behaupten, diese Aufrufe seien zeitgleich erfolgt mit ähnlichen öffentlichen Aufrufen auf einigen Internet Seiten und in sozialen Medien, die mit der bewaffneten Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Verbindung stehen. Sie werfen der HDP vor, Verbindungen zu der bewaffneten Organisation zu haben.1

Am 25.September 2020 gab das Büro des Oberstaatsanwalts in Ankara auch bekannt, dass Ermittlungsunterlagen (fezleke) herangezogen werden sollen, um die Immunität von sieben der aktuellen Parlamentarier der Partei aufzuheben, die während der Proteste Mitglieder des MYK waren.2 Die Aufhebung ihrer Immunität würde den Weg ebnen für ihre Strafverfolgung in demselben Ermittlungsverfahren.

Der Staatsanwalt überstellte die 20 Politiker und politischen Aktivisten an den Haftrichter mit dem Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft aufgrund des Vorwurfs der “Zerstörung der Einheit und Integrität des Staates” (Artikel 302 des türkischen Strafgesetzbuches), der “vorsätzlichen Tötung” (Artikel 82 türk. StGB) und des “schweren Raubes” (Artikel 149 türk. StGB).

Am 2.Oktober 2020 entschied das Ankaraner Friedensgericht Nr. 4 (Gericht der 1. Instanz, das für Entscheidungen über Untersuchungshaft zuständig ist), die früheren HDP-Parlamentarier Sırrı Süreyya Önder und Altan Tan “wegen der Art der gegen sie erhobenen Vorwürfe” und das frühere MYK Mitglied Gülfer Akkaya aufgrund gesundheitlicher Probleme freizulassen mit der Auflage einer regelmäßigen Meldepflicht bei der Polizei und des Verbots von Auslandsreisen. Gegen die verbleibenden 17 Personen, unter ihnen der Bürgermeister der östlichen Provinz Kars, Ayhan Bilgen, verhängte das Gericht Untersuchungshaft aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit den Protesten. Sie werden u.a. für die Tötung und Verletzung von Zivilpersonen und Polizisten und die Zerstörung von öffentlichem und privatem Eigentum in 32 Provinzen verantwortlich gemacht. Zur Begründung wurde erklärt, dass es Fakten gebe, die den schweren Verdacht erhärten, dass die vorgeworfenen strafbaren Handlungen begangen wurden, wobei diese Straftaten auf der Liste der “Katalog-Straftaten” stehen.3 Das Gericht rechtfertigte die Untersuchungshaft als eine angemessene Maßnahme unter Berücksichtigung “des Risikos der Ausübung von Druck auf Zeugen und der Flucht ins Ausland und angesichts der Länge der Strafe, die nach dem Gesetz zu erwarten ist.” Falls die Beschuldigten schuldig gesprochen werden, erwartet sie eine Verurteilung zu erschwerter lebenslanger Haft gemäß den Artikeln 302 und 82 und eine Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren nach Artikel 149 des türkischen Strafgesetzbuches.

Einer der Rechtsanwälte der Rechtskommission der HDP berichtete Amnesty International, fast alle der jetzt Festgenommenen seien bereits im Jahr 2015 zu denselben strafrechtlichen Vorwürfen vernommen worden. Der Bürgermeister von Kars, Ayhan Bilgen, der jetzt in Untersuchungshaft genommen wurde, war 2017 schon einmal in demselben Ermittlungsverfahren mit vergleichbaren Vorwürfen für acht Monate in Untersuchungshaft. Damals hatte das türkische Verfassungsgericht eine Verletzung seines Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit durch gesetzeswidrige Inhaftierung festgestellt und ihm eine Entschädigung von 20.000 türkischen Lira zugesprochen.4 Das Verfahren gegen Ayhan Bilgen vor dem Strafgericht Nr. 5 in Diyarbakir dauert noch an.

