NGOs und Vereine geschlossen

Inhaltsverzeichnis

Urgent Action

NGOs und Vereine geschlossen

Türkei, UA-258/2016, Index: EUR 44/5141/2016, 16. November 2016

370 eingetragene Vereine und Organisationen

Das türkische Innenministerium kündigte am 11. November die flächendeckende und willkürliche Schließung von 370 NGOs für die Dauer von drei Monaten an. Zu den betroffenen Organisationen zählen NGOs im Bereich Kinderrechte, Frauen und Armut sowie Anwaltsvereine. Diese willkürliche Maßnahme verstößt gegen die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und entbehrt selbst unter den Notstandsgesetzen jeglicher Grundlage.

Am 11. November kündigte das Innenministerium an, dass 370 NGOs in 39 türkischen Provinzen ihre Arbeit aussetzen müssen, und begründete dies mit der “allgemeinen Sicherheit und öffentlichen Ordnung” gemäß Paragraf 11 des Notstandsgesetzes. Seit der Ankündigung haben Provinzverwaltungen bereits zahlreiche NGO-Büros ohne Vorankündigung geschlossen und versiegelt.

Die vorerst dreimonatigen Schließungen wurden vorgenommen, ohne sie im Einzelfall zu begründen. Die Organisationen haben keine Möglichkeit, die Schließung anzufechten oder rechtlich gegen sie vorzugehen. Die Entscheidung des Innenministeriums fügt sich nahtlos in das repressive Vorgehen gegen alle Formen von Opposition ein, wie sie die türkische Regierung seit dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli und der Verhängung des Ausnahmezustands am 21. Juli durchführt. Dazu gehören auch die Schließung von Medienbetrieben im großen Stil und die Inhaftierung von Journalist_innen und Angehörigen der Opposition sowie von Menschenrechtler_innen und anderen Aktivist_innen.

Zu den NGOs , die ihre Arbeit einstellen mussten, zählen der Fortschrittliche Anwaltsverein (Çağdaş Hukukçular Derneği – ÇHD) und der Verein Anwälte für den Frieden (Özgürlükçü Hukukçular Derneği – ÖHD), der Betroffene von Folter und anderen Misshandlungen vertritt, der Frauenverein VAKAD (Van Kadin Derneği), der Frauen betreut, die Schutz vor häuslicher Gewalt suchen, sowie die Kinderrechtsorganisation Agenda: Kind (Gündem Çocuk). Eine weitere betroffene Organisation ist der Verein Sarmaşık. Der Verein unterstützt 32.000 Menschen in Diyarbakır im Südosten der Türkei mit Nahrungsmitteln und Bildungsangeboten, darunter auch Menschen, die von der türkischen Regierung innerhalb des Landes vertrieben wurden. Berichten zufolge sind bislang bereits mehr als 70 NGOs geschlossen worden. Eine Liste mit den Namen aller 370 Organisationen ist nicht erhältlich.

Diese weitreichende Maßnahme mit dem Ziel, die NGOs an der Ausübung ihrer Arbeit zu hindern, ist unverhältnismäßig und kann auch nicht mit den Notstandsgesetzen gerechtfertigt werden. Sie verstößt gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden, dessen Vertragsstaat die Türkei ist.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

– Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, die vom Innenministerium verfügte willkürliche dreimonatige Schließung zahlreicher NGOs umgehend aufzuheben.
– Bitte unterlassen Sie weitere vorübergehende oder endgültige Schließungen von Vereinen und NGOs und stellen Sie sicher, dass wirksame Rechtsmittel eingelegt werden können, um die Rechtmäßigkeit der erfolgten Schließungen anzufechten.
– Bitte respektieren und schützen Sie die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und beenden Sie das repressive Vorgehen gegen politisch Andersdenkende unter dem Vorwand des Ausnahmezustands.

