UA-Nummer: UA-092/2022 AI-Index: EUR 44/6158/2022
n den frühen Morgenstunden des 26. Oktober 2022 nahm die Polizei Prof. Şebnem Korur Fincancı, die Vorsitzende des Dachverbands der türkischen Ärztevereinigungen, fest. Gegen die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und Gerichtsmedizinerin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist ihre Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung der Vorwürfe, die türkischen Streitkräfte könnten in der irakischen Region Kurdistan chemische Waffen eingesetzt haben. Dies forderte sie in einem Live-Fernsehinterview. Prof. Fincancı ist allein wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Appell an
Ankara Chief Public Prosecutor
Mr Ahmet Akça
Hacı Bayram Veli Mahallesi
Atatürk Bulvarı No:40 Sıhhiye/Ankara
Türkiye
Bitte abschicken bis: 30.11.2022
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ahmet Başar Şen
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie höflich auf, umgehend die bedingungslose Freilassung von Prof. Fincancı zu veranlassen.
- Bitte hören Sie auf, Prof. Fincancı strafrechtlich zu verfolgen, nur weil sie sich im Rahmen ihrer Arbeit als Menschenrechtsverteidigerin äußert.
Musterbriefe und Online-Teilnahme
(Die Online-Teilnahme erfordert eine Registrierung)
Sachlage
Am 19. Oktober kommentierte Prof. Fincancı in einer Live-Sendung des Fernsehsenders Medya TV die in den Sozialen Medien kursierenden Videobilder von bewaffneten PKK-Mitgliedern, die mutmaßlich unter den Folgen eines Chemiewaffenangriffs leiden. Nach Angaben des Dachverbands der türkischen Ärztevereinigungen wurden die Live-Kommentare von Prof. Fincancı anschließend bearbeitet und von Medya TV erneut gesendet, wobei sie so dargestellt wurden, als habe Prof. Fincancı den Einsatz der verbotenen Waffen nachgewiesen. Prof. Fincancı erklärte daraufhin in wiederholten Kommentaren, dass sie lediglich eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe gefordert habe.
Am 21. Oktober erfuhren die Anwält*innen von Prof. Fincancı, dass auf Antrag des Verteidigungsministeriums eine strafrechtliche Untersuchung gegen Prof. Fincancı wegen ihrer öffentlichen Äußerungen eingeleitet worden war, in denen sie eine unabhängige Untersuchung des mutmaßlichen Einsatzes chemischer Waffen in der Region Kurdistan im Irak forderte.
Prof. Şebnem Korur Fincancı wurde in den frühen Morgenstunden des 26. Oktober nach einer Hausdurchsuchung der Polizei in ihrer Wohnung in Istanbul festgenommen und im Laufe desselben Tages nach Ankara gebracht. Dort inhaftierte man sie in der Antiterror-Abteilung der Sicherheitsbehörde Ankara.
Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Prof. Fincancı, weil sie eine Untersuchung des Vorwurfs des Einsatzes verbotener Waffen gefordert hat, stellt einen Missbrauch des Strafrechtssystems dar. Dies soll sie als Menschenrechtsverteidigerin zum Schweigen zu bringen, und verstößt gegen die Pflicht der Behörden, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu wahren.
Hintergrundinformation
Prof. Şebnem Korur Fincancı ist eine bekannte Gerichtsmedizinerin, Mitglied der Menschenrechtsstiftung der Türkei und Vorsitzende des Dachverbands der türkischen Ärztevereinigungen. Als Menschenrechtsverteidigerin war sie bereits in der Vergangenheit grundlosen strafrechtlichen Ermittlungen, Inhaftierungen und Strafverfahren ausgesetzt.
Im Jahr 2016 wurde Prof. Şebnem Korur Fincancı kurzzeitig in Untersuchungshaft genommen, als sie wegen ihrer symbolischen Rolle als Redakteurin der geschlossenen kurdischen Tageszeitung Özgür Gündem wegen “Werbung für eine terroristische Organisation” angeklagt wurde. Zusammen mit ihren beiden Mitangeklagten wurde sie 2019 freigesprochen, doch die Freisprüche wurden in der Berufung aufgehoben, und das Verfahren wird derzeit neu aufgerollt.
In den letzten sieben Jahren war auch der Dachverband der türkischen Ärztevereinigungen Gegenstand zahlreicher strafrechtlicher Ermittlungen auf der Grundlage der übermäßig weit gefassten Antiterrorgesetze der Türkei, und bekannte Mitglieder wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt.
Am 20. Oktober beantragte das Verteidigungsministerium die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung gemäß Paragraf 217/a des türkischen Strafgesetzbuchs, der die “absichtliche Verbreitung falscher Informationen in der Öffentlichkeit” unter Strafe stellt, Paragraf 216, der das “Anstiften der Öffentlichkeit zu Hass und Feindschaft” unter Strafe stellt, Paragraf 267/1 wegen “Verleumdung”, Paragraf 301 wegen “Verunglimpfung des Staates, staatlicher Einrichtungen und Organe” und Paragraf 7/2 des Antiterrorismusgesetzes wegen “Werbung für eine terroristische Vereinigung”.
Als die Anwält*innen von Prof. Fincancı am 21. Oktober von den Ermittlungen erfuhren, forderten sie die Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft in Ankara an und teilten ihr mit, dass Prof. Fincancı ab Montag, dem 24. Oktober, nach ihrer Rückkehr von einem Besuch in Deutschland am 23. Oktober für eine Befragung zur Verfügung stehen würde. Die Akte wurde der rechtlichen Vertretung von Prof. Fincancı nicht zur Verfügung gestellt, als Prof. Fincancı nach einer Hausdurchsuchung der Polizei bei ihr in Istanbul am 26. Oktober festgenommen wurde.
Nach den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards obliegt dem Staat die Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und folglich auch für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen, die auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen. Die Staaten haben die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, die gegen Menschenrechtsverteidiger*innen begangen werden und mit ihrer Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger*innen zusammenhängen, und sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit in einem sicheren und förderlichen Umfeld ausüben können.