Amnesty International betrachtet die erneute Verhaftung von Ayhan Bilgen unter denselben Vorwürfen, die bereits Gegenstand eines laufenden Strafverfahrens sind, als eine Verletzung seines Rechts auf Freiheit und seines Rechts auf einen fairen Prozess. Am 2.Oktober 2020, nach der erneuten Verhaftung von Ayhan Bilgen, hat das Innenministerium den Gouverneur der Provinz Kars treuhänderisch als Bürgermeister von Kars eingesetzt.5

Im letzten Jahr wurde gegen die bereits inhaftierten früheren Ko-Vorsitzenden der HDP, Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş, im Rahmen desselben Ermittlungsverfahrens mit ähnlichen Vorwürfen erneut Untersuchungshaft angeordnet.6 Bis zum 20.Oktober wurde jedoch keine Anklage gegen sie erhoben.

Die Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unterliegen einer Geheimhaltungs­anordnung, wodurch der Zugang der Rechtsanwälte zu den Ermittlungsakten beschränkt ist. Die Verteidiger haben keine Möglichkeit, die angeblich vorhandenen materiellen Beweise, auf deren Grundlage das Gericht Untersuchungshaft gegen ihre Mandanten angeordnet hat, zu prüfen und wirksame juristische Schritte gegen die Untersuchungshaft einzuleiten.

Amnesty International hat das Protokoll der polizeilichen Befragung von Cihan Erdal eingesehen, einem jungen Wissenschaftler und politischen Aktivisten, der zur Zeit der Proteste Mitglied des Vorstands der HDP war und der zu denen gehört, die in Untersuchungshaft genommen wurden. Während seiner Befragung wurde er zu seinen Kommentaren in den sozialen Medien aus dem Jahr 2014 bezüglich der Belagerung von Kobani befragt, in welchen er den hashtag “#KobaneResists” (#KobaneDireniyor) benutzte. Die Ermittler bewerteten den hashtag als Beweis für die “Mobilisierung großer Massen in den Straßen, um Gewaltakte zu begehen und eine bewaffnete Organisation zu unterstützen”.

Auf Grundlage desselben hashtag wirft die Polizei Erdal vor, er habe sich in den sozialen Medien “gemäß den Anweisungen einer bewaffneten terroristischen Organisation” geäußert. Er wurde verhört, als ob er im Interesse der PKK gehandelt habe, ohne dass ihm irgendein konkretes Beweismittel vorgelegt wurde, das seine Verbindung zu der Organisation belegte. Neben Aufrufen zu Straßendemonstrationen auf dem offiziellen twitter account der HDP7 hatte es auch Aufrufe auf einigen Internetseiten gegeben, die möglicherweise mit der PKK in Verbindung standen. Dies wurde in dem Verhörprotokoll dargestellt als “Beweis für Verbindungen der Partei zu dem PKK Hauptquartier.”

In einem anderen Befragungsprotokoll, das Amnesty International einsehen konnte, haben die Ermittlungsbehörden einen festgenommenen früheren Parlamentarier mit ähnlichen tweets konfrontiert, die von dem offiziellen twitter account der HDP stammten. Tweets, die auf dem offiziellen twitter account der HDP verbreitet wurden, werden von den Behörden als “Anstiftung zur Begehung einer Straftat” angesehen, wobei ein kausaler Zusammenhang zwischen den Aufrufen zur Teilnahme an Protesten und den Gewaltakten unterstellt wird.

Wegen der für das Ermittlungsverfahren angeordneten Geheimhaltung ist es nicht möglich, Einzelheiten über die strafrechtlichen Vorwürfe und die Beweise gegen alle Politiker und politischen Aktivisten zu erfahren. Amnesty International ist jedoch der Auffassung, dass die social media posts von vor 6 Jahren legitime Formen der Meinungsäußerung sind, mit denen Menschen dazu aufgerufen wurden, ihre Menschenrechte auszuüben. Sie taugen nicht als Beweis für die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die verhafteten Politiker und können keine rechtliche Grundlage für die angeordnete Untersuchungshaft darstellen.

