Verfahren gegen Amnesty-Vertreter Taner Kılıç, Peter Steudtner und weitere Menschenrechtler erneut vertagt

Mitglieder der internationalen Amnesty-Delegation am 27. November 2019 vor dem Instanbuler Gericht, in dem der Prozess gegen die Istanbul10 und Taner Kılıç (8. von links) stattfand

Ein Gericht in Istanbul hat den Prozess gegen elf Menschenrechtler, unter ihnen der Ehrenvorsitzende von Amnesty in der Türkei, Taner Kılıç, die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser und der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner, heute überraschend vertagt. Amnesty fordert weiter den Freispruch aller elf Aktivisten und internationale Aufmerksamkeit für dieses und andere Verfahren in der Türkei.

Nach der erneuten Festnahme des Kulturförderers Osman Kavala gestern Abend ist heute in Istanbul ein weiteres wichtiges Verfahren gegen elf Menschenrechtler entgegen den Erwartungen vieler Beobachter ohne Urteil auf den 3. April 2020 vertagt worden. Unter den Angeklagten sind der Ehrenvorsitzende von Amnesty in der Türkei, Taner Kılıç, die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner. Zum heutigen Prozesstag sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:

“In den Plädoyers der Menschenrechtler und ihrer Anwälte wurde heute erneut deutlich, wie willkürlich das gesamte Verfahren ist. Alle elf stehen allein wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte vor Gericht. Das Verfahren läuft bereits über zwei Jahre, obwohl keinerlei Beweise gegen die Angeklagten vorliegen und alle Vorwürfe entkräftet wurden. Für die elf Menschenrechtler bedeutet die Vertagung nun weitere Wochen des Wartens, in denen sie befürchten müssen, zu Unrecht zu hohen Haftstrafen verurteilt zu werden, die die Staatsanwaltschaft für sechs Menschenrechtler fordert.”

“Die vielen willkürlichen Verhaftungen und unfairen Verfahren gegen Menschenrechtler, Journalisten und Oppositionelle in der Türkei erfordern weiter internationale Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung und die Staatengemeinschaft bleiben gefragt, die türkische Regierung mit Nachdruck zur Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit aufzufordern.”

Hintergrund

Die elf Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler wurden im Sommer 2017 unter absurden “Terrorismus”-Vorwürfen festgenommen. Im Oktober 2017 begann der Prozess gegen sie. Im Verlauf von elf Anhörungen seit Prozessauftakt im Oktober 2017 wurden die “Terrorismus”-Vorwürfe gegen die elf Angeklagten umfassend widerlegt, sogar durch eigene Beweise der türkischen Behörden. Trotzdem forderte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer im November 2019, sechs der Menschenrechtler, darunter Taner Kılıç und İdil Eser, wegen absurder “Terrorismus”-Vorwürfe zu bis zu 15 Jahren Haft zu verurteilen. Für Peter Steudtner und vier weitere Angeklagte beantragte der Staatsanwalt Freisprüche.

In den Schlussplädoyers und Äußerungen der angeklagten Menschenrechtler und ihrer Anwälte wurde erneut deutlich, dass keine Beweise gegen die Angeklagten vorliegen und alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens als haltlos entlarvt wurden. Das Gericht vertagte die Entscheidung auf den 3. April 2020.

Acht der Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler, darunter İdil Eser und Peter Steudtner, saßen fast vier Monate in Haft, bis sie am 25. Oktober 2017 aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Taner Kılıç wurde am 15. August 2018 nach mehr als 400 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Weitere Informationen zum Verfahren und den Angeklagten unter www.amnesty.de/tuerkei.