Amnesty Report 2011

Inhaltsverzeichnis

Türkei

Amtliche Bezeichnung: Republik Türkei
Staatsoberhaupt: Abdullah Gül
Regierungschef: Recep Tayyip Erdoğan
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 75,7 Mio.
Lebenserwartung: 72,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 36/27 pro 1000 Lebendgeburten

Alphabetisierungsrate: 88,7%

Einleitung

Die 2010 umgesetzten Änderungen der Verfassung und des Antiterrorgesetzes waren ein Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte, der notwendige grundlegende Wandel wurde damit jedoch nicht vollzogen. Nach wie vor fanden Strafverfahren statt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde. Vorschläge zur Einrichtung unabhängiger Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht umgesetzt. Es trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Ermittlungen und Strafverfahren gegen Beamte mit Polizeibefugnissen in solchen Fällen waren noch immer ineffektiv. Auch im Berichtsjahr fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze zahlreiche unfaire Gerichtsverfahren statt. Bombenanschläge forderten Todesopfer unter der Zivilbevölkerung. Die Rechte von Kriegsdienstverweigerern, von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten sowie von Flüchtlingen und Asylsuchenden waren nach wie vor gesetzlich nicht abgesichert. Beim Schutz der Frauen vor Gewalt wurden minimale Fortschritte erzielt.

Hintergrund

Vorgeschlagene Verfassungsänderungen wurden 2010 im Mai vom Parlament und im September von den Wählern per Referendum mit einer Zustimmungsrate von fast 60% angenommen. Die Änderungen betrafen u.a. die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und der obersten unabhängigen Justizaufsichtsbehörde, des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte. Sie sahen Einschränkungen der Rechte der Militärgerichte (nunmehr können hohe Militärangehörige auch vor Gerichten der zivilen Justiz angeklagt werden), die Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson und ein Maßnahmenbündel zur aktiven Bekämpfung der Diskriminierung vor. Obwohl die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) im Verlauf des Jahres wiederholt ihre Bereitschaft zur Einhaltung eines Waffenstillstands erklärte, kam es immer wieder zu Zusammenstößen mit den Streitkräften der Türkei. Im November soll ein Gespräch zwischen Regierungsvertretern und dem inhaftierten PKK-Anführer Abdullah Öcalan stattgefunden haben. Im Oktober 2010 begann in Diyarbakir der Prozess gegen 152 Kommunalpolitiker und engagierte Bürger wegen Mitgliedschaft im Verband der kurdischen Gemeinschaften (Kürdistan Topluluklar Birliği), dem Verbindungen zur PKK nachgesagt werden. 104 der Angeklagten hatten zuvor in Untersuchungshaft gesessen. Es wurde die Besorgnis geäußert, dass sich die gegen die Angeklagten vorgebrachten Beweise vor allem auf ihre Teilnahme an Sitzungen und Demonstrationen und auf von ihnen veröffentlichte Presseerklärungen stützten. Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Organisation Ergenekon, eines ultra-nationalistischen Netzwerks mit Verbindungen zu staatlichen Einrichtungen, wurde im Jahr 2010 fortgesetzt. Die Ermittlungen zur Klärung der Verantwortung der Verdächtigten für Menschenrechtsverletzungen kamen nur schleppend voran. Das Kopftuchverbot für Studentinnen an türkischen Universitäten war nach wie vor in Kraft, allerdings wurde die Durchsetzung im Berichtsjahr etwas gelockert. Im Mai befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen seiner Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) mit der Frage, inwieweit die Türkei ihren Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte nachgekommen war. Die Regierung erklärte sich bereit, zahlreiche Empfehlungen des Abschlussberichts umzusetzen, wies jedoch dezidiert alle Forderungen nach verstärkter Anerkennung der Rechte von Minderheiten und nach Änderung bzw. Abschaffung derjenigen Artikel des Strafgesetzbuchs zurück, die das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden. Recht auf freie Meinungsäußerung Über manche Themen, die zuvor noch mit einem Tabu belegt waren, konnte offener gesprochen werden. Dennoch wurden nach verschiedenen Artikeln des Strafgesetzes Menschen dafür belangt, dass sie Kritik an den Streitkräften, an der Situation der Armenier und Kurden in der Türkei sowie an laufenden Strafverfahren geäußert hatten. Auch die Gesetze zur Terrorbekämpfung, auf deren Grundlage Untersuchungshaft angeordnet wurde und die hohe Gefängnisstrafen vorsahen, wurden herangezogen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Am häufigsten wurden politisch aktive Bürger, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger kurdischer Herkunft mit Strafverfahren überzogen. Auch 2010 wurden erneut willkürliche Maßnahmen wie die Sperrung von Internetseiten und ein vorübergehendes Erscheinungsverbot für Zeitungen verhängt. Nach wie vor mussten Menschen, die ihre Meinung öffentlich äußerten, mit der Androhung von Gewalt rechnen.