Die Rechtsanwälte aller Personen, die in Untersuchungshaft genommen wurden, haben gegen die Entscheidung des Friedensgericht Nr. 4 in Ankara Rechtsmittel eingelegt. Der Einspruch wurde am 16. Oktober 2020 durch das Friedensgericht Nr. 5 in Ankara zurückgewiesen mit der Begründung, die angefochtene Entscheidung sei verhältnismäßig und rechtens gewesen.8

Alle diese Tatsachen legen den Verdacht nahe, dass frühere Mitglieder des HDP-Vorstands und Funktionsträger der Partei ausschließlich aufgrund ihrer Funktionen innerhalb der Partei oder wegen ihrer bloßen Mitgliedschaft zur Zeit der Kobani-Proteste verfolgt werden. Was bisher als Beweismittel präsentiert wurde, belegt nicht, dass die beschuldigten Personen zu Gewalt aufgerufen oder irgendwelche anderen Straftaten begangen haben.9

Amnesty International ist der Auffassung, dass die Entscheidung, frühere und gegenwärtige Mitglieder der HDP allein aufgrund von Äußerungen, die sie oder die Parteiführung in den sozialen Medien verbreitet haben, in Untersuchungshaft zu nehmen, eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf friedliche Versammlungs- und Organisationsfreiheit darstellt. Dieses Vorgehen ist ein weiterer politisch motivierter Angriff auf legitime Meinungsäußerungen der politischen Opposition.

Amnesty International ruft die türkischen Behörden auf, die Anordnung von Untersuchungshaft als eine Form der Bestrafung Oppositioneller zu beenden und die Gesetze des Landes und ihre Anwendung in Einklang zu bringen mit den international anerkannten Menschenrechten. Alle Personen, die willkürlich ausschließlich wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Organisationsfreiheit inhaftiert sind, müssen sofort und ohne Bedingungen entlassen werden.

Festnahme und Inhaftierung von Rechtsanwälten

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen sogenannte “FETÖ Rechtsanwalts-Strukturen” wurden etwa 47 Rechtsanwälte in Ankara und sieben weiteren Provinzen in einer Razzia am frühen Morgen des 11. September 2020 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Ankara hatte die Festnahmen angeordnet. Nach 12 Tagen in Polizeihaft wurden etwa 15 Rechtsanwälte wegen Terrorismus-bezogener Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen, während die anderen gegen Kaution freigelassen wurden.

Den Rechtsanwälten wird vorgeworfen, Verbindungen zur Gülen Bewegung zu haben, die die türkische Regierung „Fethullahsche Terror-Organisation“ (FETÖ) nennt und der vorgeworfen wird, den versuchten Staatsstreich vom 15.Juli 2016 ausgeführt zu haben. Die Rechtsanwälte wurden unter dem Verdacht der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” festgenommen.10 Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten auf Anweisung der Organisation gehandelt und strafrechtliche Untersuchungen zugunsten der Organisation beeinflusst.11

Amnesty International konnte zwei Verhörprotokolle einsehen. Gefragt wurde darin vor allem nach beruflichen Aktivitäten, wie z.B. der Art der Mandate, die sie übernehmen, der Anzahl der Mandanten, denen Verbindungen zur Gülen Bewegung vorgeworfen wird, vertragliche und finanzielle Beziehungen zu ihren Mandanten, wie sie ihre Mandanten finden und das durchschnittliche Honorar, das sie von ihren Mandanten verlangen. Während ihrer Vernehmung auf dem Polizeipräsidium in Ankara wurde den Anwälten eine Liste von Namen gezeigt, einschließlich der Namen anderer Rechtsanwälte, gegen die aufgrund gleicher Vorwürfe ermittelt wurde, und sie wurden gefragt, welche von ihnen sie kennen. Sie wurden auch befragt zu ihren Mobilfunkverbindungen (HTS) und abgehörten Telefongesprächen mit ihren Mandanten und Kollegen, die eigentlich vertraulich waren, wie in den UN Grundprinzipien über die Rolle von Rechtsanwälten festgelegt. Dort heißt es: “Regierungen sollen anerkennen und respektieren, dass die gesamte Kommunikation und Beratung zwischen Rechtsanwälten und ihren Klienten in ihrem Auftragsverhältnis vertraulich sind.”12

Die von Amnesty International eingesehenen Vernehmungsprotokolle zeigen, dass die Rechtsanwälte über ihre beruflichen Beziehungen zu anderen Rechtsanwälten befragt wurden, die sich aus normaler anwaltlicher Arbeitsweise ergeben, etwa wechselseitig an ihren Anhörungen teilzunehmen oder die Übernahme von Mandaten mit inhaltlicher Beziehung zueinander zu regeln. Da das Ermittlungsverfahren einer Geheimhaltungsanordnung unterliegt, war es den Rechtsanwälten und ihren anwaltlichen Vertretern nicht erlaubt, die Ermittlungsakten einzusehen oder Informationen über die erhobenen Vorwürfe zu erhalten, bevor ihre Klienten durch die Polizei verhört wurden. Das Recht auf ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung wurde ihnen somit verweigert.

