Türkei
Urgent Action, 29. März 2018, UA-066/2018, AI Index: EUR 44/8142/2018
Elf Studierende der Universität Boğaziçi
Elf Studierende der Istanbuler Universität Boğaziçi, die am 19. März an einer kleinen friedlichen Protestveranstaltung auf dem Universitätsgelände gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin in Syrien teilnahmen, sind festgenommen worden und werden in Polizeigewahrsam gehalten. Regierungsangehörige hatten sie zuvor als „Terroristen“ bezeichnet. Ihnen droht Strafverfolgung unter den Antiterrorgesetzen und der Verweis von der Universität.
Sachlage
Elf Studierende der Istanbuler Universität Boğaziçi sind in Polizeigewahrsam genommen worden. Ihnen wird vorgeworfen, „für eine terroristische Organisation zu werben“, weil sie am 19. März auf dem Universitätsgelände an einer kleinen friedlichen Protestveranstaltung gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin in Syrien teilnahmen. Sie werden auf der Polizeiwache Gayrettepe im Bezirk Beşiktaş festgehalten. Sechs Studierende wurden am 22. März bei sich zuhause oder im Studierendenwohnheim in Gewahrsam genommen. Am 23. März wurde eine weitere Studentin auf dem Campus festgenommen. Am 24. März wurden drei der sieben Studierenden freigelassen, doch am 25. März wurden drei andere in Gewahrsam genommen. Am 26. März wurde ein weiterer Student, der während der Durchsuchung nicht zuhause war, auf der Wache vorstellig und auch in Haft genommen, während drei weitere Studierende auf dem Campus festgenommen wurden. Insgesamt befinden sich nun elf Studierende in Gewahrsam. Die Rechtsbeistände der Studierenden sagten Amnesty International, dass sie wahrscheinlich in den kommenden Tagen von der Polizei verhört würden und dann an die Staatsanwaltschaft verwiesen würden. Ihnen droht Strafverfolgung unter den Antiterrorgesetzen und der Verweis von der Universität.
Eine weitere Gruppe von sieben Studierenden, die friedlich gegen die ersten Inhaftierungen protestierte, wurde am 22. März ebenfalls für acht Stunden inhaftiert und in Gewahrsam mutmaßlich misshandelt, einige in sexualisierter Weise, und eine Person trug ein gebrochenes Nasenbein davon.
Zu ihren Festnahmen kam es, nachdem eine Reihe von Regierungssprecher_innen, darunter auch Präsident Erdogan, aufwiegelnde und vorverurteilende Aussagen über die Studierenden abgegeben und sie als „terroristische Studierende“ bezeichnet hatten.
Die friedliche Kritik der inhaftierten Studierenden an dem türkischen Militäreinsatz in Syrien ist unter den Rechten auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung geschützt, die sowohl im türkischen als auch im Völkerrecht garantiert werden.
Hintergrundinformation
Am 23. März sagte Präsident Erdogan: „Wir werden diese terroristischen Studierenden finden und tun, was nötig ist. Die Akademiker_innen in unseren Universitäten müssen ebenfalls vorsichtig sein. Falls es eine Verbindung zwischen den Studierenden und den Akademiker_innen gibt, werden auch im Hinblick auf sie tun, was nötig ist. Am 24. März sagte Präsident Erdogan wieder mit Bezug auf die Inhaftierungen: „Wir werden diesen kommunistischen Studierenden, diesen terroristischen Staatsfeinden kein Recht auf Bildung an der Universität geben.“
Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragsstaat die Türkei in beiden Fällen ist, garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Internationale Menschenrechtsnormen gestatten zwar gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, doch diese Einschränkungen müssen drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen per Gesetz vorgeschrieben sein, auf konkrete Zwecke wie die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Achtung der Rechte und des Rufe von anderen beschränkt sein sowie nötig und angemessen zum Erreichen einer dieser gestatteten Zwecke sein.
SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
– Lassen Sie bitte umgehend und bedingungslos alle inhaftierten Studierenden frei.
– Stellen Sie bitte sicher, dass sie keine Verwaltungssanktionen erfahren und ihr Studium an der Universität fortsetzen können.
– Führen Sie bitte unverzüglich eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Misshandlungsvorwürfe im Gewahrsam der sieben am 22. März inhaftierten Studierenden durch und sorgen Sie dafür, dass alle, die sich weiterhin in Haft befinden, vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind.
Einen Appell an:
Justizminister
Mr Abdulhamit Gül
Kızılay Mahallesi, Milli Müdafa Cd.
06420 Çankaya/Ankara
TÜRKEI
Senden Sie Kopien an:
Innenminister
Mr Süleyman Soylu
İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar
Ankara, TÜRKEI
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin
Fax: 030 275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Oder unterzeichnen Sie den Appell direkt auf der Website von Amnesty International