• Im April 2010 wurde der Journalist Veysi Sarısözen für einen Artikel in der Zeitung Gündem nach Paragraph 7 Abs. 2 des Antiterrorgesetzes (“Propaganda für eine illegale Organisation”) zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt. Ende 2010 waren sein Fall und drei weitere, gleich gelagerte Verfahren noch vor dem Obersten Berufungsgericht anhängig.

• Journalisten der Tageszeitung Taraf mussten wegen ihrer Artikel auch im Berichtsjahr mit Drohungen und Einschüchterungen rechnen. Im November 2010 genehmigte das Justizministerium die Eröffnung einer Untersuchung gegen Rasim Ozan Kütahyalı nach Artikel 301 des Strafgesetzes (“Herabwürdigung des Türkentums”), weil er sich in einigen Beiträgen kritisch zur Politik der türkischen Streitkräfte geäußert hatte. Im gleichen Monat wurden auf der Website der Volksverteidigungskräfte (HPG), dem bewaffneten Arm der PKK, Drohungen gegen Orhan Miroğlu veröffentlicht. Gegen ihn lief zudem ein Verfahren nach Artikel 216 des Strafgesetzbuchs (“Schüren von Feindschaft oder Hass in der Bevölkerung”), weil er sich 2009 in einem Artikel zur Situation türkischer Staatsbürger kurdischer Herkunft geäußert hatte.

• Im November 2010 wurden im Zuge einer Polizeiaktion zahlreiche Mitglieder der paramilitärischen Untergrundorganisation Türkische Rachebrigaden (Türk Intikam Tugayı) festgenommen. Die Organisation hatte sich zu Drohungen und Gewalttaten gegen Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger bekannt.

• Im September 2010 beschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Hrant Dink, dass die türkischen Behörden keine angemessenen Vorkehrungen zum Schutz des bekannten Journalisten und Menschenrechtsverteidigers getroffen hatten. Sie hatten weder auf Informationen reagiert, um seine Ermordung im Januar 2007 zu verhindern, noch hatten sie nach der Tat für eine angemessene Untersuchung gesorgt. Insbesondere monierte der Gerichtshof das Versäumnis der Behörden, die Rolle der Geheimdienste zu untersuchen. Darüber hinaus befand er, dass die Türkei mit den Verfahren, die nach Artikel 301 des Strafgesetzes gegen Hrant Dink geführt worden waren, sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Es wurden weiterhin Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen nicht nur in Polizeigewahrsam und während des Transfers ins Gefängnis bekannt, auch außerhalb der Hafteinrichtungen kam es zu Übergriffen, beispielsweise gegen Demonstrierende. Im November legte der UN-Ausschuss gegen Folter den türkischen Behörden eine Reihe von Empfehlungen vor, um den “zahlreichen, anhaltenden und übereinstimmenden Vorwürfen über Folter” zu begegnen, über die sich der Ausschuss bei der Prüfung des Berichts der Türkei sehr besorgt geäußert hatte.

• Im Januar 2010 starb Murat Konuş, nachdem ihn die Polizei in Istanbul unter dem Verdacht des schweren Diebstahls in Gewahrsam genommen hatte. Auf Videofilmen war zu sehen, wie er die Polizeiwache bei guter Gesundheit betrat und drei Stunden später hinausgetragen wurde. Der offizielle Autopsiebericht benannte verschiedene Verletzungen und gab als Todesursache Hirnblutung an. Im Mai wurden sieben Polizeibeamte der Herbeiführung seines Todes durch Folter angeklagt. Das Verfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

