STUDIERENDE FREIGELASSEN, VERFAHREN NOCH ANHÄNGIG
TÜRKEI
UA-Nr: UA-131/2018-1 AI-Index: EUR 44/9025/2018 Datum: 3. September 2018
VIER STUDIERENDE DER TECHNISCHEN UNIVERSITÄT DES NAHEN OSTENS
Ein Gericht in Ankara hat die Freilassung der vier inhaftierten Studierenden der Technischen Universität des Nahen Ostens (ODTÜ) gegen Kaution angeordnet. Nachdem sie ein Banner mit Karikaturen des türkischen Präsidenten gezeigt hatten, wurden sie für über einen Monat wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ festgehalten. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu vier Jahre Haft. Die erste Anhörung soll am 22. Oktober stattfinden.
Nachdem die Rechtsbeistände erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hatten, ordnete die 8. Kammer für schwere Straftaten Ankara am 10. August die Freilassung der vier Studierenden der Technischen Universität des Nahen Ostens (ODTÜ) gegen Kaution an. Die Studierenden waren Anfang Juli wegen „Präsidentenbeleidigung“ festgenommen worden. Ursprünglich legte das Gericht Kautionsauflagen fest, nach denen drei der vier Studierenden wöchentlich bei einer örtlichen Polizeiwache vorstellig werden sollten. Gegen sie sollte zudem ein Reiseverbot für Reisen ins Ausland verhängt werden. Nach der erneuten Einlegung von Rechtsmitteln wurden diese Auflagen am 14. August jedoch zurückgenommen. Die Studierenden sind zwar freigelassen worden, doch die Anklagen gegen sie wurden nicht fallengelassen. Sollten sie schuldig gesprochen werden, drohen ihnen bis zu vier Jahre Haft. Die erste Anhörung ist für den 22. Oktober angesetzt.
Während einer Studierendenparade am 6. Juli, die traditionell im Rahmen der jährlichen Abschlussfeier der ODTÜ stattfindet, hatten die Studierenden ein Banner mit Karikaturen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan entrollt. Daraufhin wurden sie festgenommen und über mehrere Tage von der Polizei festgehalten. In den frühen Morgenstunden des 11. Juli ordnete das Friedensgericht für Strafsachen Nr. 4 in Ankara an, dass die Studierenden bis zum Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft verbleiben sollten. Am 3. August ließ das Strafgericht der ersten Instanz Nr. 11 in Ankara eine Anklage gegen die Studierenden zu. Die Studierenden wurden nach Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches wegen „Präsidentenbeleidigung“ angeklagt. Der Justizminister stimmte der Strafverfolgung gemäß Paragraf 3 des Artikels 299 zu.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Banner, das die Studierenden während der Studentenparade der ODTÜ entrollt hatten, zeigte eine Karikatur, die ursprünglich 2005 im Satiremagazin Penguen veröffentlicht worden war und verschiedene Tiere abbildet, die den Kopf von Präsident Recep Tayyip Erdoğan tragen. Über dem Bild stehen die Worte „Jetzt ist es Tayyips Königreich“.
Penguen druckte die Karikatur als Reaktion auf ein umstrittenes Gerichtsurteil, bei dem der Karikaturist Musa Kart zu Schadensersatzzahlungen an Recep Tayyip Erdoğan verurteilt worden war, weil er in einem seiner politischen Cartoons den Kopf des damaligen Premierministers auf dem Körper einer Katze gezeigt hatte. Recep Tayyip Erdoğan wiederum reichte gegen Penguen wegen dieser Karikatur eine Verleumdungsklage ein, da „das Karikaturieren des Premierministers als Tier keine [grundlegende] Freiheit ist“. Das Urteil gegen Musa Kart wurde im Laufe des Jahres 2006 im Rechtsmittelverfahren aufgehoben und die Klage gegen Penguen abgewiesen.
Das Verfahren gegen die vier Studierenden erfolgt vor dem Hintergrund einer immer stärkeren Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Türkei. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden Hunderte von Journalist_innen strafrechtlich verfolgt und mehr als 150 Journalist_innen und andere Medienschaffende befinden sich gegenwärtig in Haft. Menschenrechtsverteidiger_innen, zivilgesellschaftliche Akteur_innen und andere sehen sich mit Ermittlungen, Inhaftierungen und Verurteilungen konfrontiert, nur weil sie ihre abweichenden Meinungen rechtmäßig frei äußern.
Verleumdung und „Präsidentenbeleidigung“ sind nach dem türkischen Strafgesetzbuch Straftaten. Der UN-Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung hat wiederholt dazu aufgefordert, weltweit Verleumdung zu entkriminalisieren und das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung (lèse-majesté-Gesetz) aufzuheben. Die Kritik an Amtsträger_innen stellt nach verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg eine geschützte Rede im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
– Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Anklagen gegen die Studierenden fallengelassen werden.
– Heben Sie bitte die Artikel 299 („Präsidentenbeleidigung“) und 125 („Verleumdung“) des türkischen Strafgesetzbuches auf. Sie stellen eine ungerechtfertigte Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach internationalen Menschenrechtsnormen dar.
– Gewährleisten Sie bitte, dass das Recht auf Meinungsfreiheit in der Türkei uneingeschränkt geachtet und geschützt wird.
APPELLE AN
JUSTIZMINISTER
Abdülhamit Gül
Ministry of Justice
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister/Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 419 33 70
E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Oktober 2018 keine Appelle mehr zu verschicken.
Weitere Informationen zu UA-131/2018 (EUR 44/8790/2018, 16. Juli).
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
– Ensure that all charges against the students are dropped.
– Repeal Articles 299 (‘insulting the president’) and 125 (‘criminal defamation’) of the Turkish Penal Code which unfairly restrict the right to freedom of expression as guaranteed under international human rights law.
– Ensure full respect and protection of the right to freedom of expression in Turkey.