Weitere Freilassungen nötig!

TÜRKEI UA-Nr: UA-043/2020-1 AI-Index: EUR 46/2153/2020

Im Gefängnis der türkischen Stadt Konya

Covid-19 verbreitet sich mit alarmierender Geschwindigkeit in der Türkei und bringt Tausende Gefangene und Strafvollzugsbeschäftigte zunehmend in Lebensgefahr. Am 13. April wurde das Gesetz zur frühzeitigen Freilassung von bis zu 90.000 Inhaftierten vom Parlament verabschiedet. Doch das Gesetz lässt viele Inhaftierte außen vor, die für eine vorzeitige Freilassung infrage kommen, wie Untersuchungshäftlinge sowie Journalist_innen, Menschenrechtler_innen und weitere Personen, die mit Hilfe der Antiterrorgesetze zu Unrecht inhaftiert wurden.

Appell an:

Justizminister
Mr. Abdülhamit Gül
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara
TÜRKEI

Bitte abschicken bis: 01.06.2020

Sende eine Kopie an:

Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie bitte umgehend und bedingungslos alle zu Unrecht inhaftierten Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und andere Personen frei, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte auf Grundlage der Antiterrorgesetze in Haft sind.
  • Bitte prüfen Sie die Fälle aller Untersuchungshäftlinge in der Absicht, sie freizulassen und ziehen Sie bitte ebenfalls wohlwollend in Betracht, ältere und vorerkrankte Gefangene, die in besonderem Maße durch Covid-19 bedroht sind, freizulassen.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Gefangenen sofortigen Zugang zu medizinischer Betreuung und Vorsorge in gleichem Umfang erhalten wie die übrige Bevölkerung. Dies umfasst Tests, Vorsorge und die Behandlung von Covid-19.
  • Stellen Sie zudem sicher, dass Gefängnis- und medizinisches Personal Zugang zu angemessener Aufklärung, Schutzausrüstung, Training und Unterstützung hat, um sich selbst schützen zu können.

Musterbriefe und Online-Teilnahme

Urgent Action auf amnesty.de

(Die Online-Teilnahme erfordert eine Registrierung)

Sehr geehrter Herr Minister,

am 13. April wurde das Gesetz zur Verringerung der Überbelegung in den türkischen Gefängnissen im Parlament verabschiedet. Die Erleichterung darüber, dass nun weniger Menschen durch eine Infektion mit dem Corona-Virus  bedroht sein wird durch die Tatsache getrübt, dass Sie Untersuchungshäftlingen ebenso wenig die Möglichkeit für eine vorzeitige und bedingte Freilassung einräumen wie Journalist_innen, Anwält_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen u.a., die lediglich wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert sind.

Lassen Sie bitte umgehend und bedingungslos alle zu Unrecht inhaftierten Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Aktivist_innen und andere Personen frei, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte auf Grundlage der Antiterrorgesetze in Haft sind.

Bitte prüfen Sie die Fälle aller Untersuchungshäftlinge in der Absicht, sie freizulassen und ziehen Sie bitte ebenfalls wohlwollend in Betracht, ältere und vorerkrankte Gefangene, die in besonderem Maße durch Covid-19 bedroht sind, freizulassen.

Stellen Sie sicher, dass alle Gefangenen sofortigen Zugang zu medizinischer Betreuung und Vorsorge in gleichem Umfang erhalten wie die übrige Bevölkerung. Dies umfasst Tests, Vorsorge und die Behandlung von Covid-19.

Stellen Sie zudem sicher, dass Gefängnis- und medizinischen Personal Zugang zu angemessener Aufklärung, Schutzausrüstung, Training und Unterstützung hat, um sich selbst schützen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sachlage

Am 13. April verabschiedete das türkische Parlament das Gesetz zur frühzeitigen bedingten Freilassung von bis zu 90.000 Inhaftierten. Angesichts der schnellen Verbreitung von Covid-19 in den überbelegten und unhygienischen türkischen Gefängnissen ist jede Verringerung der Anzahl von Inhaftierten ein positiver Schritt.

