URGENT ACTION
VERSAMMLUNGSRECHT SCHÜTZEN!
TÜRKEI
UA-Nr: UA-083/2018 AI-Index: EUR 44/8339/2018 Datum: 3. Mai 2018 – ar
LGBTI IN ANKARA
Eine von Studierenden organisierte und für den 12. Mai geplante Pride-Veranstaltung auf dem Campus der Technischen Universität des Nahen Ostens (ODTÜ) in Ankara droht durch den Regierungsbezirk Ankara und die Universitätsbehörden verboten zu werden. Dies würde gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Amnesty International fordert, von einem Verbot abzusehen und das derzeit geltende Pauschalverbot aller LGBTIVeranstaltungen in Ankara aufzuheben.
Die jährliche Pride-Parade auf dem Campus der Technischen Universität des Nahen Ostens (ODTÜ) in Ankara, eine von Studierenden organisierte Veranstaltung, soll am 12. Mai stattfinden. Doch nun droht sie durch den Regierungsbezirk Ankara und die Universitätsbehörden verboten zu werden. Laut Angaben von ODTÜ LGBTI Dayanışması, der Studierenden- und Organisationsgruppe, informierten die Universitätsbehörden den Regierungsbezirk Ankara Anfang April über das alljährliche Frühlingsfest auf dem Campus, das in diesem Jahr vom 9. bis 11. Mai stattfindet, sowie über die Pride-Veranstaltung am 12. Mai. Der Regierungsbezirk reagierte mit einem Verbot des Frühlingsfestes und der Pride-Parade und begründete dies mit der Gefahr von „Provokation“.
Das jährliche Frühlingsfest wird seit 31 Jahren von Studierenden der ODTÜ ausgerichtet. Es handelt sich dabei um ein Fest, auf dem die Vielfalt der Kulturen gefeiert wird. Seit sieben Jahren findet am Tag nach dem Fest eine Pride-Veranstaltung statt, die von vielen unterschiedlichen Studierendengruppen unterstützt wird. Dieses Jahr plant ODTÜ LGBTI Dayanışması zudem eine Woche mit verschiedenen Veranstaltungen, die am 7. Mai beginnen soll und in der beispielsweise ‚Queer Salsa‘ und gemeinsames Regenbogenmalen angeboten werden.
ODTÜ LGBTI Dayanışması sagte Amnesty International, dass der Rektor der Universität ihnen am 26. April mitgeteilt habe, er würde sich beim Regierungsbezirk zwar für das Frühlingsfest einsetzen, aber nicht für die Pride-Veranstaltung. Am selben Tag erschien in einer regierungsfreundlichen Zeitung ein Artikel, in dem die Organisator_innen der Pride-Parade folgendermaßen bezeichnet wurden: „Perverslinge, [die] vorhaben, ihre fehlende Moral unter dem Slogan ‚Wir sind überall, wir sind das Land‘ zur Schau zu stellen, ohne Rücksicht auf religiöse Sensibilitäten so kurz vor Beginn des Ramadan.“
Seit November 2017 herrscht in Ankara ein unbefristetes Pauschalverbot aller LGBTI-Veranstaltungen. Allerdings ist das Recht auf friedliche Versammlung sowohl in der innerstaatlichen Gesetzgebung als auch im Völkerrecht verankert. Jegliche Einschränkungen dieses Rechts müssen notwendig und verhältnismäßig sein, also durch eine dringende soziale Notwendigkeit zum Schutz einer legitimen Sache gerechtfertigt sein. Aus diesem Grund ist das unbefristete Pauschalverbot aller LGBTI-Veranstaltungen in Ankara und damit auch das Verbot der Pride-Parade der ODTÜ rechtswidrig.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Seit dem 18. November 2017 herrscht in Ankara ein unbefristetes Pauschalverbot aller Veranstaltungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI), das unter den Bestimmungen des Ausnahmezustands verhängt wurde. Der Ausnahmezustand wurde nach dem Putschversuch vom Juli 2016 ausgerufen und hält nach wie vor an. LGBTI-Organisationen und -Aktivist_innen in Ankara berichten über verheerende Auswirkungen dieses Verbots, da es dazu geführt habe, dass die ehemals lebendige und expandierende LGBTI-Bewegung fast gänzlich aus dem öffentlichen Leben gedrängt wurde. KAOS GL und Pink Life, zwei der LGBTI-Organisationen in Ankara, haben ein Rechtsmittelverfahren gegen das Pauschalverbot angestrengt, das nach wie vor läuft.Life, zwei der LGBTI-Organisationen in Ankara, haben ein Rechtsmittelverfahren gegen das Pauschalverbot angestrengt, das nach wie vor läuft. Die Studierendengruppe ODTÜ LGBTI Dayanışması wurde 1996 ins Leben gerufen und fordert seither von den Universitätsbehörden erfolglos die offizielle Anerkennung. Die Gruppe setzt sich aktiv gegen das anhaltende Pauschalverbot aller LGBTI-Veranstaltungen in Ankara ein und bittet um internationale Solidarität, um sicherzustellen, dass die Pride-Parade zum achten Mal in Folge stattfinden kann.
SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
– An den Gouverneur: Sorgen Sie bitte dafür, dass die von den Studierenden organisierte Pride-Veranstaltung ohne rechtswidrige Einschränkungen stattfinden kann, und heben Sie umgehend und bedingungslos das unbefristete Pauschalverbot aller LGBTI-Veranstaltungen in Ankara auf.
– An den Rektor der ODTÜ: Bitte stellen Sie sicher, dass die für den 12. Mai geplante Pride-Veranstaltung ohne rechtswidrige Einschränkungen stattfinden kann.
APPELLE AN
GOUVERNEUR VON ANKARA
Mr Ercan Topaca
T.C. Ankara Valiliği Ulus/ANKARA
TÜRKEI
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
E-Mail: ankarabilgi@icisleri.gov.tr
Twitter: @TopacaErcan
REKTOR DER ODTÜ
Prof. Dr. Mustafa Verşan Kök
(Anrede: Dear Professor Kök /
Sehr geehrter Herr Professor Kök)
Fax: (00 90) 312 210 1105
E-Mail: kok@metu.edu.tr oder
rektor@metu.edu.tr
KOPIEN AN
GENERALSEKRETÄR DER ODTÜ
Mr Türker Özkan
Fax: (00 90) 312 210 1105
E-Mail: ozturker@metu.edu.tr
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Kemal Aydin
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch.
Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Juni 2018 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
– Calling on the Governor of Ankara to ensure that the student’s Pride march can go ahead without unlawful restrictions, and to immediately and unconditionally lift the indefinite blanket ban on all LGBTI events in Ankara.
– Calling on the Rector of the Middle East Technical University to ensure that the Pride march planned for 12 May takes place without any unlawful restrictions imposed on it.