Jetzt müssen Freilassungen erfolgen!

TÜRKEI UA-Nr: UA-043/2020 AI-Index: EUR EUR 46/2058/2020

Im Gefängnis der türkischen Stadt Konya

Mit der Sorge über die Verbreitung von Covid-19 in den überfüllten und unhygienischen türkischen Gefängnissen wächst auch die Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Häftlinge und des Gefängnispersonals. Die türkische Regierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, der Berichten zufolge die Freilassung von 100.000 Inhaftierten vorsieht. Er soll aber diejenigen Gefangenen nicht berücksichtigen, die mit Hilfe der Antiterrorgesetze zu Unrecht inhaftiert wurden. Dazu zählen Journalist_innen, Menschenrechtler_innen und andere Untersuchungshäftlinge.

Appell an:

Justizminister
Mr. Abdülhamit Gül
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara
TÜRKEI

Bitte abschicken bis: 12.05.2020

Sende eine Kopie an:

Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie bitte umgehend und bedingungslos alle inhaftierten Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Personen frei, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte angeklagt oder verurteilt worden sind.
  • Bitte prüfen Sie die Fälle aller Untersuchungshäftlinge in der Absicht, sie freizulassen. Gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards, sollen Angeklagte aufgrund der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Freiheit bis zum Gerichtsverfahren auf freiem Fuß bleiben. Untersuchungshaft sollte nur in Ausnahmefällen verhängt werden.
  • Ziehen Sie wohlwollend in Betracht, ältere und vorerkrankte Gefangene, die in besonderem Maße durch Covid-19 bedroht sind, freizulassen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Gefangenen sofortigen Zugang zu medizinischer Betreuung und Vorsorge in gleichem Umfang erhalten wie die übrige Bevölkerung. Dies umfasst das Testen, die Vorsorge und die Behandlung von Covid-19.
  • Gefängnis- und medizinischen Personal sollte Zugang zu angemessener Aufklärung, Schutzausrüstung, Training und Unterstützung erhalten, um sich selbst schützen zu können.

Musterbriefe und Online-Teilnahme

Urgent Action auf amnesty.de

(Die Online-Teilnahme erfordert eine Registrierung)

Sehr geehrter Herr Minister,

ich habe erfahren, dass Sie der Ausbreitung von Covid-19 in den überfüllten Gefängnissen durch die Freilassung von bis zu 100.000 Häftlingen entgegenwirken wollen. Diese Entscheidung begrüße ich. Doch einige Inhaftierte sollen von vornherein von dieser Maßnahme ausgeschlossen sein. Deshalb fordere ich Sie höflich auf:

Lassen Sie bitte umgehend und bedingungslos alle inhaftierten Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Personen frei, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte angeklagt oder verurteilt worden sind.

Bitte prüfen Sie die Fälle aller Untersuchungshäftlinge in der Absicht, sie freizulassen. Gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards, sollen Angeklagte aufgrund der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Freiheit bis zum Gerichtsverfahren auf freiem Fuß bleiben. Untersuchungshaft sollte nur in Ausnahmefällen verhängt werden.

Ziehen Sie wohlwollend in Betracht, ältere und vorerkrankte Gefangene, die in besonderem Maße durch Covid-19 bedroht sind, freizulassen.

Stellen Sie sicher, dass alle Gefangenen sofortigen Zugang zu medizinischer Betreuung und Vorsorge in gleichem Umfang erhalten wie die übrige Bevölkerung. Dies umfasst das Testen, die Vorsorge und die Behandlung von Covid-19.

Gefängnis- und medizinischen Personal sollte Zugang zu angemessener Aufklärung, Schutzausrüstung, Training und Unterstützung erhalten, um sich selbst schützen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sachlage

Die Gefahr einer Verbreitung von Covid-19 erhöht die ohnehin bestehende gesundheitliche Bedrohung durch Überbelegung und unhygienische Zustände für die fast 300.000 Häftlinge und Zehntausende Strafvollzugsbeschäftigte in den türkischen Gefängnissen erheblich.

