UA-163/2008-2 Index: EUR 44/012/2008 02. Juli 2008
Weitere Informationen zu UA-163/2008 (EUR 44/009/2008, 11. Juni 2008, und EUR 44/010/2008, 17. Juni 2008), siehe
- 17.06.2008: UA 163/2008-1 KDV: Mehmet Bal
- 11.06.2008: UA 163/2008 KDV: Mehmet Bal
Einleitung
Der Kriegsdienstverweigerer Mehmet Bal wurde am 24. Juni 2008 aus dem Militärgewahrsam entlassen und ist nach Istanbul zurückgekehrt. Das Verfahren wegen Verweigerung des Militärdienstes ist jedoch nach wie vor gegen ihn anhängig. Die nächste Anhörung ist für den 25. August 2008 angesetzt. Dabei könnte seine erneute Verlegung in Militärgewahrsam angeordnet werden. Amnesty International würde Mehmet Bal im Falle einer neuerlichen Inhaftierung als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten, weil er allein wegen seiner Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgehalten wird.
Haupttext
Mehmet Bal wurde aus der Haft entlassen, nachdem das Militärkrankenhaus von Iskenderun ein vorläufiges medizinisches Gutachten erstellt hatte. Iskenderun liegt in der Nähe der Stadt Adana, in der das Gerichtsverfahren gegen Mehmet Bal stattfand und in der er inhaftiert war. In dem medizinischen Gutachten hieß es, Mehmet Bal entwickele in Gruppen schwere psychische Probleme. Deshalb sei er weder in Kriegs- noch in Friedenszeiten für den Militärdienst geeignet. Amnesty International geht davon aus, dass dieses Gutachten nicht aufgrund eines psychischen Leidens erstellt wurde, sondern deshalb, weil Mehmet Bal immer wieder auf seinem Status als Kriegsdienstverweigerer beharrte.
Vor dem Militärgericht von Adana steht Mehmet Bal wegen fortgesetzter Befehlsverweigerung in drei Fällen und wegen einmaliger Desertion unter Anklage. Der Straftatbestand der fortgesetzten Befehlsverweigerung kann mit Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren geahndet werden. Desertion wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen einem und drei Jahren belegt.
Mehmet Bal war am 8. Juni 2008 wegen Verweigerung des Wehrdienstes festgenommen worden, nachdem er neun der 15 Pflichtmonate Militärdienst abgeleistet hatte. Man hielt ihn zunächst im Istanbuler Stadtteil Besiktas in Militärgewahrsam, bevor man ihn am 9. Juni in das Hasdal-Militärgefängnis von Istanbul verlegte und am 13. Juni in das Militärgefängnis von Adana. In der Haft in Besiktas soll Mehmet Bal von diensthabenden Beamten tätlich angegriffen worden sein, unter anderem mit Fausthieben auf den Kopf, ins Gesicht und gegen den Brustkorb. Außerdem ließ man ihn mehrere Stunden lang kein Wasser trinken und nicht zur Toilette gehen.
Sein Rechtsanwalt teilte Amnesty International gegenüber mit, dass Mehmet Bal am 9. Juni 2008, seinem ersten Tag im Instanbuler Hasdal-Militärgefängnis, von einem führenden Militärangehörigen in einen Gefangenentrakt geführt worden sei. Dieser habe dann die Häftlinge angewiesen, “das zu tun, was notwendig ist, um ihm die Gefängnisregeln beizubringen”. Fünf oder sechs Gefangene traktierten Mehmet Bal mit Fußtritten und schlugen ihm mit einer Holzplanke ins Gesicht und auf den Körper. Nach diesen schweren Misshandlungen brachte man ihn ins Militärkrankenhaus Gümüssuyu, aber bereits am 10. Juni 2008 wieder in das Militärgefängnis, so dass seine Verletzungen nicht ausreichend verheilen konnten.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines ebenbürtigen alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.
Internationale Menschenrechtsstandards erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen an. In einer Empfehlung des Ministerkomitees an den Europarat heißt es: “Jeder Wehrpflichtige, der aus zwingenden Gewissensgründen den Gebrauch von Waffen ablehnt, soll das Recht haben, unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen von der Verpflichtung, einen solchen Dienst leisten zu müssen, freigestellt zu werden […]. Solche Personen können verpflichtet werden, einen Ersatzdienst zu leisten.”
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
- die Freilassung von Mehmet Bal begrüßen;
- die Behörden drängen, die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen umgehend einzustellen und einen zivilen Ersatzdienst zu ermöglichen, wie es europäische und internationale Standards und Empfehlungen vorsehen;
- die Behörden auffordern, alle strafrechtlichen Maßnahmen gegen Mehmet Bal einzustellen;
- fordern, dass umgehend eine unparteiische und gründliche Untersuchung der Berichte eingeleitet wird, denen zufolge Mehmet Bal von Militärangehörigen misshandelt wurde;
- an die Behörden appellieren, ebenfalls unabhängige und gründliche Ermittlungen bezüglich der Angaben einzuleiten, denen zufolge er auf Anordnung eines führenden Militärangehörigen im Hasdal-Militärgefängnis von inhaftierten Soldaten brutal misshandelt wurde;
- fordern, dass die Verantwortlichen für diese Misshandlungen vor Gericht gestellt werden.
APPELLE AN
INNENMINISTER Besir Atalay,
Minister of Interior
Icisleri Bakanligi,
06644 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 1795
E-Mail: besir.atalay@icisleri.gov.tr
VERTEIDIGUNGSMINISTER Vecdi Gönül,
Minister of National Defence
Milli Savunma Bakanligi,
06100 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 90) 312 418 4737
E-Mail: info@msb.gov.tr
KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSKOMMISSION DES PARLAMENTS Mehmet Zafer Üskül,
Commission Chairperson
TBMM Insan Haklarini Inceleme Komisyonu
Bakanliklar, 06543 Ankara, TÜRKEI
(korrekte Anrede: Dear Mr. Üskül)
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: inshkkom@tbmm.gov.tr
BOTSCHAFT DER TÜRKEI
S. E. Herrn Ali Ahmet Acet
Rungestraße 9,
10179 Berlin
Fax: 030-2759 0915
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:
- welcoming the release of conscientious objector Mehmet Bal;
- urging the authorities to stop immediately the prosecutions of conscientious objectors and to introduce an alternative civilian service for conscientious objectors, in line with European and international standards and recommendations;
- calling for the authorities to drop all legal proceedings against Mehmet Bal;
- calling for a prompt, impartial and effective investigation into claims that he was ill-treated by military personnel; and allegations that he was ill-treated by imprisoned soldiers on the orders of a senior military officer at Hasdal Military Prison;
- asking the authorities to bring those responsible to justice.