Höchste Zeit für Gerechtigkeit in der Türkei

Eine Gruppe Menschen steht auf einer breiten Treppe. Einige tragen Schilder mit Texten, andere halten sich Schwarz-Weiß-Fotos von Gesichtern vor das Gesicht.

Amnesty-Aktion für die in der Türkei angeklagten Menschenrechtsaktivist_innen am 5. Februar 2020 in Berlin.

ünal Kurşun, İdil Eser, Özlem Dalkıran und Taner Kılıç setzen sich für die Menschenrechte in der Türkei ein. Dafür drohen ihnen nun in letzter Instanz mehrjährige Gefängnisstrafen. Vorangegangen ist ein fast vier Jahre andauernder Kampf gegen absurde Anklagen im Zusammenhang mit “Terrorismus”-Vorwürfen. Der Prozess ist politisch motiviert und hat zum Ziel, die Zivilgesellschaft in der Türkei zum Schweigen zu bringen. Die Verurteilung der vier Aktivist_innen muss aufgehoben werden!

Taner Kılıç, der Ehrenvorsitzende der türkischen Amnesty-Sektion, die ehemalige Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie die zwei langjährigen Amnesty-Mitglieder Özlem Dalkıran und Günal Kurşun waren am 3. Juli 2020 im sogenannten Büyükada-Verfahren, in dem auch der Berliner Peter Steudtner angeklagt war, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Im Dezember 2020 bestätigte ein regionales Berufungsgericht die Urteile gegen die vier Menschenrechtsverteidiger_innen, die daraufhin beim obersten Berufungsgericht (dem Kassationsgerichtshof) Rechtsmittel einlegten.

Wie viele Prozesse in der Türkei, ist auch dieser rein politisch motiviert. Die “Terrorismus”-Vorwürfe gegen die Angeklagten konnten im Verlauf des Gerichtsverfahrens umfassend widerlegt werden, sogar durch eigene Beweise der türkischen Behörden. Sollte es zu einer Bestätigung der Urteile gegen die Menschenrechtsverteidiger_innen kommen, wäre dies auch ein schwerer Schlag für die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei.

Wir fordern den Freispruch der vier Aktivist_innen. Es gibt keinen einzigen Beweis für ein Fehlverhalten!

Das Berufungsverfahren – Womit ist jetzt zu rechnen?

Am 12. März 2021, rund drei Monate nachdem das Berufungsgericht in Istanbul die Verurteilungen der vier Menschenrechtsverteidiger_innen bestätigt hatte, gab die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof ihre Stellungnahme ab. Sie empfiehlt, die Verurteilung von Taner Kılıç ohne nähere Begründung aufrechtzuerhalten und die Verurteilungen der anderen drei Menschenrechtsverteidiger_innen aufzuheben.

Eine hoffnungsvolle Nachricht für İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgt. Und selbst eine Aufhebung durch den Kassationsgerichtshof würde noch keinen Freispruch bedeuten. Die Urteile würden dann an die erste Instanz zurückverwiesen und würden erneut verhandelt werden. Alle vier Angeklagten sind also weiter von Schuldspruch und Haftstrafe bedroht.

Taner Kılıç und Günal Kurşun würden im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung außerdem ihre Anwaltszulassungen verlieren.

Der ungewöhnlich schnelle Zeitrahmen zwischen dem erstinstanzlichen Urteil im Juli 2020, der Entscheidung des regionalen Istanbuler Berufungsgerichts im November 2020 und der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft des Kassationsgerichts deuten darauf hin, dass wir sehr bald mit einer Entscheidung rechnen müssen.

Das Berufungsverfahren – Womit ist jetzt zu rechnen?

Am 12. März 2021, rund drei Monate nachdem das Berufungsgericht in Istanbul die Verurteilungen der vier Menschenrechtsverteidiger_innen bestätigt hatte, gab die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof ihre Stellungnahme ab. Sie empfiehlt, die Verurteilung von Taner Kılıç ohne nähere Begründung aufrechtzuerhalten und die Verurteilungen der anderen drei Menschenrechtsverteidiger_innen aufzuheben.

Eine hoffnungsvolle Nachricht für İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgt. Und selbst eine Aufhebung durch den Kassationsgerichtshof würde noch keinen Freispruch bedeuten. Die Urteile würden dann an die erste Instanz zurückverwiesen und würden erneut verhandelt werden. Alle vier Angeklagten sind also weiter von Schuldspruch und Haftstrafe bedroht.

