Zwei iranische Flüchtlinge

UA-318/2003-1
Index:EUR 44/032/2004
20. August 2004

“VERSCHWINDENLASSEN” / SORGE UM SICHERHEIT / DROHENDE ABSCHIEBUNG

Hojjat Zamani, 27-jähriger iranischer Staatsbürger
Massoud Moqtadari, freigelassen

Hojjat Zamani, der aus der Region Elam im Südwesten des Iran stammt, ist Berichten zufolge im November 2003 aus der Türkei in den Iran abgeschoben worden. Derzeit soll er sich in der Abteilung 209 des Teheraner Evin-Gefängnisses befinden. amnesty international befürchtet, dass ihm nach einem Gerichtsverfahren in Teheran nun die Hinrichtung droht.

Medienberichten zufolge wurde Hojjat Zamani zur Last gelegt, die verbotene Oppositionsgruppe Volkmudschaheddin dabei unterstützt zu haben, im Mai oder Juni 1998 eine Bombe vor einem nicht näher benannten Revolutionsgericht gelegt zu haben. Durch die Explosion starben Berichten zufolge drei Menschen, 22 weitere wurden verletzt. Die Festnahme von Hojjat Zamani erfolgte nach vorliegenden Informationen im Jahr 2000 in Teheran. Laut Angaben der Volkmudschaheddin wurde er in der Haft brutal gefoltert, sein Fall kam aber nie vor Gericht.

Ungefähr im August 2003 gelang Hojjat Zamani die Flucht in die Türkei. Er wurde Berichten zufolge von den türkischen Behörden festgenommen, die mit dem iranischen Geheimdienst zusammenarbeiteten. Auf Anfrage des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und des türkischen Menschenrechtsvereins IHD in Istanbul bestritten die türkischen Behörden, dass Hojjat Zamani jemals in der Türkei festgenommen wurde.

Am 17. Juli 2004 wurde Hojjat Zamanis Fall vor der 6. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran verhandelt, nach vorliegenden Informationen, weil er an der Bombenlegung der Volkmudschaheddin beteiligt gewesen sei. Unbestätigten Berichten zufolge wurde Hojjat Zamani zu zehn Jahren Haft und vierfacher Todesstrafe verurteilt. Er soll einen Anwalt gehabt haben – möglicherweise handelte es sich dabei um einen Pflichtverteidiger, obwohl amnesty international aufgrund von unbestätigten Angaben befürchtet, dass die Justizbehörden nicht in erforderlicher Weise mit diesem Anwalt kooperierten und Hojjat Zamani somit das Recht auf wirksamen Rechtsbeistand verwehrt haben.

Bei Gerichtsverfahren, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, müssen zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass das Verfahren fair geführt wird. Gewährt werden müssen daher das Recht auf wirksamen Rechtsbeistand sowie das Recht auf Begnadigung und Umwandlung der Strafe. Da in Hojjat Zamanis Fall die Todesstrafe verhängt wurde, muss sein Fall nach iranischem Recht dem Obersten Gerichtshof vorgelegt werden.

Zwei der Brüder von Hojjat Zamani sind 2001 im Iran hingerichtet worden. Berichten zufolge verschlechterte sich durch diese Hinrichtungen der Gesundheitszustand des Vaters von Hojjat Zamani so sehr, dass er schließlich starb.

Massoud Moqtadari, der zur selben Zeit wie Hojjat Zamani festgenommen, aber später wieder freigelassen wurde, ist in der Türkei nicht mehr in Gefahr.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

amnesty international wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sowie im Internationalen Pakt über bürgerlich und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Die vom Irak aus operierende Volkmudschaheddin ist eine bewaffnete Oppositionsgruppe, die gegen die iranische Regierung kämpft. In zahlreichen Ländern ist diese Organisation verboten. amnesty international erhält immer wieder Meldungen über Menschenrechtsverstöße, welche die Volkmudschaheddin an ihren eigenen Mitgliedern verübt. amnesty international wendet sich jedoch ausnahmslos gegen die Abschiebung aller Personen, die im Falle einer Rückführung in den Iran Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein könnten.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • das Recht und die Verpflichtung von Staaten anerkennen, Straftatverdächtige vor Gericht zu stellen;
  • Ihre bedingungslose Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen darlegen, da sie das Recht auf Leben verletzt;
  • deutlich machen, dass die Todesstrafe eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellt, die Folter gleichkommt und somit einen Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte darstellt, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört;
  • die Behörden auffordern, das Todesurteil gegen Hojjat Zamani umzuwandeln und ein alternatives Strafmaß festzulegen, wie es auch die oberste Justizautorität Ayatollah Mahmoud Shahroudi gefordert haben soll.

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Sayed ‘Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN

(Religionsführer – korrekte englische Anrede: Your Excellency)

Telefax: (00 98) 21649 5880 (Mit dem Zusatz „For the attention of the Office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)

E-Mail: webmaster@wilayah.org („For the attention of the Office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)

His Excellency, Hojjatoleslam val Moslemin Sayed Mohammad Khatami, President of the Islamic Republic of Iran, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN (Staatspräsident – korrekte Anrede: Your Excellency)

Telefax: (00 98) 21 649 5880

E-Mail: khatami@president.ir

His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahrudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN

(oberste Justizautorität – korrekte Anrede: Your Excellency)

E-Mail: irjpr@iranjudiciary.org (“Please forward to HE Ayatollah Shahroudi”)

KOPIEN AN:

His Excellency Kamal Kharrazi, Minister of Foreign Affairs, Ministry of Foreign Affairs, Sheikh Abdolmajid Keshk-e Mesri Avenue, Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN

(Außenminister – korrekte englische Anrede: Your Excellency)

E-Mail: matbuat@mfa.gov.ir

Kanzlei der Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin

(S. E. Herrn Seyed Shamseddin Khareghani)

Telefax: 030-8435 3535

E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Oktober 2004 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:

– recognizing the rights and responsibilities of states to bring to justice those suspected of criminal offences;

– stating your unconditional opposition to the death penalty irrespective of the crime for which it is imposed, as the ultimate violation of the right to life;

– pointing out that the death penalty constitutes cruel, inhuman and degrading treatment amounting to torture and as such violates the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Iran is a state party;

– urging the authorities to commute the death sentence against Hojjat Zamani with a view to identifying an alternative punishment in line with the reported wishes of the Head of the Judiciary, Ayatollah Mahmoud Shahroudi.