Der Rechtsanwalt eines Verdächtigen, der nach 12 Tagen in Polizeigewahrsam bei der Antiterror-Abteilung in Ankara in Untersuchungshaft genommen wurde, berichtete Amnesty International, ihm sei der Zugang und die Prüfung von HTS und Abhörprotokollen verweigert worden, so dass er seinen Mandanten vor seiner Befragung nicht über die rechtliche Situation informieren und unterstützen konnte. Er gab außerdem an, dass sein Mandant vor allem über Fälle befragt wurde, die die Verwandten und Freunde der Familie betrafen, denen vorgeworfen wurde, Verbindungen zur Gülen Bewegung zu haben.

Amnesty International stellt mit Besorgnis fest, dass die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung der Wohnungen von Rechtsanwälten in Ankara die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften nicht einhielt. Gemäß Artikel 58 des Rechtsanwaltsgesetzes (Nr. 1136) dürfen Büros und Wohnungen von Rechtsanwälten nur in Gegenwart eines Staatsanwalts und eines Rechtsanwalts der Anwaltskammer durchsucht werden. Die Anwaltskammer von Ankara hat öffentlich erklärt, dass Wohnungsdurchsuchungen von Rechtsanwälten in Ankara ohne Anwesenheit eines Vertreters der Anwaltskammer durchgeführt wurden.13

Anscheinend haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ankara keinen eindeutigen Beweis erbracht, dass die inhaftierten Rechtsanwälte an irgendwelchen Straftaten beteiligt waren. Entsprechend den UN Grundsätzen über die Rolle von Rechtsanwälten müssen Regierungen sicherstellen, dass Rechtsanwälte nicht aufgrund der Ausübung ihrer juristischen Aufgaben mit Verfolgung oder anderen Sanktionen bedroht werden und nicht mit ihren Mandanten oder den gegen ihre Mandanten erhobenen Strafvorwürfen identifiziert werden, nur weil sie ihre anwaltlichen Aufgaben erfüllen.14 Ermittlungen gegen Rechtsanwälte wegen der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten und der Vertretung von Mandanten, die wegen Terrorismus-bezogener Straftaten angeklagt sind, untergraben das Grundprinzip des Rechts auf gesetzliche Vertretung und Verteidigung.

Amnesty International ist zutiefst besorgt, dass die Identifikation von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten und den gegen ihre Mandanten erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen die Gefahr in sich birgt, dass dadurch das Recht auf einen fairen Prozess eingeschränkt wird. Außerdem könnte dies Rechtsanwälte davon abhalten, die Verteidigung von Personen zu übernehmen, denen Terrorismus-bezogene Straftaten vorgeworfen werden, und deren Recht auf die Unschuldsvermutung beeinträchtigen.

Amnesty International fordert die türkischen Behörden auf, die Unabhängigkeit des Anwaltsberufes zu respektieren und Rechtsanwälten die freie Ausübung ihres Berufes, allein oder in Assoziation mit anderen, zu ermöglichen. Das Recht von Rechtsanwälten auf ihre Privatsphäre muss geschützt und das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwälten gemäß internationalen Menschenrechtsstandards geachtet werden. Alle Rechtsanwälte, die inhaftiert wurden, nur weil sie ihren Beruf ausgeübt haben, müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Operationen gegen Aktivisten und die Nutzer Sozialer Medien

Aktivisten und die Nutzer Sozialer Medien überall im Land, darunter Journalisten, Rechtsanwälte und Autoren, wurden in Razzien bei Tagesanbruch des 25.September festgenommen. Die Operationen wurden von der Abteilung für Cyber Kriminalität des Polizeipräsidiums Istanbul durchgeführt. Die staatliche Anadolu Agentur berichtete,

24 Personen seien festgenommen worden wegen provokativer social media Äußerungen im Namen der “Bewegung der Namenlosen,” die “die Öffentlichkeit zu Feindschaft und Hass aufstachelten, staatliche Amtsträger herabsetzten und versuchten, die gewählte Regierung zu untergraben”.15 Nicht alle Festgenommen hatten Verbindungen zueinander.

