Im Zweifel für den Generalstab

AMNESTY JOURNAL APRIL 2008

Türkei

IM ZWEIFEL FÜR DEN GENERALSTAB – ERMITTLUNGEN GEGEN EREN KESKIN

In der Türkei ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder gegen die Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin.

Von Sabine Küper

Erneut ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Eren Keskin. Die Rechtsanwältin und frühere Vorsitzende des Menschenrechtsvereins IHD Istanbul soll angeblich die türkischen Streitkräfte in einem Interview mit dem Berliner »Tagesspiegel« herabgewürdigt haben.

Anlass war der Anschlag des ultranationalistischen Anwalts Alparslan Arslan, der am 17. Mai 2006 auf Richter des Obersten Verwaltungsgerichts geschossen hatte. Fünf von ihnen wurden verletzt, der Richter Mustafa Yücel Özbilgin erlag seinen Verletzungen. Arslan gab nach seiner Verhaftung an, den Anschlag wegen einer Gerichtsentscheidung verübt zu haben. Die Richter hatten eine Lehrerin vom Dienst suspendiert, weil sie auf dem Weg zur Arbeit ein Kopftuch trug. Nach dem Anschlag kam es vor allem in Ankara zu regierungskritischen Protesten, der damalige Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer sprach von einer »Gefahr für den Laizismus«. Später stellte sich heraus, dass Arslan nicht aus religiösen Motiven gehandelt hatte, sondern zu einem Kreis von Ultranationalisten gehört, die mit ihren Aktionen die Beziehungen der Türkei zu Europa stören wollen.

Am 26. Juni 2006 hatte Keskin in einem Interview mit dem »Tagesspiegel« erklärt, der Überfall auf die Richter des Obersten Verwaltungsgerichtes sei kein Angriff auf den Staat gewesen. Vielmehr habe das Attentat gerade den autoritären, laizistischen Kreisen gedient, die auf das Militär als politische Macht setzen. Bislang sei keine Regierung in der Türkei in der Lage gewesen, unabhängig vom Militär politisch zu agieren.

Nach einer entsprechenden Anzeige durch den Generalstab erhob die Staatsanwaltschaft des Istanbuler Stadtteils Kartal Anklage nach dem umstrittenen Paragraphen 301, der eine »Verunglimpfung des Türkentums« unter Strafe stellt. Sie fordert ein Jahr Haft, weil Keskin die Streitkräfte als eine kriminelle Vereinigung erscheinen lasse.

Der Generalstab forderte zudem Anfang dieses Jahres die Anwaltskammer auf, ein Disziplinarverfahren gegen Eren Keskin einzuleiten. Die Kammer verfügte schon einmal eine zeitweilige Suspendierung der Anwältin. Keskin erklärte daraufhin Anfang März 2008, dass in keinem demokratischen Land ein Generalstab wegen einer freien Meinungsäußerung ein Zivilverfahren gegen eine Einzelperson anstrengen oder eine Berufsvereinigung unter Druck setzen würde.

Eren Keskin ist dem Generalstab aber schon lange ein Dorn im Auge. Die Trägerin des »Menschenrechtspreises 2001« von amnesty international und des »Aachener Friedenspreises 2004« wurde bereits im März vergangenen Jahres wegen »Beleidigung der türkischen Streitkräfte« zu zehn Monaten Haft verurteilt. Keskin hätte die Strafe verbüßt, wenn nicht das Kassationsgericht wegen eines Formfehlers das Urteil revidiert hätte.

Bei dem Verfahren ging es um eine Podiumsdiskussion in Köln zum Thema »Ist Frauenrecht ein Menschenrecht?«, an der Keskin im April 2002 teilgenommen hatte. Dort sprach sie über »sexuelle Gewalt, die vom Staat ausgeht«. Ihre Thesen stützte sie auf Daten, die sie seit 1997 in ihrem »Rechtshilfebüro für Opfer sexueller Belästigung und Vergewaltigung in staatlichem Gewahrsam« gesammelt hatte. Keskin betonte, dass sexuelle Folter ein Teil der gängigen Kriegsstrategie sei, und Frauen häufig aus Angst vor ihren Peinigern keine Anzeige einreichen würden. Zudem sprach sie über den Druck, den das türkische Militär auf die zivile Politik ausüben würde. Themen, die auch in der heutigen Debatte um die Rolle des Militärs im Staat relevant sind und den Hintergrund für Eren Keskins aktuelle Konflikte bilden.

Das türkische Strafgericht argumentierte damals in seiner Urteilsbegründung, dass »bestimmte Kreise sensible und wertvolle Ämter und Institutionen unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit angreifen« würden und dabei »Rückendeckung durch die Europäische Union und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte« erhielten. An dieser Einschätzung hat sich nicht viel geändert. Mehr denn je erweckt Generalstabschef Yaşar Büyükanıt bei seinen öffentlichen Äußerungen den Eindruck, dass er jede Kritik an den Streitkräften als Verunglimpfung betrachtet und entsprechend strafrechtlich verfolgen lassen möchte.

Eine Haltung, die sich nachdrücklich auf die Pressefreiheit auswirkt. Während des türkischen Einmarsches in den Nordirak vor einigen Wochen herrschte eine allgemeine Nachrichtensperre, die von den türkischen Medien auch eingehalten wurde. Bis heute sind außer den Erklärungen des Generalstabs keine Einzelheiten über die Militäroperation bekannt geworden.

Eren Keskin lässt sich jedoch nicht einschüchtern, obwohl sie schon oft Zielscheibe öffentlicher Diffamierung und massiver Drohungen war. So diffamierte sie der prominente Journalist Fatih Altayli nach ihrem Vortrag in Köln mit der Bemerkung, insgeheim wünsche sich Keskin eine Vergewaltigung. Während die Anwältin wegen ihrer Äußerungen strafrechtlich verfolgt wurde, kam Altayli mit einer Rüge des türkischen Journalistenverbands davon.

Ähnlich verhielt es sich im Fall von Zeki Özhan, der im vergangenen Oktober aus dem Gefängnis im Istanbuler Stadtteil Ümraniye einen Drohbrief an Keskin schrieb. Darin heißt es: »Ich warne Dich … Du wirst unsere großen Brüder nicht weiter belästigen, Du überschätzt Dich. Deine Lizenz kann Dir auch entzogen werden. Fürchte Gott.«

Mit den »großen Brüdern« könnten die Mitglieder der Geheimorganisation »Ergenekon« gemeint sein, die mit ihren terroristischen Aktionen einen autoritären Staat herbeiführen wollen. Die Ermordung des Journalisten Hrant Dink im Januar vergangenen Jahres wird dieser Gruppe zugerechnet. Einige ihrer führenden Köpfe wurden mittlerweile verhaftet. Im Fall Zeki Özhans blieb die Reaktion sehr schwach. Die Gefängnisleitung begnügte sich mit einer Rüge des Gefangenen.

Am 20. März wurde Keskin nach einer nur 15-minütigen Verhandlung schuldig gesprochen und wegen »Beleidigung des Türkentums« zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Keskin will nun Einsrpuch gegen das Urteil einlegen. Bis darüber entschieden wird, bleibt sie auf freiem Fuß.

Die Autorin ist Journalistin und lebt in Istanbul.