Am 4. Januar 2021 setzte die Polizei bei einer größtenteils friedlichen Protestveranstaltung in der Istanbuler Bosporus-Universität Tränengas und Wasserwerfer ein, um die Menge zu zerstreuen. Bei darauffolgenden Hausdurchsuchungen zwischen dem 5. und 7. Januar wurden mindestens 45 Studierende festgenommen, weil sie an der Protestveranstaltung teilgenommen haben sollen. Viele von ihnen gaben an, dabei gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Die Strafverfolgungsbehörden müssen diese Vorwürfe untersuchen und die dafür verantwortlichen Sicherheitskräfte vor Gericht stellen.
Appell an
Istanbul Chief Prosecutor
Mr Şaban Yılmaz
Çağlayan Meydanı
Şişli Merkez Mah.
Abide-i Hürriyet Cad. No: 223, Şişli / İstanbul
TÜRKEI
Bitte abschicken bis: 10.03.2021
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Stellen Sie bitte sicher, dass alle Folter- oder Misshandlungsvorwürfe sowie die Drohungen und Beleidigungen der Sicherheitskräfte gegen die Protestierenden der Bosporus-Universität sofort gründlich, unabhängig und unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
- Gewährleisten Sie bitte außerdem, dass das Recht auf friedliche Versammlung gewahrt wird.
Musterbriefe und Online-Teilnahme
(Die Online-Teilnahme erfordert eine Registrierung)
Sehr geehrter Herr Yılmaz,
mit großer Sorge verfolge ich die Situation der Studierenden der Boğaziçi-Universität in Istanbul. Bei einem Protest und in den Tagen danach ist die Polizei mutmaßlich brutal und rechtswidrig gegen mindestens 15 Studierende vorgegangen.
Stellen Sie bitte sicher, dass alle Folter- oder Misshandlungsvorwürfe sowie die Drohungen und Beleidigungen der Sicherheitskräfte gegen die Protestierenden der Bosporus-Universität sofort gründlich, unabhängig und unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
Gewährleisten Sie bitte außerdem, dass das Recht auf friedliche Versammlung gewahrt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sachlage
Studierende der Bosporus-Universität in Istanbul versammelten sich am 4. Januar 2021, um gegen die Ernennung des neuen Rektors Melih Bulu durch Präsident Erdoğan zu protestieren. Zwischen dem 5. und 7. Januar führten bewaffnete Beamt_innen der Spezialeinheit Ozel Harekat Hausdurchsuchungen durch und begründeten dies mit vermeintlichen Verstößen gegen Paragraf 32.1 des türkischen Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen. Zahlreiche Studierende gaben an, dabei gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Die Sicherheitskräfte lösten die überwiegend friedliche Menge mithilfe von Tränengas und Wasserwerfern auf. Einige Studierende wurden über den Boden geschliffen, geschlagen und kurzzeitig in Gewahrsam genommen.
Laut ihren Rechtsbeiständen und von Amnesty International geführten Gesprächen mit den Betroffenen wurden die bei den Hausdurchsuchungen festgenommenen Studierenden misshandelt, indem die Sicherheitskräfte sie stießen, sie zwangen sich hinzulegen, ihnen die Hände auf dem Rücken fesselten und sie in dieser Position eineinhalb Stunden lang festhielten. Ein_e Student_in soll mit einem Polizeihelm auf den Kopf geschlagen worden sein und ein_e andere_r Student_in gab an, dass ihm_ihr die Beamt_innen eine Pistole an den Kopf hielten, kurz nachdem sie das Haus betreten hatten. Mindestens acht Studierende beschrieben, dass sie gewaltsamen Leibesvisitationen unterzogen wurden – zum Teil mehr als einmal. Zwei LGBTI+-Studierenden soll sogar mit einer Vergewaltigung durch den Schlagstock gedroht worden sein. Außerdem beleidigten die Sicherheitskräfte sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität. Während der Festnahme wurden sämtlichen Studierenden die Hände auf den Rücken gefesselt, während sie am Boden lagen. Bis heute liegen Berichte von mindestens 15 Studierenden vor, wonach sie auf dem Gelände des Krankenhauses, wohin man sie zu medizinischen Untersuchungen gebracht hatte, misshandelt wurden. Ein_e Student_in geht davon aus, dass ihr_seine Misshandlung von dort anwesenden Personen gefilmt wurde.
