Flüchtling freigelassen

UA-045/2016-1, Index:EUR 44/3738/2016, 30. März 2016

Herr M.K.

Der syrische Flüchtling M.K., der seit dem 9. November 2015 unter unmenschlichen Bedingungen im Sabiha-Gökçen-Flughafen in Istanbul willkürlich inhaftiert war, ist am 29. März freigelassen worden. Er wurde aufgefordert, sich in der zentralanatolischen Provinz Aksaray aufzuhalten, bis eine Entscheidung über seinen Antrag auf internationalen Schutz getroffen wird.

Am 26. März wurde M. K. aus der Haft im Sabiha-Gökçen-Flughafen entlassen und in eine nahegelegene Polizeistation gebracht, wo er bis zum 28. März festgehalten wurde. Am 28. März entschied die Generaldirektion für Migrationssteuerung, ihn freizulassen. M. K. hat acht Tage Zeit, um sich in die Provinz Aksaray in Zentralanatolien zu begeben, wo er sich aufhalten soll. Seine Freilassung ist an mehrere Auflagen geknüpft, unter anderem muss er sich regelmäßig im örtlichen Büro der Generaldirektion für Migrationssteuerung melden, bis eine Entscheidung über seinen Antrag auf internationalen Schutz getroffen worden ist.

Am 29. März, während er auf seine Freilassung wartete, hat M. K. mit Amnesty International gesprochen und sich bei all denjenigen bedankt, die Appelle geschrieben und sich für ihn eingesetzt haben. Er sagte, er sei sehr glücklich, endlich frei zu sein.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. ‏‎