Jahresbericht 2010

Karte der Türkei

Einleitung

Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert. Bei Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Bedienstete wurde häufig nicht gründlich ermittelt. Die Chancen, Polizeikräfte für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen, blieben verschwindend gering. Es gab nach wie vor unfaire Gerichtsverfahren, vor allem auf Grundlage des Antiterrorgesetzes, das auch dazu benutzt wurde, Kinder und Jugendliche auf dieselbe Weise strafrechtlich zu verfolgen wie Erwachsene. Bei den Haftbedingungen wurden kaum Verbesserungen erzielt, und häufig hatten Gefangene keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen galt nach wie vor als Straftat. Die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden noch immer verletzt. Angehörige sexueller Minderheiten wurden per Gesetz und im Alltag diskriminiert. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt war weiterhin unzureichend.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Im Januar ging ein neuer staatlicher Radio- und Fernsehkanal mit einem kurdischsprachigen Angebot auf Sendung. Die Einschränkungen zum Gebrauch nicht-türkischer Sprachen im politischen Bereich sowie in öffentlichen und privaten Schulen blieben jedoch bestehen.

Im März rief die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) einen Waffenstillstand aus, der auch Ende 2009 noch in Kraft war. Dennoch verloren mehrere Menschen bei bewaffneten Auseinandersetzungen mit den türkischen Streitkräften ihr Leben.

Im Mai kamen in der Ortschaft Bilge/Zangirt (Provinz Mardin) im Südosten des Landes bei einer Schießerei 44 Menschen ums Leben. Offiziellen Verlautbarungen zufolge waren die mutmaßlichen Täter in der Mehrzahl sogenannte Dorfschützer, die vom türkischen Staat ausgerüstet wurden, um als paramilitärische Hilfstruppe gegen die PKK zu kämpfen. Auch unter den Opfern waren einige Dorfschützer. Im September begann der Prozess gegen die Tatverdächtigen.

Im Juni gab das Parlament per Gesetz den Weg frei zur Räumung von schätzungsweise 600000 Landminen entlang der syrischen Grenze. Das Gesetz regelte jedoch weder den Umgang mit anderen Minenfeldern auf türkischem Territorium noch enthielt es Angaben darüber, was mit den Landminenvorräten der Türkei geschehen soll.

Im Juli wurde im Osten des Landes der Bau des Ilisu-Staudamms am Tigris gestoppt, nachdem Deutschland, Österreich und die Schweiz ihre Exportkreditbürgschaften zurückgezogen hatten. Die drei Länder reagierten damit auf Bedenken, dass das Projekt nicht die vereinbarten Standards erfüllen würde, darunter auch die zugesicherten Menschenrechtsgarantien. Im Zuge des Staudammprojekts war die Umsiedlung von mindestens 55000 Menschen geplant.

Im Oktober unterzeichneten die Türkei und Armenien zwei Protokolle zur Aufnahme und Entwicklung bilateraler Beziehungen. Die Ratifizierung durch die Parlamente der beiden Länder stand am Ende des Jahres noch aus.

Im November befasste sich das Parlament mit einer Initiative, die den Klagen von kurdischstämmigen Bürgern über Menschenrechtsverletzungen Rechnung tragen und zur Beendigung des Konflikts mit der PKK beitragen soll. Die Regierung kündigte Schritte zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes an, ohne jedoch einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung zu nennen.

Im Dezember beschloss das Verfassungsgericht das Verbot der pro-kurdischen Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP) mit der Begründung, die Partei sei zum “Brennpunkt von Aktivitäten gegen die unteilbare Einheit des Staates, des Landes und der Nation” geworden. Das Verbot erfolgte auf der Grundlage von Gesetzen, die nicht die internationalen Standards für das Recht auf Vereinigungsfreiheit erfüllen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Menschen, die auf gewaltlose Weise abweichende Meinungen äußerten – insbesondere Kritik an den Streitkräften oder an der Politik gegenüber den in der Türkei lebenden Kurden und Armeniern – wurden zum Ziel strafrechtlicher Ermittlungen und Verfahren. Zu den Angeklagten zählten häufig Schriftsteller, Journalisten, kurdischstämmige politische Aktivisten sowie Menschenrechtsverteidiger.

