“Ein neuer Tiefpunkt für die Rechte von LGBTI”
Türkei: Polizei löst Gay-Pride-Parade gewaltsam auf
Die türkische Polizei geht immer wieder mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor.
29. Juni 2015 – Amnesty International ist bestürzt über das Vorgehen der türkischen Behörden, die am 28. Juni die jährliche Gay-Pride-Parade verhinderten. Nachdem sich bereits Tausende Teilnehmer_innen auf dem Taksim-Platz im Zentrum Istanbuls versammelt hatten, um für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) zu demonstrieren, ging die Polizei mit willkürlicher Gewalt gegen die Menschenmenge vor. Sie setzte Wasserwerfer, Tränengas und Pfefferspraygeschosse ein, um die friedlichen Demonstrierenden auseinander zu treiben.
In einer Stellungnahme rechtfertigte der Gouverneur von Istanbul am 29. Juni die Auflösung der Demonstration damit, dass angesichts geplanter Störaktionen von Gegendemonstrant_innen mögliche “Provokationen” verhindert werden sollten. Zudem habe es keine Genehmigung für die Gay-Pride-Parade gegeben.
Obwohl es in den Tagen vor dem 28. Juni einen Austausch zwischen den Behörden und Organisator_innen der Veranstaltung gegeben hatte, wurde die Gay-Pride-Parade ohne Vorwarnung aufgelöst.
Diese Vorfälle sind das jüngste Beispiel für die Intoleranz der türkischen Behörden gegenüber friedlichen Demonstrationen. Das Vorgehen der Behörden lässt sich in keiner Weise mit ihren Verpflichtungen, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren, vereinen. Sie müssen unverzüglich eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu der am 28. Juni angewandten Polizeigewalt durchführen und sich dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Gay-Pride-Paraden in der Zukunft stattfinden können.
Seit 2003 hat es in Istanbul jährlich eine Gay-Pride-Parade gegeben, ohne dass es dabei jemals zu Zwischenfällen gekommen ist. 2014 nahmen etwa 90.000 Menschen an der Demonstration teil. Dennoch nutzten die türkischen Behörden oftmals homophobe Rhetorik und weigerten sich, Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität per Gesetz zu verbieten, wie es LGBTI-Gruppen schon seit langer Zeit fordern.
Das unangekündigte Verbot der Gay-Pride-Parade am Sonntag markiert einen neuen Tiefpunkt hinsichtlich der Versäumnisse bei der Wahrung der Rechte von LGBTI in der Türkei. Tausende Polizist_innen waren vor dem geplanten Beginn der Parade um 17 Uhr vor Ort. Um 16:30 Uhr begannen sie damit, die Demonstrierenden auseinander zu treiben. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich schon etwa 5.000 Personen in unmittelbarer Nähe des Taksim-Platzes versammelt. Polizist_innen setzten zum Teil Tränengas, Wasserwerfer und Pfefferspraygeschosse gegen die großen und kleinen Gruppen von friedlichen Demonstrierenden sowie gegen diejenigen ein, die über den Nachmittag und Abend rund um den Platz weiter versuchten, die Gay-Pride-Parade zu feiern.
In der Stellungnahme vom 29. Juni gab der Gouverneur von Istanbul an, dass mit verhältnismäßiger Gewalt gegen die Teilnehmer_innen der Gay-Pride-Parade vorgegangen worden sei, nachdem diese die Demonstration trotz Aufforderung nicht aufgelöst hatten.
Amnesty International fordert die türkischen Behörden dazu auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und das Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Dazu gehört es auch, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um derartige Versammlungen zu ermöglichen. Genehmigungsverfahren dürfen von den Behörden nicht dazu genutzt werden, Versammlungen zu verhindern, sondern sollten dazu dienen, sicherstellen zu können, dass angemessene Vorbereitungen getroffen werden. Die jährlich stattfindende Gay-Pride-Parade ist eine von langer Hand geplante und umfassend publik gemachte Veranstaltung, deren Organisatoren in einem direkten Dialog mit den Behörden standen. Eine fehlende Genehmigung kann also kein Rechtfertigungsgrund für ein Verbot sein.
Zwar gibt es Umstände, die eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit erlauben, um ein legitimes Ziel wie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu verfolgen. Dennoch müssen derartige Einschränkungen stets verhältnismäßig und erforderlich sein.
Zwei Tage vor dem Verbot der Gay-Pride-Parade hatte sich die türkische Regierung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der “Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung” dazu verpflichtet, das Recht auf friedliche Versammlung und die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen zu wahren.
Diese jüngste Einschränkung des Rechts auf friedliche Demonstrationen unterstreicht abermals die Notwendigkeit, dass die türkischen Behörden ihr Vorgehen in Bezug auf Straßendemonstrationen grundsätzlich überarbeiten müssen. Dazu gehört auch, dass sie die über die Maßen einschränkenden Gesetze zu Versammlungen abändern und den routinemäßigen Einsatz von unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen Demonstrierende unterbinden müssen.