APPELLE AN

MINISTER OF INTERIOR
Mr Süleyman Soylu
İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar, Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 17 95
Fax: (00 90) 312 425 85 09

MINISTERPRÄSIDENT
Mr Binali Yıldırım
Vekaletler Caddesi
Başbakanlık Merkez Bina
P.K. 06573
Kızılay / Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 90) 312 403 62 82
E-Mail: ozelkalem@basbakanlik.gov.tr

KOPIEN AN
PARLAMENTARISCHER AUSSCHUSS FÜR MENSCHENRECHTE
Mustafa Yeneroğlu
Commission Chairperson
TBMM İnsan Hakları İnceleme Komisyonu
Bakanlıklar, 06543 Ankara
TÜRKEI
Fax: (00 90) 312 420 24 92
E-Mail: insanhaklarikom@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Dezember 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

In der Erklärung des Innenministeriums vom 11. November heißt es, dass 153 der 370 NGOs angeblich Verbindungen zu der “terroristischen Vereinigung Fethullah Gülen” (Fethullah Gülen Terrorist Organization’ – FETO) haben. 190 sollen Verbindungen zu der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK/KCK unterhalten, 19 zu der bewaffneten linkspolitischen Gruppe Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi (DHKP-C) und acht zum sogenannten Islamischen Staat. Begründungen für die Schließung der einzelnen Organisationen haben die türkischen Behörden trotz dieser weitreichenden Entscheidung nicht genannt. Gegen die Schließungen können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

In einem Gespräch mit Amnesty International sagte eine Vertreterin des Vereins Sarmaşık in Diyarbakır: “Unser Verein versorgt jeden Monat 32.000 Menschen mit Nahrung. Diesen Familien geht es so schlecht, dass nicht sicher ist, ob sie die nächste Nacht durchstehen. Wie sollen sie ohne unsere Unterstützung die kommenden drei Monate überleben? Wir haben den Behörden gesagt, dass unsere Vorräte im Lager in Gefahr sind und wie dringend die täglich von uns versorgten Menschen diese Unterstützung benötigen. Sie haben unsere Büros dennoch geschlossen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese grausame Entscheidung anzufechten.”

Eine Vertreterin der Kinderrechtsorganisation Gündem Çocuk sagte: “Am 11. November stellte das Gouvernement in Ankara unter Berufung auf Paragraf 11 des Notstandsgesetzes unsere Arbeit für drei Monate ein. Alle, die von einer auf Menschenrechten gegründeten Gesellschaft träumen, sind sehr besorgt angesichts der Situation, in der wir uns derzeit befinden. Die Arbeit unserer Organisation zielt ausschließlich darauf ab, eine bessere Welt für Kinder zu schaffen. Wir werden in der kommenden Woche alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte einleiten und all unsere Rechte ausschöpfen, um die Entscheidung anzufechten. Wir rufen in der Türkei und international zur Solidarität auf, um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Menschen, für die wir arbeiten, ans Licht zu bringen.”

Die Türkei ist gemäß Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren. Dazu gehört auch das Recht, Informationen und Ideen aller Art recherchieren, erhalten und weitergeben zu dürfen. Darüber hinaus ist die Türkei unter Artikel 22 des IPbpR und unter Artikel 11 der EMRK dazu verpflichtet, das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu garantieren. Die einzig zulässigen Einschränkungen dieses Rechts sind solche, die nachweisbar notwendig sind, um die nationale Sicherheit, die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit oder Moral und den Schutz der Rechte anderer zu gewährleisten. Zudem müssen solche Einschränkungen stets verhältnismäßig sein. Darüber hinaus müssen die Behörden jede Art von Kriegspropaganda und jede Befürwortung von Hass, die Volksverhetzung gleichkommt, untersagen.

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigung dürfen zwar in Ausnahmefällen vorübergehend eingeschränkt werden, der Menschenrechtsausschuss hat jedoch festgelegt, dass alle Derogationsmaßnahmen im Zuge eines Ausnahmezustands strikt auf das für den konkreten Fall notwendige Maß beschränkt bleiben müssen. Diese völkerrechtliche Verpflichtung entspricht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das bei der Anwendung von Ausnahmefällen und Einschränkungen üblich ist. Konkrete Maßnahmen in Ausnahmefällen müssen ebenfalls nachweislich den Erfordernissen der Situation entsprechen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

– Calling on the authorities to immediately lift the arbitrary suspensions imposed on the activities of the NGOs affected by the decision of the Ministry of Interior.
– Urging them to halt any further suspension or closure of associations and NGOs, and ensure effective remedies are provided to challenge the legality of derogating measures under the state of emergency.
– Calling on them to respect and protect the rights to freedom of expression and association, and end the crackdown on dissent under the guise of the state of emergency.