• Im Juni 2010 wurden in einem aufsehenerregenden Urteil 19 Staatsbedienstete, darunter Polizeibeamte und Angehörige des Gefängnispersonals, wegen Mitwirkung an der Folterung und Tötung des politischen Aktivisten Engin Çeber verurteilt, der im Oktober 2008 in Istanbul in der Untersuchungshaft ums Leben gekommen war. Drei Angehörige des Wachpersonals und ein Gefängnisleiter erhielten eine lebenslange Haftstrafe. Die Ermittlungen und der Prozess unterschieden sich in diesem Fall erheblich von anderen Verfahren zu Foltervorwürfen gegen staatliche Bedienstete. Das Oberste Berufungsgericht hatte die Urteile Ende des Berichtsjahrs noch nicht bestätigt.

Straflosigkeit

Ermittlungen zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Bedienstete waren in der Regel fehlerhaft. Wurden Strafverfahren eingeleitet, waren sie fast immer von Verzögerungen begleitet und wenig effektiv. Dass Beweismaterial in der Obhut der Behörden verloren ging und Menschen, die Foltervorwürfe erhoben hatten, häufig mit Gegenklagen überzogen wurden, trug ebenfalls zu einem anhaltenden Klima der Straflosigkeit bei. Die von der Regierung angekündigten unabhängigen Mechanismen zur Wahrung der Menschenrechte wurden nicht eingerichtet. So erfolgte z.B. bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Schaffung einer nationalen Einrichtung für Menschenrechte (Türkiye Insan Hakları Kurumu), deren Aufgabe im Schutz der Menschenrechte und in der Vorbeugung von Übergriffen bestehen soll, keine angemessene Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Auch fehlten in dem Gesetzentwurf Bestimmungen zur Wahrung der Unabhängigkeit dieser Institution.

• Im Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen der vorsätzlichen Tötung des nigerianischen Asylsuchenden Festus Okey, der im Jahr 2007 in Polizeigewahrsam ums Leben gekommen war, gab es keine Fortschritte. Nach fehlerhaften Ermittlungen geriet das Strafverfahren aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Identität des Opfers ins Stocken. Im November wies der Vorsitzende Richter eine Eingabe von Mitgliedern des Solidaritätsnetzes Migration (Göçmen Dayanısma Ağı) zurück und erstattete gegen sie Strafanzeige mit der Begründung, die Eingabe erfülle den Tatbestand der Verleumdung.

• Im Juni 2010 entschied der Staatsanwalt, der zu ermitteln hatte, unter welchen Umständen Resul Ilçin im Oktober 2009 in der südöstlichen Provinz Şırnak ums Leben gekommen war, keine Anklage gegen staatliche Bedienstete zu erheben. Er gründete seine Entscheidung auf den offiziellen Autopsiebericht, demzufolge Resul Ilçins Tod auf eine Herzschwäche zurückzuführen sei, obwohl in dem Bericht auch schwere Verletzungen am Kopf und anderen Körperteilen angeführt wurden. Im Juli wies das örtliche Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ab.

Haftbedingungen

Auch 2010 gab es zahlreiche Vorwürfe über Misshandlungen an Untersuchungshäftlingen unmittelbar nach ihrer Überstellung ins Gefängnis. Eine angemessene Gesundheitsversorgung sowie das Recht auf Kontakt zu anderen Insassen wurde Häftlingen in willkürlicher Weise verweigert.

• Im Juli 2010 starb der an Leukämie erkrankte Abdullah Akçay im Gefängnis; zuvor waren mehrere Gesuche abgelehnt worden, ihn aus gesundheitlichen Gründen zu verlegen. Die Gesuche hatten sich auf medizinische Gutachten gegründet, denen zufolge im Gefängnis keine wirksame Behandlung seiner Krankheit möglich war.

