Amnesty Journal, 01.04.2012
Wer in der Türkei den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, wird verfolgt und inhaftiert. Häufig werden die Verweigerer sogar mehrfach wegen des gleichen Delikts verurteilt. Doch in der Gesellschaft regt sich langsam Widerstand gegen den obligatorischen Militärdienst. Einer der führenden ¬Aktivisten ist der Kriegsdienstverweigerer Halil Savda.
Von Amke Dietert
“Das Töten abzulehnen, ist kein Verbrechen”, sagt Halil Savda. Weil er den Kriegsdienst ablehnt, wurde er schon zahlreiche Male festgenommen. Bis heute verbrachte er insgesamt 17 Monate in Haft und wurde dabei schwer misshandelt. Seine letzte Inhaftierung erfolgte am 24. Februar 2012. Er wurde zu 100 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er im Jahr 2006 eine Solidaritätsaktion mit Kriegsdienstverweigerern in Israel organisiert hatte.
In der Türkei ist eine Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen nicht möglich und ein ziviler Ersatzdienst nicht vorgesehen. Auch wer sich für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einsetzt und Solidarität mit verfolgten Verweigerern zeigt, gerät ins Visier der türkischen Justiz. Grundlage dafür ist Artikel 318 des türkischen Strafgesetzbuches, der die “Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst” unter Strafe stellt und mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren belegt.
Bereits Anfang der neunziger Jahre formierte sich eine zivilgesellschaftliche Bewegung gegen den obligatorischen Militärdienst. Bekannt wurde sie vor allem durch den Kriegsdienstgegner Osman Murat Ülke, der seit 1996 immer wieder wegen seiner Verweigerung inhaftiert wurde. Nach jeder Haftentlassung wurde er erneut zum Militärdienst verpflichtet. Er weigerte sich abermals und wurde wieder inhaftiert – eine sogenannte Kettenbestrafung. 2006 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei im Fall Ülke wegen unverhältnismäßiger Strafverfolgung. Dennoch bekommt Osman Murat Ülke weiterhin Einberufungsbefehle und ist in Gefahr, inhaftiert zu werden.
Im Anschluss an die Entscheidung des EGMR forderte das Ministerkomitee des Europarats die Türkei auf, das Urteil bis Ende 2011 umzusetzen und die Gesetzgebung entsprechend zu ändern. Im November 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut über die Klage eines Wehrdienstverweigerers. In diesem Fall war der Kläger ein Zeuge Jehovas, der sich auf seine religiöse Überzeugung berief. Das Gericht urteilte, dass die Türkei den Kläger durch den Zwang zum Militärdienst ohne einen zivilen Ersatzdienst in seinem Recht auf Gewissensfreiheit verletzt habe.
Die Türkei ist also aufgefordert, die Kettenbestrafungen für Wehrdienstverweigerer abzuschaffen und die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zuzulassen. Innerhalb der türkischen Regierung gibt es jedoch erhebliche Differenzen diesbezüglich. Im November 2011 kündigte der stellvertretende Ministerpräsident Bülent Arınç an, man wolle einen Zivildienst nach europäischem Vorbild einrichten. Verteidigungsminister İsmet Yılmaz dementierte dies jedoch umgehend und erklärte, man werde lediglich das Urteil des EGMR von 2006 umsetzen und die Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern auf ein Mal begrenzen. Auch Ministerpräsident Erdoğan sprach sich ¬gegen jegliche Lockerung bei der Wehrpflicht aus.
Die türkische Regierung ist aber unter Druck geraten und wird von ihrer harten Position etwas abrücken müssen. Denn auch in der türkischen Gesellschaft hat die Bewegung der Kriegsdienstverweigerer Erfolge erzielt. Während früher der Wehrdienst unantastbar war, wird heute in vielen Medien auch positiv über das Anliegen der Verweigerer berichtet.
Einer der derzeit führenden Aktivisten der Verweigererbewegung ist Halil Savda. Neben der Verurteilung, die zu seiner jüngsten Inhaftierung führte, laufen gegen ihn drei weitere Verfahren nach Artikel 318. Dabei geht es um Solidaritätsaktionen für den Kriegsdienstverweigerer Enver Aydemir. Anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen Aydemir hatte Halil Savda eine Erklärung verlesen, während eine Gruppe von Demonstranten Slogans rief wie: “Niemand wird als Soldat geboren, alle Menschen werden als Babys geboren”. Er spielt auf einen anderen bekannten Spruch an: “Ein Türke wird als Soldat geboren”.
Im Dezember 2011 beobachtete ein Mitglied der Türkei-Koordinationsgruppe der deutschen Sektion von Amnesty International den Prozess gegen Halil Savda und andere Personen im Zusammenhang mit dieser Demonstration. Die Verteidigung hatte drei Frauen als Zeuginnen laden lassen, die vor Gericht aussagten, sie hätten Kinder zur Welt gebracht und könnten deshalb bestätigen, dass sie keine Soldaten geboren hätten, sondern Babys. Darüber wurde auch in der türkischen Presse berichtet – mit einer Fotomontage von einem Baby mit Stahlhelm.
Enver Aydemir wurde inzwischen aufgrund von “antisozialen, psychischen Störungen” als “ungeeignet für den Militärsdienst” befunden. Ebenso wurde auch bei Halil Savda und anderen Kriegsdienstverweigerern, wie zum Beispiel Mehmet Bal und Inan Süver, verfahren. Damit wird in Fällen, die in der öffentlichen Diskussion sind, eine eigentlich notwendige gesetzliche Regelung umgangen. Gleichzeitig werden die politischen, ethischen oder religiösen Motive der Kriegsdienstverweigerer ignoriert. Besonderen Schikanen sind homosexuelle Wehrpflichtige ausgesetzt. Da Homosexualität als Krankheit und “psychosoziale Störung” definiert wird, was an sich schon eine Diskriminierung darstellt, werden schwule Wehrpflichtige als untauglich eingestuft. Dafür müssen sie aber ihre Homosexualität “beweisen”, was mit entwürdigenden Prozeduren verbunden ist. Sie müssen Fotos vorlegen, die sie beim gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr zeigen, zudem können Analuntersuchungen angeordnet werden. Auch Zeugenaussagen können eingeholt werden, was insbesondere Männer, die ihre Homosexualität vor ihrer Familie oder ihrem sonstigen Umfeld verheimlicht haben, zusätzlichen Gefahren aussetzt. Wer sich diesen Prozeduren nicht aussetzen will oder nicht als untauglich eingestuft wird, weil die “Beweise” als nicht ausreichend betrachtet werden, muss mit Diskriminierung und Misshandlungen durch andere Wehrpflichtige und Vorgesetzte rechnen.
Doch eventuell bahnt sich eine erste Lösung an: In einer weiteren Verhandlung gegen Halil Savda und weitere Angeklagte im Februar 2012 kündigte der Richter an, er wolle Artikel 318 dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Nach der türkischen Verfassung haben internationale Abkommen, die die Türkei unterzeichnet hat, Vorrang vor dem nationalen türkischen Recht.
Da der Artikel 318 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt, könnte eine solche Prüfung zur Aufhebung des Artikels führen. Falls das Verfassungsgericht anderer Meinung ist, werden Halil Savda und andere Aktivisten der antimilitaristischen Bewegung noch viel Zeit im Gefängnis verbringen müssen.