Urteil gegen Verweigerer

UA-004/2010-2

Index:EUR 44/006/2010 08. April 2010

Herr ENVER AYDEMIR

Ein Militärgericht verurteilte den Wehrdienstverweigerer Enver Aydemir am 29. März wegen “Fahnenflucht” zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Weil er bereits sechs Monate im Gefängnis verbracht hat, wurde die Haftstrafe auf vier Monate reduziert.

Der Rechtsanwalt von Enver Aydemir gab gegenüber Amnesty International an, dass sein Mandant freigelassen, aber anschließend sofort zur Militäreinheit in Bilecik gebracht worden sei, wo er sich aus Gewissensgründen erneut geweigert habe, seinen Wehrdienst abzuleisten. Am nächsten Tag sei er dem Staatsanwalt vorgeführt und wegen “fortgesetzter Befehlsverweigerung” angeklagt worden. Im Anschluss habe man ihn zurück in das Eskişehir-Gefängnis gebracht, wo er den Beginn seines Prozesses abwarte. Gegen Enver Aydemir ist aufgrund von zwei früheren Anklagen wegen Befehlsverweigerung und “fortgesetzter Befehlsverweigerung” ein Verfahren anberaumt worden.

Die zwei Anklagen wegen Befehlsverweigerung werden am 22. April bzw. am 2. Juni vor einem Militärgericht verhandelt. Ein Verhandlungstermin über die Anklage der “fortgesetzten Befehlsverweigerung” steht noch nicht fest. Enver Aydemir’s Anwalt sagte gegenüber Amnesty International, dass er gegen das Urteil wegen Fahnenflucht Rechtsmittel eingelegt habe.

Da sich Enver Aydemir während der Haft im Eskişehir-Gefängnis weigerte, die Gefängnisuniform zu tragen, verhängte man gegen ihn zwei einmonatige Disziplinarmaßnahmen: mit der ersten untersagte man ihm jeglichen Briefverkehr, mit der zweiten die wöchentlichen Besuche seiner Familie.

Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist in der Türkei rechtlich nicht anerkannt, und es gibt keinen alternativen Zivildienst für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Sie müssen für gewöhnlich mit Strafverfolgungsmaßnahmen und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe erhalten sie oft neue Einberufungsbefehle, und die Prozedur wiederholt sich ein weiteres Mal. Die Türkei hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 bislang nicht umgesetzt. In dem Richterspruch wird das Land zu einer Gesetzeskorrektur aufgefordert, um die wiederholte Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern und die mehrfache Verhängung von Schuldsprüchen zukünftig zu verhindern. Ein solches Vorgehen befand das Gericht als unvereinbar mit dem in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Verbot unmenschlicher Behandlung.

Enver Aydemir verweigerte die Ableistung des Militärdienstes im Jahr 2007. Am 24. Juli 2007 wurde er gegen seinen Willen zur Übungsbrigade der Gendarmerie von Bilecik gebracht, um den Militärdienst anzutreten. Eine Woche später brachte man ihn ins Militärgefängnis von Eskişehir. Am 4. Oktober 2007 wurde Enver Aydemir wegen seiner Weigerung, den Militärdienst anzutreten, vor ein Militärgericht gestellt. Das Gericht ordnete seine Freilassung an, knüpfte sie jedoch an die Bedingung, dass sich Enver Aydemir unverzüglich bei den Militärbehörden melde, um seinen Dienst anzutreten. Nach seiner Haftentlassung bekräftigte Enver Aydemir erneut, dass er aufgrund seiner religiösen Überzeugung den Militärdienst nicht antreten werde. Da er sich auch bei seiner Einheit nicht meldete, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines wirklich alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.

Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, welches in einer Reihe von internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist, unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Die Türkei ist Vertragsstaat dieses Pakts.

Die UN-Menschenrechtskommission hat bereits 1995 in ihrer Resolution 1998/77 bekräftigt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Recht auf Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit) geschützt ist. In der Resolution heißt es: “(Die Menschenrechtskommission) macht auf das Recht eines jeden Menschen aufmerksam, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern.” In der Resolution findet sich der Aufruf an alle Staaten, “für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen verschiedene Formen des Ersatzdienstes vorzusehen, die mit den Gründen für die Militärdienstverweigerung vereinbar sind, als Dienst ohne Waffe oder als Zivildienst abgeleistet werden, im öffentlichen Interesse liegen und keinen Strafcharakter aufweisen”. In der Resolution wird ferner betont, “dass die Staaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht auf Grund des Nichtableistens des Militärdienstes der Freiheitsentziehung und wiederholter Bestrafung zu unterwerfen”. Und weiter heißt es, “dass niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz oder dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, zur Rechenschaft gezogen oder erneut bestraft werden darf”.

Am 3. November 2006 hat der UN-Menschenrechtsausschuss im Fall zweier Kriegsdienstverweigerer aus der Republik Korea entschieden, dass mit der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beiden Männer gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen worden ist, da das Land damals keine Alternative zum Militärdienst anbot.

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die türkischen Behörden auf, Enver Aydemir umgehend und bedingungslos freizulassen.
  • Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Türkei als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Pflicht hat, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.
  • Dringen Sie darauf, sicherzustellen, dass Enver Aydemir weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird und dass keine weiteren unfairen Disziplinarmaßnahmen gegen ihn verhängt werden.

APPELLE AN

VERTEIDIGUNGSMINISTER Vecdi Gönül Milli Savunma Bakanligi 06100 Ankara TÜRKEI (korrekte Anrede: Dear Minister) Fax: (00 90) 312 418 4737 E-Mail: info@msb.gov.tr

LEITER DES MILITÄRGEFÄNGNISSES ESKIŞEHIR Eskişehir Military Prison 1. Taktik Hava Kuvvetleri Komutanligi Askeri Cezaevi Eskişehir TÜRKEI (korrekte Anrede: Dear Commander) Fax: (00 90) 222 237 5928

KOPIEN AN PRÄSIDENT DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS Mehmet Zafer Üskül TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu Bakanliklar 06543 Ankara TÜRKEI (korrekte Anrede: Dear Mr. Üskül) Fax: (00 90) 312 420 53 94 E-Mail: inshkkom@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER TÜRKEI S. E. Herrn Ali Ahmet Acet Rungestraße 9 10179 Berlin Fax: 030-2759 0915 E-Mail: turk.em.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Türkisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • calling on the authorities to release Enver Aydemir immediately and unconditionally;
  • reminding them that Turkey is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, and is therefore obliged to recognize the right to conscientious objection;
  • urging them to ensure that Enver Aydemir is not tortured or otherwise ill-treated, or subjected to further unfair disciplinary punishments.‏‎