Sechs Festgenommene wurden nach ihrer Aussage bei der Polizei freigelassen, die verbleibenden 18 Personen wurden dem Gericht überstellt.16 Am 29.September, nach vier Tagen in Gewahrsam, wurden 11 Personen, darunter der Autor Temel Demirer, freigelassen, nachdem sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt worden waren.17 Sieben Personen wurden dem Haftrichter vorgeführt, der vier von ihnen gegen Kaution freiließ und gegen die drei anderen unter dem Vorwurf der “Beleidigung des Präsidenten” Haftbefehl erließ.18 Da es eine Geheimhaltungsanordnung für das Ermittlungsverfahren gibt, hatten die Rechtsanwälte der Inhaftierten keine Kenntnis von dem Inhalt der Vorwürfe vor der Anhörung durch die Ermittlungsbehörden.

Amnesty International hat das Befragungsprotokoll des Autors Temel Demirer eingesehen, dem “Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation,”19 “Propaganda für eine terroristische Organisation,”20 “Aufstachelung der Öffentlichkeit zu Feindschaft und Hass,”21 sowie “Diffamierung des Präsidenten der Republik” vorgeworfen wird.22 Diese Vorwürfe gründen sich auf digitales Material, das bei der Auswertung von Fotos auf seinem Computer gewonnen wurde. Die Ermittlungsbehörden befragten Demirer nach seinen Fotos, die bei friedlichen Demonstrationen sowie Gesprächsrunden und Seminaren aufgenommen worden waren, zu denen er als Sprecher eingeladen war. Nichts davon erbrachte auch nur den entferntesten Beweis für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Demirer wurde zu seinen social media Beiträgen befragt, die keine Äußerungen enthielten, die zu Gewalt oder Hass aufriefen, sowie zu social media posts auf dem twitter account “Bewegung der Namenlosen” und zu Taylan Kulaçoğlu, der im Mai 2020 in Untersuchungshaft genommen worden war unter dem Vorwurf, der Begründer dieser Bewegung zu sein. Auf Grundlage der Fotos auf seinem Computer behaupteten die Behörden, Demirer sei Mitglied einer Gruppe innerhalb der “Bewegung der Namenlosen”, die Telegramm-Botschaften versandte. Der genannten Bewegung gehören mehr als 4.000 Mitglieder an. Am 14.Oktober wurde Temel Demirer mitgeteilt, dass kein Strafverfahren gegen ihn eröffnet werde.

Der Inhalt der social media Nachrichten, auf denen die Anschuldigungen der Strafverfolgungsbehörden beruhten, ist nach Auffassung von Amnesty International geschützt durch das in internationalen Menschenrechtskonventionen garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Amnesty International fordert die Verantwortlichen dazu auf, die Verfolgung von social media-Nutzern, politischen Gegnern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und anderen Menschen aufgrund bloßer Meinungsäußerungen zu beenden und nicht weiter die Drohung mit den in der Türkei extrem weit ausgelegten Anti-Terror-Gesetzen zu benutzen, um abweichende Meinungen zu kriminalisieren und Oppositionelle zum Schweigen zu bringen.

Schlussfolgerungen

Seit dem Putschversuch im Juli 2016 hat die massenhafte Verfolgung und Festnahme von Oppositionspolitikern, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft unter Anwendung der weit gefassten und unbestimmt definierten Antiterrorgesetze zu einer Kriminalisierung gesetzlich zulässiger Aktivitäten, zur Schaffung eines Klimas der Angst und zu einer Aushöhlung der wichtigsten Menschenrechte in der Türkei geführt. Missbräuchliche Ermittlungen und Verfolgungen, gerichtet gegen die politische Opposition, die Berufe des Rechtswesens und gegen Akteure zivilen Ungehorsams, setzten sich in den letzten Monaten fort. Sie wurden ausdrücklich verurteilt durch das Monitoring Commitee der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) in einem kürzlich verabschiedeten Bericht über die Türkei.23

Ermittlungen wegen Terrorismus-bezogener Verstöße werden routinemäßig unter Geheimhaltungsanordnung gestellt. Diese Anordnungen verhindern den Zugang von Rechtsanwälten zu den Ermittlungsakten und zu den gegen ihre Mandanten vorliegenden Beweismitteln und behindern ihre Möglichkeit, eine effektive Verteidigung aufzubauen. Verdächtige werden daran gehindert, die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu erfahren, bevor sie von den Ermittlungsbehörden befragt werden. Diese Maßnahmen sind inzwischen ein vorherrschendes Muster geworden bei der strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung von Personen, die mit Vorwürfen nach den Anti-Terror-Gesetzen konfrontiert sind, häufig wegen ihrer friedlichen Ausübung der Menschenrechte.