Eine ganze Reihe von Gesetzen ermöglichte dem Staat, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Zwar wurden 2009 erneut zahlreiche Ermittlungen und Strafverfahren wegen “Herabwürdigung des Türkentums” (Artikel 301 des Strafgesetzbuchs) eingeleitet, was mit Haftstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden kann, doch verweigerte das Justizministerium in den meisten Fällen eine Fortsetzung des Verfahrens.

  • Im August 2009 wurde gegen den Journalisten Mehmet Baransu auf Veranlassung des Oberbefehlshabers der Streitkräfte ein Verfahren nach Artikel 301 eröffnet. Grund für die Strafverfolgung von Baransu war ein Artikel in der überregionalen Zeitung Taraf über eine vermeintliche Verschwörung der Armee zur Destabilisierung der Regierung. Die Genehmigung des Justizministeriums für die Fortsetzung der Strafverfolgungsmaßnahmen lag am Jahresende noch nicht vor.

Wehrdienstverweigerer und ihre Unterstützer wurden weiterhin nach Artikel 318 des türkischen Strafgesetzbuchs (“Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst”) strafrechtlich verfolgt.

  • Im Mai 2009 begann in Istanbul der Prozess gegen Oguz Sönmez, Mehmet Atak, Gürat Özdamar und Serkan Bayrak nach Artikel 318. Sie hatten 2008 den Kriegsdienstverweigerer Mehmet Bal öffentlich unterstützt. Alle vier Männer wurden freigesprochen.
  • Der Prozess gegen Sami Görenda, Lezgin Botan und Cüneyt Cani, die ebenfalls gemäß Artikel 318 angeklagt waren, war Ende 2009 noch nicht abgeschlossen.

Viele auf Grundlage des Antiterrorgesetzes angestrengte Verfahren betrafen die freie Meinungsäußerung zur Kurdenfrage in der Türkei. Die Prozesse endeten häufig mit der Verhängung von Freiheitsstrafen.

  • Osman Baydemir, DTP-Mitglied und Bürgermeister der im Südosten des Landes gelegenen Stadt Diyarbakir, wurde im April der “Propaganda für eine illegale Organisation” für schuldig befunden (Artikel 7/2 des Antiterrorgesetzes). Er war angeklagt worden, weil er 2008 bei einer Kundgebung, die sich gegen die Militäroperationen der türkischen Streitkräfte im Nordirak richtete, eine Rede gehalten hatte. Das Berufungsverfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Wer abweichende Meinungen vertrat, erhielt häufig anonyme Drohungen. Vereinzelt wurde den Bedrohten Polizeischutz gewährt.

  • Im September 2009 erhielt die Organisation DurDe Drohungen per E-Mail. Die antirassistische Gruppe hatte zuvor Strafanzeige gegen den Oberbefehlshaber der Streitkräfte gestellt.

Zahlreiche Internetseiten wurden durch willkürliche Verwaltungsanordnungen und Gerichtsbeschlüsse geschlossen, oft ohne Angabe von Gründen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden wegen ihrer legitimen Aktivitäten, wie z. B. die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, mit Strafprozessen überzogen. Gegen einige bekannte Persönlichkeiten unter ihnen wurden regelmäßig strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Menschenrechtsorganisationen mussten mit der minutiösen Überprüfung ihrer Tätigkeiten durch die Behörden rechnen. In einigen Fällen wurden juristische Verfahren angestrengt, um ein Verbot oder die Schließung der Organisationen zu bewirken.

  • Gegen Ethem Açikalin, den Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins Insan Haklari Dernegi (IHD) in Adana, wurden im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit siebenmal Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Im Oktober wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er “unter der Bevölkerung Feindseligkeit und Hass geschürt” habe. Er hatte die Behörden kritisiert, weil sie 2008 mehr als 100 Kinder wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration inhaftiert und ihren Familien Sozialleistungen im Bereich Gesundheit gestrichen hatten. Das Berufungsverfahren war Ende 2009 noch anhängig.
  • Im Dezember 2009 wurde Muharrem Erbey, stellvertretender Vorsitzender des IHD und Leiter der Zweigstelle in Diyarbakõr, wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (Koma Civakên Kurdistan) festgenommen, die bei den Behörden als Teil der PKK gilt. Die Polizei verhörte ihn zu seinen Aktivitäten für den IHD und beschlagnahmte offenbar Daten über Menschenrechtsverletzungen aus dem IHD-Büro in Diyarbakõr. Ende 2009 war er noch in Untersuchungshaft.

