Türkei: Verantwortliche für Polizeigewalt müssen vor Gericht!
02. Oktober 2013
Amnesty International dokumentiert in einem heute in Istanbul vorgestellten Bericht die schlimmsten Polizeiexzesse während der Proteste und fordert die Bestrafung der Verantwortlichen.
“Der Versuch, die Gezi-Park-Proteste zu zerschlagen, führte zu einer ganzen Reihe von Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere dokumentieren wir völlig unangemessene Gewalt gegen friedliche Demonstranten und Misshandlungen durch die Polizei”, sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. “Die türkische Justiz ermittelt aber offensichtlich nicht ernsthaft gegen die Verantwortlichen für die Polizeigewalt. Stattdessen werden Demonstranten und die Organisatoren der Proteste mit Verfahren überzogen, zum Teil mit absurden Vorwürfen.”
Der Bericht stellt fest, dass während der Proteste im Juni und Juli durch den Einsatz von scharfer Munition, Tränengas, Wasserwerfern, Plastikgeschossen und Schlägen mindestens 8000 Menschen verletzt wurden. Der Tod von mindestens drei Demonstrierenden kann direkt auf den Einsatz von exzessiver Gewalt der Sicherheitskräfte zurückgeführt werden.
In dem Bericht dokumentiert Amnesty, dass Demonstrierende massiv geschlagen wurden, was zu einem Toten und vielen Verletzten führte, und wirft der Polizei vor, dass sie Plastikgeschosse auf Köpfe und Oberkörper von Demonstrierenden geschossen hat. Regelmäßig seien außerdem Tränengaskanister direkt auf Demonstrierende und Schaulustige, zum Teil auch direkt in Wohnhäuser oder medizinische Einrichtungen, abgefeuert worden. Das Ergebnis waren hunderte Verletzte und, Augenzeugenberichten zufolge, ein Toter. Ein weiterer Mann starb, als ein Polizist mit scharfer Munition auf ihn schoss. Darüberhinaus dokumentiert Amnesty sexuelle Übergriffe von Polizisten gegen Demonstrantinnen.
“Die türkische Regierung muss endlich lernen, friedlichen Protest zu respektieren. Sie muss sicherstellen, dass die Polizei legale, friedliche Proteste schützt und Gewalt nur anwendet, wenn sie tatsächlich notwendig ist, zum Beispiel um Menschenleben zu retten.”