Vorläufige Freilassung von Militärdienstverweigerer

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Urgent Action

Türkei

UA-175/2010-4 Index: EUR 44/017/2011 19. Dezember 2011

Herr İNAN S., Militärdienstverweigerer

EINLEITUNG

Nachdem seine Haftstrafe am 9. Dezember 2011 ausgesetzt worden war, kam der im Balıkesir-Gefängnis inhaftierte gewaltlose politische Gefangene İnan S. unter Auflagen frei. Gegen ihn sind jedoch weiterhin Anklagen anhängig. Da bei der Umsetzung von Gesetzesreformen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung Verzögerungen eingetreten sind, besteht die Gefahr, dass İnan S. erneut ins Gefängnis eingewiesen wird und sich dort sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert.

Das für die in der Ägäis stationierten Einheiten der türkischen Streitkräfte zuständige Militärgericht in Izmir gab einem Antrag des Rechtsanwalts von İnan S. statt und setzte aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustands des jungen Mannes die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe vorläufig aus. Das Gericht ließ in seine Entscheidung auch Zusagen der türkischen Regierung einfließen, dass angesichts jüngster Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Gesetzesinitiativen zum Schutz des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung auf den Weg gebracht werden würden.

HINTERGRUND

İnan S. wurde kürzlich zur Überprüfung seiner geistigen Gesundheit in die Militärmedizinische Akademie nach Istanbul gebracht. Bei den Untersuchungen wurde bei ihm eine “psychische Erkrankung” diagnostiziert. In der Entscheidung des Militärgerichts heißt es, dass vor dem Hintergrund jüngster Äußerungen der Regierung die Fortdauer der Haft von İnan S. nicht wieder gut zu machende Folgen haben könnte. Die Militärrichter erklärten aber zugleich, dass İnan S. seine Reststrafe ableisten müsse, falls die angekündigten Gesetzesreformen nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeführt würden. Gegen den jungen Mann sind überdies zwei Anklagen wegen Flucht aus dem Gefängnis im April 2011 und versuchter Brandstiftung in seiner Zelle im Juni 2011 anhängig.

İnan S. hatte 2009 in einem Brief an die Militärbehörden erklärt, dass er den Dienst in den Streitkräften aus tiefer Überzeugung ablehne.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, die an die Freilassung von İnan S. geknüpften Auflagen aufzuheben und damit einem ärztlichen Gutachten Rechnung zu tragen, demzufolge İnan S “psychisch krank” ist.

Ich appelliere an Sie , innerhalb angemessener Frist Gesetzesreformen einzuführen, mit denen die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte das Recht auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkennt.

APPELLE AN

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Mr. İsmet Yılmaz
Minister of National Defence
Milli Savunma Bakanlığı
06100 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr

MINISTERPRÄSIDENT
Mr Recep Tayyip Erdoğan
Office of the Prime Minister
Başbakanlık
06573 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 90) 312 422 1899 (Sekretariat)

KOPIEN AN

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS
Ayhan Sefer Üstün
Commission Chairperson
TBMM İnsan Haklarinı Inceleme Komisyonu
Bakanliklar, 06543 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Üstün / Sehr geehrter Herr Üstün)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: insanhaklari@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestraße 9
10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: turkemb.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Januar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

İnan S. hatte seit dem 5. August 2010 im Gefängnis eingesessen. An jenem Tag war er auf der Grundlage eines wegen “unerlaubten Entfernens von der Truppe” ausgestellten Haftbefehls festgenommen worden. Am 24. August 2010 hatte ihn das für die Streitkräfte in der Ägäis zuständige Militärgericht der “Fahnenflucht” schuldig gesprochen. Bereits zuvor war İnan S. drei Mal wegen “Fahnenflucht” verurteilt worden.

Am 23. November 2011 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall von Yunus Erçep sein Urteil bekannt. Die türkischen Behörden hatten gegen den Zeugen Jehovas und Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen wiederholt Strafverfahren eingeleitet, weil er sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung wahrgenommen hatte. Damit, so der Gerichtshof, habe die Türkei gegen das in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht von Yunus Erçep auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstoßen. Die Möglichkeit der Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten sie oft neue Einberufungsbefehle, und die Prozedur wiederholt sich ein weiteres Mal. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In dem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Militärdienstverweigerern und die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbots erniedrigender Behandlung.

Für Amnesty International ist ein Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, welche die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, verurteilen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf Stellung eines Antrags auf Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines wirklich alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.

Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Call on the authorities to remove the condition on his release, in line with the mental health assessment which has identified that İnan S. has ‘psychological illness’.

Call on the authorities to introduce legal changes to recognize the right to conscientious objection in a reasonable time period in line with the International Covenant on Civil and Political Rights.