• Im Juli 2010 veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) einen Bericht über seinen Besuch vom Januar bei PKK-Anführer Abdullah Öcalan im Hochsicherheitsgefängnis auf der Insel Imralı. Zu einigen Aspekten seiner Haftbedingungen stellte der Ausschuss Verbesserungen fest. Insbesondere wurde die Verlegung von fünf weiteren Gefangenen auf die Insel Imralı begrüßt, wodurch seine zehnjährige Isolationshaft beendet wurde. Ein Bericht des Ausschusses über den Besuch weiterer Hafteinrichtungen im Jahr 2009 war noch nicht veröffentlicht worden, weil die Regierung ihre Zustimmung hierfür noch nicht erteilt hatte.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch 2010 fanden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren statt. In diesen Fällen ordneten die Justizbehörden nach wie vor übermäßig lang andauernde Untersuchungshaft an, ohne Alternativen in Betracht zu ziehen. Den Verteidigern standen keine wirksamen Mittel zur Verfügung, um die Rechtmäßigkeit einer solchen Inhaftierung anzufechten. Im Juli wurde mit wichtigen Gesetzesänderungen der Strafverfolgung von Kindern nach den Antiterrorgesetzen wegen der bloßen Teilnahme an Demonstrationen ein Ende bereitet. Erwachsene konnten hingegen weiter nach diesen unfairen Bestimmungen angeklagt werden; auch gab es keine Änderungen an den vagen und sehr breit gefassten Definitionen terroristischer Straftaten.

• Im August 2010 wurde Erdoğan Akhanlı auf der Grundlage der Antiterrorgesetze in Untersuchungshaft genommen. Die Anklage stützte sich vor allem auf die später zurückgezogene Aussage eines Zeugen, der erklärte, seine Angaben seien unter Folter erzwungen worden. Das Gericht gab den Ersuchen von Akhanlıs Anwälten auf Freilassung wegen der Schwere der vorliegenden Beweise nicht statt. Im Dezember wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Verfahren war am Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Auch im Berichtsjahr wurden Zivilisten durch Bombenanschläge getötet oder verletzt.

• Im Juli 2010 wurden vier politische Aktivisten auf dem Weg zum Tatort eines Anschlags auf eine Erdöl-Pipeline getötet, als das Fahrzeug, mit dem sie unterwegs waren, auf eine Mine fuhr. Eine Erklärung der PKK deutete darauf hin, dass Mitglieder der Organisation die Mine gelegt hatten.

• Im September 2010 starben neun Menschen, als ein Minibus auf einer gesperrten Straße zum Dorf Geçitli/Peyanis in der südöstlichen Provinz Hakkari über eine Mine fuhr. Keine Gruppe bekannte sich zu dem Anschlag. Augenzeugen berichteten, am Tatort seien zwei Militärtaschen und Munition sichergestellt worden.

Arbeitnehmerrechte

Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte des Landes wurde langjährigen Forderungen der Gewerkschaften entsprochen, den zentralen Taksim-Platz in Istanbul für die Kundgebungen am 1. Mai freizugeben. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren verliefen die Demonstrationen friedlich. Mit Verfassungsänderungen wurde das Recht auf Aushandlung von Tarifverträgen für Angestellte im öffentlichen Sektor gewährt; das Streikverbot für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes blieb jedoch bestehen. Damit verstieß die Türkei gegen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), zu deren Vertragsstaaten sie gehört.

Kinderrechte

Nach der Änderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen (siehe oben Unfaire Gerichtsverfahren) wurden die meisten Kinder und Jugendlichen freigelassen, gegen die allein wegen der Teilnahme an Demonstrationen Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen worden waren. Einige Mängel des Jugendstrafrechts, wie z.B. das Fehlen gesonderter Jugendgerichte in manchen Provinzen, bestanden jedoch weiter. Auch wurden weder Schritte zur Untersuchung der weit verbreiteten Misshandlungsvorwürfe noch zur Rehabilitierung von Kindern unternommen, die unverhältnismäßig lange in Haft gehalten worden waren.

Gewaltlose politische Gefangene – Kriegsdienstverweigerer

Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen war im türkischen Recht noch immer nicht vorgesehen. Zahlreiche Kriegsdienstverweigerer wurden mehrmals strafrechtlich belangt, weil sie sich immer wieder weigerten, den Militärdienst anzutreten. Auch wer ihr Anliegen in der Öffentlichkeit unterstützte, musste mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

• Im Juni 2010 wurde der Kriegsdienstverweigerer Enver Aydemir nach sechs Monaten Militärhaft freigelassen. Wegen seiner Verweigerung des Militärdienstes waren am Ende des Berichtsjahrs noch mehrere Verfahren vor dem Obersten Militärberufungsgericht anhängig. Im selben Monat wurden Halil Savda und drei weitere Menschenrechtsverteidiger, die an einer Demonstration zur Unterstützung von Enver Aydemir teilgenommen hatten, nach Paragraph 318 des Strafgesetzes wegen “Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst” verurteilt. Dieser Fall war ebenfalls noch vor dem Obersten Militärberufungsgericht anhängig. Auch über eine Klage von Enver Aydemir wegen Misshandlung in der Militärhaft war am Ende des Jahres noch nicht entschieden worden.