Folter und andere Misshandlungen

Es trafen weiterhin Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein, die häufig außerhalb der offiziellen Hafteinrichtungen stattfanden. Misshandlungen drohten sowohl Personen, die krimineller Straftaten beschuldigt wurden, als auch solchen, denen politisch motivierte Straftaten vorgeworfen wurden.

  • In Istanbul begann im Januar 2009 der Prozess gegen 60 Staatsbedienstete im Zusammenhang mit dem Tod des 29-jährigen Engin Çeber, der im Oktober 2008 in der Untersuchungshaft zu Tode gekommen war. Gegen einige der Angeklagten, darunter Polizisten und Gefängniswärter, wurde der Vorwurf der Folter erhoben. Ende 2009 war der Prozess noch nicht abgeschlossen.
  • Im Oktober 2009 starb der 52-jährige Resul Ilçin an Kopfverletzungen, kurz nachdem er in der südöstlichen Provinz õrnak von der Gendarmerie festgenommen worden war. Noch bevor offizielle Ermittlungen aufgenommen wurden, erklärte das Amt des Gouverneurs, dass sein Tod nicht auf Misshandlungen zurückzuführen sei.

Straflosigkeit

Wenn Staatsbediensteten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, zog dies in der Regel keine gründlichen Ermittlungen nach sich. Die Chancen, die Verantwortlichen für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen, waren verschwindend gering. Auch wurde kein unabhängiger Mechanismus zur Überprüfung der Menschenrechtssituation oder zur unabhängigen Überprüfung der Haftanstalten geschaffen.

Im Januar legte die Menschenrechtskommission des Parlaments einen Bericht über die strafrechtliche Verfolgung von Bediensteten der Istanbuler Polizei zwischen 2003 und 2008 vor. Die Kommission stellte fest, dass in 35 Fällen, in denen insgesamt 431 Beamte angeklagt waren, keine einzige Verurteilung ausgesprochen worden war. Im Juni wurde die Strafprozessordnung dahingehend geändert, dass Armeeangehörige nun auch vor Zivilgerichte gestellt werden können.

  • Im Oktober 2009 sprach das Oberste Berufungsgericht einen Gendarmeriebeamten frei, der 2005 in der Hauptstadt der osttürkischen Provinz Siirt bei einer Demonstration von der Schusswaffe Gebrauch gemacht und einen Menschen getötet hatte. Der Zwischenfall hatte sich ereignet, als unbewaffnete Zivilisten das Fahrzeug des Gendarmen mit Steinen beworfen und dabei Protestslogans skandiert hatten. Nach Ansicht des Gerichts war der Gebrauch der Schusswaffe zwar unangemessen, der Beamte wurde aber wegen der “Schwere des körperlichen Angriffs”, der “Fortsetzung des Angriffs trotz Warnung” sowie aufgrund der “Gesamtsituation in der Region” freigesprochen.
  • Im September 2009 kam bei einer Explosion in der Kleinstadt Lice in Südostanatolien die Schülerin Ceylan Önkol ums Leben. Zeugen berichteten, sie habe Vieh in der Nähe der Gendarmeriestation Tapantepe geweidet, als eine Mörsergranate explodiert sei. Es kam weder zu einer Autopsie des Leichnams noch zu einer unverzüglichen Untersuchung des Vorfalls. Nach Angaben der Behörden konnte der Ort des Geschehens “aus Sicherheitsgründen” erst drei Tage nach dem Tod des Mädchens in Augenschein genommen werden.
  • Der Prozess gegen zahlreiche mutmaßliche Mitglieder der Organisation Ergenekon, eines ultra-nationalistischen Netzwerks mit Verbindungen zu staatlichen Einrichtungen, wurde 2009 fortgesetzt. Unter den Angeklagten befanden sich auch hochrangige Angehörige der Streitkräfte, die sich entweder noch im Dienst befanden oder bereits pensioniert waren. Das Gericht nahm im März eine zweite und im September eine dritte Anklageschrift entgegen. Eine Erweiterung des Verfahrens auf die Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen erfolgte jedoch nicht.

