Abschiebung: Usbekische Flüchtlinge

UA-265/2008

Index: EUR 44/016/2008
18. September 2008

Usbekische Flüchtlinge:
Herr ALIM RAHMANOV
Frau UMIDE RAZIKOVA
RAHMETULLAH ADILOF, ihr 15-jähriger Sohn

Die usbekischen StaatsbürgerInnen Alim Rahmanov, Umide Razikova und ihr Sohn Rahmetullah Adilof sind in Gefahr, in den Iran abgeschoben zu werden, wo ihr Leben bedroht wäre. Die Familie war Teil einer Gruppe von 27 usbekischen Flüchtlingen und Asylsuchenden, darunter 15 Kinder. Sie alle lebten in der Stadt Van im Osten der Türkei und waren verpflichtet, sich im Rahmen der türkischen Asylbestimmungen bei der Sicherheitsabteilung in Van zu melden.

Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, wurde die Gruppe am 11. September von Polizeibeamten der Sicherheitsabteilung eingeladen, in der Abteilung Lehrmaterial für die Ausbildung der Kinder abzuholen. Als 24 Mitglieder der Gruppe am nächsten Tag bei der Sicherheitsabteilung ankamen, wurden sie gezwungen, in einen Bus zu steigen, und anschließend in eine abgeschiedene Gegend nahe der iranischen Grenze transportiert. Bei ihrer Ankunft nahm eine unbekannten Gruppe, die nicht in Verbindung mit der iranischen Regierung steht, sie gefangen und bedrohte sie Berichten zufolge mit dem Tod. Weitere Informationen zu dem Fall der 24 Flüchtlinge und Asylsuchenden und Hinweise, wie Sie sich für sie einsetzen können, finden Sie in der UA 263/2008 (MDE 13/138/2008 vom 17. September 2008).

Alim Rahmanov, Umide Razikova und Rahmetullah Adilof entgingen der Ausweisung in den Iran, da sie bei der Sicherheitsabteilung ankamen, als der Bus bereits abgefahren war. Amnesty International befürchtet, dass die Familie dennoch in Gefahr ist, in der Türkei inhaftiert und in den Iran abgeschoben zu werden.

Durch eine Ausweisung in den Iran wäre die Familie in Gefahr, von der selben unbekannten Gruppe gefangen genommen und mit dem Tod bedroht zu werden. Sie wären außerdem in Gefahr, aus dem Iran nach Usbekistan ausgewiesen zu werden, was ein Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Abschiebung wäre, welches die Abschiebung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in ein Land verbietet, in dem ihr Leben in Gefahr sein könnte.

Inhaltsverzeichnis

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Familie stammt ursprünglich aus Usbekistan, verließ Berichten zufolge das Land jedoch Ende der 1990er Jahre Richtung Tadschikistan, um Verfolgung und Verhaftung zu entgehen. Ihnen wurde zur Last gelegt, in einer Moschee außerhalb der staatlichen Kontrolle und unter einem Imam, dem die usbekischen Behörden staatsfeindliche Aktivitäten unterstellen, ihre Religion praktiziert zu haben. Von Tadschikistan reisten sie 1999 weiter nach Afghanistan, verließen jedoch wegen des Krieges 2001 das Land. Sie erreichten schließlich den Iran, wo sie vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden. Als man der Gruppe drohte, sie nach Usbekistan abzuschieben, floh sie 2007 aus dem Iran in die Türkei. Die Familien standen in Verbindung mit der Islamischen Bewegung Usbekistans (IMU – “Islamic Movement of Uzbekistan”). Die IMU ist eine bewaffnete Oppositionsgruppe. Die Familien hielten sich sowohl in Tadschikistan als auch in Afghanistan in Lagern der IMU auf und sollen für sie gearbeitet haben, möglicherweise unter Zwang.

Bei einer Untersuchung der Menschenrechtssituation in Usbekistan kam der UN-Ausschuss gegen Folter im November 2007 zu dem Ergebnis, dass Folter weitverbreitet und systematisch eingesetzt wurde. Amnesty International hat über Jahre zahlreiche Fälle von Abschiebung Asylsuchender oder mutmaßlicher StraftäterInnen nach Usbekistan dokumentiert. Die meisten Abgeschobenen wurden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, was die Gefahr erhöhte, dass sie gefoltert oder misshandelt wurden. Sie wurden oft in unfairen Prozessen, aufgrund von Geständnissen, die unter Folter erpresst wurden, zu langen Haftstrafen unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen verurteilt.
Im April 2008 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Abschiebung von zwölf usbekischen Mandatsflüchtlingen aus Russland nach Usbekistan “einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter) zur Folge hätte, da sie dort der Gefahr von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt wären”.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS, IN DENEN SIE

  • die türkischen Behörden auffordern, das völkerrechtliche Prinzip der Nicht-Abschiebung zu respektieren und Alim Rahmanov, Umide Razikova und Rahmetullah Adilof nicht in den Iran abzuschieben;
  • die türkischen Behörden bitten, die Familie nicht zu inhaftieren und sie daran erinnern, dass die Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden, abgesehen von absoluten Ausnahmefällen, durch das Völkerrecht und internationale Standards untersagt ist;
  • eine sofortige Untersuchung der Abschiebung von Flüchtlingen fordern, die Berichten zufolge ohne rechtliches Verfahren stattfand und damit gegen türkisches und internationales Recht verstößt.

APPELLE AN

INNENMINISTER DER REPUBLIK TÜRKEI
Beşir Atalay
Icisleri Bakanligi, 06644 Ankara,
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 7696
E-Mail: besir.atalay@icisleri.gov.tr

INNENMINISTERIUM – ABTEILUNG FÜR AUSLÄNDER, GRENZEN, ASYL
Mehmet Terzioglu
Head of Department for Foreigners Borders Asylum
(Yabancilar Hudut Iltica Daire Baskani)
General Security Directorate
Emniyet Genel Mudurlugu
Dikmen Caddesi No: 89, Dikmen / Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Terzioglu)
Fax: (00 90) 312 466 90 11
E-Mail: illegalmig@egm.gov.tr

KOPIEN AN
PARLAMENTARISCHE KOMMISSION FÜR MENSCHENRECHTE
Mehmet Zafer Uskul, Commission Chairperson
TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu
Bakanliklar, 06543 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr Uskul)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: inshkkom@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestraße 9, 10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION:

Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Turkish, English or your own language:

  • urge the authorities to respect the non-refoulement principle of international law and not deport Alim Rahmanov, Umide Razikova and Rahmetullah Adilof to Iran;
  • ask the authorities not to detain the family and remind them that the detention of refugees and asylum-seekers is, apart from in the most exceptional circumstances, proscribed by international law and standards;
  • request that an urgent investigation be carried out into the deportation of refugees reportedly without any legal procedure in violation of Turkish and international law.