ANKLAGEN FALLENLASSEN
TÜRKEI UA-Nr: UA-002/2017-2 AI-Index: ASA 44/5969/2017, 5. April 2017
Herr BARBAROS ŞANSAL
Die Strafverfolgung des Modedesigners und LGBTI-Aktivisten Barbaros Şansal wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung wird fortgesetzt. Die nächste Anhörung soll am 1. Juni stattfinden. In der Zwischenzeit verhindert ein gegen ihn verhängtes Reiseverbot, seinen Beruf weiter ausüben zu können. Die Behörden schützen ihn bislang auch nicht vor Angriffen.
Die nächste Anhörung im Strafverfahren gegen den Modedesigner und LGBTI-Aktivisten Barbaros Şansal wird am 1. Juni stattfinden. Er wird gemäß Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs strafverfolgt, der das „Anstiften der Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit“ durch eine in den sozialen Medien geteilte Videonachricht und einen Tweet am 31. Dezember 2016 unter Strafe stellt.
Am 1. März entschied ein Gericht, Barbaros Şansal unter Auflagen freizulassen und legte ihm ein Reiseverbot auf. Er war seit dem 3. Januar 2017 in Untersuchungshaft. Bei seiner Freilassung dankte Barbaros Şansal den Unterstützer_innen von Amnesty International und erklärte: „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Freiheit. Ich bin guter Dinge, trotz der schrecklichen Erfahrung in Nordzypern, verschleppt, körperlich angegriffen und auf dem Flughafenrollfeld verletzt worden zu sein. Ich habe schon früher Repression erlebt […]. Ich glaube, dass auch diese Phase vorbeigeht. Es werden wieder bessere Zeiten kommen.“
Am 3. März beantragte Barbaros Şansal beim Gouvernement von Istanbul Schutzmaßnahmen für sich, da er Drohnachrichten erhalten hatte und Grund hat, weitere körperliche Angriffe zu befürchten. Das geht so weit, dass er Angst hat, das Haus zu verlassen. Bis heute hat er keine Antwort auf sein Ersuchen um Schutz erhalten. Barbaros Şansal bestreitet nicht, die Videobotschaft und die Twitternachricht gepostet zu haben. Diese Äußerungen fallen jedoch unter sein Recht auf freie Meinungsäußerung und dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bei der ersten Anhörung am 16. März plädierte Barbaros Şansal auf nicht schuldig und protestierte gegen das Reiseverbot, das ihn vor allem an der Ausübung seines Berufs hindert. Das Gericht entschied, das Reiseverbot aufrechtzuerhalten. Am 17. März legte sein Rechtsbeistand erneut Rechtsmittel gegen diesen Entscheid ein, doch bis zum 5. April hatte das Gericht noch keine Entscheidung getroffen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 31.Dezember 2016 veröffentlichte Barbaros Şansal eine kurze Videonachricht in sozialen Medien, in denen er Personen kritisierte Neujahr zu feiern, während Journalist_innen im großen Stil inhaftiert werden, Korruption weit verbreitet ist und Vorwürfe von Kindesmissbrauch kursieren. Er beendete das Video mit den Worten „die Türkei solle in ihrer eigenen Scheiße ertrinken“. Am 2. Januar 2017 wurde er aus dem Territorium Nordzypern ausgewiesen, wo er den Jahreswechsel verbracht hatte. Am Abend des 2. Januar bei seiner Ankunft auf dem Atatürk-Flughafen in Istanbul wurde Barbaros Şansal beim Verlassen des Flugzeugs, noch ehe die türkische Polizei ihn verhaftete, von einer Gruppe Flughafenangestellter angegriffen.
Als Barbaros Şansal von der Staatsanwaltschaft befragt wurde, sagte er: „Der Bezug auf die Türkei, die ‚in ihrer Scheiße ertrinken möge‘ ist eine humorig gemeinte Bemerkung, die ich vor zwei Jahren in einem Interview gemacht habe. Ich habe den Witz von Zeit zu Zeit in meinen Kurzvideos gemacht, die ich in den sozialen Medien teile.“
Barbaros Şansal wurde auch zu zwei Tweets befragt. Den ersten veröffentlichte er nach dem bewaffneten Angriff auf den Nachtclub Reina am Silvesterabend, bei dem 39 Menschen getötet und 65 verletzt wurden. Er lautete: „Der Besitzer ist Jude, der Beschwerdeführer ist Sunnit, die Managerin ist Alevitin… der Weihnachtsmann? F… O…“. Er habe diesen Tweet geteilt und „was ich damit zu sagen versuche, ist, dass das, was dort geschehen ist, kein Zusammenstoß der Religionen oder verschiedenen Glaubensrichtungen war.“ Laut Verhörprotokoll sagte Barbaros Şansal, dass der zweite Tweet, zu dem er befragt wurde, nicht von ihm verschickt worden war. Darin hieß es: „Sunnit_innen in Nikolauskostümen schossen auf Menschen in Istanbul, weil Managerin und Angestellte Alevit_innen waren“. Die Zeit und der Ort im Tweet weist darauf hin, dass er aus der Türkei versandt wurde und nicht aus dem Norden Zyperns, wo sich Barbaros Şansal aufhielt.
Seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 sind Hunderte Menschen, darunter Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und andere, durch das drastische Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ins Gefängnis gekommen. Lange Untersuchungshaftanordnungen, die sich auf dürftige oder nicht vorhandene Beweise für international als Straftat anerkannte Handlungen stützen, werden dazu weitverbreitet und routinemäßig angewandt. Der am 20. Juli 2016 ausgerufene Ausnahmezustand wurde am 4. Januar 2017 zum zweiten Mal um drei Monate verlängert.
SCHREIBEN SIE BITTE
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
– Bitte lassen Sie, Herr Justizminister, alle Anklagen gegen Barbaros Şansal fallen und heben Sie sein Reiseverbot auf.
– Ich möchte darauf dringen, Herr Gouverneur, dass Sie Barbaros Şansal umgehend wirksamen Schutz in Übereinstimmumg mit seinen Wünschen bereitstellen.
– Bitte leiten Sie, Herr Justizminister, eine Untersuchung des Angriffs gegen Barbaros Şansal und die Drohungen, die er immer wieder erhält, ein. Stellen Sie bitte alle Verantwortlichen vor Gericht.
APPELLE AN
GOUVERNEUR VON ISTANBUL
Mr Vasip Şahin
Istanbul Governorship, İstanbul Valiliği, Ankara Caddesi,
34110 Cağaloğlu-Fatih/İstanbul , TÜRKEI
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 90) 212 512 20 86
JUSTIZMINISTER
Mr. Bekir Bozdağ
Ministry of Justice, Adalet Bakanlığı
06659 Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 419 33 70
E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Mai 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Weitere Informationen zu UA-002/2017 (ASA 44/5431/2017, 6. Januar 2017 und ASA 44/5648/2017, 08. Februar 2017)
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
– Calling on the Minister of Justice to drop the charges against Barbaros Şansal and lift the travel ban.
– Urging the Governor of Istanbul to ensure Barbaros Şansal is provided with immediate and effective protection in accordance to his wishes.
– Urging the Minister of Justice to start a criminal investigation into the assault on Barbaros Şansal and the threats he continues to receive and bring all those found to be responsible to justice.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN – FORTSETZUNG
In Paragraf 216 des türkischen Strafgesetzbuchs heißt es:
„(1) Wer öffentlich zu Hass und Feindschaft gegen Teile der Bevölkerung, die unterschiedliche Besonderheiten (soziale Klasse, Rasse, Religion, Konfession oder Herkunft) aufweist, auffordert und dadurch eine Gefahr für den öffentlichen Frieden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wobei die Mindestfreiheitsstrafe 12 Monate sein muss.
(2) Wer einen Teil der Bevölkerung wegen seiner sozialen Klasse, Rasse, Religion, Konfession, seines Geschlechtes oder seiner Herkunft öffentlich erniedrigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft.
(3) Wer einen Teil der Bevölkerung wegen seiner religiösen Werte öffentlich erniedrigt und dadurch den öffentlichen Frieden stört, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft.“
Paragraf 301 „Herabsetzung der türkischen Nation, des Staats der Republik Türkei, der Institutionen des Staates und seiner Organe“ lautet:
„(1) Wer die türkische Nation, den Staat der Türkischen Republik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Türkischen Republik und die staatlichen Justizorgane öffentlich herabsetzt, wird mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
(2) Wer die Streitkräfte oder Sicherheitskräfte öffentlich herabsetzt, wird gemäß Abs. 1 bestraft. (3) Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar. (4) Die strafrechtliche Verfolgung wegen dieser Tat hängt von der Ermächtigung des Justizministers ab.“ Amnesty International fordert seit langem, dass Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs durch die Abschaffung der Absätze 2 und 3, welche das Recht auf freie Meinungsäußerung auf unzulässige Weise einschränken, entsprechend völkerrechtlicher Bestimmungen geändert wird.