Mehmet Desde musste am 8. Juni 2007 eine Haftstrafe antreten, die sich allein auf seine gewaltlosen politischen Ansichten gründet. Er war in einem unfairen Prozess hauptsächlich auf der Grundlage von Aussagen schuldig gesprochen worden, die unter Folter erzwungen worden sein sollen. Das Gericht verurteilte ihn im März vergangenen Jahres zu 30 Monaten Gefängnis. ai betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sofort freizulassen ist.
Die 9. Kammer des »Kassationsgerichts«, der höchsten juristischen Instanz in der Türkei, bestätigte am 25. Dezember 2006 die Schuldsprüche gegen Mehmet Desde und vier Mitangeklagte wegen »Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation« sowie die Urteile gegen drei weitere Personen wegen der »Unterstützung einer illegalen Organisation«. Die Urteile beziehen sich auf angebliche Beziehungen der Männer zu der »Bolschewikartei«, einer kleinen gewaltlosen politischen Partei. In dem Prozess bestritten die Männer alle, dieser Partei anzugehören.
Die gegen die acht Männer vorgebrachten Beweise basierten sowohl auf Aussagen, die unter Folter erpresst worden sein sollen, als auch auf Flugblättern und Zeitschriften, die in der Türkei frei erhältlich sind und sich in ihrem Besitz befanden. Die acht Männer waren schon einmal am 9. bzw. 10. Juli 2002 festgenommen worden.
Angesichts der Tatsache, dass ein separates Verfahren gegen vier Polizisten, denen zur Last gelegt wird, Mehmet Desde bei der ersten Festnahme im Jahr 2002 gefoltert zu haben, nach wie vor anhängig ist, ist die Entscheidung des Kassationsgerichts nicht nachzuvollziehen. Nach Ansicht von ai belegen die Schuldsprüche gegen die acht Männer das nach wie vor vorherrschende Muster unfairer Gerichtsverfahren, mit denen das türkische Strafrechtssystem behaftet ist.
Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den türkischen Justizminister, in denen Sie die sofortige Freilassung von Mehmet Desde fordern und verlangen Sie, dass alle Folter- und Misshandlungsvorwürfe von Inhaftierten umgehend umfassend untersucht werden und Beweise, die sich auf Folter oder Misshandlungen gründen, vor Gericht nicht weiter zugelassen werden.
Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch an:
Minister of Justice Mr Fahri Kasirga
Adalet Bakanligi
06659 Kizilay
Ankara, TÜRKEI
(korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: 00 90 – 312 – 419 33 70
Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Mehmet Ali Irtemcelik
Rungestr. 9
10179 Berlin
Telefax: 030 – 27 59 09 15
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
(Standardbrief Luftpost bis 20g: € 0,70)