• Im August wurde Inan Süver wegen Verweigerung des Militärdienstes festgenommen. Im Dezember hatte er seine Haftzeit verbüßt, durfte aber wegen früherer Verurteilungen das Gefängnis nicht verlassen. Ende 2010 war das gegen ihn eingeleitete Verfahren wegen “Urlaubsüberschreitung” noch nicht abgeschlossen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Auch 2010 wurde Personen der Zugang zum Asylverfahren willkürlich verweigert, was zu Zwangsrückführungen in Länder führte, in denen die Betroffenen vor Verfolgung nicht sicher waren. Die Bestimmungen zur Inhaftierung von Migranten, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2009 für unrechtmäßig befunden hatte, galten auch im Berichtsjahr weiter. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden zu drei neuen Bestimmungen des Asylgesetzes konsultiert; entsprechende Gesetzentwürfe waren bis Ende des Jahres jedoch nicht veröffentlicht worden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Bei den Verfassungsänderungen zum Schutz vor Diskriminierung wurden die Aspekte sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht berücksichtigt. Die Diskriminierung sexueller Minderheiten wurde 2010 de jure und de facto fortgesetzt.

• Im März erklärte die Ministerin für Frauen- und Familienangelegenheiten, dass Homosexualität eine behandlungsbedürftige Krankheit darstelle. Die Regierung distanzierte sich nicht von dieser Äußerung, und es gab auch keine offizielle Entschuldigung.

• Im April gewann die Organisation “Schwarz-Rosa Dreieck” (Türk aile yapısına ve ahlaka aykırı), die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzt, einen Prozess, mit dem der Gouverneur von Izmir die Organisation mit der Begründung hatte verbieten lassen wollen, dass das Statut der Organisation “die moralischen Werte der Türkei und die Familienstrukturen” verletze.

• Im Mai erhoben fünf Transgender-Frauen, alle Mitglieder der NGO Pembe Hayat, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten engagiert, Klage gegen Polizeibeamte, die in Ankara ihr Auto angehalten und sie schikaniert hatten. Die Polizeibeamten erhoben Gegenklage mit der Begründung, die vier hätten sich der Festnahme widersetzt. Gegen die Transgender-Frauen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, aber in der ersten mündlichen Anhörung erfolgten Freisprüche. Gegen die Polizisten wurde kein Verfahren eröffnet.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Der Nationale Aktionsplan 2007-2010 der türkischen Regierung zur Bekämpfung familiärer Gewalt brachte keine nennenswerten Erfolge. Das lag u.a. an mangelnder Koordinierung, unzureichenden Mitteln und dem Fehlen messbarer Ziele. Die Anzahl der Unterkünfte für die Opfer häuslicher Gewalt blieb auch 2010 weit unter den gesetzlichen Vorgaben. Offiziellen Angaben zufolge existierten im Berichtsjahr landesweit insgesamt 57 solcher Einrichtungen, acht mehr als im Vorjahr. Im Juli legte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) eine Reihe von Empfehlungen vor, darunter den Vorschlag, ein umfassendes Gesetz zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zu erlassen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten im Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober und Dezember die Türkei, u.a. zur Beobachtung von Gerichtsverfahren.

Turkey: Activist group will not be closed for ‘violating Turkish moral values’ (EUR 44/009/2010)

Turkey: Conscientious objection is a human right not a personality disorder (EUR 44/013/2010)

Turkey: All children have rights: End unfair prosecutions of children under anti-terrorism legislation in Turkey (EUR 44/011/2010)

Turkey: Peaceful protesters convicted for ‘alienating the public from military service’ in Turkey (EUR 44/016/2010)

Turkey: Attack on minibus condemned (EUR 44/021/2010)

Turkey: Briefing to the Committee against Torture (EUR 44/023/2010)

Turkey: UN Committee calls on government to act against torture and impunity (EUR 44/025/2010) ‏‎‏‎