Doch das Gesetz lässt viele Personen außen vor, die ebenfalls für eine frühzeitige Entlassung in Frage kommen sollten und bringt damit Tausende Gefangene und Strafvollzugsbeschäftigte in große Gefahr. Nach offiziellen Angaben sind bislang bereits drei Gefangene gestorben und 17 Gefangene sowie 79 Angestellte in Haftanstalten wurden positiv getestet.

Ausgeschlossen von einer frühzeitigen Freilassung sind im neuen Gesetz Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Rechtsanwält_innen, oppositionelle Politiker_innen, Aktivist_innen und andere, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert sind. Es schließt auch Untersuchungshäftlinge von einer Freilassung aus. Die Untersuchungshaft wird in der Türkei routinemäßig und als Strafmaßnahme eingesetzt und verstößt damit gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf Freiheit. Die diskriminierende Natur der jüngsten Gesetzesänderungen macht eine Anfechtung vor dem türkischen Verfassungsgericht wahrscheinlich.

 

Hintergrundinformation

Das am 13. April im Parlament verabschiedete Gesetz ist Teil des dritten Reformpakets der im letzten Sommer verkündeten strategischen Justizreform der Regierung. Das bereits ungeduldig erwartete Gesetzespaket wurde am 31. März in das türkische Parlament eingebracht und am 2. und 3. April im Justizausschuss diskutiert. Das Gesetz ermöglicht es bestimmten verurteilten Strafgefangenen abhängig von ihrer Risikosituation und der Länge ihrer Haftstrafe frühzeitig freigelassen zu werden oder in Hausarrest zu wechseln. Dazu gehören Personen, die über 65 Jahre alt sind, Frauen mit kleinen Kindern und Gefangene mit schweren Erkrankungen. Gefangene, die ihre Strafe im offenen Vollzug verbüßen, kommen ebenfalls für einen zweimonatigen Wechsel in den Hausarrest in Frage und haben die Möglichkeit, den Hausarrest zweimal für weitere zwei Monate zu verlängern. Darüber hinaus können die Haftstrafen verurteilter Strafgefangener auf die Hälfte verkürzt werden. Ausgenommen sind jedoch alle, die Haftstrafen aufgrund der Antiterrorgesetze oder wegen Verbrechen gegen den Staat, Tötungs- oder Drogendelikten und wegen Sexualstraftaten verbüßen.

In der Türkei wird die vage formulierte Antiterrorgesetzgebung vielfach dazu genutzt, mit konstruierten Anklagen gegen Journalist_innen, regierungskritische Aktivist_innen, Anwält_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und weitere Personen vorzugehen, die andere Meinungen vertreten als die Regierung. Amnesty International hat durch zahlreiche Strafprozessbeobachtungen dokumentiert, dass viele Angeklagte lange in Untersuchungshaft festgehalten und viele von ihnen wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus schuldig gesprochen werden, nur weil sie eigene Meinungen vertreten und ohne jeden Beweis, dass sie Gewalt geschürt oder ausgeübt oder verbotene Organisationen unterstützt haben. Zu ihnen zählen der bekannte Journalist und Schriftsteller Ahmet Altan, der kurdische Politiker Selahattin Demirtaş und der Geschäftsmann und zivilgesellschaftlich weithin bekannte Osman Kavala sowie viele weitere Akademiker_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen. Selahattin Demirtaş leidet im Gefängnis unter bereits dokumentierten Herzproblemen und sowohl Ahmet Altan als auch Osman Kavala sind über 60 Jahre alt und gehören damit zu den Risikogruppen von Covid-19. Alle diese Personen sollten ohnehin nicht inhaftiert sein. Sie von einer möglichen Freilassung auszuschließen, würde den Menschenrechtsverletzungen, die sie bereits erleben, noch eine weitere hinzufügen.

Das Recht auf Gesundheit ist in mehreren Menschenrechtsabkommen verankert. Laut Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist die „Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten“ Teil des Rechts auf Gesundheit. Vor dem Hintergrund einer sich ausbreitenden Epidemie gehört dazu die Verpflichtung der Staaten, dafür zu sorgen, dass Vorsorge, Güter, Dienstleistungen und Informationen für alle Personen verfügbar und zugänglich sind.