Drastisches Vorgehen gegen türkische Medien

Neun Journalisten und Vorstandsmitglieder der oppositionellen türkischen Tageszeitung Cumhuriyet sind am 4. November in Untersuchungshaft genommen worden. Mindestens 112 Journalist_innen und Medienschaffende befinden sich seit dem Putschversuch am 15. Juli und der Verhängung des Ausnahmezustands am 21. Juli in Untersuchungshaft. Insgesamt 169 Medienbetriebe sind im selben Zeitraum per Regierungserlass geschlossen worden.

Neun Journalisten und Vorstandsmitglieder der oppositionellen türkischen Tageszeitung Cumhuriyet wurden am 4. November in Untersuchungshaft genommen. Damit beläuft sich die Zahl der seit dem Putschversuch inhaftierten Medienschaffenden auf 112 Personen. Ihnen werden, wie vielen weiteren Medienschaffenden oppositioneller Medien, mittels konstruierter Anklagen terroristische Straftaten zur Last gelegt.

Einige der 112 Journalist_innen und Medienschaffenden befinden sich seit über drei Monaten in Untersuchungshaft. Sie wird in der Türkei häufig willkürlich und als Mittel der Bestrafung eingesetzt. Die inhaftierten Journalist_innen arbeiten für Medienbetriebe eines breiten oppositionellen Spektrums, von Publikationen mit Verbindungen zu Fethullah Gülen – einem in den USA lebenden Geistlichen, den die türkische Regierung bezichtigt, der Kopf des Putschversuches zu sein – bis hin zu säkularen, linken oder kurdischen Medien. Journalist_innen werden beschuldigt, Verbindungen zu der – wie sich die türkische Regierung ausdrückt – “terroristischen Organisation Fethullah Gülen”, der bewaffneten kurdischen Arbeiterpartei PKK oder beiden zu unterhalten. Alle inhaftierten Journalist_innen müssen umgehend aus der willkürlichen Untersuchungshaft entlassen und die gegen sie erhobenen Anklagen fallengelassen werden, sofern keine stichhaltigen Beweise dafür vorgelegt werden können, dass sie international anerkannte Straftaten begangen haben.

Am 27. Juli wurden mit Hilfe des Regierungserlasses 668 insgesamt 131 Medienbetriebe geschlossen, denen vorgeworfen wurde, Verbindungen zu Fethullah Gülen zu unterhalten. Sie werden beschuldigt, “die nationale Sicherheit zu gefährden oder Verbindungen zu Terrororganisationen zu unterhalten”. Weitere 23 überwiegend oppositionelle kurdische und linke Medienbetriebe wurden am 28. September geschlossen und weitere 15 am 29. Oktober. Letztere per Regierungserlass 675. Zu den geschlossenen Medienbetrieben gehören die Tageszeitung Taraf, die Menschenrechtsverletzungen, insbesondere des Militärs, ans Licht brachte; die auf ausführliche, investigative Berichterstattung spezialisierte Zeitschrift Nokta; Azadiya Welat, die einzige kurdischsprachige Tageszeitung in der Türkei, sowie JINHA, die kurdische Frauenpresseagentur.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle inhaftierten Journalist_innen umgehend aus der willkürlichen Untersuchungshaft zu entlassen und die gegen sie erhobenen Anklagen fallenzulassen, sofern ihnen keine international als Straftat anerkannte Handlungen nachgewiesen werden können.
  • Bitte unterlassen Sie es in Zukunft, Journalist_innen mit konstruierten Anklagen wegen terroristischer Straftaten zu drangsalieren und zu inhaftieren.
  • Bitte sorgen Sie für die Aufhebung der Regierungserlasse 668 und 675 und lassen Sie die willkürlich geschlossenen Medienunternehmen ihre Arbeit wieder aufnehmen.

APPELLE AN

MINISTERPRÄSIDENT Mr Binali Yıldırım Vekaletler Caddesi Başbakanlık Merkez Bina P.K. 06573 Kızılay / Ankara, TÜRKEI (Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident) Fax: (00 90) 312 403 62 82 E-Mail: ozelkalem@basbakanlik.gov.tr