Internationale Menschenrechtsstandards verlangen, dass Behörden sicherstellen, dass ein Festgenommener das Recht auf Verteidigung und auf Zugang zu Informationen hat, die notwendig sind, um die Rechtmäßigkeit seiner Verhaftung und die Vorwürfe zu überprüfen, die gegen ihn erhoben werden.24 Jeder Mensch, der wegen eines kriminellen Delikts angeklagt wird, hat das Recht auf einen fairen Prozess, auch das Prinzip der Waffengleichheit muss respektiert werden. Waffengleichheit ist nicht gewährleistet, wenn Rechtsanwälten der Zugang zu Dokumenten in den Ermittlungsakten verweigert wird oder wenn ihnen keine angemessene Zeit und Möglichkeit gewährt wird, um wirksam die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung zu überprüfen.25 Zugangsbeschränkungen zu Ermittlungsakten können eine Verletzung von Artikel 5(4) der Europäischen Menschenrechtskonvention und von Artikel 14 des Internationalen Paktes über Zivile und Politische Rechte darstellen, der auch von der Türkei ratifiziert wurden.

Wie im August 2020 von mehreren UN-Sonderberichterstattern ausgeführt, werden in der Türkei “terroristische” Handlungen inakzeptabel weit definiert und Vorwürfe gegen Personen, die wegen “Terrorismus” angeklagt sind, umfassen häufig Aktivitäten, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf politische Teilhabe geschützt sind.26 Wie das UN Menschenrechts-Komitee hervorhebt, müssen “alle wesentlichen Gründe für Festnahme und Haft gesetzlich geregelt sein und sollten mit ausreichender Klarheit definiert sein, um eine offensichtlich erweiterte oder willkürliche Auslegung oder Anwendung auszuschließen.27

Amnesty International fordert die Verantwortlichen in der Türkei auf, ihre Anti-Terrorismus-Gesetzgebung mit den internationalen Menschenrechtskonventionen in Einklang zu bringen und davon Abstand zu nehmen, die friedliche Ausübung der Menschenrechte durch ungerechtfertigte Ermittlungen, unverhältnismäßige und willkürliche Untersuchungshaft oder missbräuchliche Anklagen zu kriminalisieren. Alle, die allein wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Zusammenschluss und auf friedliche Versammlung inhaftiert sind, müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

1 Presseerklärung des Büros des Oberstaatsanwalts in Ankara, 25. September 2020, https://ankara.adalet.gov.tr/06-07-08-ekim-2014-tarihlerindeki-kobani-olaylari-icin-basin-aciklamasi

2 Die Verantwortlichen wurden scharf dafür kritisiert, dass sie Tote und Verletzte während der Zusammenstöße rivalisierender Gruppen nicht verhindert haben, dass der Einsatz exzessiver Gewalt durch die Polizei zu Toten und Verletzten geführt hat und dass die Justiz unfähig war, Gerechtigkeit und die Entschädigung der Opfer zu gewährleisten. Siehe auch: Amnesty International, Versagen bei der Wahrung der Menschenrechte im Kontext der Kobani Proteste in der Türkei, EUR 44/2017/2015, https://www.amnesty.org/download/Documents/EUR4420172015ENGLISH.pdf

3 Artikel 100/3 der Strafprozessordnung enthält eine Liste von im Strafgesetzbuch definierten Straftaten, für die Untersuchungshaft angeordnet werden darf, wenn es schwerwiegende Verdachtsmomente gibt, dass der Verdächtige die Straftaten tatsächlich begangen hat.