Nach türkischem Recht und unter den beiden internationalen Menschenrechtsabkommen, deren Vertragsstaat die Türkei ist, darf das Recht auf Versammlungsfreiheit nicht willkürlich eingeschränkt werden. Folter und andere Misshandlungen sind nach türkischem und internationalem Recht unter allen Umständen verboten.
Alle während der Protestveranstaltung und den Hausdurchsuchungen festgenommenen Personen sind in der Zwischenzeit freigekommen, die Mehrheit von ihnen steht allerdings weiterhin unter gerichtlicher Kontrolle. Das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung bleibt damit bestehen.
Hintergrundinformation
Am 1. Januar 2021 ernannte Präsident Erdoğan Professor Melih Bulu zum Rektor der Bosporus-Universität (Boğaziçi Üniversitesi) in Istanbul. Dagegen protestierten Studierende und wissenschaftliche Angestellte der Universität, auch in den Sozialen Medien. Am 4. Januar hielt eine Gruppe Studierender, größtenteils bestehend aus Studierenden dieser Universität – und einiger Studierender anderer Universitäten, die aus Solidarität an der Veranstaltung teilnahmen – eine überwiegend friedliche Protestveranstaltung beim Eingang des Campus’ der Bosporus-Universität ab. Laut Zeugenaussagen der Studierenden und von Amnesty International ausgewerteten Videoaufnahmen des Protests verlief die Kundgebung vorwiegend friedlich. Es gab vereinzelte Vorfälle von Gewalt, zum Beispiel trat ein_e Protestierende gegen ein Schutzschild der Polizei. Die Sicherheitskräfte in Kampfausrüstung gingen mit Tränengas und Wasserwerfern gegen die überwiegend friedliche Menge von ungefähr 500 Personen vor. Zahlreiche Protestierende wurden vorübergehend auf dem Areal in Gewahrsam gehalten.
Das Recht auf friedliche Versammlung darf niemandem willkürlich verwehrt werden. In den Richtlinien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zum Recht auf friedliche Versammlung ist festgeschrieben: “Der Einsatz von Gewalt durch eine kleine Anzahl von Teilnehmenden einer Versammlung (dazu zählt auch der Gebrauch einer aufwiegelnden Sprache) macht eine ansonsten friedliche Versammlung nicht automatisch zu einer nicht-friedlichen Versammlung, und jede Intervention in diesem Zusammenhang sollte darauf abzielen, mit den an diesem nicht-friedlichen Verhalten beteiligten Personen umzugehen, und nicht die ganze Versammlung auflösen. […] Es sollte daher nicht zu einer Auflösung kommen, wenn sich eine kleine Anzahl von Versammlungsteilnehmenden gewalttätig verhält. In solchen Fällen kann gegen diese konkreten Personen vorgegangen werden. Wenn Provokateur_innen eine friedliche Versammlung unterwandern, sollten die Behörden ähnlich vorgehen und die Provokateur_innen aus der Versammlung entfernen, statt die Versammlung zu beenden, aufzulösen oder sie als rechtswidrig zu erklären.” Daraus folgt auch, dass “einzelne Teilnehmende an einer Versammlung, die selbst keine gewalttätigen Handlungen verüben, nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten, auch wenn andere in der Versammlung gewalttätig werden oder ordnungswidrig vorgehen.”
Am 5. Januar 2021 erfolgten jeweils im Morgengrauen Hausdurchsuchungen, bei denen die Sicherheitskräfte mindestens 17 Studierende festnahmen. Die Beamt_innen verschafften sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung eines_r Studierenden, der_die zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause war. Dabei zerstörten sie die Mauer neben dem Eingang zu dem Grundstück. Ein_e Student_in, gegen den_die kein Haftbefehl vorlag, aber der_die sich an der Adresse einer Hausdurchsuchung aufhielt, wurde ebenfalls festgenommen. Zahlreiche festgenommene Studierende berichteten, dass ihnen der Haftbefehl erst nach den Durchsuchungen gezeigt wurde und dass ihnen die Hände auf dem Rücken gefesselt wurden.
Am 7. und 8. Januar 2021 wurden 35 Studierende freigelassen – die meisten von ihnen werden noch von einem Gericht überprüft.