Türkei
UA-175/2010 Index: EUR 44/018/2010 12. August 2010
Herr İNAN S.
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Einleitung
İnan S. ist seit dem 5. August in einem Militärgefängnis in Istanbul inhaftiert, da ihm “Fahnenflucht” vorgeworfen wird. Er verweigerte letztes Jahr die Ableistung des Militärdienstes.
İnan S. wurde am 5. August in seiner Wohnung in Istanbul festgenommen, nachdem er BehördenvertreterInnen seine Adresse mitgeteilt hatte, um seinen Ausweis verlängern zu lassen. Wegen “Fahnenflucht” war ein Haftbefehl gegen İnan S. erlassen worden. Zurzeit befindet er sich im Militärgefängnis Kasımpaşa in Istanbul. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen. Da es in türkischen Militärgefängnissen vielfach zu Misshandlungen von Militärdienstverweigerern kommt, befürchtet Amnesty International, dass İnan S. von Folter oder Misshandlungen bedroht ist.
In den kommenden Tagen soll İnan S. nach İzmir überstellt werden, wo er sich wegen “Fahnenflucht” vor dem dortigen Militärgericht verantworten muss. İnan S. wird vor Gericht gestellt, obwohl er den Militärbehörden bereits dargelegt hatte, dass er den Militärdienst aus Gewissensgründen verweigert hat.
VORGESCHICHTE
Der Militärdienst von İnan S. hatte im Juni 2001 begonnen. Im September des gleichen Jahres verließ er die Militäreinheit in İzmir, bei der er stationiert gewesen war, und kehrte nicht dorthin zurück. Seit 2001 hat man ihn in mindestens drei Verfahren der “Fahnenflucht” schuldig befunden, entsprechend verbüßte er bereits mehrere Gefängnisstrafen. İnan S. gab an, während einer Haftperiode im Militärgefängnis in Şirinyer (İzmir) mehrfach von Gefängniswärtern heftig verprügelt worden zu sein. Nach drei früheren Verurteilungen wegen “Fahnenflucht” beläuft sich die von İnan S. noch zu verbüßende Freiheitsstrafe auf 35 Monate. Die jüngste Festnahme bezieht sich auf einen vierten Schuldspruch aus dem Jahr 2007.
In einem Brief an die Militärbehörden erklärte İnan S. 2009, er lehne aus Gründen seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften ab. Er habe die Ableistung des Militärdienstes nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt verweigert, da ihm nicht bekannt gewesen war, dass das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen international anerkannt ist.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Möglichkeit der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen und bis zu drei Jahren Haft rechnen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten die Betroffenen oft neue Einberufungsbefehle, sodass sich die gesamte Prozedur wiederholt. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In diesem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Militärdienstverweigerern sowie die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbot unmenschlicher Behandlung.
Für Amnesty International ist ein Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen eine Person, die aus Gründen ihres Gewissens oder ihrer tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem bestimmten Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht generell gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf Stellung eines Antrags auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines als tatsächliche Alternative bestehenden Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als gewaltlose politische Gefangene betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, um ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.
Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts.
Am 3. November 2006 hat der UN-Menschenrechtsausschuss im Fall zweier Kriegsdienstverweigerer aus der Republik Korea entschieden, dass mit der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beiden Männer gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen worden ist, da das Land damals keine Alternative zum Militärdienst anbot.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
Ich fordere Sie auf, İnan S. umgehend und bedingungslos freizulassen.
Stellen Sie sicher, dass İnan S. weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Pflicht hat, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.
APPELLE AN
VERTEIDIGUNGSMINISTER
Vecdi Gönül
Milli Savunma Bakanligi
06100 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr
LEITER DES MILITÄRGEFÄNGNISSES KASIMPAŞA
Kuzey Deniz Saha Komutanlığı
Kasımpaşa Askeri Cezaevi
Kasımpaşa-Beyoğlu
Istanbul, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Commander)
KOPIEN AN
PRÄSIDENT DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS
Mehmet Zafer Üskül
TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu
Bakanliklar
06543 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Üskül)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: inshkkom@tbmm.gov.tr
BOTSCHAFT DER TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestraße 9
10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: turkemb.berlin@mfa.gov.tr oder info@tuerkischebotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Türkisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
- calling on the authorities to release İnan S. immediately and unconditionally;
urging the authorities to ensure that İnan S. is not tortured or otherwise ill-treated;
- reminding them that Turkey is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, and is therefore obliged to recognize the right to conscientious objection.