Höchste Zeit für Gerechtigkeit in der Türkei

Amnesty-Aktion für die in der Türkei angeklagten Menschenrechtsaktivist_innen am 5. Februar 2020 in Berlin.

In der Türkei müssen elf angeklagte Menschenrechtsaktivist_innen mit Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren rechnen. Ein Urteilsspruch wurde für den 19. Februar 2020 erwartet – das Gericht vertagte den Prozess jedoch auf den 3. April 2020. 

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Was haben sie getan?

Sie haben nichts Unrechtes getan. Sie haben sich für die Menschenrechte in der Türkei eingesetzt.

Unter den elf Angeklagten befinden sich der Ehrenvorsitzende von Amnesty in der Türkei, die frühere Direktorin und mehrere Mitglieder der türkischen Amnesty-Sektion sowie Aktivist_innen für Frauenrechte und Gleichberechtigung. Sie sind mit absurden Vorwürfen im Zusammenhang mit “Terrorismus” konfrontiert, für die in den vergangenen zehn Anhörungen keinerlei glaubwürdige Beweise vorgelegt wurden.

Seit ihrer Festnahme im Jahr 2017 haben weltweit mehr als zwei Millionen Menschen, darunter unter anderem der Künstler Ai Weiwei und die Schauspielerin Whoopi Goldberg, Gerechtigkeit für die elf Menschenrechtsverteidiger_innen gefordert.

Wann wurden sie festgenommen und was wird ihnen vorgeworfen?

Taner Kılıç, der damalige Vorstandsvorsitzende von Amnesty Türkei, wurde in den frühen Morgenstunden des 6. Juni 2017 in seinem Haus in İzmir festgenommen. Drei Tage später wurde er unter dem Vorwurf in Untersuchungshaft genommen, Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein, die von den türkischen Behörden als Terrororganisation bezeichnet wird. Die Regierung beschuldigt die Gülen-Bewegung, Drahtzieherin des gewaltsamen Putschversuchs von 2016 zu sein. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die Behörden, Taner Kılıç habe die Messenger-App “ByLock” heruntergeladen, die der Regierung zufolge von der Gülen-Bewegung verwendet wurde.

Fast einen Monat später, am 5. Juli 2017, wurden zehn Menschenrechtsverteidiger_innen (die sogenannten “Istanbul 10”) in einem Hotel auf der Insel Büyükada in Istanbul festgenommen, wo sie an einem routinemäßigen Menschenrechtsworkshop teilnahmen. Die Behörden warfen ihnen vor, an einem geheimen Treffen teilzunehmen. Acht der zehn Aktivist_innen wurden aufgrund dieser Beschuldigungen in Untersuchungshaft genommen.

İdil Eser, Peter Steudtner, Günal Kurşun, Özlem Dalkıran, Veli Acu, Ali Gharavi, Nalan Erkem und İlknur Üstün wurden nach 99 Tagen in Untersuchungshaft bei der ersten Anhörung ihres Falls am 25. Oktober 2017 in Istanbul aus der Haft entlassen.

In der Türkei angeklagt, weil sie sich für die Menschenrechte einsetzen (v.l.n.r.): Taner Kılıç, İdil Eser, Günal Kurşun, Özlem Dalkıran, Veli Acu, Ali Gharavi, Peter Steudtner, İlknur Üstün, Nalan Erkem, Şeyhmuz Özbekli, Nejat Taştan

Das Gericht in Istanbul beantragte, das Verfahren gegen Taner Kılıç nach Istanbul zu verlegen und mit dem der “Istanbul 10” zusammenzulegen. Als Begründung führte es an, Taner Kılıç habe das “geheime Treffen auf Büyükada” geleitet, obwohl er sich zum Zeitpunkt des Treffens im Gefängnis befand. Bei der ersten Anhörung von Taner Kılıç in Izmir, die am nächsten Tag, dem 26. Oktober 2017, stattfand, gab das dortige Gericht dem Antrag des Istanbuler Gerichts auf Verlegung statt und fasste die beiden getrennten Strafverfahren zu einem Fall in Istanbul zusammen. Das Gericht ordnete auch die Verlängerung der Untersuchungshaft von Taner Kılıç an. Der Fall wird seitdem auch “Büyükada-Prozess” genannt.