Haftbedingungen

Auch 2009 gab es zahlreiche Vorwürfe über die Misshandlung von Häftlingen beim Transport ins Gefängnis, und viele Gefangene hatten keinen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung.

  • Im April stellte Emrah Alian, der eine dreijährige Haftstrafe verbüßte, einen Antrag auf Entlassung aus Gesundheitsgründen. Der Antrag stützte sich auf medizinische Gutachten, wonach seine gesundheitlichen Beschwerden im Gefängnis nicht angemessen behandelt werden konnten. Außerdem stellten die Gutachten fest, dass sich der Gesundheitszustand des Gefangenen während der Haft erheblich verschlechtert habe. So sei er mittlerweile gelähmt und auf Pflege angewiesen. Ende 2009 war Emrah Alian jedoch noch immer inhaftiert.

Das Recht der Gefangenen auf Kontakt zu anderen Häftlingen wurde häufig verweigert.

  • Im November wurden fünf Häftlinge in das Hochsicherheitsgefängnis auf der Insel Imrali verlegt, in dem sich PKK-Führer Abdullah Öcalan seit zehn Jahren in Isolationshaft befindet. Es wurde angekündigt, dass die nun insgesamt sechs Gefangenen gemäß den geltenden Bestimmungen für Häftlinge in Hochsicherheitsgefängnissen bis zu zehn Stunden wöchentlich miteinander verbringen dürfen.

Immer wieder mussten Kinder und Jugendliche ihre Haftstrafen zusammen mit Erwachsenen verbüßen; generell gab es im Hinblick auf die Haftbedingungen keine Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen. Insbesondere hatten die Kinder in den Haftanstalten keine Möglichkeit, eine Schule zu besuchen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Auch 2009 gab es verschleppte und unfaire Gerichtsverfahren, insbesondere in Fällen, die nach dem Antiterrorgesetz verhandelt wurden. Kinder und Jugendliche wurden nach den gleichen Verfahren wie Erwachsene angeklagt und häufig auf der Grundlage von dünnem oder fragwürdigem Beweismaterial wegen angeblicher Teilnahme an zum Teil gewalttätigen Demonstrationen verurteilt.

  • Im März wurde der 14-jährige A. Y. für schuldig befunden, Propagandamaterial für eine terroristische Vereinigung hergestellt zu haben und Mitglied dieser Vereinigung zu sein. Er soll im Oktober 2008 an einer Demonstration teilgenommen haben. Die Haftstrafe wurde auf drei Jahre, einen Monat und 15 Tage festgesetzt. Das Berufungsverfahren war Ende 2009 noch anhängig.

Gewaltlose politische Gefangene – Wehrdienstverweigerer

Es war nach wie vor verboten, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Auch existierte weiterhin keine zivile Alternative zum allgemeinen Wehrdienst. Die Gesetze, wonach Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen mehrmals strafrechtlich belangt und verurteilt werden können, blieben auch 2009 in Kraft.

  • Im Dezember wurde in Istanbul der Wehrdienstverweigerer Enver Aydemir erneut festgenommen. Er erklärte gegenüber seinem Anwalt, dass man ihn im Militärgefängnis Maltepe mehrmals geschlagen habe. Ende 2009 saß er noch immer wegen fortwährender Gehorsamsverweigerung und Fahnenflucht in Untersuchungshaft.
  • Im November wurden drei Soldaten, die den Wehrdienstverweigerer Mehmet Bal im Juni 2008 bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt hatten, zu drei Monaten und zehn Tagen Haft verurteilt. Alle vier Männer waren zum Tatzeitpunkt im Hasdal-Militärgefängnis inhaftiert. Von der Gefängnisleitung wurde niemand zur Rechenschaft gezogen, auch nicht der leitende Beamte, der den Angriff auf Mehmet Bal angeordnet haben soll.

Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Nach wie vor wurden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminiert. 2009 wurden fünf Transgender-Frauen ermordet, nur in einem Fall erfolgte eine Verurteilung.

  • Im Januar 2009 begann der Prozess gegen den Vater des homosexuellen Ahmet Yõldõz, der 2008 vermutlich im Namen der “Ehre” ermordet wurde. Ahmet Yõldõz hatte zuvor darüber geklagt, von Familienangehörigen bedroht zu werden. Der Vater des Ermordeten wurde nicht inhaftiert, der Prozess gegen ihn wurde in seiner Abwesenheit eröffnet.
  • Ebenfalls im Januar hob das Oberste Berufungsgericht das Verbot der Organisation Lambda Istanbul auf, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen einsetzt. Ein Gericht hatte das Verbot 2008 damit begründet, dass die Ziele der Gruppe einen Verstoß gegen “Gesetz und Moral” darstellten. Die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts ließ jedoch die Möglichkeit offen, Organisationen sexueller Minderheiten zu schließen, wenn sie “andere ermutigen, lesbisch, schwul, bisexuell oder transgender zu werden”.
  • Im Oktober 2009 bemühte sich die Staatsanwaltschaft, die Organisation Black Pink Triangle verbieten zu lassen, die sich ebenfalls für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzt. Zuvor hatte das Büro des Gouverneurs von Izmir erklärt, das Statut der Organisation verletze “die moralischen Werte der Türkei und die Familienstrukturen”.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Flüchtlingen, ordnungsgemäß registrierten Asylsuchenden und anderen Schutzbedürftigen wurde der Zugang zum Asylverfahren willkürlich verweigert, in manchen Fällen wurden sie inhaftiert. Einige wurden in Länder abgeschoben, in denen ihnen Verfolgung drohte.

  • Im September 2009 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Abdolkhani und Karimnia gegen die Türkei, dass die über ein Jahr andauernde Inhaftierung der beiden iranischen Flüchtlinge unrechtmäßig war. Im Oktober wurden die Asylsuchenden schließlich auf freien Fuß gesetzt, zahlreiche weitere Menschen, die unter ähnlichen Umständen festgesetzt worden waren, blieben jedoch weiter in Haft. Auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als rechtswidrig beanstandete Bestimmung blieb in Kraft.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Anzahl von Unterkünften für Opfer familiärer Gewalt blieb auch 2009 deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe von einer Einrichtung pro 50000 Einwohner. Im September unterzeichnete die Regierung ein Protokoll, das eine engere Zusammenarbeit der staatlichen Institutionen zum Schutz der Opfer häuslicher Gewalt ermöglichen soll.

  • Im Juni 2009 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Opuz gegen die Türkei, dass die Behörden ihrer Verpflichtung zum Schutz der Beschwerdeführerin und ihrer Mutter nicht nachgekommen waren. Der Gerichtshof stellte fest, dass das Recht auf Leben sowie das Verbot der Folter und Diskriminierung verletzt worden sei. Er befand außerdem, dass das absichtliche oder unabsichtliche Versäumnis des Staates, Frauen gegen häusliche Gewalt zu schützen, das Recht von Frauen auf gleichen Schutz durch das Gesetz verletze. Zudem erzeuge die allgemeine und diskriminierende Passivität der türkischen Gerichte ein Klima, das häuslicher Gewalt förderlich sei.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten die Türkei im Januar, Februar, März, April, Mai, Juli, August und Oktober, u. a. zur Beobachtung von Gerichtsverfahren.

Turkey: Stranded – Refugees in Turkey denied protection (EUR 44/001/2009)

Turkey: German, Swiss and Austrian governments withdraw financial support for Turkey’s Ilõsu dam project where human rights violations were at risk (EUR 44/004/2009)

Turkey: Submission to the UN Universal Periodic Review – Eighth session of the UPR Working Group of the Human Rights Council, May 2010 (EUR 44/005/2009)

Turkey: Amnesty International welcomes improvement in detention conditions of Abdullah Öcalan after 10 years in isolation (EUR 44/006/2009)

Turkey: Constitutional Court rules in favour of closure of pro-Kurdish Democratic Society Party (EUR 44/007/2009) ‏‎‏‎

Datum

20100527