Türkei, UA-143/2016, Index: EUR 44/4283/2016, 17. Juni 2016
LGBTI-Veranstaltungen verboten
Am 17. Juni verkündete das Istanbuler Gouverneursamt ein Verbot des Trans-Pride-Umzugs am 19. Juni und der Istanbul-Pride-Veranstaltung am 26. Juni. Begründet wurde das Verbot mit Sicherheitsbedenken. Es verstößt gegen das Recht auf friedliche Versammlung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und ihren Unterstützer_innen.
Am 17. Juni verkündete das Istanbuler Gouverneursamt, dass die für den 19. Juni geplante Trans Pride sowie die Istanbul Pride am 26. Juni aus Sicherheitsgründen nicht abgehalten werden dürfen. Zuvor hatte das Organisationsteam der Istanbul Pride mit dem Gouverneursamt Gespräche geführt, um dafür zu sorgen, dass Zehntausende LGBTI sowie weitere Unterstützer_innen ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich und sicher wahrnehmen können.
2015 wurde die Istanbul Pride verboten mit der Begründung, für die Veranstaltung habe keine Genehmigung vorgelegen und man habe Gegendemonstrationen und damit einhergehende “Provokationen” befürchtet. In den vorbereitenden Gesprächen zwischen den Organisator_innen und den Behörden hatte es jedoch keinerlei Hinweis auf ein Verbot der Kundgebung gegeben. Der Umzug fand daher statt und die Polizei setzte Tränengas, Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Teilnehmer_innen ein. Das Organisationsteam der diesjährigen Istanbul Pride hatte von den Behörden angemessene Sicherheitsmaßnahmen gefordert, um gewaltsame Gegendemonstrationen zu verhindern, die in sozialen Medien angedroht worden waren. Amnesty International traf sich am 16. Juni mit dem stellvertretenden Gouverneur von Istanbul und forderte die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Pride-Veranstaltungen sicher und friedlich ablaufen können und das Recht auf friedliche Versammlung gewahrt wird. Trotz des Verbots der Trans Pride haben die Organisator_innen ihre Absicht erklärt, die Veranstaltung am 19. Juni durchzuführen. Das Organisationsteam der Istanbul Pride hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Amnesty International plant, Menschenrechtsbeobachter_innen zu den Veranstaltungen zu schicken.
SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
Ich fordere Sie höflich auf, das Verbot der Istanbul Pride umgehend rückgängig zu machen.
Bitte respektieren Sie das Recht auf friedliche Versammlung und sorgen Sie dafür, dass LGBTI-Personen und ihre Unterstützer_innen am 26. Juni an der Istanbul Pride teilnehmen können, ohne Gewalt oder Schikane befürchten zu müssen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Polizei nicht gewaltsam gegen Pride-Teilnehmende vorgeht, die lediglich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Erklären Sie bitte öffentlich, dass die Pride-Veranstaltungen jährlich stattfinden können und die Behörden dafür sorgen werden, dass alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
APPELLE AN
GOUVERNEUR VON ISTANBUL
Mr Vasip Şahin
İstanbul Valiliği – Ankara Caddesi
34110 Cağaloğlu-Fatih, İstanbul, TÜRKEI
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 90) 212 512 20 86
Twitter: @vasipsahin
INNENMINISTER
Mr Efkan Ala
T. C. İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar, 06580 Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 1795
Twitter: @efkanala
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSINSTITUTION
Dr. Hikmet Tülen
İnsan Hakları Başkanı
Yüksel Caddesi No. 23, Kat 3
Yenişehir
06650 Ankara, TÜRKEI
Fax: (00 90) 312 422 29 96
E-Mail: tihk@tihk.gov.tr
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Seit 2003 finden in Istanbul jedes Jahr Gay-Pride-Veranstaltungen statt. Trotz der homo- und transfeindlichen Rhetorik der türkischen Behörden und ihrer Weigerung, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verbieten, waren LGBTI-Gruppen bisher in der Lage, im Rahmen der Pride-Veranstaltungen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ohne willkürliche Einschränkungen wahrzunehmen. In Istanbul nehmen geschätzte 90.000 Menschen an dem Umzug teil. Doch 2015 wurde die Istanbul Pride erstmals von der Polizei gewaltsam aufgelöst. In den vorbereitenden Gesprächen zwischen den Organisator_innen und den Behörden hatte es allerdings keinerlei Hinweis auf ein Verbot der Kundgebung gegeben. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor und setzte Tränengas, Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die friedlich Demonstrierenden ein. Tags darauf erklärte der Gouverneur von Istanbul, die Veranstaltung sei nicht ordnungsgemäß angemeldet worden und man habe Informationen über eine drohende Gegendemonstration erhalten.
Er rechtfertigte die Gewaltanwendung als angemessen, da sich die Demonstration auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Polizei nicht aufgelöst habe.
Die Rechtsbeistände der beteiligten LGBTI-Organisationen erstatteten Strafanzeige gegen die unverhältnismäßige Gewaltanwendung der Polizei gegen friedliche Demonstrierende. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Gouverneur von Istanbul die gesetzlich erforderliche Genehmigung für eine strafrechtliche Untersuchung des Polizeiverhaltens bei der Istanbul Pride, welche jedoch nicht erteilt wurde. Hiergegen legten die LGBTI-Organisationen vor dem Verwaltungsgericht ein Rechtsmittel ein, das erfolglos blieb.
Am 20. Mai 2016 verbot der Gouverneur von Ankara einen für den 22. Mai geplanten Marsch zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT), “weil gewisse Gruppen reagieren könnten und es aufgrund von sozialen Sensibilitäten Provokationen gegenüber den Teilnehmern geben könnte”. Die Organisator_innen legten zwar erfolgreich Rechtsmittel gegen das Verbot ein, doch nachdem der Gouverneur gegen diese Entscheidung seinerseits mit einem Rechtsbehelf vorging, wurde das Verbot letztlich doch aufrechterhalten. Auf ähnliche Weise wurde am 4. Juni die Izmir Pride durch den dortigen Gouverneur verboten. Als Begründung wurde angeführt, man habe Informationen über geplante Gewalttaten erhalten und befürchte, es würden “im Namen rechtswidriger terroristischer Organisationen” Parolen skandiert. Nichtsdestotrotz kamen am Tag der geplanten Demonstration etwa 100 Personen zusammen, und es gab keine Berichte über gewaltsame Auseinandersetzungen.
Das Recht auf friedliche Versammlung bringt bestimmte Pflichten für den Staat mit sich, so z. B. das Bereitstellen angemessener Sicherheitsmaßnahmen, um dafür zu sorgen, dass friedliche Versammlungen abgehalten werden können. Die Behörden können zwar eine Anmeldung von Versammlungen verlangen, dies darf jedoch nicht dazu führen, dass geplante Veranstaltungen verboten werden. Vielmehr sollten die Behörden im Zuge einer solchen Anmeldung dafür sorgen, dass angemessene Vorbereitungen und Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet werden.
Derzeit werden 45 Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt, die mit dem Fall Oya Ataman zu tun haben und in denen festgestellt wurde, dass die Türkei das Recht auf friedliche Versammlung verletzt hat.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
Calling on the Turkish authorities to immediately reverse the ban on Istanbul Pride and Trans Pride.
Urging them to respect the right to peaceful assembly and ensure that LGBTI individuals and their allies can take part in Pride marches on 19 June and 26 June without fear of violence or harassment.
Calling on them to ensure that police do not use force against Pride participants exercising their rights to peaceful assembly.
Urging them to state publicly that they will ensure annual Pride marches can take place and that they will provide all the necessary measures to ensure the security of participants.