KOPIEN AN PARLAMENTARISCHER AUSSCHUSS FÜR MENSCHENRECHTE

Mustafa Yeneroğlu Commission Chairperson TBMM İnsan Hakları İnceleme Komisyonu Bakanlıklar, 06543 Ankara, TÜRKEI Fax: (00 90) 312 420 24 92 E-Mail: insanhaklarikom@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin Fax: 030-275 90 915 E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Menschenrechtsverletzungen wie Angriffe auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medien stellen seit langem ein Problem in der Türkei dar und werden bereits Jahrzehnte unter verschiedenen Regierungen immer wieder begangen. In den vergangenen drei Jahren ist es zu einer deutlichen Verschlechterung der Medienlandschaft und zunehmender Konformität der Medien gekommen. Dies liegt daran, dass sich die Medien zunehmend in den Händen von Medienunternehmen befinden, die enge geschäftliche Beziehungen zur Regierung haben, sowie an dem Einsatz von Strafanzeigen, um abweichende Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Behörden haben Tausende unfairer Strafverfolgungsverfahren gegen politische Aktivist_innen, Journalist_innen und andere Regierungskritiker_innen eingeleitet und dafür unter anderem die Diffamierungs- und Antiterrorgesetze eingesetzt. Beiträge in sozialen Medien wurden häufig zum Anlass genommen, um Personen vor Gericht zu stellen. Im März 2016 setzten die türkischen Behörden eine Treuhandschaft der Regierung für die oppositionelle Mediengruppe Zaman ein und sorgten so für die Regierungsfreundlichkeit der veröffentlichten Titel. Sie begründeten ihr Vorgehen mit laufenden Antiterrorermittlungen.

Am 15. Juli scheiterte der Militärputsch auch daran, dass Menschen auf die Straße gingen und sich den Panzern entgegenstellten. Die Behörden bezifferten die Toten auf 161, darunter mehr als 100 Putschende. Zudem habe es über 1.150 Verletzte in einer Nacht der Gewalt gegeben.

Die Angriffe gegen oppositionelle Medien nahmen nach dem Putschversuch vom 15. Juli erheblich zu. Am 21. Juli verhängte die Regierung für drei Monate den Ausnahmezustand und verlängerte ihn am 19. Oktober um weitere drei Monate. Mehr als 110.000 Angestellte des öffentlichen Dienstes wurden entlassen, darunter 48.500 Lehrer_innen, Akademiker_innen und weitere Angestellte des Bildungsministeriums sowie mehr als 7.000 Richter_innen, Staatsanwält_innen und andere Angestellte des Justizministeriums. Unter dem Ausnahmezustand sind Schutzmechanismen für faire Gerichtsverfahren und gegen Folter und andere Misshandlungen außer Kraft gesetzt worden; dadurch sind die Rechte von Gefangenen in Gefahr. Diese Maßnahmen drohen eine Verletzung des im Völkerrecht verankerten absoluten Verbots von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nach sich zu ziehen. Die Anwendung der rechtlichen Vorgaben des Ausnahmezustandes ermöglichen zudem Massenverhaftungen, bei denen die Inhaftierten

keine Möglichkeit haben, gegen erlittene Menschenrechtsverletzungen vorzugehen oder Entschädigung für diese zu erhalten.

Infolge der Schließung kritischer Medienbetriebe unter den Regierungserlassen haben Berichten zufolge mehr als 2.500 Journalist_innen ihre Beschäftigung verloren und 777 Presseausweise wurden eingezogen. 78 der 112 inhaftierten Journalist_innen wurden im Zuge der Untersuchung “Fethullah Terrororganisation/Parallele Staatsstruktur” (FETO/PDY) in Untersuchungshaft genommen, 25 kommen aus kurdischen Medienbetrieben. Die neun Journalisten und Vorstandsmitglieder der Zeitung Cumhuriyet werden beschuldigt, “Nachrichten veröffentlicht zu haben, die einer Bewerbung der FETO und der PKK gleichkommen könnten”.

Die Türkei ist unter Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren. Dazu gehört auch das Recht, Informationen und Ideen aller Art recherchieren, erhalten und weitergeben zu dürfen. Die einzig zulässigen Einschränkungen dieses Rechts sind solche, die nachweisbar notwendig sind, um die nationale Sicherheit, die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit oder Moral und den Schutz der Rechte anderer zu gewährleisten. Zudem müssen solche Einschränkungen stets verhältnismäßig sein. Darüber hinaus müssen die Behörden jede Art von Kriegspropaganda und jede Befürwortung von Hass, die Volksverhetzung gleichkommt, untersagen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Turkish authorities to immediately reverse the ban on Istanbul Pride and Trans Pride.
  • Calling on the authorities to immediately release journalists held in arbitrary pre-trial detention and drop charges unless the authorities can present credible evidence of internationally recognisable criminal offences.
  • Urging them to cease the use of trumped up terrorism charges to harass and imprison journalists.
  • Calling on them to revoke executive decree no. 668 and 675, and reinstate media outlets arbitrarily closed down.