LGBTI-Aktivist inhaftiert

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Urgent Action

LGBTI-Aktivist inhaftiert

Türkei, UA-002/2017, Index: ASA 44/5431/2017, 09. Januar 2017

Herr BARBAROS ŞANSAL

Der Modedesigner und LGBTI-Aktivist Barbaros Şansal wird in der Türkei wegen der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Untersuchungshaft gehalten. Ihm wird vorgeworfen, in der Silvesternacht in einer Videobotschaft und einer Twitternachricht “die Öffentlichkeit zu Hass oder Feindseligkeit angestiftet” zu haben. Er wurde am 1. Januar im Nordteil der Insel Zypern festgenommen und tags darauf an die Türkei ausgeliefert. Als er in Istanbul aus dem Flugzeug stieg, wurde er tätlich angegriffen.
Der Modedesigner und LGBTI-Aktivist Barbaros Şansal stellte in der Silvesternacht eine kurze Videobotschaft in den sozialen Medien ein, in der er kritisierte, dass man das neue Jahr feierte, obwohl in der Türkei großflächig Journalist_innen festgenommen werden, Korruption an der Tagesordnung ist und immer mehr Vorwürfe über Kindesmisshandlung laut werden. Das Video schloss mit der Äußerung, die Türkei möge “in ihrer Scheiße ertrinken”. Er hatte den Jahreswechsel im Nordteil der Insel Zypern verbracht, wo er am 1. Januar festgenommen wurde. Am 2. Januar lieferte man ihn dann in die Türkei aus. Der Rechtsbeistand von Barbaros Şansal sagte gegenüber Amnesty International, dass die Behörden Nordzyperns keinen offiziellen Auslieferungsbeschluss vorgelegt hätten. Als Barbaros Şansal am Abend des 2. Januar am Flughafen Istanbul-Atatürk aus dem Flugzeug stieg, wurde er von einigen Angehörigen des Flughafenbodenpersonals tätlich angegriffen, bevor ihn die türkische Polizei festnahm. Amnesty International erfuhr am 4. Januar von seinem Rechtsbeistand, dass Barbaros Şansal durch den Angriff Schnitte und Prellungen davongetragen habe und dass der Vorfall bisher nicht strafrechtlich untersucht werde. Der Rechtsbeistand erklärte, dass das Unternehmen, für das die Verantwortlichen arbeiten, ein Disziplinarverfahren gegen drei Personen angekündigt habe, nachdem ein Video des tätlichen Übergriffs ins Internet gestellt wurde.
Barbaros Şansal wurde am 3. Januar in Untersuchungshaft genommen. Ihm wird unter Paragraf 216 des türkischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen, in der Silvesternacht in einer Videobotschaft und einer Twitternachricht “die Öffentlichkeit zu Hass oder Feindseligkeit angestiftet” zu haben. Er befindet sich derzeit im Gefängnis Silivri in der Nähe von Istanbul.
Barbaros Şansal bestreitet nicht, die Videobotschaft und die Twitternachricht gepostet zu haben. Diese Äußerungen fallen jedoch unter sein Recht auf freie Meinungsäußerung und dürfen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Amnesty International fordert bereits seit Längerem, dass Paragraf 216 des türkischen Strafgesetzbuchs entsprechend völkerrechtlicher Bestimmungen abgeändert wird. Hierzu müssen die Absätze 2 und 3 des Paragrafen aufgehoben werden, da sie das Recht auf freie Meinungsäußerung auf unzulässige Weise einschränken.

SCHREIBEN SIE BITTE

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

– Ich fordere Sie höflich auf, Barbaros Şansal umgehend und bedingungslos aus der Untersuchungshaft zu entlassen und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen.
– Bitte nehmen Sie Ermittlungen zu dem tätlichen Angriff gegen Barbaros Şansal auf und bringen Sie alle Verantwortlichen vor Gericht.
– Bitte sorgen Sie dafür, dass die Absätze (2) und (3) von Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs gestrichen werden.

APPELLE AN

JUSTIZMINISTER
Mr. Bekir Bozdağ
Ministry of Justice, Adalet Bakanlığı
06659 Ankara, TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 419 33 70
E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Februar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Als Barbaros Şansal von der Staatsanwaltschaft befragt wurde, sagte er: “Der Bezug auf die Türkei, die ‚in ihrer Scheiße ertrinken möge’ ist eine humorig gemeinte Bemerkung, die ich vor zwei Jahren in einem Interview gemacht habe. Ich habe den Witz von Zeit zu Zeit in meinen Kurzvideos gemacht, die ich in den sozialen Medien teile.”
Barbaros Şansal wurde auch zu zwei Tweets befragt. Den ersten veröffentlichte er nach dem bewaffneten Angriff auf den Nachtclub Reina am Silvesterabend, bei dem 39 Menschen getötet und 65 verletzt wurden. Er lautete: “Der Besitzer ist Jude, der Beschwerdeführer ist Sunnit, die Managerin ist Alevitin… der Weihnachtsmann? F…
Laut Verhörprotokoll sagte Barbaros Şansal, dass der zweite Tweet, zu dem er befragt wurde, nicht von ihm verschickt worden war. Darin hieß es: “Sunnit_innen in Nikolauskostümen schossen auf Menschen in Istanbul, weil Managerin und Angestellte Alevit_innen waren”. Die Zeit und der Ort im Tweet weist darauf hin, dass er aus der Türkei versandt wurde und nicht aus dem Norden Zyperns, wo sich Barbaros Şansal aufhielt.
Seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 sind Hunderte Menschen, darunter Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und andere, durch das drastische Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ins Gefängnis gekommen. Lange Untersuchungshaftanordnungen, die sich auf dürftige oder nicht vorhandene Beweise für international als Straftat anerkannte Handlungen stützen, werden dazu weit verbreitet und routinemäßig angewandt. Der am 20. Juli 2016 ausgerufene Ausnahmezustand wurde am 4. Januar 2017 zum zweiten Mal um drei Monate verlängert. Mit den Regierungsdekreten, die unter dem Ausnahmezustand erlassen worden sind, wurden der Zugang der Inhaftierten zu ihren Rechtsbeiständen eingeschränkt und der mögliche Untersuchungshaftzeitraum von vier auf 30 Tage erhöht.
In Paragraf 216 des türkischen Strafgesetzbuchs heißt es:
“(1) Wer öffentlich zu Hass und Feindschaft gegen Teile der Bevölkerung, die unterschiedliche Besonderheiten (soziale Klasse, Rasse, Religion, Konfession oder Herkunft) aufweist, auffordert und dadurch eine Gefahr für den öffentlichen Frieden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wobei die Mindestfreiheitsstrafe 12 Monate sein muss.
(2) Wer einen Teil der Bevölkerung wegen seiner sozialen Klasse, Rasse, Religion, Konfession, seines Geschlechtes oder seiner Herkunft öffentlich erniedrigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft.
(3) Wer einen Teil der Bevölkerung wegen seiner religiösen Werte öffentlich erniedrigt und dadurch den öffentlichen Frieden stört, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr bestraft.”

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

– Calling on the Turkish authorities to immediately and unconditionally release Barbaros Şansal from pre-trial detention and drop the charges against him.
– Urging them to start a criminal investigation into the assault on Barbaros Şansal and bring all those found to be responsible to justice.
– Calling on them to repeal paragraphs 2 and 3 of Article 216 of the penal code.