Wegen Petition in Haft

Türkei
UA-078/2016, Index: EUR 44/3792/2016, 08. April 2016

Inhaltsverzeichnis

Wegen Petition in Haft

Herr MUZAFFER KAYA, Frau ESRA MUNGAN, Herr KIVANÇ ERSOY, Frau MERAL CAMCI

Am 15. März wurden in der Türkei drei Akademiker_innen wegen mutmaßlicher “Propaganda für eine terroristische Organisation” angeklagt, weil sie im Januar 2016 einen Friedensappell unterzeichnet hatten. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Eine vierte Akademikerin wurde aus demselben Grund am 31. März festgenommen. Alle vier befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Akademiker_innen Muzaffer Kaya, Esra Mungan, Kıvanç Ersoy und Meral Camcı gehören zu den inzwischen etwa 2.000 Unterzeichner_innen einer Petition, in der die Ausgangssperren und Sicherheitseinsätze im Südosten der Türkei kritisiert werden. Zudem wird mit der Petition die türkische Regierung aufgefordert, die Bedingungen für Verhandlungen zu schaffen und einen Plan auszuarbeiten, der zu einem langanhaltenden Frieden führt und auch die Forderungen der kurdischen politischen Bewegung miteinbezieht. Kurz nach der Veröffentlichung der Petition am 11. Januar 2016 leiteten die Generalstaatsanwaltschaften von Ankara und Istanbul strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Personen ein, die damals bereits unterzeichnet hatten, also auch gegen Muzaffer Kaya, Esra Mungan, Kıvanç Ersoy und Meral Camcı.
In einer Pressekonferenz am 10. März riefen die vier Akademiker_innen im Namen aller ursprünglichen Unterzeichner_innen der Petition erneut zu einem Friedensprozess auf und verurteilten die Drangsalierung der unterzeichnenden Akademiker_innen. In der Folge leitete die Generalstaatsanwaltschaft von Istanbul eine separate Untersuchung gegen Muzaffer Kaya, Esra Mungan, Kıvanç Ersoy und Meral Camcı wegen “Propaganda für eine terroristische Organisation” ein.
Am 15. März gab das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, die vier Akademiker_innen in Untersuchungshaft zu nehmen, und erklärte: “…[O]bwohl sie wussten, dass die terroristische Organisation [die PKK] der Auslöser der Gewalt ist, wird sie in der Stellungnahme weder kritisiert noch verurteilt, was zeigt, dass die Angeklagten in Wirklichkeit die Aktivitäten der terroristischen Organisation unterstützen.” Meral Camcı befand sich bei der Ausstellung des Haftbefehls im Ausland und kehrte erst am 30. März in die Türkei zurück. Am 31. März wurde sie in Untersuchungshaft genommen und in das Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul gebracht, wo sich auch Esra Mungan befindet.
Esra Mungan war bis zum 28. März im Gefängnis Bakırköy in Einzelhaft getrennt von anderen Insass_innen gehalten worden. Muzaffer Kaya und Kıvanç Ersoy befanden sich zwischen dem 24. März und 4. April in Einzelhaft ohne Kontakt zu anderen Gefangenen. Sie werden derzeit im Gefängnis Silivri in der Nähe von Istanbul festgehalten. Das erste Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft von Esra Mungan, Muzaffer Kaya und Kıvanç Ersoy wurde am 28. März zurückgewiesen, und die erste Anhörung soll am 22. April stattfinden. Die Entscheidung über das Rechtsmittel von Meral Camcı gegen ihre Untersuchungshaft steht noch aus.
Die Stellungnahmen der vier Akademiker_innen bei der Pressekonferenz vom 10. März und auch die von ursprünglich 1.128 Personen unterzeichnete Petition vom 11. Januar stellen nach Ansicht von Amnesty International in keiner Weise eine Anstiftung zur Gewalt dar, sondern fallen vielmehr unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
• Lassen Sie die vier inhaftierten Akademiker_innen Muzaffer Kaya, Esra Mungan, Kıvanç Ersoy und Meral Camcı bitte umgehend frei und lassen Sie alle Anklagen gegen sie fallen.
• Ich appelliere an Sie, die Akademiker_innen nicht in Einzelhaft ohne Kontakt zu anderen Häftlingen zu halten, solange sie sich noch im Gefängnis befinden.
• Zudem fordere ich Sie auf, die Untersuchungen gegen die Akademiker_innen einzustellen, die wegen Unterzeichnung der Petition ins Visier geraten sind.