Als “Beweismaterial” legte die Staatsanwaltschaft Informationen und Dokumente vor, die auf den beschlagnahmten Computern der “Istanbul 10” gefunden wurden. Die Dokumente belegen jedoch lediglich legitimes menschenrechtliches Engagement, wie zum Beispiel eine Kampagne gegen den Verkauf von Tränengas an die Türkei sowie weitere Dokumente von Amnesty International, ein Förderantrag für ein Menschenrechtsprojekt und eine Kampagne für die Freilassung inhaftierter Lehrkräfte im Hungerstreik.

Amnesty International hat eine umfassende Analyse der Anklageschrift (in englischer Sprache) mit Informationen zu allen Vorwürfen gegen die elf Angeklagten zusammengestellt.

Der letzte Prozesstag

Beim letzten Prozesstag im November 2019 legte der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer vor. Er forderte, Taner Kılıç wegen der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” und İdil Eser, Özlem Dalkıran, Günal Kurşun, Veli Acu und Nejat Taştan wegen der “wissentlichen und bereitwilligen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” schuldig zu sprechen. Des Weiteren forderte er Freisprüche für Peter Steudtner, Nalan Erkem, Ali Gharavi, İlknur Üstün und Şeyhmus Özbekli.

Das Resümee des Staatsanwalts liest sich wie eine Kopie der Anklageschrift. All die haltlosen Anschuldigungen, die in den vorherigen Anhörungen widerlegt wurden, werden darin wiedergegeben, als ob der gesamte Prozess gar nicht stattgefunden hätte.

Womit ist bei der letzten Anhörung zu rechnen?

Die Staatsanwaltschaft konnte ihre Vorwürfe gegen die elf Menschenrechtsverteidiger_innen während des Verfahrens nicht belegen. Um Gerechtigkeit zu schaffen, müssen alle elf Angeklagten freigesprochen werden. Sie hätten niemals Gegenstand von Ermittlungen sein, geschweige denn inhaftiert oder strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

Am 19. Februar 2020 kann das Gericht entscheiden, den Antrag des Staatsanwalts auf Schuldsprüche zu ignorieren und alle freizusprechen. Allerdings ist auch die Forderung des Staatsanwalts nach Freispruch für fünf der Menschenrechtler_innen keine Garantie dafür, dass diese auch wirklich freigesprochen werden. Alle elf Angeklagten sind weiter von Schuldspruch und Haftstrafe bedroht.

Sollte es zu einer Verurteilung der Menschenrechtsverteidiger_innen kommen, wäre dies ein schwerer Schlag für die Betroffenen und für die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei – selbst für den Fall, dass sie aufgrund der Zeit in Untersuchungshaft nicht wieder ins Gefängnis müssten.

Vier der elf Menschenrechtsverteidiger_innen sind Anwält_innen. Im Falle eines Schuldspruchs und einer Bestätigung im Berufungsverfahren würden sie ihre Lizenz verlieren und könnten nicht länger praktizieren.

Wie auch immer das Urteil ausfallen wird, es werden wahrscheinlich Rechtsmittel dagegen eingelegt. Das Risiko einer Verurteilung bleibt bestehen, bis alle elf vom Berufungsgericht freigesprochen werden. Dessen Urteilsspruch könnte Jahre nach der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts erfolgen.

Solidarität mit den Menschenrechtsverteidiger_innen

Der Fall hat weltweit für Aufsehen gesorgt und zu zahlreichen internationalen Solidaritätsbekundungen mit den elf Menschenrechtsverteidiger_innen geführt. Mehr als zwei Millionen Menschen haben die Petition unterschrieben, in der ihre Freilassung und das Fallenlassen der absurden Anschuldigungen gefordert wird.

Neben Regierungen, Institutionen und Politiker_innen aus der ganzen Welt forderten zahlreiche Künstler_innen und Prominente wie Ai Weiwei, Sting, Whoopi Goldberg, Bono, Ben Stiller, Jane Birkin, Juliette Binoche und Zoë Kravitz, die Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen und die absurden Anschuldigungen gegen sie fallenzulassen.

Demonstration für die in der Türkei angeklagten “Istanbul 10” in Brüssel im Juli 2017

as kannst du tun? 

Die weltweite Unterstützung hat den elf Aktivist_innen viel bedeutet und sie ermutigt, ihre Arbeit fortzusetzen. Jetzt, da dieser unfaire Prozess dem Ende zugeht, bitten wir euch, die elf Aktivist_innen vor der Urteilsverkündung solidarisch zu unterstützen.

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