Die Ankündigung der türkischen Regierung, dem Parlament innerhalb von wenigen Tagen ein Gesetz zur Verabschiedung vorzulegen, das bis zu 100.000 Inhaftierte aus den Gefängnissen entlassen würde, ist ein begrüßenswerter Schritt – doch nur, wenn bestimmte Maßnahmen beherzigt werden. Amnesty International erwartet daher von der türkischen Regierung, dass sie das Vorhaben unter Berücksichtigung der unten aufgeführten Forderungen umsetzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Gemäß dem aktuellen Gesetz über den Vollzug von Strafen und Sicherheitsmaßnahmen können Häftlinge nach Verbüßen von zwei Dritteln ihres Strafmaßes auf Bewährung freigelassen werden. Der neue Gesetzentwurf soll dies bereits nach Verbüßen der Hälfte der Haftstrafe ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass schwangere Frauen und Häftlinge, die über 60 Jahre alt sind und eine dokumentierte Vorerkrankung haben, unter Hausarrest gestellt werden. Bei einer kleinen Zahl von Straftaten, darunter Verurteilungen im Zusammenhang mit Terrorismus, darf die Haftzeit auch im neuen Gesetzentwurf nicht verkürzt werden. Der Gesetzentwurf schließt Untersuchungshäftlinge und Verurteilte mit anhängigen Rechtsmittelverfahren ebenfalls aus. Die Regierung möchte diese Maßnahme als drittes Reformpaket ihrer im letzten Sommer verkündeten strategischen Justizreform einführen.

In der Türkei wird die vage formulierte Antiterrorgesetzgebung vielfach dazu genutzt, mit konstruierten Anklagen gegen Journalist_innen, regierungskritische Aktivist_innen, Anwält_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und weitere Personen vorzugehen, die andere Meinungen vertreten als die Regierung. Amnesty International hat durch zahlreiche Strafprozessbeobachtungen dokumentiert, dass viele Angeklagte lange in Untersuchungshaft festgehalten und viele von ihnen wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus schuldig gesprochen werden, nur weil sie eigene Meinungen vertreten und ohne jeden Beweis, dass sie Gewalt geschürt oder ausgeübt oder verbotene Organisationen unterstützt haben. Zu ihnen zählen der bekannte Journalist und Schriftsteller Ahmet Altan, der kurdische Politiker Selahattin Demirtaş und der Geschäftsmann und zivilgesellschaftlich weithin bekannte Osman Kavala sowie viele weitere Akademiker_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen. Selahattin Demirtaş leidet im Gefängnis unter bereits dokumentierten Herzproblemen und sowohl Ahmet Altan als auch Osman Kavala sind über 60 Jahre alt und gehören damit zu den Risikogruppen von Covid-19. Alle diese Personen sollten ohnehin nicht inhaftiert sein. Sie von einer möglichen Freilassung auszuschließen, würde den Menschenrechtsverletzungen, die sie bereits erleben, noch eine weitere hinzufügen.

Das Recht auf Gesundheit ist in mehreren Menschenrechtsabkommen verankert. Laut Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist die „Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten“ Teil des Rechts auf Gesundheit. Vor dem Hintergrund einer sich ausbreitenden Epidemie gehört dazu die Verpflichtung der Staaten, dafür zu sorgen, dass Vorsorge, Güter, Dienstleistungen und Informationen für alle Personen verfügbar und zugänglich sind. Laut dem Recht auf Gesundheit sollen medizinische Güter, Einrichtungen und Maßnahmen in ausreichendem Maß im Land vorhanden sein, für alle gleichermaßen zugänglich sein, die medizinische Ethik und kulturelle Unterschiede respektieren sowie wissenschaftlich und medizinisch angemessen und von guter Qualität sein. Um das Kriterium der Zugänglichkeit zu erfüllen, müssen diese Güter und Dienstleistungen für alle Menschen erreichbar sein, insbesondere für die am meisten gefährdeten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen. Sie müssen für alle Teile der Bevölkerung bezahlbar und in Reichweite sein. Das Recht auf Gesundheit schließt zudem den Zugang zu allen gesundheitlich relevanten Informationen ein.

Die Türkei muss gemäß ihren unter internationalen Menschenrechtsabkommen eingegangenen Verpflichtungen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Gesundheit für alle Häftlinge gleichermaßen zu gewährleisten. Regierung und Parlament müssen das Prinzip der Nichtdiskriminierung wahren, wenn sie Maßnahmen ergreifen, um das hohe Gesundheitsrisiko in den Gefängnissen zu verringern. Der Gesetzentwurf schließt bestimmte Gefängnisinsass_innen aufgrund ihrer Kritik an der Regierung von der Freilassung aus. Tausende sitzen in den türkischen Gefängnissen, nur weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben. Sie sind nun zusätzlich durch ein neues gesundheitliches Risiko in Gefahr.