APPELLE AN

JUSTIZMINISTER
Mr Bekir Bozdağ
Ministry of Justice
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 417 7113

INNENMINISTER
Mr Efkan Ala
İçişleri Bakanlığı
Bakanlıklar
Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 418 1795

KOPIEN AN

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSINSTITUTION
Dr. Hikmet Tülen
Yüksel Caddesi No. 23, Kat 3
Yenişehir
06650 Ankara
TÜRKEI
Fax: (00 90) 312 422 29 96
E-Mail: tihk@tihk.gov.tr

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit Januar 2016 haben 1.084 weitere Akademiker_innen die Petition unterschrieben, womit die Zahl der Unterzeichner_innen von 1.128 auf 2.212 angestiegen ist. Gegen die Akademiker_innen, die die Petition bereits im Januar unterzeichnet hatten, wurden Ermittlungen unter gesetzlichen Bestimmungen gegen “Propaganda für eine terroristische Organisation” und “Verunglimpfung der türkischen Nation” eingeleitet. Der Petitionstext findet sich hier (auch auf Deutsch): http://www.barisicinakademisyenler.net/node/63.html?sm_au=iVVTjtJv4FjsVfRM. Weitere Informationen (auf Englisch) finden sich hier: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/01/turkey-detention-of-academics-intensifies-crackdown-on-freedom-of-expression.
Gegen viele der Unterzeichner_innen sind in ihren Universitäten Verwaltungsuntersuchungen eingeleitet worden. 30 Akademiker_innen wurden freigestellt und 38 wurden entlassen. Manche erhielten in sozialen Medien Morddrohungen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan verglich die Akademiker_innen mit “Terroristen”, nannte sie “die Allerschlimmsten” und forderte ihre Bestrafung. Seit Dezember werden in Teilen der südöstlichen Türkei 24-stündige Ausgangssperren verhängt, und die Armee und Polizei führen Einsätze gegen die kurdische “Patriotisch-Revolutionäre Jugendbewegung” (YDG-H), die Jugendorganisation der bewaffneten Gruppe PKK, durch. Die Menschen, die von den Ausgangssperren betroffen sind, haben kaum Zugang zu Nahrungsmitteln und medizinischer Versorgung und leiden unter Wasser- und Stromknappheit. Die Einsätze der Polizei und des Militärs in den Gegenden, in denen Ausgangssperre herrscht, sind durch den Einsatz schwerer Waffen und Heckenschützen gekennzeichnet. Die Zivilbevölkerung, die in diesen Gegenden festsitzt, muss um ihr Leben fürchten.
Am Tag vor dem Gerichtsentscheid über die Untersuchungshaft der vier Akademiker_innen sprach sich Präsident Erdoğan dafür aus, die Antiterrorgesetze abzuändern und die Definition von “Terrorismus” auszuweiten, sodass auch gewaltfreie Handlungen seitens Schriftsteller_innen, Akademiker_innen, Journalist_innen und NGOs darunter fallen können. Angesichts der bereits bestehenden vagen gesetzlichen Formulierungen und der Haltung der Staatsanwaltschaft und Gerichte würde eine solche Änderung bedeuten, dass die Meinungsfreiheit in der Türkei noch stärker eingeschränkt würde.
Einzelhaft sollte nur in Ausnahmefällen und für möglichst kurze Zeitspannen eingesetzt werden. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter setzt sich für die Abschaffung der Einzelhaft im Rahmen von Untersuchungshaft ein, da dadurch psychischer Druck ausgeübt werde, welcher die Inhaftierten dazu verleiten könne, sich im Gerichtsverfahren selbst zu belasten. In den überarbeiteten UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen heißt es, dass Einzelhaft über mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage hinweg verboten werden sollte.
Unter Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist die Türkei zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung verpflichtet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf nur in bestimmter Weise eingeschränkt werden, z. B. um Propaganda für Krieg oder Anstiftung zur Gewalt zu verbieten. Paragraf 7/2 des türkischen Antiterrorgesetzes verbietet “Propaganda für eine terroristische Organisation”. Diese Bestimmung ist allerdings zu breit auslegbar und erfordert nicht ausdrücklich, dass die Propaganda der Förderung gewaltsamer krimineller Methoden dienen muss. Dieser Paragraf ist in der Vergangenheit wiederholt dazu genutzt worden, gewaltfreie Meinungen bezüglich der Rechte von Kurd_innen und der Kurdenpolitik der Regierung zu bestrafen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY
• Calling on the Turkish authorities to release the four detained academics (Muzaffer Kaya, Esra Mungan, Kıvanç Ersoy and Meral Camcı) and drop the charges against them.
• Urging them not to hold any of the detained academics in solitary confinement whilst they are in detention.
• Calling on them to drop the investigations into the academics who originally signed the petition.