Taner Kılıç und Günal Kurşun würden im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung außerdem ihre Anwaltszulassungen verlieren.

Der ungewöhnlich schnelle Zeitrahmen zwischen dem erstinstanzlichen Urteil im Juli 2020, der Entscheidung des regionalen Istanbuler Berufungsgerichts im November 2020 und der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft des Kassationsgerichts deuten darauf hin, dass wir sehr bald mit einer Entscheidung rechnen müssen.

Die elf im Büyükada-Prozess angeklagte Menschenrechtsaktivist_innen (v.l.n.r.): Taner Kılıç, İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran, denen in letzter Instanz Haftstrafen drohen. Veli Acu, Ali Gharavi, Peter Steudtner, İlknur Üstün, Nalan Erkem, Şeyhmuz Özbekli und Nejat Taştan, die im Juli 2020 freigesprochen wurden.

Die Verurteilung in erster Instanz

Im November 2019 legte der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer vor. Er forderte, Taner Kılıç wegen der “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung” und İdil Eser, Özlem Dalkıran, Günal Kurşun, Veli Acu und Nejat Taştan wegen der “wissentlichen und bereitwilligen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” schuldig zu sprechen. Des Weiteren forderte er Freisprüche für Peter Steudtner, Nalan Erkem, Ali Gharavi, İlknur Üstün und Şeyhmus Özbekli.

Das Resümee des Staatsanwalts liest sich wie eine Kopie der Anklageschrift. All die haltlosen Anschuldigungen, die in den vorherigen Anhörungen widerlegt wurden, werden darin wiedergegeben, als ob der gesamte Prozess gar nicht stattgefunden hätte.

Bei der folgenden Anhörung am 19. Februar 2020 rechneten wir mit einem Urteil, aber die Plädoyers der Verteidigung konnten nicht in der vom Gericht vorgegebenen Zeit zum Abschluss gebracht werden. Die Verhandlung wurde zunächst auf den 3. April 2020 und dann aufgrund der Corona-Pandemie auf den 3. Juli 2020 verschoben.

Im Juli 2020 endete der sogenannte Büyükada-Prozess gegen die elf Menschenrechtsverteidiger_innen mit der Verurteilung von Taner Kılıç zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen “Mitgliedschaft in der Terrororganisation Fethullah Gülen”. İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran wurden wegen “wissentlicher und willentlicher Unterstützung der Terrororganisation Fethullah Gülen” zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Die übrigen sieben Angeklagten wurden freigesprochen. Am 1. Dezember bestätigte ein regionales Berufungsgericht die Urteile gegen die vier Menschenrechtsverteidiger_innen, die daraufhin beim Obersten Berufungsgericht Rechtsmittel einlegten.

Demonstration für die in der Türkei angeklagten “Istanbul 10” in Brüssel im Juli 2017

Solidarität mit den Menschenrechtsverteidiger_innen

Der Büyükada-Prozess hat weltweit für Aufsehen gesorgt und zu zahlreichen internationalen Solidaritätsbekundungen mit den Menschenrechtsverteidiger_innen geführt. Mehr als zwei Millionen Menschen haben die Petition unterschrieben, in der ihre Freilassung und das Fallenlassen der absurden Anschuldigungen gefordert wird.

Neben Regierungen, Institutionen und Politiker_innen aus der ganzen Welt forderten zahlreiche Künstler_innen und Prominente wie Ai Weiwei, Sting, Whoopi Goldberg, Bono, Ben Stiller, Jane Birkin, Juliette Binoche und Zoë Kravitz, die Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen und die absurden Anschuldigungen gegen sie fallenzulassen.

Was kannst du tun? 

Die bisherige weltweite Unterstützung hat den Aktivist_innen viel bedeutet und sie ermutigt, ihre Arbeit fortzusetzen. Jetzt, da dieser unfaire Prozess dem Ende zugeht, bitten wir euch, die Aktivist_innen der “Istanbul 4”, denen nach wie vor Haftstrafen drohen, weiter solidarisch zu unterstützen. Hierfür bereiten wir aktuell eine Solidaritätsaktion vor und informieren an dieser Stelle, sobald du teilnehmen kannst.