4 Aktenzeichen Nr. 2017/5974.

5 Ersetzungen von Bürgermeistern in den östlichen und südöstlichen Provinzen der Türkei durch vom Innenminister ernannte Treuhänder begannen im Jahr 2016 unter dem Ausnahmezustand. Die entsprechende Bestimmung im Ausnahmezustandserlass Nr. 674 wurde im November 2016 in Artikel 45 des Gesetzes über Kommunalverwaltungen übernommen für den Fall, dass ein Bürgermeister von seinem Amt suspendiert wird oder aufgrund von Terror-bezogenen Ermittlungen oder Strafverfahren in Untersuchungshaft genommen wird. Zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf der Grundlage des Ausnahmezustandserlasses Nr. 674 siehe die Stellungnahme der Venedig-Kommission, „Die Ersetzung gewählter Kandidaten und Bürgermeister in der Türkei“ vom 18. Juni 2020.

6 Im November 2018 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geurteilt, die wiederholten Verlängerungen der Untersuchungshaft von Selahattin Demirtaş seien zu einem sachfremden Zweck erfolgt und verstießen gegen Artikel 5(3) und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und hat seine Entlassung aus der Haft verlangt. Das Verfahren ist noch anhängig bei der Großen Kammer des EGMR. Demirtaş wurde nach dem Urteil des EGMR nicht aus der Haft entlassen, mit der Begründung, dieses sei noch nicht rechtskräftig. Im Dezember 2018 hat die Zweite Strafkammer des regionalen Berufungsgerichts in Istanbul seine Verurteilung zu 4 Jahren und 8 Monaten Gefängnis in einem anderen Verfahren bestätigt. Am 11. September 2019 beantragten die Rechtsanwälte von Demirtaş beim Istanbuler Strafgericht Nr. 26 , die knapp zwei Jahre, die er im Gefängnis verbracht hatte, von der Gefängnisstrafe von 4 Jahren 8 Monaten abzuziehen und ihn auf Bewährung zu entlassen. Am 20. September 2019 wurde auch in dem Ermittlungsverfahren wegen der Proteste vom 6.‒8. Oktober 2014 Untersuchungshaft gegen Figen Yüksekdağ und Selahattin Demirtaş verhängt. Sie werden für die Gewalt während der Straßenproteste verantwortlich gemacht. Aufrufe auf dem offiziellen HDP twitter account zur Unterstützung der Straßenproteste gegen die Belagerung von Kobani gehörten bereits vorher zu den Strafvorwürfen gegen Demirtaş. Hinsichtlich des Hauptverfahrens, das auch diese Vorwürfe umfasst, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Haftentlassung angeordnet. Das Verfahren ist noch anhängig beim Strafgericht Nr. 19 in Ankara, das am 2.September 2019 entschied, über seinen Antrag auf Entlassung erst nach der Anhörung vor der Großen Kammer des EGMR am 18.September 2019 zu verhandeln.

7 Die im Ermittlungsverfahren genannten tweets vom 6.‒7.Oktober 2014 von dem offiziellen HDP twitter account: “Dringender Aufruf an unser Volk! Dringender Aufruf an unser Volk von der zentralen HDP Führung, die gegenwärtig tagt! Die Lage in Kobani ist extrem gefährlich. Wir fordern unser Volk auf, auf die Straßen zu gehen und die zu unterstützen, die auf den Straßen gegen die IS Angriffe und gegen das von der AKP -Regierung gegen Kobani verhängte Embargo protestieren (Halklarımıza acil çağrı! Şuanda toplantı halinde olan HDP MYK’dan halklarımıza acil çağrı! Kobané’de duruş son derece kritiktir. IŞİD saldırılarını ve AKP iktidarının Kobané’ye ambargo tutumunu protesto etmek üzere halklarımızı sokağa çıkmaya ve sokağa çıkmış olanlara destek vermeye çağırıyoruz)”; “Wir rufen alle unsere Leute auf, von 7 bis 70, hinaus auf die Straßen zu gehen, die Straßen einzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen gegen das versuchte Massaker in Kobani (Kobané’de yaşanan katliam girişimine karşı 7 den 70 e bütün halklarımızı sokağa, alan tutmaya ve harekete geçmeye çağırıyoruz)”; “Von heute an ist Kobani überall. Wir rufen zu andauerndem Widerstand auf bis zum Ende der Belagerung und der brutalen Aggression in Kobani. (Bundan böyle her yer Kobane’dir. Kobane’deki kuşatma ve vahşi saldırganlık son bulana kadar süresiz direnişe çağırıyoruz).”

