Kriegsdienstverweigerer festgenommen

Inhaltsverzeichnis

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Der KDV Enver Aydemir wird von Mazlum Der unterstützt

Einleitung

Enver Aydemir, Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, wurde am 24. Dezember 2009 von der Polizei in Istanbul festgenommen, als er sich auf dem Weg zu einer Konferenz über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung befand. Amnesty International betrachtet Enver Aydemir als gewaltlosen politischen Gefangenen und ist über Berichte besorgt, denen zufolge er in der Haft geschlagen worden ist.

Hintergrund

Seinem Rechtsanwalt teilte Enver Aydemir mit, er sei bei seiner Ankunft im Militärgefängnis von Maltepe mit Knüppeln geschlagen worden, als er sich weigerte, eine Militäruniform zu tragen. Am nächsten Morgen habe man ihn in die Uniform gezwungen. Außerdem sei er vom Direktor des Gefängnisses geschlagen worden.

Aus Protest gegen seine Behandlung trat Enver Aydemir in den Hungerstreik. Am 26. Dezember wurde er nach eigenen Angaben in die Krankenstation des Gefängnisses gebracht und gegen seinen Willen an einen Tropf angeschlossen. Sein Rechtsanwalt reichte am 28. Dezember bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Behandlung von Enver Aydemir ein und stellte einen Eilantrag, in dem er eine sofortige Untersuchung seines Mandanten durch MitarbeiterInnen des forensischen Instituts verlangte. Statt der Untersuchung, so der Anwalt gegenüber Amnesty, sei jedoch ein “psychiatrischer Test” vorgenommen worden. Über einige Kriegsdienstverweigerer, die ähnliche Tests durchlaufen haben, hieß es in anschließenden Gutachten, sie litten an einer “fortgeschrittenen sozialfeindlichen Persönlichkeitsstörung” und seien daher “in Friedens- wie Kriegszeiten für den Militärdienst untauglich”. Amnesty befürchtet, dass derartige Gutachten nicht die tatsächliche psychische Verfassung der untersuchten Personen widerspiegeln, sondern nur ausgestellt werden, weil die Betreffenden auf ihrem Status als Kriegsdienstverweigerer beharren.

Enver Aydemir wurde am 29. Dezember in das Militärgefängnis der Stadt Eskişehir verlegt und wartet nun auf die Eröffnung seines Gerichtsverfahrens. Für den 21. Januar ist eine Anhörung anberaumt, in der über die Anklageerhebung wegen Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht verhandelt werden wird.

Weitere Informationen

Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen, und ihnen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten sie oft neue Einberufungsbefehle, und die Prozedur wiederholt sich ein weiteres Mal. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In dem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern und die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbot unmenschlicher Behandlung.

Enver Aydemir hat die Ableistung des Militärdienstes im Jahr 2007 verweigert. Am 24. Juli 2007 wurde er gegen seinen Willen zur Übungsbrigade der Gendarmerie von Bilecik gebracht, um den Militärdienst anzutreten. Eine Woche später brachte man ihn ins Militärgefängnis von Eskisehir. Am 4. Oktober 2007 wurde Enver Aydemir wegen seiner Weigerung, den Militärdienst anzutreten, vor ein Militärgericht gestellt. Das Gericht ordnete seine Freilassung an, knüpfte sie jedoch an die Bedingung, dass sich Enver Aydemir unverzüglich bei den Militärbehörden meldet, um seinen Dienst anzutreten. Nach seiner Haftentlassung bekräftigte Enver Aydemir erneut, dass er aufgrund seiner religiösen Überzeugung den Militärdienst nicht antreten werde. Da er sich auch bei seiner Einheit nicht meldete, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines ebenbürtigen alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.

Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts.

Am 3. November 2006 hat der UN-Menschenrechtsausschuss im Fall zweier Kriegsdienstverweigerer aus der Republik Korea entschieden, dass mit der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beiden Männer gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen worden ist, da das Land damals keine Alternative zum Militärdienst anbot.

Die UN-Menschenrechtskommission hat bereits 1995 in ihrer Resolution 1998/77 bekräftigt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Recht auf Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit) geschützt ist. In der Resolution heißt es: “(Die Menschenrechtskommission) macht auf das Recht eines jeden Menschen aufmerksam, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern.” In der Resolution findet sich der Aufruf an alle Staaten, “für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen verschiedene Formen des Ersatzdienstes vorzusehen, die mit den Gründen für die Militärdienstverweigerung vereinbar sind, als Dienst ohne Waffe oder als Zivildienst abgeleistet werden, im öffentlichen Interesse liegen und keinen Strafcharakter aufweisen”. In der Resolution wird ferner betont, “dass die Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht auf Grund des Nichtableistens des Militärdienstes der Freiheitsentziehung und wiederholter Bestrafung zu unterwerfen. Und weiter heißt es, “dass niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz oder dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, zur Rechenschaft gezogen oder erneut bestraft werden darf”.

Empfohlene Aktionen

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die türkischen Behörden auf, Enver Aydemir umgehend und bedingungslos freizulassen;
  • Verlangen Sie, dass Enver Aydemir vor Folter oder Misshandlung geschützt wird und Misshandlungsvorwürfe unverzüglich und in unabhängiger Weise untersucht werden;
  • Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Verpflichtung eingegangen ist, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen;
  • Fordern Sie die Behörden auf, sicherzustellen, dass Enver Aydemir in der Haft von einem unabhängigen Arzt untersucht und angemessen medizinisch versorgt wird.

Appelle an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Vecdi Gönül
Minister of National Defence
Milli Savunma Bakanligi, 06100 Ankara
TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr

LEITER DES MILITÄRGEFÄNGNISSES ESKIŞEHIR
Commander
Eskişehir Military Prison
1. Taktik Hava Kuvvetleri
Komutanligi
Askeri Cezaevi
Eskişehir, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Commander)
Fax: (00 90) 222 237 5928

UA-004/2009 Index: EUR 44/001/2010