Militärdienstverweigerer Inan S.

Militärdienstverweigerer
Türkei
UA-175/2010-2, Index: EUR 44/024/2010, 28. Oktober 2010

Herr İNAN S., Militärdienstverweigerer

EINLEITUNG

Der gewaltlose politische Gefangene İnan S. ist in eine Haftanstalt in die Küstenstadt Izmir verlegt worden und wartet dort auf den Ausgang seines Gerichtsverfahrens, das unter der Anklage “Verstoß gegen die Vorschriften zur Entfernung von der Truppe” gegen ihn angestrengt worden ist. Er befindet sich derzeit in Einzelhaft.
Am 24. August wurde İnan S. vor das für die türkischen Streitkräfte in der Ägäis zuständige Militärgericht gestellt. Das Gericht hielt die Anklage “Verstoß gegen die Vorschriften zur Entfernung von der Truppe” aufrecht und ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen ihn an. Während der gerichtlichen Anhörung erklärte İnan S. erneut, er könne den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht antreten.
Nach der gerichtlichen Anhörung wurde İnan S. weiter im Militärgefängnis festgehalten, bis er am 8. Oktober in die Haftanstalt Buca nach Izmir verlegt wurde. Die nächste Anhörung in seinem Fall soll am 15. November stattfinden. In einem offenen Brief an seine Unterstützer_innen schrieb İnan S., seine Zelle sei schmutzig und von Ratten verseucht. Er beklagt, dass er kein Wasser und keine saubere Bettwäsche bekommt. Außerdem schreibt İnan S., der Direktor der Haftanstalt habe ihn in sein Büro bestellt, wo er ihn als Verräter beschimpfte. Am 22. Oktober ist İnan S. in den Hungerstreik getreten.

VORGESCHICHTE

İnan S. ist seit 2001 mindestens drei Mal der “Fahnenflucht” schuldig gesprochen worden und hat die jeweils verhängten Strafen in Militärgefängnissen abgeleistet. Er berichtete, während seiner Inhaftierung im Militärgefängnis von Sirinyer in Izmir vom Wachpersonal wiederholt brutal geschlagen worden zu sein. Aufgrund der Urteile wegen Fahnenflucht in den drei bisherigen Prozessen muss İnan S. noch eine 35-monatige Haftstrafe ableisten.
2009 erklärte İnan S. in einem Brief an die Militärbehörden, er lehne den Dienst in den Streitkräften aus tiefer Überzeugung ab. Er habe die Ableistung des Militärdienstes nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt verweigert, weil ihm nicht bekannt gewesen sei, dass das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen international anerkannt ist.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Möglichkeit der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten sie oft neue Einberufungsbefehle, und die Prozedur wiederholt sich ein weiteres Mal. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In dem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Militärdienstverweigerern und die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbots unmenschlicher Behandlung.
Für Amnesty International ist ein Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, welche die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf Stellung eines Antrags auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines wirklich alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken. Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts. Die UN-Menschenrechtskommission hat bereits 1995 in ihrer Resolution 1998/77 bekräftigt, dass das Recht auf Militärdienstverweigerung durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Recht auf Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit) geschützt ist. In der Resolution heißt es: “(Die Menschenrechtskommission) macht auf das Recht eines jeden Menschen aufmerksam, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern.” In der Resolution findet sich der Aufruf an alle Staaten, “für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen verschiedene Formen des Ersatzdienstes vorzusehen, die mit den Gründen für die Militärdienstverweigerung vereinbar sind, als Dienst ohne Waffe oder als Zivildienst abgeleistet werden, im öffentlichen Interesse liegen und keinen Strafcharakter aufweisen”. In der Resolution wird ferner betont, “dass die Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht auf Grund des Nichtableistens des Militärdienstes der Freiheitsentziehung und wiederholter Bestrafung zu unterwerfen”. Und weiter heißt es, “dass niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz oder dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, zur Rechenschaft gezogen oder erneut bestraft werden darf”. Am 3. November 2006 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Republik Korea gegen Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat, indem sie strafrechtlich gegen zwei Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen vorging. Der Ausschuss sah einen Verstoß deshalb als gegeben an, weil in der Republik Korea keine zivile Alternative zum Militärdienst existiert (Mitteilungen 1321/2004 und 1322/2004).

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, İnan S. umgehend und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur aufgrund der Ausübung seines Rechts auf Militärdienstverweigerung inhaftiert wurde.
  • Stellen Sie sicher, dass İnan S. in der Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.
  • Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Pflicht hat, das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.

APPELLE AN

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Vecdi Gonul
Minister of National Defence
Milli Savunma Bakanligi
06100 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr

DIREKTOR DER HAFTANSTALT
Izmir Closed-Open Penal Correction Institution
Baris Mahallesi
Menderes Cad. N:108
Buca, Izmir, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Prison Governor)
Fax: (00 90) 232 487 1365

KOPIEN AN

MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS
Mehmet Zafer Üskül
Commission Chairperson
TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu
Bakanliklar, 06543 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Üskül)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: insanhaklari@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestraße 9
10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: turkemb.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • calling on the authorities to release him immediately and unconditionally, as Amnesty International considers him to be a prisoner of conscience, detained for exercising his right to conscientious objection;
  • urging the authorities to ensure İnan S. is not tortured or otherwise ill-treated in detention;
  • reminding them that, as a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, Turkey is obliged to recognize the right to conscientious objection.

Weitere Dokumente

  • Urgent Action: Verweigerer in Haft UA-175/2010
  • Urgent Action: Verweigerer in Haft UA-175-1/2010