8 Das System der horizontalen Berufungsmöglichkeit innerhalb einer kleinen Gruppe von Friedensrichtern auf derselben Ebene und in derselben Region/demselben Gericht gegen die Haftbefehle der jeweils anderen Richter wurde von der Venedig Kommission als problematisch bewertet, da es nicht genügend Sicherheit bietet, dass der eingelegte Rechtsbehelf unparteiisch geprüft wird. Siehe auch Venedig Kommission, Gutachten über die Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Friedensrichter für Strafsachen, 13. März 2017.

9 Am 16. Oktober hat der Oberstaatsanwalt in Ankara das Ermittlungsverfahren auf vier weitere Mitglieder der HDP ausgedehnt, die zur Zeit der Proteste Parlamentsabgeordnete waren, und sie mit dem Antrag auf Haftanordnung an das Gericht überstellt. Das Gericht ordnete Haft für drei Politiker an und entließ den vierten gegen Kaution aus der Haft. Alle vier Politiker sind bereits aufgrund anderer Verfahren inhaftiert. Ein Rechtsanwalt aus der Rechtskommission der HDP berichtete Amnesty International, dass die Politiker vor allem zu den Aufrufen auf dem offiziellen HDP twitter account befragt wurden, wobei ein Zusammenhang zwischen den Aufrufen und den Gewaltakten während der Demonstrationen unterstellt wurde. Zusammen mit 17 früheren und gegenwärtigen HDP-Mitgliedern, die am 2. Oktober in Untersuchungshaft kamen, stieg die Zahl derjenigen, für die Haftbefehle in diesem Verfahren ausgestellt wurden, auf 22. Gegen Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ wurde bereits 2019 Untersuchungshaft angeordnet.

10 Artikel 314/2 türk. StGB.

11 Presseerklärung des Büros des Oberstaatsanwalts von Ankara, 11. September 2020, https://ankara.adalet.gov.tr/fetopdy-nin-avukatlik-yapilanmasina-yonelik-yurutulen-sorusturmada-60-supheli-hakkinda-arama-el-k

12 UN Grundprinzipien über die Rolle der Rechtsanwälte, Prinzip 18.

13 Presseerklärung der Anwaltskammer von Ankara, 14. September 2020, http://www.ankarabarosu.org.tr/HaberDuyuru.aspx?DUYURU&=7348

14 Prinzipien 16 und 18.

15 Anadolu Nachrichten Agentur, 25. September 2020, https://www.aa.com.tr/tr/turkiye/sosyal-medyanin-teror-orgutune-operasyon-24-gozalti/1985107

16 Medyanews, 29. September 2020, https://medyanews.net/twenty-three-detained-in-movement-of-nameless-operation-in-turkey/

17 Bianet, 29. September 2020, http://bianet.org/english/print/231720-investigation-against-movement-of-the-nameless-3-people-arrested.

18 Medyanews, 29. September 2020, https://medyanews.net/twenty-three-detained-in-movement-of-nameless-operation-in-turkey/

19 Artikel 314/2 türk. StGB.

20 Artikel 7/2 des Antiterror-Gesetzes

21 Artikel 216 türk. StGB.

22 Article 299 türk. StGB.

23 PACE Monitoring Committee, „Neuer Angriff gegen die politische Opposition und zivilen Ungehorsam in der Türkei: dringender Bedarf für die Sicherung der Standards des Europa-Rates“, Doc. 15171, 19. Oktober.

24 ICCPR Artikel 9 und 14; ECHR Artikel 5; UN Menschenrechtsausschuss, Allgemeine Erklärung Nr:35, Artikel 9 (Freiheit und Sicherheit einer Person), Absatz 46; Arbeitsgruppe gegen willkürliche Festnahmen A/HRC/27/47.

25 Mustafa Avcı gegen Türkei, (39322/12), Europäischer Gerichtshof (2017), § 90.

26 OL TUR 13/2020, 26 August 2020.

27 UN Menschenrechtsausschuss, Allgemeine Erklärung Nr.35, Absatz 22.

4. Dezember 2020